Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Einladung
zum (11.) Pflegetreff am Mittwoch, dem 23.06.2010 Neuss-Erfttal, 18.00 - 20.00 Uhr, "Bürgerhaus", Bedburger Str. 61, (41469 Neuss-Erfttal
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt Neuss (Leitung: Frau Yvonne Kilian), Meererhof 14, 41460 Neuss, Tel.: 02131/102416, durchgeführt!
Eingeladen sind interessierte BürgerInnen, pflegebedürftige Menschen und Angehörige, PflegemitarbeiterInnen, Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen sowie alle interessierten BürgerInnen! - Der Eintritt ist frei!
>>>>> Thema:
Patientenautonomie am Lebensende - Patientenrechte durchsetzen mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung bzw. Betreuungsverfügung
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! ´
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Es mangelt u.a. an einem Patientenrechtegesetz. Diese Lücke will der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung schließen helfen. - Darüber gilt es in der Veranstaltung zu informieren und auf entsprechende Fragen einzugehen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich dazu bereits geäußert:
Patientenrechtegesetz (PatRG) überfällig:
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert klare und verbindliche Aussagen zur Patienten-Selbstbestimmung
Pressemitteilung vom 22.02.2010 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gesetz.php
Als Referent steht beim Pflegetreff zur Verfügung:
- Herbert Schaefer, Rechtsanwalt in Köln und Dozent für Rechtskunde, Berater im Gesundheitswesen.
Schirmherr: Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 - 2010. - http://www.heinz-sahnen.de
Organisation und Leitung: Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Werner Schell und Heinz Sahnen
beim Pflegetreff am 23.06.2009
Treff-Adresse:
Bürgerhaus Erfttal (Gemeinwesenzentrum), Bedburger Straße 61, 41469 Neuss- Erfttal
Wegbeschreibung:
Mit dem Auto die A 57, Ausfahrt Neuss-Norf - Richtung Erfttal (Wegstrecke beschildert) fahren. Bahnreisende fahren bis Neuss-Norf (S-Bahn-Station). Der Bahnhof ist vom Veranstaltungsort etwa 10 Minuten Fußweg entfernt.
Übersichtskarten (Lage und Anfahrt) finden Sie in der Erfttaler Homepage unter: http://www.neuss-erfttal.de/Lage/lage.htm
Siehe auch die Pressemitteilung vom 10.05.2010 unter
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 1781#51781
Zum Pflegetreff am 23.06.2010 gibt es u.a. wie folgt Medienberichte:
http://www.openpr.de/news/427360.html
http://www.openbroadcast.de/artikel/458 ... sende.html
http://pflege-kolleg.com/service/termine/index.htm?
http://www.pr-inside.com/de/patientenau ... 889264.htm
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) informierte am 17.05.2010 über den Pflegetreff am 23.06.2010.
Die Zeitschrift "Die Schwester / Der Pfleger" hat in ihrer Ausgabe 06/2010 über den Pflegetreff am 27.04.2010 in Neuss-Erfttal berichtet und gleichzeitig eine Ankündigung für die nächsten Treffs am 23.06.2010 bzw. am 16.11.2010 gebracht (Seite 525 Aktuell).
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) informierte am 09.06.2010 und 22.06.2010 über den Pflegetreff am 23.06.2010.
Der Stadt-Kurier Neuss brachte heute, 23.06.2010, in seinen Veranstaltungstipps einen Hinweis zum Pflegetreff in Erfttal.
Ergänzende Informationen:
Wir werden beim Pflegetreff am 23.06.2010 auch über die für Mitte Juni 2010 zu erwartende Revisionsentscheidung in der Strafsache RA Wolfgang Putz (zum Urteil des Landgerichts Fulda vom 30.04.2010) informieren. Die Verhandlung vor dem BGH ist für den 02.06.2010 anberaumt. Das angefochtene Fuldaer Urteil wurde von hier als glatte Fehlentscheidung bewertet. Siehe dazu im Netz:
-- Urteil des Landgerichts Fulda – 1 Strafkammer – Schwurgerichtskammer - vom 30.04.2009 – 16 JS 1/08 – 1 Ks – Strafsache Rechtsanwalt Wolfgang Putz wegen versuchten Totschlags hier: (PDF) http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 042009.pdf
Urteilsschelte im Forum Werner Schell unter
-- Totschlagsverfahren wegen aktiver Sterbehilfe ...
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... hp?t=11786
-- RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... hp?t=11710
Ich gehe von einem glatten Freispruch durch den BGH aus!
Zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende gibt es eine aktuelle Buchveröffentlichung von Dr. med. Michael de Ridder
„Wie wollen wir sterben – Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin“, Deutsche Verlags-Anstalt, München 2. Auflage 2010. – Informationen unter
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... hp?t=14161
Stand der Informationen: 22.06.2010
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Partner der "Aktion Saubere Hände"
Pflegetreff 23.06.2010 - Patientenverfügung ....
Moderator: WernerSchell
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Pflegetreff 23.06.2010 - Patientenverfügung ....
Zuletzt geändert von WernerSchell am 26.06.2010, 16:46, insgesamt 10-mal geändert.
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Pflegetreff am 23.06.2010 informiert zur Patientenautonomie
Wir haben am 31.05.2010 zum Pflegetreff am 23.06.2010 mit dem nachfolgenden Einladungstext informiert:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Neuss, den 31.05.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich übersende hiermit die Einladung für den nächsten Pflegetreff am 23.06.2010 in Neuss-Erfttal (unten angefügt – kann auf Wunsch als Datei übersandt werden). Es geht um das Thema: „Patientenautonomie am Lebensende“.
Für MitarbeiterInnen von Pflegeeinrichtungen kann auf Wunsch auch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Beim Pflegetreff am 23.06.2010 wird auch über die für Mitte Juni 2010 zu erwartende Revisionsentscheidung in der Strafsache RA Wolfgang Putz (zum Urteil des Landgerichts Fulda vom 30.04.2010) informiert. Die Verhandlung vor dem BGH ist für den 02.06.2010 anberaumt. Das Urteil soll am 25.06.2010 verkündert werden. Ich gehe von einem Freispruch durch den BGH aus!
Das angefochtene Fuldaer Urteil wurde von hier als Fehlentscheidung bewertet. Siehe dazu im Netz:
-- Urteil des Landgerichts Fulda – 1 Strafkammer – Schwurgerichtskammer - vom 30.04.2009 – 16 JS 1/08 – 1 Ks – Strafsache Rechtsanwalt Wolfgang Putz wegen versuchten Totschlags hier: (PDF) http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 042009.pdf
Urteilsschelte im Forum Werner Schell unter
-- Totschlagsverfahren wegen aktiver Sterbehilfe ...
viewtopic.php?t=11786
-- RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
viewtopic.php?t=11710
Zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende gibt es eine aktuelle Buchveröffentlichung von Dr. med. Michael de Ridder
„Wie wollen wir sterben – Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin“, Deutsche Verlags-Anstalt, München 2. Auflage 2010. – Informationen unter
viewtopic.php?t=14161
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell – http://www.wernerschell.de
PS.: Zum Thema „Patientenautonomie“ passen auch die Pressemitteilungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 22.02.2010 und 11.05.2010 zum Thema „Patientenrechtegesetz (PatRG)“:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gesetz.php
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gesetz.php
>>> Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen:
Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!
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Einladung
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk führt am Mittwoch, dem 23.06.2010 von 18.00 bis 20.00 Uhr in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt Neuss (Leiterin: Frau Yvonne Kilian) den (11.) Pflegetreff im „Bürgerhaus“, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss-Erfttal, durch. Der Eintritt ist frei!
Schirmherr der Veranstaltung ist Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 – 2010. Die Organisation und Leitung obliegt Werner Schell.
Beim (11.) Pflegetreff geht es um das Thema:
„Patientenautonomie am Lebensende: Patientenrechte durchsetzen mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.“
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.09.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Darüber gilt es in der Veranstaltung zu informieren und auf entsprechende Fragen einzugehen.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Neuss, den 31.05.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich übersende hiermit die Einladung für den nächsten Pflegetreff am 23.06.2010 in Neuss-Erfttal (unten angefügt – kann auf Wunsch als Datei übersandt werden). Es geht um das Thema: „Patientenautonomie am Lebensende“.
Für MitarbeiterInnen von Pflegeeinrichtungen kann auf Wunsch auch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Beim Pflegetreff am 23.06.2010 wird auch über die für Mitte Juni 2010 zu erwartende Revisionsentscheidung in der Strafsache RA Wolfgang Putz (zum Urteil des Landgerichts Fulda vom 30.04.2010) informiert. Die Verhandlung vor dem BGH ist für den 02.06.2010 anberaumt. Das Urteil soll am 25.06.2010 verkündert werden. Ich gehe von einem Freispruch durch den BGH aus!
Das angefochtene Fuldaer Urteil wurde von hier als Fehlentscheidung bewertet. Siehe dazu im Netz:
-- Urteil des Landgerichts Fulda – 1 Strafkammer – Schwurgerichtskammer - vom 30.04.2009 – 16 JS 1/08 – 1 Ks – Strafsache Rechtsanwalt Wolfgang Putz wegen versuchten Totschlags hier: (PDF) http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 042009.pdf
Urteilsschelte im Forum Werner Schell unter
-- Totschlagsverfahren wegen aktiver Sterbehilfe ...
viewtopic.php?t=11786
-- RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
viewtopic.php?t=11710
Zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende gibt es eine aktuelle Buchveröffentlichung von Dr. med. Michael de Ridder
„Wie wollen wir sterben – Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin“, Deutsche Verlags-Anstalt, München 2. Auflage 2010. – Informationen unter
viewtopic.php?t=14161
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell – http://www.wernerschell.de
PS.: Zum Thema „Patientenautonomie“ passen auch die Pressemitteilungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 22.02.2010 und 11.05.2010 zum Thema „Patientenrechtegesetz (PatRG)“:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gesetz.php
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gesetz.php
>>> Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen:
Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!
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Einladung
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk führt am Mittwoch, dem 23.06.2010 von 18.00 bis 20.00 Uhr in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt Neuss (Leiterin: Frau Yvonne Kilian) den (11.) Pflegetreff im „Bürgerhaus“, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss-Erfttal, durch. Der Eintritt ist frei!
Schirmherr der Veranstaltung ist Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 – 2010. Die Organisation und Leitung obliegt Werner Schell.
Beim (11.) Pflegetreff geht es um das Thema:
„Patientenautonomie am Lebensende: Patientenrechte durchsetzen mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.“
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.09.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Darüber gilt es in der Veranstaltung zu informieren und auf entsprechende Fragen einzugehen.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Neusser Pflegetreff am 23.06.2010 ....
......
nach dem Neusser Pflegetreff am 23.06.2010 zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende"
viewtopic.php?t=14009
greift auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein das Thema am 03.07.2010 auf. Hierzu ein Infotext:
12. Round Table der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Selbsthilfeorganisationen am 03.07.2010, 09.30 – 14.00 Uhr,
Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf. Thema: »Was geht, wenn nichts mehr geht? – Begleitung schwerstkranker Patienten«
Veranstaltung unter Mitwirkung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk. -Nähere Informationen bietet dieser >> Flyer <<, darin sind auch die Anmeldemodalitäten erläutert.
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... _12_RT.pdf
viewtopic.php?t=14341
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nach dem Neusser Pflegetreff am 23.06.2010 zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende"
viewtopic.php?t=14009
greift auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein das Thema am 03.07.2010 auf. Hierzu ein Infotext:
12. Round Table der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Selbsthilfeorganisationen am 03.07.2010, 09.30 – 14.00 Uhr,
Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf. Thema: »Was geht, wenn nichts mehr geht? – Begleitung schwerstkranker Patienten«
Veranstaltung unter Mitwirkung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk. -Nähere Informationen bietet dieser >> Flyer <<, darin sind auch die Anmeldemodalitäten erläutert.
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... _12_RT.pdf
viewtopic.php?t=14341
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Patientenselbstbestimmung auch am Lebensende
Newsletter des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe:
Patientenselbstbestimmung auch am Lebensende - Thema beim Erfttaler Pflegetreff am 23.06.2010
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Es mangelt u.a. an einem Patientenrechtegesetz. Diese Lücke will der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung schließen helfen. - Darüber gilt es in der Veranstaltung zu informieren und auf entsprechende Fragen einzugehen
Der 11. Pflegetreff findet am Mittwoch, dem 23.06.2010 von 18.00 - 20.00 Uhr im "Bürgerhaus", Bedburger Str. 61, (41469 Neuss-Erfttal) statt. Eingeladen sind interessierte BürgerInnen, pflegebedürftige Menschen und Angehörige, PflegemitarbeiterInnen, Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen sowie alle interessierten BürgerInnen! - Der Eintritt ist frei!
Weitere Informationen: viewtopic.php?t=14009
Quelle: Mitteilung vom 16.06.2010
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0
Patientenselbstbestimmung auch am Lebensende - Thema beim Erfttaler Pflegetreff am 23.06.2010
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Es mangelt u.a. an einem Patientenrechtegesetz. Diese Lücke will der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung schließen helfen. - Darüber gilt es in der Veranstaltung zu informieren und auf entsprechende Fragen einzugehen
Der 11. Pflegetreff findet am Mittwoch, dem 23.06.2010 von 18.00 - 20.00 Uhr im "Bürgerhaus", Bedburger Str. 61, (41469 Neuss-Erfttal) statt. Eingeladen sind interessierte BürgerInnen, pflegebedürftige Menschen und Angehörige, PflegemitarbeiterInnen, Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen sowie alle interessierten BürgerInnen! - Der Eintritt ist frei!
Weitere Informationen: viewtopic.php?t=14009
Quelle: Mitteilung vom 16.06.2010
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0
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Pflegetreff am 23.06.2010 behandelt die Patientenautonomie
Neuss-Grevenbroicher Zeitung
Lokalteil Neuss - Dienstag, 22.06.2010
KOMPAKT
Erfttaler Pflegetreff:
Möglichkeiten der Patientenautonomie
Erfttal (NGZ) Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende beziehungsweise bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Menschen verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess beziehungsweise die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Um diesen Komplex geht es beim inzwischen 11. Pflegetreff des „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“, der in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt veranstaltet wird. Thema: Patientenautonomie am Lebensende. Dazu spricht Herbert Schaefer, Dozent für Rechtskunde in Köln.
Info Mittwoch, 23. Juni, 18 – bis 20 Uhr, Bürgerhaus, Bedburger Straße 61.
Lokalteil Neuss - Dienstag, 22.06.2010
KOMPAKT
Erfttaler Pflegetreff:
Möglichkeiten der Patientenautonomie
Erfttal (NGZ) Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende beziehungsweise bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Menschen verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess beziehungsweise die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Um diesen Komplex geht es beim inzwischen 11. Pflegetreff des „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“, der in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt veranstaltet wird. Thema: Patientenautonomie am Lebensende. Dazu spricht Herbert Schaefer, Dozent für Rechtskunde in Köln.
Info Mittwoch, 23. Juni, 18 – bis 20 Uhr, Bürgerhaus, Bedburger Straße 61.
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Patientenrechte bei schwerer Krankheit und im Sterbeprozess
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 25.06.2010
»Patientenrechte bei schwerer Krankheit und im Sterbeprozess«
Neusser Pflegetreff informierte über die Rechtslage zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hatte für den 23.06.2010 zum 11. Neusser Pflegetreff eingeladen und dabei die Patientenautonomie als Thema ausgewählt. Werner Schell konnte als Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk etwa 40 Gäste begrüßen, obwohl am gleichen Abend die Fernsehübertragung des als wichtig erachteten Spiels zwischen Deutschland und Ghana um das Weiterkommen bei der Fußballweltmeisterschaft anstand. Wie der Verlauf des Pflegetreffs zeigte, waren der Einladung deshalb wohl v orwiegend nur solche Gäste gefolgt, die an guten Informationen zu einem wirklich schwierigen Thema sehr interessiert waren und dies auch durch zahlreiche Fragen zum Ausdruck brachten.
Für den Pflegetreff, der diesmal in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt Neuss durchgeführt wurde, stand der Kölner Rechtsanwalt Herbert Schaefer als Referent zur Verfügung. Aufgrund seiner jahrelangen Lehrtätigkeit an Ausbildungsstätten im Gesundheitswesen und als Berater für die Verbraucherberatung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf konnte Herbert Schaefer kompetent informieren und auf die zahlreichen Fragen der Gäste in sehr verständlicher Art und Weise näher eingehen. Dabei konnten auch einige Fallbeispiele vorgestellt werden.
Einige Informationen von Herbert Schaefer lassen sich wie folgt zusammen fassen:
Patientenverfügungen sind – u.a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer – verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1.9.2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt.
Für sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist allein der Patientenwille maßgeblich. Dieses Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Verfassungsrang. Damit der Patientenwille auch bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ohne Verzögerungen durchgesetzt werden kann, erscheint die zeitgerechte Errichtung einer insoweit hilfreichen Vorsorgevollmacht ratsam. Ansonsten verbleibt nur das Gebot, schnellstmöglich eine, ggf. vorläufige, rechtliche Betreuung einrichten zu lassen. Allerdings sind auch Patientenverfügungen ohne Vorsorgevollmacht und auch außerhalb einer Betreuung als bürgerlich-rechtliche Willensäußerung immer verbindlich und beachtenswert.
Auch eindeutig formulierte Patientenentscheidungen, die auf die Verweigerung von lebenserhaltenden Maßnahmen abzielen, z.B. Legen einer Magensonde oder Durchführung einer künstlichen Beatmung, müssen Beachtung finden. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um strafrechtliches Tun oder Unterlassen, sondern lediglich um das gebotene Respektieren einer Patientenentscheidung, das sich unmittelbar aus dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) ergibt.
Es wurde auch die beim Bundesgerichtshof anhängige Strafrechtssache des Anwalts Wolfgang Putz wegen Beendigung einer künstlichen Ernährung (Durchschneiden der Magensonde) angesprochen und ausgeführt, dass es nur einen Freispruch geben könne. Und diesen Freispruch hat der Bundesgerichtshof am 25.06.2010 auch verkündet.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich insoweit in einer >> gesonderten Pressemitteilung << geäußert.
Werner Schell bedankte sich zum Abschluss der Veranstaltung bei allen Beteiligten und machte darauf aufmerksam, dass der nächste größere Pflegetreff am >> 16.11.2010 << stattfinden und sich mit der anstehenden Gesundheits- und Pflegereform in Verbindung mit einem von der Koalition geplanten Patientenrechtegesetz befassen werde. Er sprach dazu eine entsprechende Einladung aus und bemerkte, dass bereits zwei Bundestagsabgeordnete als Referenten für den Pflegetreff im Herbst gewonnen werden konnten.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... rechte.php
Pressebericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 26.06.2010:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... uegung.php
Weiterer Bericht Heide Bote am 30.06.2010:
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=14756
Pflegen-Online informierte unter:
http://www.pflegen-online.de/nachrichte ... rozess.htm
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 25.06.2010
»Patientenrechte bei schwerer Krankheit und im Sterbeprozess«
Neusser Pflegetreff informierte über die Rechtslage zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hatte für den 23.06.2010 zum 11. Neusser Pflegetreff eingeladen und dabei die Patientenautonomie als Thema ausgewählt. Werner Schell konnte als Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk etwa 40 Gäste begrüßen, obwohl am gleichen Abend die Fernsehübertragung des als wichtig erachteten Spiels zwischen Deutschland und Ghana um das Weiterkommen bei der Fußballweltmeisterschaft anstand. Wie der Verlauf des Pflegetreffs zeigte, waren der Einladung deshalb wohl v orwiegend nur solche Gäste gefolgt, die an guten Informationen zu einem wirklich schwierigen Thema sehr interessiert waren und dies auch durch zahlreiche Fragen zum Ausdruck brachten.
Für den Pflegetreff, der diesmal in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt Neuss durchgeführt wurde, stand der Kölner Rechtsanwalt Herbert Schaefer als Referent zur Verfügung. Aufgrund seiner jahrelangen Lehrtätigkeit an Ausbildungsstätten im Gesundheitswesen und als Berater für die Verbraucherberatung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf konnte Herbert Schaefer kompetent informieren und auf die zahlreichen Fragen der Gäste in sehr verständlicher Art und Weise näher eingehen. Dabei konnten auch einige Fallbeispiele vorgestellt werden.
Einige Informationen von Herbert Schaefer lassen sich wie folgt zusammen fassen:
Patientenverfügungen sind – u.a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer – verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1.9.2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt.
Für sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist allein der Patientenwille maßgeblich. Dieses Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Verfassungsrang. Damit der Patientenwille auch bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ohne Verzögerungen durchgesetzt werden kann, erscheint die zeitgerechte Errichtung einer insoweit hilfreichen Vorsorgevollmacht ratsam. Ansonsten verbleibt nur das Gebot, schnellstmöglich eine, ggf. vorläufige, rechtliche Betreuung einrichten zu lassen. Allerdings sind auch Patientenverfügungen ohne Vorsorgevollmacht und auch außerhalb einer Betreuung als bürgerlich-rechtliche Willensäußerung immer verbindlich und beachtenswert.
Auch eindeutig formulierte Patientenentscheidungen, die auf die Verweigerung von lebenserhaltenden Maßnahmen abzielen, z.B. Legen einer Magensonde oder Durchführung einer künstlichen Beatmung, müssen Beachtung finden. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um strafrechtliches Tun oder Unterlassen, sondern lediglich um das gebotene Respektieren einer Patientenentscheidung, das sich unmittelbar aus dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) ergibt.
Es wurde auch die beim Bundesgerichtshof anhängige Strafrechtssache des Anwalts Wolfgang Putz wegen Beendigung einer künstlichen Ernährung (Durchschneiden der Magensonde) angesprochen und ausgeführt, dass es nur einen Freispruch geben könne. Und diesen Freispruch hat der Bundesgerichtshof am 25.06.2010 auch verkündet.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich insoweit in einer >> gesonderten Pressemitteilung << geäußert.
Werner Schell bedankte sich zum Abschluss der Veranstaltung bei allen Beteiligten und machte darauf aufmerksam, dass der nächste größere Pflegetreff am >> 16.11.2010 << stattfinden und sich mit der anstehenden Gesundheits- und Pflegereform in Verbindung mit einem von der Koalition geplanten Patientenrechtegesetz befassen werde. Er sprach dazu eine entsprechende Einladung aus und bemerkte, dass bereits zwei Bundestagsabgeordnete als Referenten für den Pflegetreff im Herbst gewonnen werden konnten.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... rechte.php
Pressebericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 26.06.2010:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... uegung.php
Weiterer Bericht Heide Bote am 30.06.2010:
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=14756
Pflegen-Online informierte unter:
http://www.pflegen-online.de/nachrichte ... rozess.htm