Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Neu 2008!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Neu 2008!

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2008, 19:01

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Neu!

Broschüre, A4, 57 Seiten
Herausgeber: Staatsministerium der Justiz
Verlag: C. H. Beck
Stand: Februar 2008
Preis: 3,90 €

Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich – so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können. Die Broschüre will dazu beitragen, im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließt.

Zusatzinformationen:

Diese Broschüre ist im Buchhandel unter der Buchnummer ISBN 3-406-54052-X erhältlich. Bei Abnahme von mindestens 50 Exemplaren beträgt der Kaufpreis 3,70 € pro Stück.
Bitte wenden Sie sie sich an Ihre Buchhandlung oder direkt an den
Verlag C. H. Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München,
Tel.: 089/38189750,
Fax: 089/38189-358 oder -135,
E-Mail: bestellung@beck.de.

Sie können die Broschüre weiterhin kostenlos als pdf-Dokument herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken:
http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1 ... dAlter.pdf

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. gibt die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" für Sehbehinderte und Blinde auf Kassette, in Punktschrift, MAXI-Druck und auf Diskette heraus. Die E-Mail-Adresse lautet: bit@bbsb.org.

Quelle: http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtl ... /index.htm

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=4296
Zuletzt geändert von WernerSchell am 08.04.2010, 16:55, insgesamt 3-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Die Patientenverfügung ? eine juristische Grauzone

Beitrag von Presse » 24.04.2009, 18:39

Die Patientenverfügung ? eine juristische Grauzone

München - Das Wichtigste zum Thema Patientenverfügung. Im Normalfall bestimmen Patienten, wie Ärzte sie behandeln sollen.

Es gibt aber Situationen, in denen man unfähig ist, Entscheidungen zu treffen oder sich zu äußern. Für diesen Fall kann eine Patientenverfügung im Voraus festlegen, was geschehen und was unterbleiben soll. ?Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden?, schreibt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Broschüre ?Patientenverfügung?.
Lesen Sie dazu:
Patientenverfügung: Die letzte Entscheidung
Broschüre des bayerischen Justizministeriums zur Patientenverfügung
http://www.verwaltungsportal.bayern.de/ ... dAlter.pdf

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Vorsorge treffen für den Notfall

Beitrag von Presse » 11.06.2009, 08:26

Patientenvollmachten
Vorsorge treffen für den Notfall


Mit der Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht stellen Bürger sicher, dass ihre Belange auch bei eigener Hilflosigkeit nach ihrem Willen geregelt werden.

Von FOCUS-MONEY-Redakteur Werner Müller

Es passiert meist plötzlich. Und es kann jeden treffen. Denn niemand ist vor schweren Unfällen oder gefährlichen Krankheiten gefeit. Das kann dazu führen, dass man vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr selbst über sein Schicksal bestimmen kann.
....(mehr)
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid- ... 04943.html

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Bevollmächtigung wichtig !

Beitrag von Service » 16.09.2009, 07:03

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Schell,

Es nützt nicht eine einzige Patientenverfügung etwas, wenn nicht gleichzeitig jemand rechtskräftig bevollmächtigt ist diese auch durchzusetzen, da es in Deutschland mit Ausnahme minderjähriger Kinder kein automatisches Vertretungsrecht gibt!

Der Irrglaube, dass in diesem Bereich Eheleute sich automatisch vertreten, oder Kinder die Eltern oder welche mögliche Konstellation auch immer ist einfach falsch !!

Ohne entsprechende Bevollmächtigung ist eine Patientenverfügung nicht das Papier wert auf dem sie steht! Ursache ist hier nicht das Pflegerecht sondern Bestimmungen des BGB etc., so dass auch hier mehrere Rechtsgebiete nicht aufeinander abgestimmt zu sein scheinen, oder aber zumindest Lücken entstehen die dem Laien nicht sofort ins Auge springen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
gerdfr@andyfroehlich.de

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Beitrag von Gaby Modig » 23.12.2009, 17:12

Hallo,
ich fand unter
http://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsor ... 05916.html
interessante Tipps zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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