Gesetz betr. Patientenverfügung - Unsicherheiten bleiben

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gesetz betr. Patientenverfügung - Unsicherheiten bleiben

Beitrag von Presse » 18.06.2009, 16:31

Vorabhinweis der Moderation:
Quelle und weitere Informationen unter http://wiki.btprax.de/Synopse

Synopse der aktuellen Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung
Stand 15.5.2009 (mit Änderungsanträgen beim Stünker- und Zöller-Entwurf; diese Gesetzesentwurfsfassungen kommen voraussichtlich am 28.5.2009 zur Abstimmung im Deutschen Bundestag)
Änderungen im Fettdruck; Texte in Normalschrift sind derzeit gültige Fassungen und zur Darstellung im Gesamtzusammenhang mit abgedruckt
Allgemein interessierende Begriffe sind verlinkt (farbig hervorgehoben). Diese Verlinkungen gehören nicht zum Gesetzentwurf. Die folgenden Überschriften sind zu den Volltext-Gesetzentwürfen mit jeweiliger Begründung verlinkt (PDF-Dateien).
Diese Synopse als PDF-Datei downloaden
http://www.horstdeinert.de/lexikon/Syno ... ng_neu.pdf

Gesetz betr. Patientenverfügung - Unsicherheiten bleiben - Die erhoffte Rechtsklarheit konnte wohl eher nicht geschaffen werden - Der Umgang mit Patientenverfügungen bleibt problematisch

Zypries:
Endlich mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen

Der Deutsche Bundestag hat heute in 3. Lesung den Vorschlag des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Künftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.

"Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Vor allem die über 8 Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jahrelangem Ringen gelungen ist, die Patientenverfügung gesetzlich zu verankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen. Alle Beteiligten brauchen klare Vorgaben und verlässliche Regelungen, wenn sie über ärztliche Eingriffe bei Menschen entscheiden müssen, die ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Die heute beschlossene Regelung enthält daher zu Recht keine Einschränkung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sie gelten in jeder Lebensphase. Wir knüpfen die Beachtlichkeit des Patientenwillens weder an hohe bürokratische Anforderungen noch an Art oder Stadium einer Krankheit. Künftig ist jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, für alle Beteiligten verbindlich. Wir stellen sicher, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich gewährleisten wir, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz entscheidet.", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

-- Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.

-- Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.

-- Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einwilligt.

-- Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt, wird es nicht geben.

-- Die Entscheidung über die Durchführung einer ärztlichen Maßnahme wird im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem vorbereitet. Der behandelnde Arzt prüft, was medizinisch indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen.

-- Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen folgenschwere Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.

Über eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung wurde lange diskutiert. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für eine gesetzliche Regelung vorgelegt. Da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dieses wichtige Thema jedoch ohne die Bindung an Fraktionsgrenzen beraten wollten, hat die Bundesregierung auf einen eigenen Gesetzentwurf verzichtet. Die heute vom Bundestag beschlossene Regelung greift viele Ideen des Bundesministeriums der Justiz auf.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll - nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - am 1. September 2009 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2009
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de

Die vorauf gegangene Diskussion ist nachlesbar in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=11956

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Patientenverfügungsgesetz schafft Klarheit

Beitrag von Presse » 18.06.2009, 16:39

Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung:
Patientenverfügungsgesetz schafft Klarheit / Leider nur ausreichende Lösung

Berlin. "Jahrelang haben wir gerungen. Wir haben zwar jetzt ein Gesetz, das besser ist als keins. Als Schulnote würde man aber nur ein ,gerade versetzt' vergeben", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, die von den Parlamentariern getroffene Entscheidung, den Stünker-Entwurf anzunehmen. "Bisher wurde von Vormundschaftsgericht zu Vormundschaftsgericht unterschiedlich über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden. Jetzt sind Leitplanken eingezogen worden. Allerdings ist die Beratung nur eine Empfehlung, so wird der Fürsorgepflicht des Staates leider nur ausreichend genüge getan. Denn echte Selbstbestimmung setzt Aufklärung voraus."

Brysch mahnt auch an, dass die praktische Arbeit jetzt erst beginnt. "Schließlich entscheiden sich die Menschen für eine Patientenverfügung, weil Sie Angst vor Pflege und Abhängigkeit im Alter haben. Der beste Patientenschutz ist ein die Würde wahrendes Pflegesystem und nicht ein Patientenverfügungsgesetz. Während ein Patientenverfügungsgesetz die Politik nichts kostet, wird eine reformierte Pflege die die Herausforderungen der nächsten zehn Jahre bewältigt, nicht zum Nulltarif zu haben sein", stellt Brysch klar.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de

ProPflege
Sr. Member
Beiträge: 262
Registriert: 29.07.2008, 12:37

Gesetz zur Patientenverfügung bestätigt Patientenautonomie

Beitrag von ProPflege » 18.06.2009, 16:48

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Stellungnahme:

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in früheren Statements gesetzliche Regelungen für Patientenverfügungen für entbehrlich erachtet. Es bestand Sorge, dass durch entsprechende Vorschriften die Patientenautonomie unangemessen eingeschränkt würde.

Das am 18.06.2009 vom Deutschen Bundestag nach heftigen und kontroversen Diskussionen beschlossene Gesetz über Patientenverfügungen kann aber akzeptiert werden, weil es im Wesentlichen die augenblickliche Rechtslage festschreibt und damit - hoffentlich - bewirkt, dass alle "Beteiligten" ihr Handeln wirklich am Patientenwillen ausrichten.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird beim 9. Pflegetreff im Herbst 2009 die neue gesetzliche Regelung vorstellen.
Siehe dazu die Ankündigung im Forum Werner Schell unter
viewforum.php?f=7

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Patientenverfügungen ... hohe unbegrenzte Verbindlichkeit

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 06:44

Patientenverfügungen bekommen hohe unbegrenzte Verbindlichkeit

Berlin – Nach Jahre langem Streit hat der Bundestag eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. Sie haben in Deutschland künftig hohe rechtliche Verbindlichkeit und müssen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Die Gerichte sollen nur im Streitfall eingeschaltet werden.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... chkeit.htm

zum Thema
Entwurf Stünker
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
Entwurf Bosbach
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
Entwurf Zöller
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Der Wille des Patienten verpflichtet

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 06:48

Abstimmung im Bundestag
Der Wille des Patienten verpflichtet


Nach langjähriger Diskussion hat der Bundestag über eine neue Regeln für Patientenverfügungen entschieden. Zukünftig sollen Patientenverfügungen für Ärtze verpflichtend sein. Der Bundestag stimmte in zweiter Lesung für einen Gesetzentwurf, demzufolge der Wille eines Patienten bei der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden muss. .... (mehr)
http://www.tagesschau.de/inland/patient ... ng136.html

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 06:49

Bundestag schafft Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen

Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Nach einem sechsjährigen Streit verabschiedete der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der erstmals Rechtssicherheit bringen soll. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=55 ... nethik&c=1

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Endlich Gesetz: Ärzte künftig an Patientenverfügung gebunden

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 06:54

Endlich Gesetz: Ärzte künftig an Patientenverfügung gebunden

Der Streit um Patientenverfügungen, Selbstbestimmung am Lebensende und Sterben-Lassen ist beendet: Der Bundestag hat heute eindeutige gesetzliche Regeln für Patientenverfügungen auf den Weg gebracht. Ärzte sind künftig an den schriftlichen Willen des Vorsorgenden gebunden.

Bundestag stimmt für Entwurf des Abgeordneten Stünker
Bis zuletzt haben die Parlamentarier um dieses Gesetz gerungen, eine grundsätzliche ethische und verfassungsrechtliche Debatten geführt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mahnte noch am Mittwoch: "Eine schwache Beteiligung an der Abstimmung würde kein gutes Licht auf den Bundestag werfen."

Nach 6 jähriger Debatte hat der Bundestag eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. Sie haben in Deutschland künftig hohe rechtliche Verbindlichkeit und müssen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin mit 317 Stimmen in namentliche Abstimmung eine entsprechende gesetzliche Regelung. Der Vorlage des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker folgten ein Großteil der SPD-Fraktion sowie viele Abgeordnete der FDP, Linken und eine Reihe von Grünen.

Union tief gespalten

Die Union zeigte sich in der Debatte tief gespalten. Fraktionschef Volker Kauder, CDU, hatte einen Antrag seines Parteikollegen Hubert Hüppe unterstützt, der vorsah, auf jegliche Regelungen zu verzichten. "Das Sterben kann man nicht bis zur letzten Minute regeln, schon gar nicht mit Gesetzen", sagte Hüppe. Sein Antrag, den auch die Bundesärztekammer unterstützte, fiel in der Abstimmung jedoch glatt durch. Letzlich zog Stünkers Mahnung: "Wir müssen die Kraft aufbringen, heute eine Entscheidung zu treffen. Die Leute warten darauf!"

Heute am frühen Nachmittag begann die abschließende Aussprache: Die große Medienresonanz und vielleicht auch die Kampagnen verschiedener Organisationen (Humanistische Union, Deutsche Hospizstiftung, Humanistischer Verband) in den letzten Tagen hatten den Abgeordneten klargemacht: Es ging bei der Abstimmung um Außenwirkung des Parlaments. Mehr als über 555 (der insgesamt 612) Abgeordnete füllten die vorher nur spärlich gefüllten Reihe des Bundestags.

Am Ende klare Mehrheit

Am Schluss des Abstimmungsmarathons erhielt der Vorschlag der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Stünker eine unerwartet klare Mehrheit vor den beiden Alternativ-Entwürfen, die beide von Unionspolitikern (Bosbach und Zöller) eingebracht worden waren. Die Abstimmung war frei, es gab also keinen Fraktionszwang.

Das Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen für Patientenverfügungen. Es sieht vor, dass der Arzt dem schriftlichen Willen des Patienten folgen muss - auch wenn das unter Umständen den Tod des Erkrankten bedeutet. Die verbreitete Vorstellung, eine notarielle Beglaubigung würde die Verbindlichkeit der Patientenverfügung erhöhen, hatten alle der drei abgestimmten Entwürfe zurückgewiesen. Allerdings muss die Patientenverfügung jetzt schriftlich vorliegen und die Situationen, in denen Ärzte den speziellen Wünschen des Patienten folgen sollen, konkret beschreiben. Nach Möglichkeit soll ein Vertrauten als Bevollmächtigter benannt werden, der im Falle eines Falles die Verfügung zur Geltung bringt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte die Entscheidung als „mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen". Sie verwies darauf, dass die beschlossene Regelung keine Reichweitenbeschränkung beinhalte. Patientenverfügungen gelten danach in jeder Lebensphase und in jedem Krankheitsstadium - nicht nur bei irreversibel tödlichem Verlauf. Bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen entscheide das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz.

Humanisten erleichtert, Kirchen enttäuscht

Auch Dr. Horst Groschopp, Präsident des Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) zeigte sich erleichtert, dass „ein Scheitern, welches durch wertkonservative Kreise drohte, Dank einer Allianz für Autonomie am Lebensende am Lebensende in letzter Minute abgewehrt werden" konnte. Der HVD hatte sich für den Stünker-Entwurf ausgesprochen, Groschopp erwartet nun „in der Praxis einen hohen Bedarf nach qualifizierter Beratung". Der HVD sei darauf gut vorbereitet. Zu erwarten sei, dass Bürger/innen auch „ihre bestehenden Patientenverfügungen überprüfen und neu anpassen werden."

Die Kirchen haben das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Patientenverfügung kritisiert. „Das Gesetz stellt keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar", sagte der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, am Donnerstag in Hannover. Es sei „gerade der vom Abgeordneten Joachim Stünker initiierte Entwurf, der in den Kirchen erhebliche Kritik auf sich gezogen hat" sagte Huber. Der Gesetzentwurf gehe einseitig von einer zu eng gefassten Vorstellung von Selbstbestimmung aus: „Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge stimmt nicht", betonte Huber.

Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, wies auf die einseitige Selbstbestimmung der Patienten hin. „Selbstverständlich sind Patientenverfügungen sinnvoll", unterstrich Zollitsch. Aber: „Nochmals betonen wir, dass Patienten im Wachkoma und Patienten mit schwerster Demenz sich nicht in der Sterbephase befinden", unterstrich Zollitsch.

Eher skeptisch äußerte sich auch die Deutsche Hospiz Stiftung: Ein Gesetz sei zwar besser als keins, sagte der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch. Er kritisierte aber insbesondere, dass keine Beratungspflicht eingeführt wurde (wie dies ein Unionsentwurf vorgesehen hatte). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALFA) sprach von einer Katastrophe sowohl für den Lebensschutz als auch für das Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Lebensende.

Quelle: Mitteilung vom 18.06.2009
http://www.patientenverfuegung.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Neues Patientenverfügungsgesetz ist großer Erfolg ...

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 06:56

KAUCH:
Neues Patientenverfügungsgesetz ist großer Erfolg für die Selbstbestimmung

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker und Michael Kauch zu Patientenverfügungen mit 317 Ja- und 233 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen. Dazu erklärt der Mitinitiator des Gesetzes und Sprecher der FDP-Fraktion für Palliativmedizin, MICHAEL KAUCH:

Die Entscheidung des Bundestags ist ein großer Erfolg für die Selbstbestimmung von Patienten. Das gibt vielen Millionen Menschen, die Patientenverfügungen verfasst haben, mehr Rechtssicherheit. Es hat sich ausgezahlt, dass sich die Liberalen seit 2004 konsequent für ein solches Gesetz eingesetzt haben.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2009
Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Praxisseminar Patientenverfügungen im Betreuungswesen

Beitrag von Service » 19.06.2009, 07:39

Praxisseminar Patientenverfügungen im Betreuungswesen am 10.07.2009

Die Änderung des Betreuungsrechts zu Patientenverfügungen vom 18.06.2009 hat direkte Auswirkungen auf Betreuerinnen und Betreuer.

Die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen setzt die Prüfung der "Passung" der Willenserklärung auf die aktuelle Situation voraus. Dazu sind zielgerichtete Gespräche mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten erforderlich.

Das Seminar wird den Umgang mit Patientenverfügungen und anderen Willenserklärungen speziell für Betreuerinnen und Betreuer in den Blick nehmen. Dazu gehören auch Hinweise zur Dokumentation des mutmaßlichen Willens.
Die Regelungen des Gesetzes werden im Praxisseminar anhand von Fallgruppen aufbereitet.

Ziel des Seminars ist der sichere Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben, die zum 1.9.2009 in Kraft treten.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird themenbezogenes Material zur Verfügung gestellt.

Das Praxisseminar wird mit einer minimalen Teilnehmeranzahl von 8 Personen bis zu einer maximalen Personenzahl von 12 durchgeführt. Die Veranstaltung ermöglicht als Praxisseminar die Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Zu dieser aktiven Auseinandersetzung lade ich Sie herzlich ein.
Dr. Arnd T. May

Termin: 10.07.2009, 17:00 bis 20:00

Veranstaltungsort:
Ethikzentrum.de
Zentrum für Angewandte Ethik
Hohenzollernstr. 76
45659 Recklinghausen

Teilnahmebeitrag: 50,00 Euro plus MwSt.


Dr. May war Mitglied der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" des Bundesministeriums der Justiz und als Sachverständiger von der Gruppe um den Abgeordneten Stünker zur Anhörung des Rechtsausschusses am 4.3.2009 eingeladen. Er war an der Entstehung des Gesetzes direkt beteiligt.

Bitte melden Sie sich an per Mail an may@ethikzentrum.de

Mit freundlichen Grüßen
A.May

***
EthikZentrum.de
Zentrum für Angewandte Ethik
Dr. Arnd T. May
Geschäftsführer
Hohenzollernstr. 76
45659 Recklinghausen
Tel.: 0700 BIOETHIK (24638445)
Mobil: +49 175 3758375
FAX: +49 2361 17121
E-Mail: May@EthikZentrum.de
http://www.EthikZentrum.de
Weitere veröffentlichungspflichtige Angaben:
Inhaber: Dr. Arnd T. May
USt-IdNr.: DE224631626

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Regelung zu Patientenverfügung stärkt Patientenrechte

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 12:11

SoVD:
Regelung zu Patientenverfügung stärkt die Rechte der Patienten

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Entscheidung zugunsten der Patienten getroffen. Die Regelung zur Patientenverfügung stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Das schafft endlich Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige und Ärzte. Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt sicher sein, dass ihre sorgfältig verfasste Patientenverfügung respektiert und beachtet wird.

Mit einer Patientenverfügung können Menschen ihren Willen zu bestimmten medizinischen Behandlungen schriftlich erklären. Die Patientenverfügung kommt dann zum Zuge, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann. Die beschlossene Regelung sieht vor, dass der schriftliche Wille des Patienten in jedem Stadium der Krankheit beachtet werden muss. Voraussetzung ist aber, dass der schriftlich festgelegte Wille auf die eingetretene Krankheitssituation anwendbar ist.

Bislang haben neun Millionen Bundesbürger eine Patientenverfügung verfasst. Es ist und bleibt aber der freien Entscheidung jedes Einzelnen überlassen, ob er eine Patientenverfügung schreibt. Insbesondere ältere Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen dazu gedrängt werden, eine Patientenverfügung zu verfassen oder eine Vorsorgevollmacht auszustellen.

Es ist zudem dringend erforderlich, dass der flächendeckende Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung jetzt entschieden vorangetrieben wird. Außerdem müssen Patienten, aber auch Ärzte, noch stärker über die Möglichkeiten und den Zugang zu schmerzlindernder Medizin informiert werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.06.2009
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Vorsorgebevollmächtigter verschafft Patientenwillen Geltung

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 12:17

Vorsorgebevollmächtigter verschafft Patientenwillen Geltung

Berlin (ots) - Der Bundestag hat sich auf ein Patientenverfügungsgesetz geeinigt. Die neue Regelung schreibt die zentrale Rolle des Vorsorgebevollmächtigten fest: Dieser prüft nämlich, ob die Festlegungen im Patiententestament auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat er dem Willen des Patienten gegenüber Ärzten und anderen Geltung zu verschaffen. Wer keine Vorsorgevollmacht hat, für den wird ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt. Dieser übernimmt dann die erforderliche Prüfung der Patientenverfügung.

Die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entspricht schon bisher der Gestaltungspraxis in Deutschland. Dr. Thomas Diehn, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer: "Von den 900.000 registrierten Vorsorgevollmachten sind über 600.000 mit einer Patientenverfügung verbunden." Patientenverfügungen müssen künftig mindestens schriftlich abgefasst werden. Wie bisher auch, sorgen notarielle Beurkundung oder Beglaubigung für zusätzliche Sicherheit: Der Notar stellt die Identität der Beteiligten fest, klärt über die Bedeutung und Tragweite von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf und verweigert die Beurkundung, wenn er Zweifel an der Geschäftsfähigkeit hat. "Die Mehrzahl der Registrierungen im Zentralen Vorsorgeregister wird von Notaren veranlasst, aber auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten mit oder ohne Patientenverfügung können eingetragen werden", so Diehn.

Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister stellt sicher, dass im Fall der Fälle keine unnötigen Betreuungen gerichtlich angeordnet werden. So kann der Wille des Patienten durch dessen Vertrauensperson zur Geltung gelangen. "Das ist vielen Menschen verständlicher Weise sehr wichtig", berichtet Diehn. Die Vormundschaftsgerichte in Deutschland fragen das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bis zu 20.000 Mal pro Monat ab.

Nähere Hinweise zur Registrierung unter http://www.vorsorgeregister.de. Service-Telefon: 01805-355050

Quelle: Pressmitteilung vom 19.06.2009
Pressekontakt: Presseauskünfte erteilt Dr. Thomas Diehn, Tel.: 030-3838660, E-Mail: t.diehn@bnotk.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Regelung zur Patientenverfügung lässt Fragen offen

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 12:20

Regelung zur Patientenverfügung lässt Fragen offen
Kolpingwerk Deutschland: Der verantwortungsvolle Umgang mit Krankheit und Tod bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe


Köln (ots) - Der Deutsche Bundestag hat gestern eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. "Lobenswert ist sicherlich die intensive Auseinandersetzung der Parlamentarier und das Ringen um eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung", betonte Kolping-Bundespräses Ottmar Dillenburg in Köln. "Der Umgang mit der Würde des Menschen von der Geburt bis zum Lebensende bleibt allerdings eine gesellschaftliche Fragestellung, an der alle für unser Gemeinwesen Verantwortlichen weiter intensiv arbeiten müssen." Dies lasse sich durch eine gesetzliche Regelung allein nicht lösen.

"Mit dem Inkrafttreten des Stünker-Entwurfs wird der Inhalt einer Patientenverfügung für Arzt und Betreuer künftig ohne Einschränkung verbindlich sein - im Guten wie im Schlechten", kritisiert Dillenburg. Das Kolpingwerk Deutschland habe daher den Bosbach-Entwurf mit der dort vorgesehenen Begrenzung der Reichweite der Patientenverfügung favorisiert. Nun stehe zu befürchten, dass eine schlecht formulierte Patientenverfügung künftig dahingehend binde, dass Ärzte einen Patienten bei entsprechenden Formulierungen sterben lassen müssen, selbst wenn er aus ärztlicher Sicht - z.B. nach einem Unfall - eigentlich gerettet werden könnte. Die fortlaufende Wirkung einer Patientenverfügung erfordere darüber hinaus, dass man immer sorgfältig im Blick behalte, was man bei einer früheren Verfügung einmal aufgeschrieben habe. "Für den Patienten wird es daher wichtig sein, sich mit seinem Arzt oder einem Juristen über die Folgen der Verfügung ausführlich beraten zu lassen", betont Dillenburg.

Darüber hinaus sei die jetzige Regelung auch noch unter einem anderen Gesichtspunkt schwierig: "Ein möglicherweise zu gesunden Zeiten vorab geäußerter Wille kann sich durchaus im Verlauf einer schweren Erkrankung ändern. Deshalb ist es problematisch, ihn mit dem Willen eines sterbenskranken und nicht mehr äußerungsfähigen Menschen gleichzusetzen."

Quelle: Pressemitteilung vom 19.06.2009
Pressekontakt: Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: http://www.kolping.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Patientenverfügungen - Das neue Gesetz in der Praxis

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 12:25

Patientenverfügungen - Das neue Gesetz in der Praxis
19. Juni 2009

Die große parlamentarische Schlacht um die gesetzliche Normierung von Patientenververfügungen ist geschlagen, jetzt steht die Phase der journalistischen Nachbereitung an. Dass in etlichen Kommentare und Berichten behauptet wird, von nun an sei „eine schriftlich abgefasste Patientenverfügung für den behandelnden Arzt auf jeden Fall bindend"(das Zitat entstammt der Frankfurter Rundschau) ist dabei kein gutes Zeichen: Zum einen waren schriftlich abgefasste Patientenverfügungen auch bislang binden, zum anderen werden sie es, anders als die Hoffnungsmacher nun suggerieren, auch in Zukunft nicht „auf jeden Fall" sein. In dem nunmehr vom Bundestag beschlossenen "Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" heißt es in Paragraph 1901a BGB n.F. (n.F. steht für neue Fassung) ausdrücklich, dass die Patientenverfügung sich auf

...... bestimmte Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe

beziehen muss. Es ist dann Aufgabe des Betreuers zu prüfen,

ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

.... (mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... raxis.aspx

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Patientenverfügung - Selbstbestimmung bis zum Tod

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 12:28

Foxus

Patientenverfügung - Selbstbestimmung bis zum Tod

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag heute beschlossen, dass Patientenverfügungen in Zukunft verbindlich sein werden. Danach gilt ein vorher schriftlich festgelegter Patientenwille in jedem Fall, unabhängig davon, ob die spätere Krankheit tödlich verläuft oder nicht.
... (mehr)
http://www.focus.de/politik/weitere-mel ... 09465.html

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Kritiker sollen Gesetz zu Patientenverfügungen lesen ...

Beitrag von Presse » 19.06.2009, 16:14

KAUCH:
Kritiker sollen Gesetz zu Patientenverfügungen lesen statt Bürger zu verunsichern

Zur Kritik der Deutschen Hospiz-Stiftung, des Vizepräsidenten der Ärztekammer Frank Ulrich Montgomery sowie des evangelischen Theologen Körtner am gestern verabschiedeten Patientenverfügungsgesetz erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin, MICHAEL KAUCH:

Einzelne gesellschaftliche Gruppen, die bei der gestrigen Abstimmung ihre Sichtweise nicht durchsetzen konnten, verunsichern nun die Bürgerinnen und Bürger mit abwegigen Behauptungen. Ein gewissenhafter Blick ins Gesetz würde sie eines besseren belehren. Weder werden Anforderungen an Patientenverfügungen gestellt, die bestehende Verfügungen entwerten könnten (Hospiz-Stiftung) noch sind Patientenverfügungen unwiderrufbar (Montgomery). Und sie müssen auch nicht nach einer gewissen Frist erneuert werden (Körtner). All dies hat der Deutsche Bundestag nicht beschlossen. Ob aus Unkenntnis oder Absicht, solche Irreführung ist nicht akzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.06.200
Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin

Antworten