Palliativmedizin statt Sterbehilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Palliativmedizin statt Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 17.07.2010, 07:29

Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 17.07.2010:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .8666.8669

Ärzte-Umfrage: Nicht Sterbehilfe soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu moderner Palliativmedizin

„Wir Ärzte wollen den Kranken zu ihrem Recht verhelfen. Wir wollen nicht, dass Kranke, entgegen ihrem eigentlichen Willen, unter gesellschaftlichen Druck geraten, Sterbehilfe meinen einfordern zu müssen. Wir Ärztinnen und Ärzte wollen nicht, dass Sterbehilfe – auch nicht als Beihilfe zur Selbsttötung – erst zur Norm und dann zur Normalität wird. Nicht Sterbehilfe soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu einer modernen palliativmedizinischen Behandlung, die todkranken Menschen ein möglichst schmerz- und beschwerdefreies Leben ermöglicht. Ärztliche Aufgabe ist und bleibt es, Sterbenden beizustehen.“ So kommentierte Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), eine von der BÄK in Auftrag gegebene Befragung, bei der sich rund 80 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen haben.

Nach der Befragung des Allensbach-Instituts ist die große Mehrheit der Ärzte (79 Prozent) davon überzeugt, dass ein Ausbau der Palliativmedizin die Wünsche nach Sterbehilfe verringern würde. Fast ebenso viele (73 Prozent) beklagen aber, die Kapazitäten für die palliativmedizinische Versorgung seien ungenügend. „Dies ist sicher einer der Gründe, warum mittlerweile jeder dritte Arzt im Laufe seines Berufslebens um Hilfe beim Suizid gebeten wird“, sagte Hoppe. Hinzu komme ein schleichender Paradigmenwechsel in der Gesellschaft. Sterben und Tod würden zunehmend tabuisiert. „Macht und Materialismus werden glorifiziert. Wer diesem Zeitgeist nicht mehr folgen kann, empfindet sich oft als Belastung. Wir Ärzte sind es dann, die den Todeswunsch der Patienten erfüllen sollen.“

Dies stelle Ärztinnen und Ärzte vor schwierige Entscheidungen. Denn natürlich hätten sie Empathie mit ihren schwerstkranken Patienten, so Hoppe. Nach der Studie sind 74 Prozent der Auffassung, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden sollten, wenn der Patient dies zuvor in einer Patientenverfügung ausdrücklich erklärt hat. Für 37 Prozent kommt ein begleiteter Suizid unter bestimmten Bedingungen in Frage. Aktive Sterbehilfe können sich 25 Prozent zumindest vorstellen. Als wichtigste Bedingungen für eine Suizidbeihilfe wurden eine medizinisch eindeutige - also hoffnungslose - Prognose, die gute Kenntnis des Patienten sowie ein hoher Leidensdruck genannt. „Die Studie zeigt aber auch: Empathie mit Patienten bedeutet nicht Akzeptanz für eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids sowie der aktiven Sterbehilfe“, stellte Hoppe klar.

Tatsächlich befürchtet die große Mehrheit der Ärzte (89 Prozent), eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids könne leicht dazu führen, dass sich Menschen um Hilfe beim Sterben bemühen, weil sie sich als Belastung für die Familie oder die Gesellschaft empfinden. Für zwei Drittel aller Ärzte verstößt es gegen den hippokratischen Eid, wenn Ärzte Patienten beim Suizid unterstützen.

„Die Studie belegt, dass wir mit unserer ablehnenden Haltung in der Diskussion um eine mögliche Legalisierung der Sterbehilfe die große Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte hinter uns haben. Die Ergebnisse lassen aber auch vermuten, dass der schleichende Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft unter Ärzten für Verunsicherung sorgt. Dies werden wir bei unseren Beratungen zur Neufassung der BÄK-Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sowie zur Überarbeitung der (Muster)- Berufsordnung mit berücksichtigen“, kündigte Hoppe an. Dabei müsse die Frage beantwortet werden, wie das Standesrecht und das Strafrecht besser in Einklang gebracht werden können.

Der BÄK-Präsident forderte zudem, dass Ärzte in Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Umgang mit sterbewilligen Patienten vorbereitet werden müssten. Die Ergebnisse ließen auch darauf schließen, dass noch nicht alle Ärzte ausreichend über die Möglichkeiten der Schmerz- und Symptombehandlung informiert seien. „Wir müssen schwerstkranken und sterbenden Patienten qualifizierte Schmerztherapie und bestmögliche Pflege bieten. Dazu brauchen wir bundesweit palliativmedizinische Versorgungsstrukturen. Erst wenn dies erreicht ist und die Menschen über diese Angebote informiert sind, dann wird auch der Ruf nach aktiver Sterbehilfe verhallen“, sagte Hoppe.

Studie: Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus Sicht der deutschen Ärzteschaft.pdf
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... ehilfe.pdf

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Keine Suizidbeihilfe

Beitrag von Presse » 17.07.2010, 17:49

Ethik-Debatte
Ärztekammer-Chef zeigt Verständnis für Sterbehilfe

Von Beate Lakotta

Jeder dritte deutsche Arzt kann sich vorstellen, Patienten beim Suizid zu helfen. Das ergab eine Umfrage, die monatelang von der Bundesärztekammer unter Verschluss gehalten wurde. Präsident Hoppe zeigt im SPIEGEL-Gespräch Verständnis für Mediziner, die Schwerstkranke beim Sterben unterstützen. .... (weiter unter)
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medi ... 27,00.html


Dtsch Arztebl 2010; 107(28-29): A-1385 / B-1225 / C-1205

Klinkhammer, Gisela
Interview mit Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer: Keine Suizidbeihilfe
POLITIK: Das Interview

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich HoppeDer Bundesärztekammer-Präsident nimmt Stellung zur Allensbach-Umfrage „Ärztliche Sterbehilfe“.

Herr Prof. Hoppe, der Allensbach-Umfrage zufolge befürworten 30 Prozent aller Ärzte die Regelung eines ärztlich begleiteten Suizids. Hat Sie dieses Ergebnis überrascht?

Hoppe: Der ärztlich begleitete Suizid ist nicht strafbar.
.... (weiter lesen)
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=77634

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Sterbehilfe - Verständnis

Beitrag von Presse » 18.07.2010, 06:28

SPIEGEL ONLINE, 16.07.2010
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Ethik-Debatte: Ärztekammer-Chef zeigt Verständnis für Sterbehilfe
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Jeder dritte deutsche Arzt kann sich vorstellen, Patienten beim
Suizid zu helfen. Das ergab eine Umfrage, die monatelang von der
Bundesärztekammer unter Verschluss gehalten wurde. Präsident Hoppe
zeigt im SPIEGEL-Gespräch Verständnis für Mediziner, die
Schwerstkranke beim Sterben unterstützen.

Von Beate Lakotta

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medi ... 27,00.html

Zum Thema
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BGH- Urteil zu Sterbehilfe: Recht revolutionär
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 45,00.html

Grundsatzurteil des BGH: Sterben und sterbenlassen
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 90,00.html

BGH zu Sterbehilfe: Bundesanwaltschaft fordert Freispruch in
Magensonden- Fall

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 83,00.html

Sterbehilfe: "Schneiden Sie den Schlauch durch!"
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 69,00.html

Themenseite: Die Sterbehilfe- Debatte
http://www.spiegel.de/thema/sterbehilfe/

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Sterbehilfe - Ärzteumfrage unter Verschluss gehalten

Beitrag von Presse » 18.07.2010, 06:31

Bundesärztekammer (BÄK) hielt Ärzte-Umfrage zur Sterbehilfe monatelang unter Verschluss

Die Ergebnisse einer von der BÄK in Auftrag gegebenen Studie des Allensbach-Instituts http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... hilfe1.pdf liegen der Kammer bereits seit September 2009 vor – doch erst jetzt werden sie bekannt. Verständlich, denn was die 527 repräsentativ ausgewählten Ärzte und Ärztinnen geantwortet haben, hat Sprengkraft:

Mehr als jede/r kann sich vorstellen, einem Patienten beim Suizid zu helfen (wobei eine Zusammenarbeit mit Laien-Sterbehilfevereinen abgelehnt wird). Für jeden vierten käme sogar aktive Sterbehilfe infrage!

Bisher hieß es bei der Bundesärztekammer immer, Mediziner in Deutschland wollten keinesfalls an einer absichtlichen Leidensverkürzung mitwirken und auch die Suizidbeihilfe sei - wenngleich nicht strafrechtlich verboten - so doch "unethisch" und ein Verstoß gegen das ärztliche Berufsrecht.

Prof. Hoppe bleibe bei seinem bekannten Kurs, sich je nach Publikum mal so und mal so zu äußern: Siehe:

Bundesärztekammerpräsident Hoppe: Verständnis für Suizidbeihilfe - mit Berufsethos vereinbar
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medi ... 27,00.html
Bundesärztekammerpräsident Hoppe: kein Verständnis für Suzidbeihilfe - mit Berufsethos nicht vereinbar
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=77634

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2010
http://www.patientenverfuegung.de

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Sterbebegleitung sichern

Beitrag von Presse » 18.07.2010, 09:20

Deutsche Hospiz Stiftung:
Ärztliche Ablehnung der Suizidhilfe von Patientenvertreter begrüßt. Minister Rösler muss Mindestmaß an Sterbebegleitung sichern

Berlin. Im Zusammenhang mit der am Wochenende bekannt gewordenen, von der Bundesärztekammer beim Forschungsinstitut Allensbach aber schon im Jahr 2009 in Auftrag gegebenen Studie zur Einstellung deutscher Ärzte zu Fragen des assistierten Suizides und der Regelung der Tötung auf Verlangen, erklärt Eugen Brysch am Sonntag in Berlin:

Es ist zu begrüßen, dass die deutsche Ärzteschaft mehrheitlich eine gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid und eine Lockerung der Tötung auf Verlangen ablehnt. Vor dem Hintergrund, dass 30 % der Ärzte nicht wissen, dass das Abschalten einer Beatmungsmaschine auf Wunsch des Patienten eine erlaubte Form der Sterbebegleitung ist, sind die Zustimmungsraten für den ärztlich begleiteten Suizid mit 37 % und der Legalisierung von Tötung auf Verlangen mit 25 % außergewöhnlich niedrig.

Die Bundesärztekammer sollte mit Nachdruck die ethische Schulung der Ärzte vorantreiben. Standesrecht und Richtlinien reichen nicht aus. Die praktischen Ärzte brauchen aber das Rüstzeug vor Ort, um zwischen Töten und Begleiten unterscheiden zu können. Mit Hilfe von Fallbeispielen können die zentralen ethischen Unterscheidungen trainiert werden. Die Bundesärztekammer und die Hochschulminister von Bund und Ländern sind aufgefordert, hier Standards zu entwickeln, die in die Aus- und Fortbildung der Ärzte und des Pflegepersonals einfließen müssen.

Ethik stößt an Grenzen. Vor Ort brauchen deshalb Patienten und Ärzte Angebote der Sterbebegleitung und nicht des Tötens. Palliative Pflege und Medizin sind aber auf wenige Inseln begrenzt. Die meisten Schwerstkranken haben keine Chance, das rettende Ufer zu erreichen. Wenn nur 8 % von jährlich mehr als 800.000 Sterbenden solche Angebote erhalten, ist das ein Armutszeugnis. Deshalb ist es kein Zufall, dass die befragten Ärzte diesen Skandal erkannt und die palliative Sorge vor Ort als mangelhaft bezeichnet haben. Wir haben also, um die Ursachen zu beheben, kein Erkenntnisproblem, denn die Situation ist überall bekannt, sondern ein Umsetzungsproblem.

Gerade bei der Palliativversorgung von schwerst- und demenziell erkrankten Menschen zu Hause und in Pflegeheimen ist die Mangelversorgung unerträglich. Zwar gibt es seit 3 Jahren den Rechtsanspruch der Versicherten auf mobile ambulante palliative Therapie, doch die Realität sieht anders aus: 80.000 Schwerstkranke sollten jährlich zu Hause und im Pflegeheim eine besondere und lindernde begleitende Therapie erhalten, tatsächlich sind es aber jährlich nur 4.000 Betroffene. Während Leistungserbringer und Kassen sich den Schwarzen Peter hin und her schieben, schaut Bundesgesundheitsminister Rösler dem Treiben zu. Er könnte durch das Einschalten von Schiedsstellen diesen Konflikt lösen und den Knoten durchschlagen, um wenigstens ein Mindestmaß an Versorgung der Schwerstkranken zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung vom 18.07.2010

Gerhard Schenker
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Pallitativmedizin statt Sterbehilfe

Beitrag von Gerhard Schenker » 18.07.2010, 09:28

Pallitativmedizin statt Sterbehilfe
kann unwidersprochen gelten!
Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass es zu einer Missachtung des Patientenwillens kommt. Eine Fürsorge, die die Patientenautonomie ignoriert, so, wie sie die Deutsche Hospiz Stiftung anscheinend ins Auge gefasst hat, kann nicht akzeptiert werden. Der Gesetzgeber hat den Patientenwillen mittels Patientenverfügung oder sonstiger mündlicher Erklärungen als verbindlich bzw. wichtig herausgestellt, und das ist gut so.
Palliativmedizin und Hospizarbeit ist unbedingt und uneingeschränkt zu fördern.
Aber man muss auch an die Situationen denken, bei denen all diese Hilfen nicht mehr greifen. Man darf also auch über eine nicht rechtswidrige Sterbeassistenz sprechen - allerdings klar ausgerichtet am Patientenwillen.
Vielleicht müssen wir auch gesetzliche Vorschriften und das ärztliche Standesrecht korrigieren - patientengerecht gestalten.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Ärzte bereit zur Hilfe beim Suizid

Beitrag von Presse » 19.07.2010, 06:36

Ärzte bereit zur Hilfe beim Suizid
Ärzte in Deutschland sind viel stärker als angenommen bereit, einem Patienten beim Sterben zu helfen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage unter 527 Ärzten in Klinik und Praxis im Auftrag der Bundesä rztekammer hervor. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=612 ... tung&n=340

Marlene Böttinger
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Suizid - Beihilfe - Patientenwille muss maßgeblich sein

Beitrag von Marlene Böttinger » 19.07.2010, 08:37

Presse hat geschrieben:Ärzte bereit zur Hilfe beim Suizid
Ärzte in Deutschland sind viel stärker als angenommen bereit, einem Patienten beim Sterben zu helfen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage unter 527 Ärzten in Klinik und Praxis im Auftrag der Bundesä rztekammer hervor. ....
Hallo,
die hier vorgestellte Einstellung der Ärzte kann man nur begrüßen. Es gibt offensichtlich Situationen bei schweren Krankheiten bzw. im Sterbeprozess, die umfassende Hilfen herausfordern. Wenn der Patient dies will, muss ihm auch bei einer Selbsttötung geholfen werden. Wahrscheinlich müssen wir über eine entsprechende Neufassung der Vorschriften im Strafgesetzbuch nachdenken und entscheiden.
Ungeachtet solcher Erwägungen bin ich natürlich, wie viele andere, für Palliativmedizin und Hospizarbeit.
MfG Marlene
Pflege braucht Zuwendungszeit!

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Suizidbeihilfe

Beitrag von Presse » 19.07.2010, 15:25

Mehrheit der Ärzte gegen Suizidbeihilfe

Köln – Eine große Mehrheit der Ärzteschaft wendet sich gegen eine ärztliche Hilfe beim Suizid. Zugleich wird ein Ausbau der Kapazitäten in der palliativmedizinischen Versorgung gefordert.Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, unterstützt dieses Anliegen: „Der flächendeckende Ausbau palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen und eine bessere Information der Menschen über die Möglichkeiten der Palliativmedizin würden sicher dazu beitragen, dass der Ruf nach aktiver [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=36466

Blogs
Unterstützung beim Suizid verstößt gegen ärztliches Ethos
Die deutschen Ärzte lehnen mit großer Mehrheit (61 Prozent) eine Unterstützung beim Suizid ab. Das geht aus einer Allensbach-Umfrage im Auftrag der Bundesärztekammer hervor. Die Argumente liefert die Befragung gleich mit. Die Mehrheit der Ärzte, überraschenderweise sogar die Befürworter einer Legalisierung sieht die Gefahr, dass sich die Menschen als Belastung sehen könnten. Sie gehen aber auch davon aus, dass die ärztliche Suizidbeihilfe gegen den hippokratischen Eid und damit gegen das [mehr
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=36465

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Tötung völlig überflüssig

Beitrag von Presse » 20.07.2010, 06:24

"Tötung völlig überflüssig"
Palliativmediziner sind über die hohe Bereitschaft zur Sterbehilfe in der Ärzteschaft empört. Eine Umfrage der Bundesärztekammer hatte ergeben, dass für ein Viertel der Ärzte aktive Sterbehilfe infrage käme. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=612 ... tung&n=347

Cicero
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Sterbehilfe und Patientenautonomie

Beitrag von Cicero » 20.07.2010, 08:49

Gerhard Schenker hat geschrieben: ... Der Gesetzgeber hat den Patientenwillen mittels Patientenverfügung oder sonstiger mündlicher Erklärungen als verbindlich bzw. wichtig herausgestellt, und das ist gut so.
Palliativmedizin und Hospizarbeit ist unbedingt und uneingeschränkt zu fördern.
Aber man muss auch an die Situationen denken, bei denen all diese Hilfen nicht mehr greifen. Man darf also auch über eine nicht rechtswidrige Sterbeassistenz sprechen - allerdings klar ausgerichtet am Patientenwillen.
Vielleicht müssen wir auch gesetzliche Vorschriften und das ärztliche Standesrecht korrigieren - patientengerecht gestalten.
Es halte es für geboten, dass sich der Gesetzgeber der Thematik annimmt. Auf der Basis der Patientenautonomie sollte der Gesetzgeber näher umschreiben, was zulässig sein soll oder nicht (und damit strafbar). Die jetzigen Vorschriften sind zwar in der Tendenz richtig, sollten aber für Hilfen bei einigen ausweglosen Schmerz- und Sterbesituationen korrigiert werden. Offensichtlich gibt es ja auch innerhalb der Ärzteschaft eine satte Mehrheit für solche Hilfsangebote. Manche Ärzte sind wohl auch nur deshalb in diesem Punkt zögerlich, unentschlossen oder ablehnend, weil die Rechtslage in einigen Situationen unklar erscheint.

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Sterbehilfe in Extremfällen

Beitrag von Presse » 22.07.2010, 06:55

Berliner Arzt für Sterbehilfe in Extremfällen
Berlin – Der Berliner Mediziner Michael de Ridder plädiert in Extremfällen für Sterbehilfe durch Ärzte. Wenn Mediziner nichts mehr gegen die Leiden von Patienten unternehmen könnten, hätten die Kranken ein Anrecht auf ärztliche Beihilfe zum Suizid, erklärte de Ridder in einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung „Die Zeit“ vom Donnerstag. Dabei gehe es allein darum, die Autonomie der Patienten zu respektieren. De Ridder ist Buchautor und Chefarzt der Rettungsstelle des Klinikums Am Urban in Berlin.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... aellen.htm

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Menschenwürde Versorgung im Mittelpunkt

Beitrag von Rita Reinartz » 24.07.2010, 08:25

Hallo,
ich bin der Meinung, dass die Palliativversorgung durch Ärzte und Pflegekräft erheblich ausgeweitet werden muss. Ergänzend ist die Hospizarbeit, stationär und ambulant, zu verstärken, auch finanziell.
Wenn es dann trotz all dieser Anstrengungen noch Situationen geben sollte, wo der Patientenwille auf Selbsttötung oder gar mehr ausgerichtet sein sollte, müssen wir - auch in rechtlicher Hinsicht - nachdenken. Möglicherweise ist es geboten, die strafrechtlichen Vorschriften für eng begrenzte Ausnahmetatbestände zu lockern. Das wäre nach meinem Verständnis mit der Menschenwürde vereinbar.
MfG Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

Lutz Barth
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Der Patient als"Objekt"?

Beitrag von Lutz Barth » 25.07.2010, 07:13

"Wenn es dann trotz all dieser Anstrengungen noch Situationen geben sollte, wo der Patientenwille auf Selbsttötung oder gar mehr ausgerichtet sein sollte, müssen wir - auch in rechtlicher Hinsicht - nachdenken."

Mit Verlaub: Wir sollten bereits schon zu einem früheren Zeitpunkt anfangen, nachzudenken.

Es besteht zwischen der Palliativmedizin und dem selbstbestimmten Sterben kein Widerspruch! Allein der Patient entscheidet über die Inanspruchnahme sowohl der kurativen als auch der palliativen therapeutischen Möglichkeiten. Sofern wir meinen, bis zu dem Zeitpunkt zuwarten zu müssen, wo die Palliativversorgung und die Hospizarbeit ausreichend ausgebaut wurde, wird der Patient zum Objekt einer Wissenschaft resp. einer Hospizbewegung instrumentalisiert - ein Umstand, der sich nun wahrlich nicht mit der "Würde" des Menschen verträgt.

Allerdings steht zu befürchten an, dass sich dieser folgenschwere Irrtum noch länger in den Köpfen insbesondere der Ethiker halten wird, da diese schlicht mit den bedeutsamen Verfassungsrechtsfragen überfordert sind. Es erscheint leichter, zu "philosophieren" statt sich mit der liberalen Konzeption der Grundrechte auseinanzusetzen. Manche Beiträge der Gegenwartsethiker lesen sich wie "Glaubensbekenntnisse" und da nimmt es nicht wunder, dass ein klarer Blick auf das Gebotene nicht nur verstellt, sondern vielfach erst gar nicht zustande kommt.

Nicht selten wir von den Schwersterkrankten gar "erwartet", dass sie das individuelle Leid um des Ausbaus der Palliativmedizin aufnehmen und hierbei davon Abstand nehmen sollten, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Durch ein solches Ansinnen wird eine Geistes- und Werthaltung offenbar, die unerträglich ist und da frage ich mich schon gelegentlich, woher diese Apologeten einer "Wertekultur" ihr Wissen schöpfen.

Der Gesetzgeber ist und bleibt aus vielerlei Gründen aufgerufen, sich der Problematik anzunehmen, zumal die BÄK und erkennbar auch die Landesärztekammern zwar nicht überfordert, wohl aber nicht willens sind, dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten den ihm zukommenden Wert einzuräumen. Neben der "Würde" ist das Selbstbestimmungsrecht der Höchstwert im Grundrechtskatalog und dies sollte endlich auch ins Bewusstsein einiger Funktionäre und Ethiker dringen, die nicht völlig losgelöst ihre "Wissenschaft" betreiben können.

Im ethischen Diskurs werden vielfach "Rechts"positionen vertreten, die zu vertreten zwar möglich sind, aber im Rahmen einer Klausur wohl über ein "mangelhaft" nicht hinauskommen dürften, da sich die Sendboten eines ethischen Paternalismus noch nicht einmal der Mühe unterziehen, ihre Positionen vor dem Hintergrund einschlägiger wissenschaftlicher Publikationen zu reflektieren.

Manche Ethiker sind daher in und mit ihren Positionen "einzubremsen"; es fehlt ihnen zwar nicht der gebotene wissenschaftliche Zugang zu den Kernproblemen der Wertedebatte, wohl aber an dem Willen, sich wissenschaftlich fundiert mit dem Thema aus interprofessioneller Sicht auseinanzusetzen. Ein Umstand, der eigentlich noch schwerer wiegt als das Unvermögen, ggf. das Verfassungsrecht standardgemäß zu interpretieren und dessen Bedeutung einzuordnen.

Manche Professoren sollten im Zweifel ein oder zwei Semester Verfassungsrecht bei juristischen Fakultäten als Gasthörer belegen, um so sich verfassungsrechtliche Kenntnisse aneignen zu können; in der Folge würde dies sicherlich dazu beitragen, dass sie die Qualität ihrer Beiträge steigern könnten.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Suizidhilfe durch Ärztin / Arzt ?

Beitrag von Service » 26.07.2010, 06:57

„Mehr als jede/r dritte Ärztin / Arzt kann sich vorstellen, einem Patienten beim Suizid zu helfen (wobei eine Zusammenarbeit mit Laien-Sterbehilfevereinen abgelehnt wird). Für jeden vierten käme sogar aktive Sterbehilfe infrage!“
Siehe Hintergründe und Kommentare
http://www.patientenverfuegung.de/info- ... fuer-sterb

Quelle: Mitteilung vom 25.07.2010
http://www.patientenverfuegung.de

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