RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement

Beitrag von Service » 22.04.2009, 06:48

Beiträge zum Urteil des Landgerichts Fulda vom 30.04.2009
Aktenzeichen: 16 Js 1/08 - Ks -
Revisionsschrift vom 28.07.2009


PV-Newsletter:
Rechtsanwalt Putz zusammen mit Klientin auf der Anklagebank
Man kann es Courage und patientenrechtliches Engagement nennen, wie es so in Deutschland wohl seines Gleichen sucht:


Der bekannte Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz nimmt in Kauf, selbst als Angeklagter wegen Sterbehilfe ("versuchter Totschlag" oder ein "Tod in Würde"?) vor Gericht zu stehen, auch um eine höchstinstanzliche Klärung beim Bundesgerichtshof herbeizuführen. Er begrüße, so Putz, „trotz alledem", dass dies seit 1994 somit zum ersten Mal erneut in einer Strafsache erfolgen wird. Es geht um die Kappung der Magensonde bei einer Patientin im Pflegeheim. Sie verstarb - nachdem und obwohl sie noch einmal einer künstlichen Ernährung in einer Klinik zugeführt worden war. Deshalb lautet der Strafvorwurf "nur" auf Versuch einer Tötung.

Der Fall:

„ Eine Frau aus Kassel steht seit Dienstag vor dem Landgericht Fulda, weil sie ihrer Mutter im Pflegeheim die Magensonde kappte.

Die 76 Jahre alte Mutter der Angeklagten lag seit fünf Jahren im Wachkoma, als ihre Tochter kurz vor Weihnachten 2007 den Schlauch für die Nährlösung durchtrennte. Zuvor hatte sich die heute 54-Jährige von einem Anwalt beraten lassen. Der habe die Sterbehilfe trotz fehlender Patientenverfügung für unbedenklich erklärt, sagte sie. Der 59 Jahre alte Fachanwalt für Medizinrecht aus München sitzt mir ihr auf der Anklagebank. Der Vorwurf: versuchter Totschlag. ... "

Quelle und mehr (mit Prozessvideo vom 21.4.09):

http://www.hr-online.de/website/rubrike ... t_36834652

Die Staatsanwältin sagte gegenüber dem hr:

Es sei erstmalig zu klären, was im Fall zulässig ist, wenn das Pflegeheim sich weigert, der Anweisung zum Verzicht auf künstliche Ernährung aufgrund des vor Jahren mündlich geäußerten Patientenwillens nachzukommen: Darf eine bevollmächtigte Angehörige dann, ärztlich und juristisch beraten, selbst aktiv werden („Schlauch kappen") oder bedarf dazu vorab eines zivilrechtlichen Procederes und letztlich der Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht? Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung streben durch Revision eine höchstinstanzliche Klärung an.

Dies ist im Übrigen eine Frage, die auch bei einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung im Rahmen des Betreuungsgesetztes zu klären wäre.
Dies fordert besonders nachdrücklich die Deutsche Hospizstiftung vom Gesetzgeber - bis Juni wäre maximal noch die Möglichkeit im Bundestag dazu.

Siehe zum Prozess mit Prozessfotos auch:
http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1165013

Quelle: Mitteilung NL Patientenverfügung 21. April 2009
http://www.patientenverfuegung.de

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Totschlagsverfahren gegen Rechtsanwalt Wolfgang Putz

Beitrag von Presse » 22.04.2009, 13:07

Medizinrechtliche Sozietät Putz & Steldinger München

Pressemitteilung vom 22.04.2009

Totschlagsverfahren gegen Rechtsanwalt Wolfgang Putz
wegen versuchter aktiver Sterbehilfe



Vor dem Schwurgericht Fulda wird seit dem 21.04.2009 gegen den Münchner Rechtsanwalt für Medizinrecht Wolfgang Putz wegen aktiver Sterbehilfe verhandelt.

Erika K. (geb.1931) lag seit einer Hirnblutung im Oktober 2002 im Koma in einem Pflegeheim. 2006 beauftragten die Kinder die Rechtsanwälte Putz&Steldinger in München, das Sterben ihrer Mutter zu ermöglichen. Zuletzt war es beim Umbetten zu einem Armbruch gekommen, weil die Patientin unter Osteoporose litt. Im Krankenhaus amputierte man den Arm, weil sie als Komapatientin den Arm nicht mehr brauche. Die Kinder wurden erst nachträglich informiert.

Die weitere künstliche Lebenserhaltung war längst nicht mehr medizinisch indiziert und widersprach dem früher mündlich klar geäußerten Patientenwillen. Dafür konnten die Rechtsanwälte bei der gerichtlich bestellten Betreuerin jedoch kein Verständnis wecken. So beantragten sie beim zuständigen Vormundschaftsgericht Bad Hersfeld, die Betreuerin als ungeeignet zu entlassen.

Das Vormundschaftsgericht Bad Hersfeld überprüfte den Fall, entließ die Fremdbetreuerin und setzte beide Kinder als Betreuer ein, damit diese dann einvernehmlich mit dem Hausarzt das Sterben nach dem Willen der Patientin zulassen konnten. Kurz vor Weihnachten 2007 war es nach umfangreichen Vorbereitungen soweit: Der Hausarzt hatte die künstliche Lebensverlängerung eingestellt, die beiden Kinder kümmerten sich seit Tagen im Heim um die sterbende Mutter. Das Heim erlaubte ihnen die Übernachtung im Zimmer der Patientin.

Am 21.12.2007, Freitag vor Weihnachten, schaltete sich jedoch eine Juristin des Heimbetreibers ein und teilte den Rechtsanwälten mit, man wolle das Sterben im Heim in Bad Hersfeld nun doch nicht zulassen. Die Patientin müsse verlegt werden. Die Heimleitung bot den Kindern 1.000,00 €, wenn sie die Mutter freiwillig verlegen würden. Da es schon im Vorfeld nicht gelungen war, die Mutter anderweitig unterzubringen und auch im Sterbeprozess keine Verlegung mehr möglich war, stellte die Juristin ein Ultimatum: Wenn die Kinder die künstliche Lebensverlängerung nicht wieder erlauben würden, dann würde das Heim den Kindern Hausverbot erteilen und in Eigenregie die Patientin wieder künstlich ernähren. Um dies zu verhindern, schnitten die Kinder sodann auf rechtlichen Rat des Rechtsanwaltes Wolfgang Putz die schon nicht mehr benutzte Magensonde über der Bauchdecke ab. Das Heim und die die Rechtsanwälte Putz & Steldinger informierten Staatsanwaltschaft resp. Polizei.

In der Folge veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Neuanlage der Sonde und ordnete die Fortsetzung der Lebensverlängerung an. Eine Woche später starb die Patientin - an dem Tag, an dem sie in ein Hospiz in Bad Hersfeld verlegt werden sollte, um dort nun doch nach erneuter Einstellung der Sondenernährung sterben zu können.

Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Handeln der Kinder (der Sohn ist inzwischen verstorben) und des Rechtsanwaltes Wolfgang Putz das Verhindern der Lebensrettung und damit eine verbotene aktive Sterbehilfe.

PUTZ & STELDINGER
Medizinrechtliche Sozietät
RA Wolfgang Putz
RAin Beate Steldinger
RA Alexander Sessel
Quagliostr. 7, 81543 München
Tel. 089/65 20 07
Fax:089/65 99 89
http://www.putz-medizinrecht.de

Lutz Barth
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Hausverbot?

Beitrag von Lutz Barth » 23.04.2009, 06:59

Nun - eigentlich müsste ich nach meinem Blog-Eintrag bei Oliver Tolmein konsequent bleiben und zunächst den Ausgang des Verfahrens abwarten, bevor eine Kommentierung erfolgt.

Nachdem aber weitere Einzelheiten des Sachverhalts bekannt werden, soll zumindest darauf hingewiesen werden, dass das Verhalten der Einrichtung einschließlich ihrer Juristin nicht weniger bedenklich erscheint. Es ist geradezu abenteuerlich, die Bevollmächtigten resp. Betreuer dergestalt unter Druck setzen zu wollen, dass letztlich ein Hausverbot in Aussicht gestellt wird, wenn nicht die künstliche Ernährung fortgesetzt werde.

Hier scheint dem Träger und der Juristin nicht klar zu sein, dass auch diese den Willen der Patientin und das konsentierte Votum des behandelnden Hausarztes und der Betreuer mit Blick auf die nicht mehr indizierte Behandlung zu akzeptieren haben!

Ein Blick in das Gesetz und die einschlägige Kommentierung dürfte hier ein stückweit zur Rechtsfindung beitragen!

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Cicero
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Beistand im Sterben - keine Strafbarkeit!

Beitrag von Cicero » 23.04.2009, 07:24

Nach dem vorgestellten Sachverhalt gab es zwar keine schriftliche Patientenverfügung, aber die Patientin hatte klare mündliche Erklärungen abgegeben, die das Beenden der künstlichen Ernährung rechtfertigten. Damit wurde dem Patientenwille entsprechend verfahren. Strafrechtliche Konsequenzen sind m.E. klar auszuschließen.
Ich verweise auf das bei Schell:
Sterbebegleitung und Sterbehilfe
http://www.wernerschell.de/html/sterbebegleitung.php
vorgestellte Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 03.12.1986 - 3 KLs 31/86 - . In diesem Verfahren war die künstliche Beatmung durch den Angeklagten eigenmächtig abgeschaltet worden. Der klare Freispruch durch das Landgericht stellte auf straffreien Beistand im Sterben ab.
Genau so muss es auch in der Angelegenheit, in der Herr Putz einbezogen ist, gesehen werden.

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thorstein
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Beitrag von thorstein » 23.04.2009, 11:30

1. Bei der künstlichen Ernährung handelt es sich um eine Behandlungspflege, die einer ärztlichen Anordnung bedarf. Setzt der Arzt diese Leistung ab, dürfen Pflegekräfte die Versorgung nicht fortsetzen.
2. Jede Behandlung durch Ärzte erfordert die Einwilligung des Betroffenenen oder des Betreuers. Da sich hier Arzt und Betreuer offenbar einig waren, scheint die Sachlage klar.
3. Ist der Heimträger mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht es ihm doch jederzeit frei, seine Bedenken dem zuständigen Vormundschaftsgericht vorzutragen. Dieses überprüft dann, ob die Entscheidung der Betreuer in Ordnung ist. Von diesem Schritt ist hier nichts zu lesen.
4. Auch die Betreuer und der Hausarzt hätten sich nach den Androhungen durch das Heim an das Vormundschaftsgericht wenden können, um ihre Entscheidung absichern zu lassen. Das ist offenbar auch nicht passiert.

Das Abschneiden einer Magensonde ist für mich eine aggressive Handlung, übrigens auch sinnlos. Für mich klingt das so, als ob hier ein lanwieriger Streit eskaliert ist, keinesfalls aber nach der treusorgenden Tochter, die sich nicht anders zu helfen wußte.
Was das Ganze mit Courage zu tun haben soll, ist mir auch nicht klar.
Das Opfer dieser "gutgemeinten" Tat war die Betroffene selbst, die ihre letzten beiden Wochen unnötigerweise in einem Krankenhaus verbringen mußte.

Ich halte es auch für unglaubwürdig, dass ein Rechtsanwalt tatsächlich glaubt, ein Heim könnte einem Betreuer Hausverbot erteilen und Bewohner nach eigenem Ermessen, hier auch noch gegen den Willen des Hausarztes, medizinisch versorgen. Ich hoffe nicht, dass irgendein Gericht das nachvollziehbar finden wird.

Anja Jansen
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Beistand im Sterben - keine Strafbarkeit!

Beitrag von Anja Jansen » 23.04.2009, 11:58

Cicero hat geschrieben: .... Ich verweise auf das bei Schell:
Sterbebegleitung und Sterbehilfe
http://www.wernerschell.de/html/sterbebegleitung.php
vorgestellte Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 03.12.1986 - 3 KLs 31/86 - . In diesem Verfahren war die künstliche Beatmung durch den Angeklagten eigenmächtig abgeschaltet worden. Der klare Freispruch durch das Landgericht stellte auf straffreien Beistand im Sterben ab.
Genau so muss es auch in der Angelegenheit, in der Herr Putz einbezogen ist, gesehen werden. ...
Hallo,
der jetzt streitige Fall ist dem Verfahren ähnlich, das 1986 mit einem klaren Freispruch endete. Damals bescheinigte das Landgericht dem zunächst angeklagten "Täter" mutiges Verhalten.
Wenn eine Behandlungsmaßnahme nicht mehr von dem Patientenwillen getragen ist, muss sie unterbleiben. Dann sind auch strafrechtliche Erwägungen nicht angebracht.
Ich halte das Vorgehen, die nicht mehr gewollte Therapie zu beenden, für rechtlich korrekt. Vielleicht wäre es hilfreich, dass die Streitsache zum BGH kommt. Dann hätten wir endlich eine höchstrichterliche Klarstellung.
MfG
Anja Jansen
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Lutz Barth
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Fälle sind unterschiedlicher Natur

Beitrag von Lutz Barth » 23.04.2009, 18:05

Der Entscheidung des LG Ravensburg lag ein anderer Sachverhalt zugrunde, der sich in einem ganz wesentlichen Punkt von dem nunmehr zur Diskussion stehenden "Fall" unterscheidet: Seinerzeit konnte die Patientin selbstbestimmt ihren Sterbewunsch äußern, während es sich vorliegend offensichtlich um eine Wachkoma-Patientin gehandelt hat.

Das Landgericht Ravensburg ist zudem in seinen Gründen davon ausgegangen, dass es sich bei dem Leiden der Patientin um eine irreversible Krankheit gehandelt habe, während gerade dieser Befund per se bei einem Wachkoma-Patienten nicht angenommen werden kann.

Ob es allerdings notwendig erscheint, die Fragen endgültig beim BGH klären zu lassen, sehe ich mit einer gewissen Skepsis. Auch der BGH ist nicht dazu berufen, quasi gesetzesvertretend auf Dauer die gewichtigen Fragen des Grundrechtsschutzes zu klären. Hierzu ist der Gsetzgeber aufgrund des Vorbehalt des Gesetzes und der ihm obliegenden grundrechtlichen Schutzverpflichtung berufen. Bleibt also zu hoffen, dass hier sich der Gesetzgeber tatsächlich mit Blick auf das Patientenverfügungsgesetz bewegt.

Brisant ist freilich, dass hier aktiv eingegriffen worden ist, so wie im Übrigen auch seinerzeit bei dem vor dem LG Ravensburg verhandelten Fall.
Aktive Sterbehilfe ist also in der Gesellschaft hierzulande angekommen und es streiten gute Gründe dafür, dass dies auch verfassungsrechtlich zulässig ist, sofern zumindest der Patient nicht in der Lage ist, aufgrund seiner Krankheit selbst einen Behandlungsabbruch vorzunehmen.
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Patientenwille ist entscheidend! Was denn sonst?

Beitrag von Cicero » 23.04.2009, 18:36

Guten Abend,

zum seinerzeitigen Verfahren vor dem LG Ravensburg: Natürlich lag der Sachverhalt ein wenig anders. Aber entscheidend muss sein, dass der Patientenwille beachtet wird. Damals lag eine Patientenverfügung vor. Im jetzt aktuellen Streitfall gibt es klare Äußerung zum mutmaßlichen Willen, von der Tochter formuliert und anwaltlich nicht bezweifelt. Dieser mutmaßliche Wille muss geachtet werden. Darauf muss es entscheidend ankommen.

Gruß
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Patientenwille ist entscheidend! Was denn sonst?

Beitrag von Marlene Böttinger » 24.04.2009, 07:00

Hallo Forum!

Der mutmaßliche Wille der verstorbenen Patientin bestand darin, unter den gegebenen Umstände keine künstliche Ernährung zu wollen. Diese Ernährung erfolgte aber dennoch - rechtswidrig! Wer diesen rechtswidrigen Zustand beseitigt, nämlich die Therapie beendet, handelt nicht strafrechtlich relevant. Es wird lediglich der Zustand geschaffen, der bestehen würde, wenn man den Willen der Patientin beachtet hätte. Was soll daran Unrecht sein?
Wir hantieren viel zu oft mit künstlicher Ernährung, Magensonden. Sind nicht zur Zeit bundesweit rund 140.000 solcher Sonen im Einsatz? Der größere Teil wahrscheinlich ohne Indikation / Rechtfertigung, so die Deutsche Hospiz-Stiftung.
Solche Maßnahmen müssen öfter hinterfragt werden, und zwar ohne Aufgeregtheiten!

Lb Gruß Marlene
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thorstein
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Beitrag von thorstein » 24.04.2009, 08:25

Zunächst einmal ist die Anlage einer PEG bei Wachkomapatienten immer indiziert. Bei Gehirnschädigungen wird hoffentlich kein Arzt Gott spielen und vorab schon jede Verbesserung der Situation ausschließen.
Dann ist aber die Frage, ob überhaupt und in welchen Abständen die Indikation überprüft wird. Erst dann spielt der mutmaßliche Wille bzw. die Patientenverfügung die entscheidende Rolle (bzw. sollte die entscheidende Rolle spielen).
Derzeit sind alle Patienten, die ihren Willen nicht mehr selbst äußern können, Spielball von Einzelmeinungen. Was mit ihnen geschieht, richtet sich nach den persönlichen Einstellungen der Betreuer oder des béhandelnden Arztes.
Ob hier eine weitere Verrechtlichung der richtige Weg ist, wage ich aber zu bezweifeln. Meiner Ansicht nach handelt es sich vorrangig um ethische Entscheidungen und es geht immer um Einzelfälle. Ethikkommissionen wären daher als vorgerichtliche Entscheidungshilfe ein sinnvolles Angebot.

Cicero
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Patientenwille ist vor allem entscheidend !

Beitrag von Cicero » 24.04.2009, 08:43

thorstein hat geschrieben:.... Erst dann spielt der mutmaßliche Wille bzw. die Patientenverfügung die entscheidende Rolle (bzw. sollte die entscheidende Rolle spielen). ....
Hallo,
der Wille des Patienten ist immer und vor allem entscheidend !!! Selbst wenn eine Magensonde für sinnvoll erachtet wird, medizinisch/pflegerisch, hat der Patient immer noch das Heft in der Hand. Wenn er nicht will, geschieht nichts. Das muss man endlich akzeptieren.
Offensichtlich sind die Kenntnisse über solche Gegebenheiten eher bescheiden. So sind z.B. 60% der Ärzte der Meinung, das Beenden einer Behandlungsmaßnahme entsprechend dem Patientenwillen sei aktive Sterbehilfe. Das ist schlicht Unsinn.
Gruß
Cicero
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Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 24.04.2009, 09:46

thorstein hat geschrieben:Ob hier eine weitere Verrechtlichung der richtige Weg ist, wage ich aber zu bezweifeln. Meiner Ansicht nach handelt es sich vorrangig um ethische Entscheidungen und es geht immer um Einzelfälle. Ethikkommissionen wären daher als vorgerichtliche Entscheidungshilfe ein sinnvolles Angebot.
Mit Verlaub - es handelt sich eben nicht "vorrangig" um ethische Entscheidungen, sondern um eine patientenautonome Willenserklärung, die strikt zu beachten ist.

Geht es dem Vernehmen mancher Oberethiker in unserem Lande nach, dann sollten wir überhaupt davon Abstand nehmen, ein Patientenverfügungsgesetz zu verabschieden, weil u.a. diejenigen, die eine Patientenverfügung verfassen wollen, "egozentrische Individualisten" seien und im Übrigen "den Hospizgedanken zerstören".

Dies sind die wahren "Überzeugungstäter" und da wäre es ein echtes Drama, wenn diese Missionare einer bestimmten Wertekultur in einer Ethikkommission sitzen und versuchen, einen "ethischen Beitrag" zu leisten. Allen voran ist hier Aufklärung geboten und so mancher Oberethiker sollte sich ggf. als Gasthörer in einem verfassungsrechtlichen Grundlagenseminar einschreiben, um zumindest ein wenig Orientierung darüber zu erhalten, was in dem Diskurs vordergründig zu beachten ist. Es wird zunehmend in der Debatte deutlich, dass die "Ethik" nicht selten zur Trivialisierung der Kernprobleme beiträgt und es augenscheinlich einfacher ist, sich "schöperisch" zu Themen zu äußern, ohne hierbei auch nur ansatzweise das Verfassungsrecht zu reflektieren.

Mann o mann - gelegentlich stelle ich mir wirklich die Frage, woher solche Oberethiker ihre Berechtigung hernehmen, über ein solch gewichtiges Thema schlicht zu "schwätzen". Diejenigen, die da in dem Diskurs behaupten, wir brauchen kein Gesetz oder wir seien alle egozentrische Individualisten haben schlicht und vor allem auch manchmal ergreifend gewaltige Defizite nicht nur im Umgang mit Recht, sondern offensichtlich auch mit der Technik des wissenschaftlichen Arbeitens. Es lässt sich keine ernstzunehmende Expertise zum Problemkreis Sterbehilfe/-begleitung denken, die ohne Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Implikationen auskommt.

Sofern dies der Fall sein würde, könnte der Diskurs von philosophischen Alltagsthemen entfrachtet werden und wir könnten uns auf das Gebotene konzentrieren. Wünschenswert wäre freilich in diesem Zusammenhang stehend, wenn insbesondere auch die Kirchen akzeptieren würden, dass diese zu keinem Zeitpunkt ein ethisches oder moralisches Monopol besessen haben und es in einem rational geführten Diskurs wohl nicht darauf ankommt, über den "Wahrheitsanspruch" etwa der Katholischen Kirche diskutieren zu müssen. Ob der Papst oder die große Mehrheit der Amtsbrüder hierzu eine andere Auffassung vertreten, ist in einem säkularen Verfassungsstaat völlig unbeachtlich - im Gegenteil: so mancher Lehrbrief gerade der Katholischen Kirche offenbart ein höchst seltsames Verfassungsverständnis, welches bar jeder Vernunft ist und zum weiteren Nachdenken anregen sollte, ob hier sich nicht die Kirche ein stückweit zu disziplinieren hat.

Wir brauchen keine ethische und moralische Grunderziehung - weder durch die Kirchen noch durch Ärztekammern etc., sondern schlicht ein unzweifelhaftes Bekenntnis zur Patientenautonomie, die ihrerseits aus einem der bedeutsamsten Grundrechte folgt!

Für mich sind manche Botschaften in dem "Wertediskurs" unerträglich und lassen bei mir Zweifel aufkommen, welchen Geistes Kind eigentlich die Hobbyphilosophen sind, die mit ihren Botschaften ein gesamtes Staatsvolk instrumentalisieren wollen?

Mit Verlaub - so geht das schlicht nicht und dieses Privileg des Lamentierens kommt auch nicht habilitierten Professoren und Professorinnen zu, von denen ein stückweit mehr an Solidität in der Argumentation zu verlangen ist!

Das Thema ist insgesamt zu wichtig, als dass es von pseudointellektuellen Sprüchen durchsetzt wird.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Sterbehilfe: Münchner Anwalt vor Gericht

Beitrag von Presse » 25.04.2009, 06:17

Sterbehilfe: Münchner Anwalt vor Gericht

Eine 54-Jährige konnte ihre 77-jährige Mutter, die seit fünf Jahren im Wachkoma lag, nicht mehr leiden sehen. Da schnitt sie die Magensonde durch, mit der ihre Mutter ernährt wurde – auf Rat des Anwalts Wolfgang Putz. Jetzt stehen die beiden vor Gericht.
.... (mehr)
http://www.abendzeitung.de/muenchen/101687

Prozess um das Recht zu sterben

München - Ein Münchner Anwalt steht vor Gericht, weil er der Tochter einer Wachkomapatientin riet, deren Magensonde zu kappen.

Der Münchner Anwalt Wolfgang Putz ist einer der renommiertesten Medizinrechtler Deutschlands – und ein Überzeugungstäter. Seit Jahren vertritt der 59-Jährige Angehörige von Komapatienten. Mehrfach hat er bereits den Abbruch der künstlichen Ernährung durchgesetzt – um die Menschen „in Würde sterben zu lassen“. Nun sitzt der Rechtsanwalt selbst auf der Anklagebank.
... (mehr)
http://www.merkur-online.de/lokales/nac ... 27898.html

Gaby Modig
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Patientenautonomie ist die Grundlage für alle Entscheidungen

Beitrag von Gaby Modig » 25.04.2009, 07:00

Lutz Barth hat geschrieben: .... Wir brauchen keine ethische und moralische Grunderziehung - weder durch die Kirchen noch durch Ärztekammern etc., sondern schlicht ein unzweifelhaftes Bekenntnis zur Patientenautonomie, die ihrerseits aus einem der bedeutsamsten Grundrechte folgt! ...
Guten Morgen,
danke für die Klarstellungen. Maßgeblich sind auch nach meiner Auffassung die verfassungsrechtlichen Grundaussagen - und die stellen auf Patientenautonomie ab. Den Patientenwillen gilt es zu achten und umzusetzen.
MfG Gaby M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Rob Hüser
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Menschenwürdegarantie fand Beachtung

Beitrag von Rob Hüser » 26.04.2009, 14:50

Ich finde das geschilderte Vorgehen angemessen und an der Menschenwürdegarantie ausgerichtet. Was es da nun strafrechtlich zu verfolgen gibt, es mir schleierhaft. Offensichtlich sind in der zuständigen Behörde einige Leute nicht ausgelastet bzw. wollen sich profilieren.
Herr Putz hat m.E. gezeigt, dass er konsequent für die Patientenautonomie eintritt. Da sehe ich nichts, was zu beanstanden wäre!

Rob H.
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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