Ausbildungskosten Heimvertrag

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Heidi Peitz
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Ausbildungskosten Heimvertrag

Beitrag von Heidi Peitz » 12.07.2009, 13:58

Hallo,
ich wollte mich heute mit einer Frage an Sie wenden:
Wonach bemessen sich die Kosten für Ausbildung in der Heimrechnung.
Gibt es dafür eine Berechnungsgrundlage oder einen Höchstsatz.
In einer Heimrechnung habe ich 0,83€ pro Kalendertag, ein Kollege berichtet mir von 70€ pro Monat.
Vielen Dank im Voraus.
Einen schönen Sonntag aus Meißen
Heidi Peitz

Rob Hüser
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Ausbildungsentgelte in der Altenpflege

Beitrag von Rob Hüser » 12.07.2009, 14:52

Hallo Heidi,

auf die Schnelle mache ich auf die §§ 24, 25 Altenpflegegesetz aufmerksam. Danach sind die Ausbildungskosten - Umlagen unterschiedlich geregelt. Die Länder haben insoweit Kompetenzen.

MfG Rob

Zitate aus:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

§ 24 Der Träger der praktischen Ausbildung kann die Kosten der Ausbildungsvergütung sowie die von ihm nach § 17 Abs. 1a zu erstattenden Weiterbildungskosten in den Entgelten oder Vergütungen für seine Leistungen berücksichtigen. Ausgenommen sind:
1. die Aufwendungen für die Vorhaltung, Instandsetzung oder Instandhaltung vonAusbildungsstätten,
2. die laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) der Ausbildungsstättensowie
3. die Verwaltungskosten für ein Ausgleichsverfahren nach § 25.
Bei Einrichtungen, die zur ambulanten, teil- oder vollstationären Versorgung von Pflegebedürftigen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch zugelassen sind (zugelassene Pflegeeinrichtungen), sowie bei Einrichtungen mit Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch richtet sich die Berücksichtigung der Kosten der Ausbildungsvergütung und der nach § 17 Abs. 1a zu erstattenden Weiterbildungskosteneinschließlich einer Ausbildungsumlage (§ 25) in den Vergütungen ausschließlich nachdiesen Gesetzen

§ 25 (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung und der nach § 17 Abs. 1a zu erstattenden Weiterbildungskosten von den in § 4 Abs. 3 Satz 1 genannten Einrichtungen Ausgleichsbeträge erhoben werden, und zwar unabhängig davon, ob dort Abschnitte der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Ausgleichsverfahren erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen.
(2) Führt eine Landesregierung ein Ausgleichsverfahren ein, darf die Gesamthöhe der Ausgleichsbeträge den voraussichtlichen Mittelbedarf zur Finanzierung eines angemessenen Angebots an Ausbildungsplätzen nicht überschreiten. Die Landesregierungenregeln das Nähere über die Berechnung des Kostenausgleichs und das Ausgleichsverfahren. Sie bestimmen die zur Durchführung des Kostenausgleichs zuständige Stelle. § 24 Satz 2und 3 bleibt unberührt.
(3) Hat eine Landesregierung ein Ausgleichsverfahren nach Absatz 1 eingeführt, so ist sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen die Notwendigkeit der Fortführung zu überprüfen[/b]
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

PflegeCologne
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Ausbildungskosten und der Föderalismus

Beitrag von PflegeCologne » 13.07.2009, 07:43

Soweit mir bekannt, werden die Ausbildungskosten in den Bundesländern sehr unterschiedlich gewertet und ggf. abgerechnet. Es gibt m.E. keine bundeseinheitlichen Festlegungen. Daher sind wohl auch die angesprochenen Unterschiede zu erklären. - Aber vielleicht kommen ja noch weitere Wortmeldungen.
Zur Rechtszersplitterung im Heinricht siehe unter
viewtopic.php?t=3508&highlight=f%F6deralismus

MfG
Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

conny24
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Föderalismusstrukturen sorgen für Undurchsichtigkeit

Beitrag von conny24 » 14.07.2009, 07:45

Ich sehe es auch so, dass die föderalistischen Strukturen in Deutschland zu unterschiedlichen Regelungen in den Ländern geführt haben. Es ist leider so, dass das Pflege- bzw. Heimrecht zersplittert, kaum noch durchschaubar, ist - siehe dazu auch unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Deshalb gibt es auch wohl unterschiedliche Vorschriften über die Ausbildungsentgelte - und folglich voneinander abweichende Belastungen.
Ich teile die Auffassung, dass die Föderalismusreform - zumindest in Teilen - zurückgedreht werden muss. Die Menschen kennen sich kaum noch aus.
Conny
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss) tritt für menschenwürdige Pflege ein - jetzt und überall! - Näheres unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

KPHNeuss
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Pflegesystem - rechtliches Durcheinander

Beitrag von KPHNeuss » 18.07.2009, 08:56

Pflegesystem - rechtliches Durcheinander

Hallo,
ich sehe es auch so, dass Ausbildungskosten nach den föderalen Vorgaben unterschiedlich entstehen und abgerechnet werden können. Leider haben wir, wie bereits mehrfach bemerkte, im Pflegesystem ein zunehmendes rechtliches Durcheinander.
MfG KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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