Patientenwille mit Gewalt durchgesetzt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Hildegard Kaiser
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Vorsorgevollmacht ist u.U. wichtiger als Patientenverfügung

Beitrag von Hildegard Kaiser » 05.07.2009, 06:55

Hallo enno,

das Gesetz zur Patientenverfügung hat keine neue Rechtslage geschaffen. Patientenverfügungen waren auch bisher schon verbindlich. Man hat sich nur nicht immer daran gehalten. Es ist eigentlich kaum etwas klarer geworden, außer, dass man jetzt auf einen Gesetzestext verweisen kann. Einige verfahrensrechtliche Vorschriften werden dazu beitragen, dass die Vormundschaftsgerichte mehr als bisher in Streitsachen beteiligt werden. Das lässt nichts Gutes ahnen.
Ich kann nur dazu raten, vorrangig eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson auszustellen und darin die Gesundheitsfürsorge als ausdrückliches Betätigungsfeld zu benennen. Dann kann sich im Zweifel diese Vertrauensperson um die Durchsetzung einer zusätzlich erstellten Patientenverfügung kümmern.

Viele Grüße
Hildegard
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Presse
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Fall von Selbstjustiz

Beitrag von Presse » 06.07.2009, 06:48

Fall von Selbstjustiz - Warnung vor Christlicher Patientenverfuegung

Köln - „Weil er die Patientenverfügung seiner schwer kranken Schwiegermutter (82) durchsetzen wollte, hat ein Mann in einem Kölner Krankenhaus die Stecker aus den medizinischen Geräten gezogen.
Die Frau sei drei Stunden später gestorben, sagte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht des "Express". ... Das Pflegepersonal hatte den Vorfall schnell bemerkt und den Mann überwältigen können. Die Geräte seien nach wenigen Minuten wieder eingeschaltet worden. ...

Die 82-Jährige lag seit dem 26. Juni mit einer Lungenentzündung auf der Intensivstation des Kölner Krankenhauses. Die betreuenden Ärzte erklärten dem "Express" zufolge, ohne Beatmungsgerät sei der Tod der Frau nahe. Der 43-Jährige soll die Klinik darauf hingewiesen haben, dass es eine Patientenverfügung seiner Schwiegermutter gebe.
Laut Bericht entschieden die Mediziner nach längerer Beratung dennoch, die lebenserhaltenden Maßnahmen andauern zu lassen. Kurz darauf stürmte der Schwiegersohn das Krankenbett und zog aus den Geräten in seiner Reichweite den Stecker. Nach dem Vorfall war er von der Polizei vorläufig festgenommen worden. " (Quelle: merkur-online.de)

Schwiegersohn sieht sich voll im Recht
Dem Schwiegersohn der 82jährigen, einem Handwerker, kann nun ein Tötungsdelikt vorgeworfen werden.

Die Klinik, das Kölner St. Franziskus-Krankenhaus, hatte seiner Frau und ihm mitgeteilt, die Patientin müsse bald sterben - wenn keine künstliche Beatmung erfolge. Ihr Zustand war sehr schleicht, die Ärzte schlossen sie an ein Beatmungsgerät an und außerdem an Infusionen u. a. mit Adrenalin. Die Rentnerin hatte vor 5 Jahren eine so genannte christliche Patientenverfügung unterschrieben, die Angehörigen meinen, weil sie „nicht künstlich am Leben gehalten werden" wolle. Die Ärzte interpretierten die PV jedoch anders.

Dem EXPRESS gegenüber sagte der Schwiegersohn im Büro seines Strafverteidigers:

„Ich habe mir gedacht: Wenn die Halbgötter in Weiß die Patientenverfügung meiner Schwiegermutter nicht umsetzen wollen, musst du das tun. Für mich ist die Verfügung gültig. Es ist wie mit einem Testament. Das muss man auch nicht erneuern. Das ist erst dann nicht mehr gültig, wenn man es zerreißt."

Warnung vor Christlicher Patientenverfügung
In der BILD ist die fragliche Patientenverfügung abgebildet, es handelt sich eindeutig um den Vordruck, den die beiden christlichen Kirchen herausgegeben haben. Gita Neumann vom Humanistischen Verband warnte vor Vordrucken wie der christlichen Patientenverfügung oder auch entsprechenden notariellen Texte. „Das hat mit einem Testament nicht das geringste zu tun", erklärte sie in Berlin. „Die Scheinsicherheit in der Bevölkerung ist erschreckend. Solche Papiere entsprechen jedoch auch nicht dem jetzt verabschiedeten Patientenverfügungsgesetz. Danach müssen nämlich konkrete ärztliche Eingriffe und Behandlungen ausdrücklich benannt werden, wenn sie verbindlich abgelehnt werden sollen.

Die hier abgebildete christliche Patientenverfügung enthält zum Behandlungsverzicht nur die Aussage: Keine lebensverlängernde Maßnahmen mehr, wenn "... festgestellt wird, dass jede lebenserhaltende Maßnahme ohne Aussicht auf Besserung ist und mein Sterben nur verlängern würde".

Für diesen Fall, wo gar keine medizinische Indikation, d. h. keine Aussicht auf Besserung mehr durch eine lebenserhaltende Maßnahme im Sterben besteht, bedürfe es gar keiner PV mehr. Wenn aber das Sterben durch Organversagen noch mittels Intensivmaßnahme, wie hier künstliche Beatmung, aufgehalten werden kann, tue sich ein widersprüchliches Spannungsfeld auf: „Die christliche Patientenverfügung ist somit in jedem Fall wirkungslos und unverbindlich."

Prof. Stephan vom Dahl, ärztlicher Direktor der Klinik: „In der Verfügung hieß es, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden sollen, wenn keine Hoffnung auf Rettung besteht. Das war nicht der Fall."
Quelle BILD mit Abbildung der umstrittenen Patientenverfügung
http://www.bild.de/BILD/news/2009/07/03 ... te-ab.html

Hospizstiftung: Null Toleranz
Die Leiche der Frau soll obduziert werden, um zu klären, ob das Handeln des Schwiegersohns den Tod mit verursacht hat. Danach will die Staatsanwaltschaft über mögliche Konsequenzen entscheiden.
Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte das Vorgehen des 44-Jährigen. „Selbstjustiz ist keine Lösung", erklärte Geschäftsführer Eugen Brysch in Dortmund. Dafür gebe es null Toleranz. Gebe es unterschiedliche Meinungen bei der Auslegung von Patientenverfügungen, habe grundsätzlich das Vormundschaftsgericht zu entscheiden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien daher richtig und konsequent: „Wenn Patientenschutz und Menschenrechte nicht zu leeren Floskeln verkommen sollen, muss jetzt durchgegriffen werden."

Weitere Quelle Express
http://www.express.de/nachrichten/news/ ... 12726.html

Quelle: Mitteilung vom 6.7.2009
http://www.patientenverfuegung.de
http://www.patientenverfuegung.de/newsl ... verfuegung

Rita Reinartz
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Schiedsstellenberatung - wirklich ohne jegliche Kosten ?

Beitrag von Rita Reinartz » 06.07.2009, 08:28

Presse hat geschrieben:... Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat gerade eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei Konflikten rund um Patientenverfügungen berät. Sowohl Angehörige als auch Ärzte können dort Hilfe von Experten in Anspruch nehmen, wenn die Auslegung einer Verfügung zweifelhaft ist. "Diesen Service bieten wir allen Betroffenen gebührenfrei an - und zwar bundesweit. Innerhalb von zwei Werktagen prüfen unsere Experten jede Patientenverfügung. Bei Bedarf machen wir uns ein genaues Bild vor Ort und vermitteln zwischen den Beteiligten. Wir müssen verhindern, dass es zu einer Eskalation zwischen Angehörigen und Ärzten am Patientenbett kommt. Darum ist es bedauerlich, dass der Service der Schiedsstelle nicht in Anspruch genommen wurde." Die Schiedsstelle ist im Internet unter http://www.die-schiedsstelle.de und telefonisch unter 0231/ 7380730 erreichbar. ...
Ich würde eigentlich gerne wissen, aus welchen Beweggründen die Schiedsstelle wirklich eingerichtet worden ist. Es wird zwar eine Gebührenfreiheit behauptet. Dies muss aber nicht Kostenfreiheit bedeuten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die infrage kommenden Serviceleistungen völlig ehrenamtlich durchgeführt wird. Die an anderer Stelle hervorgehobenen zahlreichen Spenden und Stiftung zeigen doch, dass auf entsprechende Zuwendungen spekuliert wird. Oder liege ich mit solchen Überlegungen völlig falsch? Es wäre zu wünschen, wenn die Deutsche Hospiz Stiftung für weitere Klarstellungen sorgen würde.

R.R.
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

G. Fröhlich- Rockmann
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Aus der Praxis geplaudert

Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 06.07.2009, 12:05

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte nicht darüber befinden ob das was dort geschehen ist rechtens ist oder nicht. Da vertraue ich der zuständigen Staatsanwalt.

Aus der Praxis geplaudert ist mir jedoch bestens bekannt, dass bei mehreren Notfalleinlieferungen im Krankenhaus behandelnde Ärzte gar nicht fragen ob denn eine Patientenverfügung vorliegt und was dort enthalten ist. Sie wird nicht einmal gelesen !!

Man spult ein Programm ab ohne irgend jemanden zu fragen, selbst wenn wie in unserem Fall immer ein durch Vorsorgevollmacht bestimmter Betreuer und mehrere schriftliche Entscheidungen des Vormundschaftsgerichtes vor liegen das die Bevollmächtigung rechtmäßig erfolgt.

Auch die Patientenverfügung liegt immer im Original vor interessiert eben nur keinen Arzt!

Ich würde mir wünschen der Ärzteschaft die Möglichkeit zu geben Kentnisse in diesem Bereich zu erlangen die sie endlich in die Lage versetzen souverän mit dem Willen eines Patienten oder dessen rechtmäßig Bevollmächtigten umgehen zu können um solche Ereignisse erst gar nich möglich werden zu lassen.

Kürzlich hatte ich selbst die Möglichkeit bei einer Operation und stationärem Aufenthalt den Umgang mit dem Willen von Patienten am eigenen Leibe zu spüren.

Wenn wir in Deutschland auf einem Stand sind indem eine Krankenschwester entscheidet das ich eien Ente zu benutzen habe anstatt mir die notwendige Hilfe zu gewähren auf Toilette zu kommen sollten wir uns andere Fragen vorher stellen.

Das nun vorliegende Gesetz halte ich persönlich für ein offensichtlich dringend notwedniges, auch wenn ich davon ausgehe, dass es noch sehr viel Zeit brauchen wird bis denn der Grundtenor des Gesetzes auch tatsächlich in den Köpfen medizinschen Personals angekommen ist.

Es ist lange an der Zeit ein Umdenken von Kostenstelle auf Mensch in unseren medizinischen Einrichtungen in Gang zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
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WernerSchell
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Patientenautonomie achten

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2009, 12:41

G. Fröhlich- Rockmann hat geschrieben: .... Ich würde mir wünschen, der Ärzteschaft die Möglichkeit zu geben, Kentnisse in diesem Bereich zu erlangen, die sie endlich in die Lage versetzen, souverän mit dem Willen eines Patienten oder dessen rechtmäßig Bevollmächtigten umgehen zu können um solche Ereignisse erst gar nich möglich werden zu lassen. ...
Sehr geehrter Herr Fröhlich-Rockmann,

Sie haben den Knackpunkt angesprochen. Ärzte (und anderes Gesundheitspersonal) muss endlich die Patientenautonomie begreifen und in ihr Handeln einbeziehen.
Der BGH hat bereits vor vielen Jahren einmal gesagt:
Der Wille des Patienten hat das höchste Gesetz!
Eine klare Beschreibung der Rechtssituation, die ich gerne immer wieder zitiere.
Das notwendige Wissen um die Bedeutung dieser Aussage hätten sich viele Ärzte schon längst aneignen können. Ob diese Wissensaneignung jetzt, nachdem ein "Gesetz zur Patientenverfügung" nur den bisherigen Zustand näher beschreibt, in Angriff genommen wird, wird die Praxis zeigen. Wahrscheinlich wird es noch jede Menge Streit um die Patientenautonomie geben - leider!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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thorstein
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Beitrag von thorstein » 06.07.2009, 12:51

Die Hauptdiagnose in diesem Fall war wohl eine Pneumonie. Ich kenne keine Patientenverfügung, in der eine Pneumonie als Grund genannt wird, keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr zu ergreifen. Tatsächlich ist das von den Umständen abhängig zu machen, vor allem ob die Frau sich schon wegen anderer Krankheiten im Sterbeprozess befand. Das aber wissen wir eben nicht. Wir wissen auch nicht, welche Lebensqualität die Frau zu erwarten gehabt hätte, wenn die Lungenentzündung geheilt worden wäre.

Ansonsten stimme ich dem Statement von Herrn Fröhlich-Rockmann zu. Das neue Pateintenverfügungsgestz wird seine Wirkmächtigkeit erst noch erweisen müssen. Entscheidend ist der Gesetzescharakter, der - so vermute ich - bei den Ärzten zu einem schnellen Umdenken führen wird.

Auch wenn das makaber klingt, so geht es in Krankenhäusern auch um die Leistungen, die sich problemlos abrechnen lassen. Die Abrechnung "nur" palliativer Maßnahmen scheint sich nicht zu lohnen.

Lutz Barth
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Moderate Kritik

Beitrag von Lutz Barth » 06.07.2009, 14:52

Nun - es steht nachhaltig zu bezweifeln an, ob das Gesetz zum "schnellen Umdenken" führt, was freilich zu begrüßen wäre.

Wenn wir die Statements des Präsidiums der BÄK lesen, steht eher das Gegenteil zu befürchten an.

Hier wird apodiktisch ins Feld geführt, dass es eigentlich noch nicht ausgemacht sei, dass Ärzte Patienten überhaupt behandeln, wenn diese eine Patientenverfügung verfasst haben.

Dies grenzt nicht nur an Arroganz, sondern ist besonders tugendethisch verwerflich, weil hier die Ärzte indirekt zum "Boykott" aufgerufen werden.

Höchst ärgerlich und schlicht unverschämt und muss uns alle nachdenklich stimmen. Der Patientenwille wird mit "Ansage" ad absurdum geführt!

"Gott" bewahre uns vor solchen selbstherrlichen Ärzten! Da mir ein solcher aber nicht erschienen ist, werde ich weiterhin konsequent für die Patientenautonomie eintreten, zumal bereits jetzt ein neuer Streit am Horizont auftaucht, da insoweit die Ärztefunktionäre ein Patientenrechtegesetz für überflüssig erachten. Die traurigen Kapitel werden also weitergeschrieben und es ist an der Zeit, hier deutlichere Worte als bisher zu finden, um diesem "Treiben" ethischer Selbstgefälligkeit ein Ende setzen zu können.

Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

thorstein
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Beitrag von thorstein » 06.07.2009, 16:13

Die Gründe, warum Ärzte bislang Unsicherheiten beim Umgang mit Patientenverfügungen zeigten sind sicher nicht monokausal. Einerseits gibt es den Halbgott in Weiss tatsächlich noch. Mehrheitlich gehe ich aber von einer unzureichenden ethischen Auseinanderstezung mit der Thematik aus, Stichwort: Wohlergehen des Patienten statt Leben um jeden Preis, zweitens von einer rechtlichen Unsicherheit: darf ich hier auch nichts tun, den Dingen ihren Lauf lassen? Gerade in solchen Situationen erlebe ich Ärzte oft als sehr unsicher. Der Tod wird wohl als eigenes Versagen begriffen. Die Gespräche mit den Angehörigen wirken dann beinahe kindlich. Es gibt Ärzte, die sind nicht einmal in der Lage, ihr Beileid auszusprechen.
Insofern ist alles, was die rechtliche Seite klarer und verbindlicher macht, ein richtiger Schritt.

Den Aussagen der BÄK würde ich dabei keine große Bedeutung zumessen. Vor kurzem war ich auf einer Tagung zur Sterbebegleitung in Europa. Mein Eindruck war so, dass die beteiligten Ärzte mit den (konservativen) Statements der BÄK nicht viel anfangen konnten. Und die beteiligten Juristen haben sich eher darüber amüsiert. An einen Boykott glaube ich nicht: nur heiße Luft.

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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 06.07.2009, 18:51

Ich hatte auch das Glück bereits Ärzte zu treffen, die auch heute schon sehr souverän mit dem aufgeworfenen Thema umgehen können und sehr wohl kompetenter Berater im gemeinsamen Entscheidungsfindungsprozess waren und sind.

Der Wille eines Patienten und dessen Verfügungen sind nach meinem Wissen auch an keine Diagnose gebunden. Ebenso ist eine Patientenverfügung nicht zwingend an Diagnosen gekoppelt.

Ich persönlich halte es in jahrelanger Praxis erfolgreich so, dass ich die Lebensqualität eines Menschen vom Betroffenen selbst einschätzen lasse.

Ich persönlich halte es für unaufrichtig Diskussionen zu führen bei denen die wahren Interessen nicht offen gelegt werden, auch wenn diese Glasklar erkennbar sind.

Gerade bei diesem (und nahe verwandter Themen) ist unschwer zu erkennen, das Interessen von Berufsgruppen und Berufsverbänden ( und hier meine ich ausdrücklich nicht nur die der Mediziner) wohl federführend sind, was aus meiner Sicht nicht höhere Rechtsgüter in den Hintergrund treten lassen darf und zum Glück in der Praxis auch nicht lässt.

Patientenautonomie ist aus meiner Sicht, auch vor dem Hintergrund der hier schon zitierten BGH- Entscheidung und den neulich erlassenen Gesetzen unantastbar, auch wenn ebenfalls genannte Gruppen und Grüppchen nicht müde werden dagegen anzulaufen.

Ärzte sollten auch die Rahmenbedingungen haben Arzt zu sein, also ausdrücklich nicht Betriebswirt oder Lobbyist einer oder mehrerer Vereinigungen.

Ein Gesetzestext allein wird wohl nicht zu anderem Handeln führen, aber eine geänderte Rechtsposition kann und wird durchaus ein anderes Handeln erzwingen noch dazu, wenn die zum Glück so breite öffentliche Diskussion zu einem anderen Bewußtsein des Patienten führen kann und sicherlich auch wird.

Vielleicht beginnen wir uns daran zu erinnern das in Krankenhausbetten selbstbestimmte Menschen liegen und keine gewinnträchtige Biomasse?

Schlußendlich entzieht es sich meiner Vorstellungskraft das mal eben so zwei Menschen an das Bett eines Angehörigen stürzen und Beatmungsgeräte ausschalten weil sie vielleicht an dem Tag nichts anderes zu tun hatten.

Was die Bundesärztekammer speziell angeht kam auf Grund jüngster von dort kommender Äußerungen mir der Gedanke das es wohl Sinn machen könnte den Inhalt des Eides den die dortigen Mitglieder schwören nachzuverstehen.
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Beitrag von enno » 06.07.2009, 23:56

hallo hildegart
war ich mir zu sehr sicher,endlich selbst zu entscheiden,aber was ändert das für mich und meinem mann?ich werde in seinem sinne handeln und es interessiert mich nicht ob ich verurteilt werde--tote kann man nicht bestrafen.
ich hoffe mein, mann lebt noch lange,dank meiner guten pflege und absetzung aller medikamente,um unser lebendswerk zuvollenden.
mfg enno

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Ärzte müssen dazu lernen - der Tod gehört zum Leben

Beitrag von Ina Böhmer » 11.07.2009, 07:34

Hi,

Ärzte können in Mehrheit nicht mit dem Sterben, dem Tod eines Patienten, umgehen. Das haben sie nicht gelernt. Sie sehen sich z.T. als gescheitert an, weil sie nicht heilen, helfen, konnten.
Diese Sichtweise wird sich jetzt wohl mehr und mehr ändern, wenn in der ärztlichen Ausbildung auch Palliativmedizin gelehrt wird. Dieser Ausbildungsbereich sollte dann eine neue Sichtweise über die Begrenztheit des Lebens und des Sterben dürfens / könnens eröffnen.

Grüße
Ina Böhmer
Der Pflegeberuf verdient mehr Anerkennung!

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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 10.08.2009, 19:23

... diese Sicht möchte ich gern unterstützen, aber es gibt auch viele, viele Andere die den Tod als natürliches Ende des Lebens begreifen können sollten. Auch eben Patienten und dessen Angehörige, denn es gibt eben auch das andere Extrembei dem von Ärzten Dinge verlangt werden die einfach auch heute noch nicht möglich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
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Sterbehilfe: Behörde erhebt Anklage

Beitrag von Presse » 07.01.2010, 13:22

Nachrichten - Studio Köln - WDR.de - 6.1.2010
... Sterbehilfe: Behörde erhebt Anklage.
Ein 44-jähriger Kölner wird sich wegen des Vorwurfs der versuchten Sterbehilfe vor Gericht verantworten müssen. ...
http://www.wdr.de/studio/koeln/nachrichten/

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Sterbedrama und Anklage ....

Beitrag von Presse » 11.01.2010, 07:14

Die Christliche PV kann in einer noch nicht völlig hoffnungslosen Situation kontraproduktiv sein. Dies zeigt ein Prozess in Kölln gegen den Schwiegersohn einer 83jährigen Schwerstkranken, deren Intensivbeatmung er eigenmächtig abstellte.

Wie die EKD mitteilt, soll die christliche PV überarbeitet werden. Nichtsdestotrotz wird sie in einer Kampagne der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) aktuell empfohlen.

Anklage nach Sterben einer Seniorin mit christlicher PV
Aus Köllner Rundschau vom 6.1.2010:


"Nach dem Tod einer 83-jährigen Frau hat die Kölner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 43-jährigen Schwiegersohn erhoben. Der Vorwurf lautet: Versuchte Tötung auf Verlangen.

Köln - Am 21. Januar muss sich der Mann vor dem Landgericht verantworten. Dem 43-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe. Das Strafgesetzbuch sieht ein Strafmaß von einem Monat bis zu drei Jahren und vier Monaten Haft vor.

Bei dem Drama, das sich Anfang Juli 2009 im St. Franziskus-Hospital in Ehrenfeld zugetragen hat, geht es um eine schwer kranke 83-Jährige und eine umstrittene Patientenverfügung. Die chronisch lungenkranke Patientin war mit Verdacht auf eine Lungenentzündung in das Krankenhaus gebracht worden. Als sich ihr Zustand verschlechterte, sei sie auf die Intensivstation verlegt worden, berichtete das Krankenhaus am Tag nach dem Vorfall. Als der Schwiegersohn und dessen Sohn im Hospital eintrafen, habe der Stationsarzt mit ihnen über die geringen Lebenschancen gesprochen. Allerdings sei dabei auch klar zum Ausdruck gekommen, dass die Situation nicht ganz hoffnungslos sei, hieß es. Trotzdem hätten die Angehörigen mit Hinweis auf die Patientenverfügung den Abbruch der Maßnahmen auf der Intensivstation gefordert. Dies lehnten die Verantwortlichen der Klinik ab.

Kurze Zeit später eskalierte die Situation. Der Schwiegersohn soll laut Anklage medizinische Geräte abgeschaltet haben; die Frau starb. ... “

Hintergründe zur Anklage - AOK empfielt weiter christliche Patientenverfügung
Von pv-newsletter vom 10.1.2010:

Wie bereits berichtet, ergaben die Recherchen der pv-newsletter Redaktion: Es handelte sich um eine „Christliche Patientenverfügung“. Diese enthält zum Behandlungsverzicht nur die folgende Kernaussage:

" An mir sollen keine lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden, wenn nach bestem ärztlichen Wissen und Gewissen festgestellt wird, dass jede lebenserhaltende Maßnahme ohne Aussicht auf Besserung ist und mein Sterben nur verlängern würde.“

Die in der Klinik hinzugezogene Ethikkommission wertete – sehr gewissenhaft - die eingetretene Situation "klar" als (noch) nicht als eindeutige Sterbeverlängerung. Die vorgelegte christliche PV würde also (noch) nicht greifen. Die Angehörigen der 83-jährigen hingegen waren völlig überzeugt, dass die chronisch Schwerkranke bereits keinerlei Intensivtherapie – mit welchen Hoffnungsaussichten auch immer – mehr wollte. Es ist anzunehmen, dass sie Recht haben. Sonst hätte das Gericht wohl kaum auf Tötung "auf Verlangen“ erkennen können. (Abgesehen einmal davon, dass die Qualifizierung eines Behandlungsabbruchs auf Wunsch der Betroffenen schwerlich ein Tötungsdelikt darstellt.)

Ein Gutachten bescheinigt nun, dass das Abschalten der Geräte nicht todesursächlich war. Deswegen, so Landgerichtssprecher Dirk Eßer, habe die Staatsanwaltschaft eine versuchte Tötung und keine vollendete Tötung angeklagt. Was bedeutet das? Die Patientin wäre also auch unter Beibehaltung der künstlichen Beatmung gestorben? Sie war also doch eine Sterbende?

Sollte es sich also so verhalten haben, wäre das Vorzeigen der christlichen Patientenverfügung kontraproduktiv gewesen, da sie einen besonders strikten Lebensschutz vorsieht.

Unabhängig von diesem Fall hat die evangelische Kirche angekündigt, dass die christliche Patientenverfügung nun überarbeitet werden soll. Es soll dabei um eine Anpassung an die neue Gesetzeslage zur PV gehen.

Irreführung der AOK- die Gesundheitskasse
Im März soll das neue Formular „Christliche Patientenverfügung“ voraussichtlich fertig sein, heißt es aus dem Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover. Ärgerlich und bedenklich ist allerdings, dass die Christliche Patientenverfügung im Internet weiterhin ohne einen solchen Hinweis angeboten wird - und von der AOK gar als einziger Vordruck empfohlen wird.

Aktuell von der AOK-Krankenkasse im Internet (sowie auch gezielt an ihre Mitglieder):

http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit ... -10555.php

Die Einseitigkeit dieser Information ist besonders gravierend, als der gleichzeitige Bestellhinweis auf die Broschüre des BMJ ins Leere geht: Diese ist z. Z. gar nicht erhältlich. Andere Krankenkassen bieten zumindest in diesem Bereich einen besseren und weltanschaulich neutralen Service für ihre Mitglieder.

Ein vorangegangener Hinweis der Bundeszentralstelle PV an die AOK wurde von dieser ignoriert.

Quellen:
http://www.rundschau-online.de/html/art ... 8133.shtml
http://www.bild.de/BILD/news/2009/07/03 ... te-ab.html
http://www.patientenverfuegung.de/newsl ... verfuegung
http://www.evlka.de/content.php?content ... 4&id=12038

Quelle: Mitteilung vom 10.01.2010
http://www.patientenverfuegung.de

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Durchsetzung einer Patientenverfügung kommt vor Gericht

Beitrag von Presse » 15.01.2010, 13:30

Streit um Durchsetzung einer Patientenverfügung kommt vor Gericht

Ein Streit um die Durchsetzung einer Patientenverfügung beschäftigt ab 21. Januar die 1. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte, muss sich ein 44-jähriger Kölner wegen versuchter Tötung auf Verlangen verantworten.
.... (weiter lesen)
http://www.news-adhoc.com/streit-um-dur ... 011476212/

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