Nachteilfreies Beschwerdemanagement in der Pflege

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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WernerSchell
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Nachteilfreies Beschwerdemanagement in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 05.04.2010, 10:42

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Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pressemitteilung vom 04.04.2010

Informationsschutz für ArbeitnehmerInnen durch Neufassung des § 612a BGB kann nachteilfreies Beschwerdemanagement in den Pflegesystemen gewährleisten

Es gibt seit Jahren vielseitige Bemühungen, die Qualität in den Pflegesystemen zu verbessern und die MitarbeiterInnen in entsprechenden Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) zu motivieren, im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Beschwerden bezüglich festgestellter Mängel und Fehler im Betrieb, bei den zuständigen Behörden und auch in der Öffentlichkeit vorzutragen. Sie werden sogar von verschiedenen Seiten dazu ausdrücklich ermuntert, zu mehr Courage aufgefordert. Es wird in diesem Zusammenhang sogar behauptet, Pflegekräfte, die sich nicht deutlich zu Wort melden, hätten Mitschuld an den systemischen Unzulänglichkeiten.

Es ist aber bei Kennern der Szene bekannt, dass MitarbeiterInnen, die sich selbstbewusst zu Mängel, Fehlentwicklungen usw. äußern, schnell Nachteile erfahren. Dabei sind (fristlose) Kündigungen keine Seltenheit. Die dann in Anspruch genommenen Gerichte haben überwiegend zum Nachteil der MitarbeiterInnen entschieden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass eine Neufassung des § 612a BGB eine gute Möglichkeit bieten würde, die MitarbeiterInnen in der Pflege zu ermuntern, sich zeitgerecht und ohne (wesentliche) Nachteile befürchten zu müssen, zur Qualitätsverbesserung mit geeigneten Hinweisen / Vorschlägen einzubringen. Der Text könnte wie folgt lauten:

§ 612a BGB – Anzeigerecht

(1) Ist ein Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass im Betrieb oder bei einer betrieblichen Tätigkeit gesetzliche Pflichten verletzt werden, kann er sich an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständigen Stelle wenden und Abhilfe verlangen. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht ausreichend nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu wenden.
(2) Ein vorheriges Verlangen nach Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn dies dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Unzumutbar ist ein solches Verlangen stets, wenn der Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ist, dass
1. aus dem Betrieb eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht,
2. der Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat,
3. eine Straftat geplant ist, durch deren Nichtanzeige er sich selbst der Strafverfolgung aussetzen würde,
4. eine innerbetriebliche Abhilfe nicht oder nicht ausreichend erfolgen wird.
3) Von den Absätzen 1 und 2 kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
(4) Beschwerderechte des Arbeitnehmers nach anderen Rechtsvorschriften und die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bleiben unberührt.

Eine solche Neufassung lässt sich wie folgt begründen:

Die seit Jahren beklagten Pflegemängel werden weder durch das 2008 reformierte SGB XI (mit den neuen Transparenzvereinbarungen und Bewertungssystemen –„Schulnoten“ für Pflegeeinrichtungen) und die neuen Länder-Heimgesetze (z.B. mit regelmäßigen unangemeldeten Heimprüfungen) noch durch das WBVG entscheidend vermindert werden können.

Daher müssen die MitarbeiterInnen der Pflegeeinrichtungen in die Verbesserung der Pflegesituationen verstärkt eingebunden werden. Beschwerden über organisatorische und personelle Unzulänglichkeiten in den Pflegeeinrichtungen müssen dadurch angeregt bzw. ermöglicht werden, indem die Mitteilungen über solche Zustände durch eine gesetzliche Vorschrift für die MitarbeiterInnen „nachteilsfrei“ gestellt werden (ähnlich dem § 17 Arbeitsschutzgesetz).

Es macht wenig Sinn, von den Pflegekräften stets und ständig engagiertes bzw. couragiertes Verhalten im Betrieb abzuverlangen, sie dann aber anschließend im Stich zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass man den Pflegekräften Schutz zu bieten hat. Insoweit scheint der neugefasste § 612aBGB (oder eine entsprechende Vorschrift im WBVG) sehr hilfreich. Dabei wird natürlich nicht verkannt, dass auch eine solche Vorschrift nicht in allen Fällen verhindern kann, dass es gleichwohl Sanktionen gegen unliebsame ArbeitnehmerInnen geben wird. Aber die vorgeschlagene Neuregelung könnte dazu beitragen, eine neue Kultur des Hinschauens zu entwickeln.

Auch die Hauptversammlung des Marburger Bundes hat den Deutschen Bundestag anlässlich seiner Hauptversammlung am 07.11.2009 aufgefordert, für mehr Informationsfreiheit einzutreten, damit endlich der Schutz von Fehlermeldern (Whistleblowers) für das Gesundheitswesen gesetzlich festgeschrieben wird. Dies sei auch Voraussetzung dafür, dass die Idee des Critical Incident Reporting Systems (CIRS), also der Mitteilung von Beinahe-Schadensfällen, nachhaltig Fuß fassen kann. In einer Mitteilung des Marburger Bundes vom 07.11.2009 heißt es dazu:

„Die Beschäftigten im Gesundheitswesen dürfen keine arbeitsrechtlichen Folgen befürchten müssen, wenn sie Gefahren und Rechtsverstöße in ihrem Arbeitsbereich melden. Eine Novellierung des § 612a BGB zum Informationsschutz für Beschäftigte mit der Aufnahme eines Anzeigerechtes ist erforderlich.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetztwerk ist am 04.04.2010 an die Bundesregierung herangetreten mit dem Antrag, mit Blick auf die vorgeschlagene Neuregelung des § 612a BGB eine Gesetzesinitiative zu beschließen und auf den parlamentarischen Weg zu geben.

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

+++
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!

PS: Ankündigung / Einladung
zum Pflegetreff am 27.04.2010 in Neuss - Erfttal
Thema: Welche Pflege wollen wir (uns leisten)?

Ständig aktualisierte Informationen unter
viewtopic.php?t=12279

Medienberichte zum Thema "Informationsschutz für ArbeitnehmerInnen durch Neufassung des § 612a BGB ...."
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=13877
http://www.pflegen-online.de/nachrichte ... innnen.htm
http://www.hwelt.de/c/content/view/5791/1/
http://www.openpr.de/news/415014.html
http://www.openbroadcast.de/artikel/415 ... isten.html - Bei Seitenaufruf Link vollständig übernehmen!
Zuletzt geändert von WernerSchell am 28.12.2011, 09:40, insgesamt 3-mal geändert.
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Herbert Kunst
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Pflegefehler ....

Beitrag von Herbert Kunst » 16.04.2010, 07:33

Siehe mein Statement unter
Pflegefehler ....
viewtopic.php?t=13928
Ich halte ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement für unabdingbar. Deshalb begrüße ich den gemachten Vorschlag sehr!
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

thorstein
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Beitrag von thorstein » 17.04.2010, 02:43

Es ist aber bei Kennern der Szene bekannt, dass MitarbeiterInnen, die sich selbstbewusst zu Mängel, Fehlentwicklungen usw. äußern, schnell Nachteile erfahren. Dabei sind (fristlose) Kündigungen keine Seltenheit. Die dann in Anspruch genommenen Gerichte haben überwiegend zum Nachteil der MitarbeiterInnen entschieden
.

Gäbe es die Möglichkeit, auf entsprechende Urteile hinzuweisen, aus denen dieser Zusammenhang deutlich wird?

Vielen Dank.

Lutz Barth
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Rechtsprechungsnachweise

Beitrag von Lutz Barth » 17.04.2010, 07:00

Ich schließe mich der Nachfrage von Thorstein ausdrücklich an, da zumindest mein Eindruck ist, dass solche Urteile durchaus "Seltenheitswert" besitzen und sofern diese ergangen sind, darüber hinaus auch kontrovers diskutiert werden (so vor allem der Fall Heinisch in all seinen Instanzenzügen).

Vgl. dazu etwa aus der Literatur: Deiseroth, Stärkung zur Zivilcourage zur Verbesserung der Qualität der stationären Pflege, in ZRP 2007, S. 25 ff. mit Hinweis auf LAG Berlin, Urt. v. 28.03.06 (Az. 7 Sa 1970/05).

Instruktiv hierzu auch der Ansatz des BVerfG in einer gewichtigen Entscheidung zur Problematik: BVerfG v. 02.07.01, in NZA 2001, S. 888 ff.

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich in dem seinerzeitigen Verfahren im Wesentlichen gegen eine gerichtliche Entscheidung, mit der eine gegenüber dem Beschwerdeführer fristlos ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses als wirksam angesehen wurde. Kündigungsgrund war, dass der Arbeitnehmer im Rahmen eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen seine Arbeitgeberin beziehungsweise deren Geschäftsführer als Zeuge ausgesagt und der Staatsanwaltschaft Unterlagen übergeben hatte.

Die Entscheidung des BVerfG kann nachstehend nachgelesen werden:
BVerfG, 1 BvR 2049/00 vom 2.7.2001, Absatz-Nr. (1 - 24), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 04900.html
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Cicero
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Re: Nachteilfreies Beschwerdemanagement in der Pflege

Beitrag von Cicero » 17.04.2010, 07:19

WernerSchell hat geschrieben: .... Informationsschutz für ArbeitnehmerInnen durch Neufassung des § 612a BGB kann nachteilfreies Beschwerdemanagement in den Pflegesystemen gewährleisten ....
Nach meinem Eindruck ist die Initiative zur Neufassung des § 612a BGB begründet, notwendig. Ich stehe voll dahinter und mache Pro Pflege .... Mut, für den notwendigen Druck in Richtung Politik zu sorgen.
V.a. die Besorgnisse der MitarbeiterInnen in den Pflegeeinrichtungen sind klar so zu formulieren, dass arge Ängste bestehen, sich mit irgendwelchen handfesten Beschwerden usw. zu äußern. Es wird immer wieder von Mobbing und Kündigungen gesprochen. Wer sich etwas traut, wird schnell zur Zielscheibe von Vorwürfen.
Dass die Lage so ist, ist eigentlich seit Jahren längst bekannt und ein Übelstand. Prof. Deiseroth, der hier schon zitiert wurde, plädiert daher auch für die jetzt erneut angeregte Neufassung. Er hat, wie ich erfahren habe, dazu auch wiederholt publiziert. Und dies nicht nur im Fall Brigitte Heinisch.
Die Klageverfahren zum Thema sind nach meinem Eindruck zahlenmäßig eher gering. Die Tendenz ist aber überwiegend so, dass derjenige, der im Zusammenhang mit dem Beschwerdemanagement nur kleinste Fehler macht und damit seinen Arbeitgeber scheinbar in ein schlechtes Licht stellt, schnell "draußen" ist. Wer dann auch noch öffentlichskreiswirksam streitet, verschlechtert seine Situation.
Die Notwendigkeit, die Neufassung vorzunehmen, ist unabhängig davon, wieviele Gerichtsverfahren es bisher gegeben.

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 17.04.2010, 08:00

Nun – allenfalls aus Gründen der Transparenz könnte eine Regelung in Erwägung gezogen werden, wenngleich doch die diskutierte Regelung im Ergebnis dazu führen wird, dass auch weiterhin „Zweifelsfälle“ durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen, zumal es nicht von der Hand zu weisen ist, dass die geplante Regelung zu weiteren Spannungen zwischen den Loyalitätspflichten zwischen den Arbeitsvertragspartnern führen könnte, weil es ausgesprochen problematisch erscheint, in der Gänze auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und der „Motivlage“ etwa des Arbeitsnehmern verzichten zu wollen.

Instruktiv hierzu statt vieler:

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur beabsichtigten Regelung des Informationsschutzes für Arbeitnehmer in § 612a BGB

Online unter >>> http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungn ... /Stn20.pdf <<< (pdf.)
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Cicero
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Beschwerdemanamgent - nachteilsfrei gestalten!

Beitrag von Cicero » 17.04.2010, 08:53

Die angestrebte Neufassung wird weiterhin Streitfälle nicht ausschließen. In einem Rechtsstaat kann im Zweifel über alles und jedes gestritten werden.
Allerdings würde die Neufassung des § 612a BGB zu einer anderen Einschätzungen aller Beteiligten im Bereich des Beschwerdemanagements beitragen. Es wäre sicherlich kein Allheilmittel, aber wie man so sagt: ein Schritt in die richtige Richtung.
Dass Anwälte und Arbeitgeber möglicherweise die jetzige - weniger arbeitnehmerfreundliche - Rechtslage - interessengeleitet - bevorzugen, ist klar.

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
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Sabrina Merck
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ArbeitnehmerInnen mittels Beschwerdemanagement stärken

Beitrag von Sabrina Merck » 30.04.2010, 09:28

Hallo,
ich bin auch der Meinung, dass die angestrebte / vorgeschlagene Neuregelung nicht alle Probleme lösen kann. Sie wäre aber geeignet, die ArbeitnehmerInnen entscheidend in ihrer Position, auf ungute / fehlerhafte Strukturen / Einzelfälle aufmerksam zu machen, zu stärken.
Vielleicht müssten dann die Gewerkschaften versuchen, ergänzende Regelungen zum Beschwerdemanagement in die Tarifverträge einzubinden.
MfG Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
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Rita Reinartz
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Beschwerdemanagement in der Pflege - nachteilsfrei

Beitrag von Rita Reinartz » 24.07.2010, 08:30

Cicero hat geschrieben: .... Nach meinem Eindruck ist die Initiative zur Neufassung des § 612a BGB begründet, notwendig. Ich stehe voll dahinter und mache Pro Pflege .... Mut, für den notwendigen Druck in Richtung Politik zu sorgen.
V.a. die Besorgnisse der MitarbeiterInnen in den Pflegeeinrichtungen sind klar so zu formulieren, dass arge Ängste bestehen, sich mit irgendwelchen handfesten Beschwerden usw. zu äußern. Es wird immer wieder von Mobbing und Kündigungen gesprochen. Wer sich etwas traut, wird schnell zur Zielscheibe von Vorwürfen.
Dass die Lage so ist, ist eigentlich seit Jahren längst bekannt und ein Übelstand. ....
Hallo,
ich bin auch der Auffassung, dass eine solche Regelung hilfreich sein kann. Es gibt eigentlich dazu keine Alternative. Gleichwohl wird es auch ergänzend viele andere Bemühungen geben müssen, zur Bekämpfung der Pflegemängel weiter zu kommen.
Ich begrüße die Initiativen von Pro Pflege .... sehr!
MfG Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

Presse
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Die eigene Firma anzeigen?

Beitrag von Presse » 11.08.2010, 07:30

Die eigene Firma anzeigen
VON MAXIMILIAN PLÜCK - zuletzt aktualisiert: 11.08.2010
Wer hierzulande auf rechtliche Verfehlungen am Arbeitsplatz hinweist, muss mit Mobbing oder gar Arbeitsplatzverlust rechnen. Dabei rufen selbst Ermittler zum Anschwärzen auf.
.... weiter
http://nachrichten.rp-online.de/politik ... en-1.95900

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§ 612a BGB novellieren

Beitrag von WernerSchell » 12.02.2011, 07:53

Leider haben die Bemühungen, durch eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung eine Novellierung des § 612a BGB zu erreichen, bislang keinen Erfolg gehabt. Offensichtlich gibt es, wie in der Vergangenheit, entgegenstehende Argumente der Arbeitgeberseite, die stärkere Berücksichtigung erfahren.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird aber am Thema dran bleiben.

Werner Schell
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Pflegemängel – schnelle Hilfe für den Notfall

Beitrag von WernerSchell » 18.05.2011, 06:48

Pflegemängel – schnelle Hilfe für den Notfall
viewtopic.php?t=15828
Umgang mit Pflegemängeln - Aktueller Buchtipp
viewtopic.php?t=15822
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Pflege – Personal – Qualität - Ist der Notstand unabwendbar?

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2011, 06:36

Pflege – Personal – Qualität - Ist der Notstand unabwendbar? - Podiumsdiskussion abhörbar

Am 13.05.2011 - Podiumsdiskussion in Bremen, moderiert und aufgezeichnet von Nordwestradio (Radio Bremen).
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, war als Podiumsgast dabei!
Die ganze Diskussion zum Anhören: "Pflege, Personal, Qualität - Ist der Notstand unabwendbar?" [44:02)
http://www.radiobremen.de/nordwestradio ... popup.html
Die Sendung wurde von Radio Bremen am 20.05.2011 ausgestrahlt - siehe dazu unter
viewtopic.php?t=15761

Zum Thema "Umgang mit Pflegemängeln" ein Hinweis zum aktuellen Buch:
"100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen"
viewtopic.php?t=15822
viewtopic.php?t=15828
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Novellierung des § 612a BGB weiterhin im Fokus

Beitrag von WernerSchell » 26.06.2011, 06:49

Die fortgesetzten Bemühungen, durch eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung eine Novellierung des § 612a BGB zu erreichen, haben auch weiterhin keinen Erfolg. Offensichtlich gibt es, wie in der Vergangenheit, entgegenstehende Argumente der Arbeitgeberseite, die stärkere Berücksichtigung erfahren.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird aber am Thema dran bleiben und die Angelegenheit u.a. in einer Stellungnahme zu den Eckpunkten der Union zur Pflegereform ansprechen. Dann wird das Thema ggf. auch im Zusammenhang mit dem Patientenrechtegesetz zu erörtern sein. Es wurde im politischen Bereich angedeutet, dass die Novellierung möglicherweise in diesem Zusammenhang möglich sei.

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Rob Hüser
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Novellierung des § 612a BGB weiterhin im Fokus

Beitrag von Rob Hüser » 27.06.2011, 07:47

WernerSchell hat geschrieben: .... Die fortgesetzten Bemühungen, durch eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung eine Novellierung des § 612a BGB zu erreichen, haben auch weiterhin keinen Erfolg. Offensichtlich gibt es, wie in der Vergangenheit, entgegenstehende Argumente der Arbeitgeberseite, die stärkere Berücksichtigung erfahren.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird aber am Thema dran bleiben und die Angelegenheit u.a. in einer Stellungnahme zu den Eckpunkten der Union zur Pflegereform ansprechen. Dann wird das Thema ggf. auch im Zusammenhang mit dem Patientenrechtegesetz zu erörtern sein. Es wurde im politischen Bereich angedeutet, dass die Novellierung möglicherweise in diesem Zusammenhang möglich sei. ....
Hallo / guten Morgen allerseits!

Das Thema Novellierung des § 612a BGB wird seit Jahren diskutiert. In den Anfängen bestand eine breite Bereitschaft, die Neuregelung ins BGB zu übernehmen. Dann aber haben sich bei Erörterungen in einem Bundestagsausschuss die Arbeitgebervertreter vehement gegen eine neue Regelung ausgesprochen.
Damit haben sie verdeutlicht, dass es ihnen nicht um die Mängelbenennung bzw. - beseitigung geht. Für den Bereich der Pflege sind aber solche Erwägungen nicht akzeptabel. Es geht hier schließlich um Menschenschicksale und um die Geltendmachung von Verfassungsgrundsätzen, Art. 1 und 2 GG.

MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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