Bundeskinderschutzgesetz - Kinderrechte sichern
Moderator: WernerSchell
Bundeskinderschutzgesetz - Kinderrechte sichern
Kristina Schröder stellt neues Bundeskinderschutzgesetz vor
Die Bundesregierung wird den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am 14. Dezember in Berlin ein neues Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt. Wesentlich sind dabei Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie eine engere Zusammenarbeit der Jugendämtern beim Umzug einer Familie und der verstärkte Einsatz von Familienhebammen.
"Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat seinen Namen wirklich verdient", erklärte Kristina Schröder. "Im Januar habe ich die ersten Gespräche mit den Fachleuten aus Ländern, Kommunen, den Verbänden und der Wissenschaft geführt. Jetzt - weniger als ein Jahr später - lege ich ein Gesetz vor, mit dem wir den Kinderschutz gemeinsam deutlich voranbringen. Für mich hat der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung höchste Priorität", sagte die Familienministerin.
Das Gesetz basiert auf Erkenntnissen des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen" des Bundesfamilienministeriums. Darüber hinaus greift es Erfahrungen aus der Arbeit an den Runden Tischen Heimkinder und Sexueller Kindesmissbrauch auf. Wesentliche Verbesserungen im Vergleich zur aktuellen Situation sind:
In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbindliche Standards wie etwa Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen entwickelt und regelmäßig überprüft. An die Umsetzung dieser Standards ist auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft.
Der Einsatz von Familienhebammen wird gestärkt. Ab 2012 stellt das Bundesfamilienministerium dafür jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird innerhalb von vier Jahren der Einsatz von Familienhebammen durch insgesamt 120 Millionen Euro deutlich verbessert.
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
Der Hausbesuch zur Einschätzung der Lebenssituation eines Kindes wird Pflicht. Allerdings nur dann, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.
"Jugendamts-Hopping" wird erschwert oder verhindert. Das Gesetz stellt sicher, dass bei Umzug der Familie das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen.
Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder Psychologen) schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben werden. Zugleich werden damit unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Das schützt die enge Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlägt gleichzeitig die Brücke zum Jugendamt.
Das Bundeskinderschutzgesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, niedrigschwellige Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei - werden in einem Netzwerk Frühe Hilfen zusammengeführt.
Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Anlagen
Bundeskinderschutzgesetz - Der Inhalt in Kürze
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Bundeskinderschutzgesetz - Zahlen und Daten
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2010
Die Bundesregierung wird den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am 14. Dezember in Berlin ein neues Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt. Wesentlich sind dabei Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie eine engere Zusammenarbeit der Jugendämtern beim Umzug einer Familie und der verstärkte Einsatz von Familienhebammen.
"Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat seinen Namen wirklich verdient", erklärte Kristina Schröder. "Im Januar habe ich die ersten Gespräche mit den Fachleuten aus Ländern, Kommunen, den Verbänden und der Wissenschaft geführt. Jetzt - weniger als ein Jahr später - lege ich ein Gesetz vor, mit dem wir den Kinderschutz gemeinsam deutlich voranbringen. Für mich hat der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung höchste Priorität", sagte die Familienministerin.
Das Gesetz basiert auf Erkenntnissen des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen" des Bundesfamilienministeriums. Darüber hinaus greift es Erfahrungen aus der Arbeit an den Runden Tischen Heimkinder und Sexueller Kindesmissbrauch auf. Wesentliche Verbesserungen im Vergleich zur aktuellen Situation sind:
In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbindliche Standards wie etwa Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen entwickelt und regelmäßig überprüft. An die Umsetzung dieser Standards ist auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft.
Der Einsatz von Familienhebammen wird gestärkt. Ab 2012 stellt das Bundesfamilienministerium dafür jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird innerhalb von vier Jahren der Einsatz von Familienhebammen durch insgesamt 120 Millionen Euro deutlich verbessert.
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
Der Hausbesuch zur Einschätzung der Lebenssituation eines Kindes wird Pflicht. Allerdings nur dann, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.
"Jugendamts-Hopping" wird erschwert oder verhindert. Das Gesetz stellt sicher, dass bei Umzug der Familie das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen.
Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder Psychologen) schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben werden. Zugleich werden damit unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Das schützt die enge Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlägt gleichzeitig die Brücke zum Jugendamt.
Das Bundeskinderschutzgesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, niedrigschwellige Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei - werden in einem Netzwerk Frühe Hilfen zusammengeführt.
Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Anlagen
Bundeskinderschutzgesetz - Der Inhalt in Kürze
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Bundeskinderschutzgesetz - Zahlen und Daten
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2010
Kindesmisshandlung - Ärzte sollen Hinweise geben dürfen
Ärzte sollen Hinweise auf Kindesmisshandlung weitergeben dürfen
Ärzte und Psychologen sollen künftig von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, wenn es "gewichtige" Hinweise auf eine Kindesmisshandlung in der Familie gibt. Die Ärzte dürfen dann Informationen an das zuständige Jugendamt weitergeben. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=634 ... itik&n=778
Schröder kündigt stärkeren Einsatz von Familien-Hebammen an
Berlin – Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will den Kinderschutz in Deutschland durch den verstärkten Einsatz von Familien-Hebammen verbessern. Die Hebammen sollen künftig in bestimmten [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=38455
Ärzte und Psychologen sollen künftig von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, wenn es "gewichtige" Hinweise auf eine Kindesmisshandlung in der Familie gibt. Die Ärzte dürfen dann Informationen an das zuständige Jugendamt weitergeben. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=634 ... itik&n=778
Schröder kündigt stärkeren Einsatz von Familien-Hebammen an
Berlin – Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will den Kinderschutz in Deutschland durch den verstärkten Einsatz von Familien-Hebammen verbessern. Die Hebammen sollen künftig in bestimmten [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=38455
"Elternführerschein" gefordert
"Gut gemeint, aber schlecht gedacht!"
Bundesvorsitzender der Vereinigung Liberaler Ärzte e.V. lehnt Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ab - und fordert Einführung eines "Elternführerscheins"
Berlin (ots) - Als "Auswuchs naiven Übereifers" lehnt Dr. Erwin Lotter - FDP-Gesundheitsexperte und Bundesvorsitzender der Vereinigung Liberaler Ärzte e.V. (VLÄ) - die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgeschlagene Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ab. "Hier liegt ein typisches Symptom von ,gut gemeint, aber schlecht gedacht´ vor", diagnostiziert der Arzt und Psychotherapeut Lotter. "Machen wir uns doch nichts vor: Welche Eltern, die ihre Kinder misshandeln, werden in akuten Fällen noch zum Arzt gehen, wenn sie wissen, dass sie dadurch sofort beim Jugendamt angezeigt werden? Was die Bundesfamilienministerin hier vorschlägt, bewirkt in der Praxis genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich mit ihrem Gesetzesentwurf erreichen wollte: Misshandelten Kindern bleibt notwendige ärztliche Hilfe vorenthalten, weil die Eltern nicht bei den Ämtern aktenkundig werden wollen."
Statt einseitiger politischer Schnellschüsse sei gerade beim Thema Kindesmissbrauch eine ehrliche öffentliche Diskussion notwendig, so Lotter weiter: "Zeugungsfähigkeit und Kopulationsbereitschaft sind leider nicht gleichbedeutend mit der Fähigkeit, Kinder auf einen eigenverantwortlichen Weg durch eine zunehmend komplexe Welt vorzubereiten. Insofern stellt sich die Herausforderung, wie überforderten Eltern langfristig geholfen werden kann. Der Frage, wie die Elternfähigkeit gesteigert werden kann, kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu." Auch die von Schröder vorgeschlagenen Familienhebammen griffen in diesem Kontext zu spät: "Im Sinne eines ,Elternführerscheins´ sollten eher die Beratungsleistungen im Vorfeld intensiviert werden. Ebenso, wie man bereits für das Lenken eines PKWs entsprechende Grundkenntnisse nachweisen muss, sollten auch werdenden Eltern im Rahmen spezieller Elternführerschein-Kurse soziale und erzieherische Mindeststandards vermittelt werden."
Quelle: Pressemitteilung vom 15.12.2010
Pressekontakt: MdB Dr. Erwin Lotter (FDP)
Bundesvorsitzender Vereinigung Liberaler Ärzte e.V.
Tel.: 08251 / 88 69 547
erwin.lotter@wk.bundestag.de
Bundesvorsitzender der Vereinigung Liberaler Ärzte e.V. lehnt Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ab - und fordert Einführung eines "Elternführerscheins"
Berlin (ots) - Als "Auswuchs naiven Übereifers" lehnt Dr. Erwin Lotter - FDP-Gesundheitsexperte und Bundesvorsitzender der Vereinigung Liberaler Ärzte e.V. (VLÄ) - die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgeschlagene Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ab. "Hier liegt ein typisches Symptom von ,gut gemeint, aber schlecht gedacht´ vor", diagnostiziert der Arzt und Psychotherapeut Lotter. "Machen wir uns doch nichts vor: Welche Eltern, die ihre Kinder misshandeln, werden in akuten Fällen noch zum Arzt gehen, wenn sie wissen, dass sie dadurch sofort beim Jugendamt angezeigt werden? Was die Bundesfamilienministerin hier vorschlägt, bewirkt in der Praxis genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich mit ihrem Gesetzesentwurf erreichen wollte: Misshandelten Kindern bleibt notwendige ärztliche Hilfe vorenthalten, weil die Eltern nicht bei den Ämtern aktenkundig werden wollen."
Statt einseitiger politischer Schnellschüsse sei gerade beim Thema Kindesmissbrauch eine ehrliche öffentliche Diskussion notwendig, so Lotter weiter: "Zeugungsfähigkeit und Kopulationsbereitschaft sind leider nicht gleichbedeutend mit der Fähigkeit, Kinder auf einen eigenverantwortlichen Weg durch eine zunehmend komplexe Welt vorzubereiten. Insofern stellt sich die Herausforderung, wie überforderten Eltern langfristig geholfen werden kann. Der Frage, wie die Elternfähigkeit gesteigert werden kann, kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu." Auch die von Schröder vorgeschlagenen Familienhebammen griffen in diesem Kontext zu spät: "Im Sinne eines ,Elternführerscheins´ sollten eher die Beratungsleistungen im Vorfeld intensiviert werden. Ebenso, wie man bereits für das Lenken eines PKWs entsprechende Grundkenntnisse nachweisen muss, sollten auch werdenden Eltern im Rahmen spezieller Elternführerschein-Kurse soziale und erzieherische Mindeststandards vermittelt werden."
Quelle: Pressemitteilung vom 15.12.2010
Pressekontakt: MdB Dr. Erwin Lotter (FDP)
Bundesvorsitzender Vereinigung Liberaler Ärzte e.V.
Tel.: 08251 / 88 69 547
erwin.lotter@wk.bundestag.de
Kinderschutzgesetz - breiterer Ansatz gefordert
DBfK fordert breiteren Ansatz beim Kinderschutzgesetz der Bundesregierung
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) begrüßt den Vorstoß der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, den Kinderschutz über präventive Maßnahmen zu stärken. Zentrales Element dabei sind die Familienhebammen, die als Bindeglied fungieren. „Der Einsatz von Familienhebammen ist enorm wichtig, aber der Ansatz greift angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen zu kurz“ sagt Andrea Weskamm, Leiterin des Kompetenzzentrums Familiengesundheitspflege. „Wir dürfen die Diskussion über das Wohlergehen der Kinder nicht auf den Kinderschutz verengen. Echter Kinderschutz greift nur in ganz wenigen Fällen. Eine Gefährdung für Kinder beginnt jedoch lange bevor Vernachlässigung, Gewaltanwendung und Missbrauch sichtbar werden. Das Stichwort lautet „Kindeswohl“ und dieses zu schützen ist eine riesige Herausforderung für die Gesellschaft". Deshalb müssen neben den Familienhebammen weitere Berufsgruppen mit einbezogen werden, um eine flächendeckende, bedarfsgerechte und angemessene Prävention in den Familien anzubieten. Daher setzt sich der DBfK für die zusätzliche Verankerung des Leistungsangebotes „Familiengesundheitspflege“ ein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in dem Netzwerk „Frühe Hilfen“ der Kontakt zwischen den Familien und Jugendämtern, Schulen, Ärzten, der Polizei und anderen Helfern geknüpft wird.
Familiengesundheitspflege ist ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelter Ansatz zur Stärkung von Prävention und Gesundheit der Bevölkerung und sieht die Etablierung familien- und gesundheitsorientierter gemeindenaher Dienstleistungsangebote vor. Familiengesundheitspflege soll vor allem sozial, wirtschaftlich und gesundheitlich benachteiligten Personen und Gruppen über das präventive Aufsuchen, die Begleitung, Beratung, Unterstützung und Befähigung den Zugang zu Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens erleichtern. Dazu werden Pflegefachkräfte und Hebammen zu Familiengesundheitspflegerinnen und –hebammen qualifiziert. Durch Hausbesuche werden potenzielle Gesundheitsrisiken wie z.B. Alkohol, Armut, Gewalt und psychische Krankheiten in der Familie erkannt und es können Interventionen geplant werden. Dieses kommt den Kindern wie den Eltern in Not zu Gute. Infos unter http://www.familiengesundheitspflege.de
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Kompetenzzentrum Familiengesundheitspflege
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen
Quelle: Pressemitteilung vom 16.12.2010
Susanne Adjei| Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) begrüßt den Vorstoß der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, den Kinderschutz über präventive Maßnahmen zu stärken. Zentrales Element dabei sind die Familienhebammen, die als Bindeglied fungieren. „Der Einsatz von Familienhebammen ist enorm wichtig, aber der Ansatz greift angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen zu kurz“ sagt Andrea Weskamm, Leiterin des Kompetenzzentrums Familiengesundheitspflege. „Wir dürfen die Diskussion über das Wohlergehen der Kinder nicht auf den Kinderschutz verengen. Echter Kinderschutz greift nur in ganz wenigen Fällen. Eine Gefährdung für Kinder beginnt jedoch lange bevor Vernachlässigung, Gewaltanwendung und Missbrauch sichtbar werden. Das Stichwort lautet „Kindeswohl“ und dieses zu schützen ist eine riesige Herausforderung für die Gesellschaft". Deshalb müssen neben den Familienhebammen weitere Berufsgruppen mit einbezogen werden, um eine flächendeckende, bedarfsgerechte und angemessene Prävention in den Familien anzubieten. Daher setzt sich der DBfK für die zusätzliche Verankerung des Leistungsangebotes „Familiengesundheitspflege“ ein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in dem Netzwerk „Frühe Hilfen“ der Kontakt zwischen den Familien und Jugendämtern, Schulen, Ärzten, der Polizei und anderen Helfern geknüpft wird.
Familiengesundheitspflege ist ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelter Ansatz zur Stärkung von Prävention und Gesundheit der Bevölkerung und sieht die Etablierung familien- und gesundheitsorientierter gemeindenaher Dienstleistungsangebote vor. Familiengesundheitspflege soll vor allem sozial, wirtschaftlich und gesundheitlich benachteiligten Personen und Gruppen über das präventive Aufsuchen, die Begleitung, Beratung, Unterstützung und Befähigung den Zugang zu Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens erleichtern. Dazu werden Pflegefachkräfte und Hebammen zu Familiengesundheitspflegerinnen und –hebammen qualifiziert. Durch Hausbesuche werden potenzielle Gesundheitsrisiken wie z.B. Alkohol, Armut, Gewalt und psychische Krankheiten in der Familie erkannt und es können Interventionen geplant werden. Dieses kommt den Kindern wie den Eltern in Not zu Gute. Infos unter http://www.familiengesundheitspflege.de
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Kompetenzzentrum Familiengesundheitspflege
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen
Quelle: Pressemitteilung vom 16.12.2010
Susanne Adjei| Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
Bundeskinderschutzgesetz als halbherzig kritisiert
Kinder- und Jugendärzte kritisieren geplantes Bundeskinderschutzgesetz als halbherzig
Köln – Als „halbherzig und nicht ausreichend“ hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Entwurf des neuen Bundeskinderschutzgesetzes kritisiert. „Die bisherigen Informationen zeigen nicht, dass die Bundesregierung bereit ist, die Forderungen der Kinder- und Jugendärzte nach besserem Schutz von Kindern zu erfüllen“, monierte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann die von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Neuregelung.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... herzig.htm
Köln – Als „halbherzig und nicht ausreichend“ hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Entwurf des neuen Bundeskinderschutzgesetzes kritisiert. „Die bisherigen Informationen zeigen nicht, dass die Bundesregierung bereit ist, die Forderungen der Kinder- und Jugendärzte nach besserem Schutz von Kindern zu erfüllen“, monierte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann die von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Neuregelung.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... herzig.htm
Bundeskinderschutzgesetz: Nicht ganz ausgereift
Dtsch Arztebl 2010; 107(51-52)
Bühring, Petra
Bundeskinderschutzgesetz: Nicht ganz ausgereift
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=79833
Das Kinderschutzgesetz in Kürze
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Zahlen und Daten zum Gesetz
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Bühring, Petra
Bundeskinderschutzgesetz: Nicht ganz ausgereift
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=79833
Das Kinderschutzgesetz in Kürze
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Zahlen und Daten zum Gesetz
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Kinderschutzgesetz: Rechtssicherheit für Ärzte
Dtsch Arztebl 2011; 108(12)
Bühring, Petra
Kinderschutzgesetz: Rechtssicherheit für Ärzte
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=81695
Das Kinderschutzgesetz in Kürze
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Zahlen und Daten zum Gesetz
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Videoclip zum Gesetz
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Ministerium ... 68392.html
Bühring, Petra
Kinderschutzgesetz: Rechtssicherheit für Ärzte
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=81695
Das Kinderschutzgesetz in Kürze
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Zahlen und Daten zum Gesetz
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Videoclip zum Gesetz
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Ministerium ... 68392.html
Pädiater rügen Kinderschutzgesetz als Placebo
Pädiater rügen Kinderschutzgesetz als Placebo
Kindesmisshandlungen haben mit den Schicksalen von Lea und Kevin einen Namen bekommen. Mit einem Kinderschutzgesetz sollen Misshandlungen auch von Ärzten früher gemeldet werden können. Pädiater attestieren dem Entwurf Realitätsferne. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=647 ... tik&n=1003
Kindesmisshandlungen haben mit den Schicksalen von Lea und Kevin einen Namen bekommen. Mit einem Kinderschutzgesetz sollen Misshandlungen auch von Ärzten früher gemeldet werden können. Pädiater attestieren dem Entwurf Realitätsferne. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=647 ... tik&n=1003
Ärztliche Schweigepflicht soll gelockert werden
Kindesmisshandlung: Ärztliche Schweigepflicht soll gelockert werden
Der Entwurf des Kinderschutzgesetzes sieht vor, dass Ärzte künftig die Jugendämter informieren dü rfen, wenn sie einen Fall von Kindesmisshandlung vermuten. Über diese Pläne des Familienministeriums sind Pädiater und das Deutsche Kinderhilfswerk aber nicht glücklich. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=663 ... aft&n=1230
Der Entwurf des Kinderschutzgesetzes sieht vor, dass Ärzte künftig die Jugendämter informieren dü rfen, wenn sie einen Fall von Kindesmisshandlung vermuten. Über diese Pläne des Familienministeriums sind Pädiater und das Deutsche Kinderhilfswerk aber nicht glücklich. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=663 ... aft&n=1230