Selbstbestimmung stärken – Patientenwohl schützen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Selbstbestimmung stärken – Patientenwohl schützen

Beitrag von Service » 21.10.2008, 11:10

Wolfgang Bosbach
Mitglied des Deutschen
Bundestages
Stellvertretender
Vorsitzender der
CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag

René Röspel
Mitglied des Deutschen
Bundestages
SPD-Bundestagsfraktion

Katrin Göring-Eckardt
Mitglied des Deutschen
Bundestages
Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Vizepräsidentin des Deutschen
Bundestages

Otto Fricke
Mitglied des Deutschen
Bundestages
FDP-Bundestagsfraktion
Vorsitzender des
Haushaltsausschusses

21.10.2008

Selbstbestimmung stärken – Patientenwohl schützen
Neuer Gruppenantrag zu Patientenverfügungen vorgestellt


Nach intensiven Beratungen in der Sommerpause haben sich die Abgeordneten-
Gruppen um den bisherigen Entwurf Bosbach/Röspel/Winkler/Fricke und die
Gruppe Göring-Eckardt/Terpe auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur
Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht geeinigt.
Hierzu erklären die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Röspel
(SPD), Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und Otto Fricke (FDP):

Ziel unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs ist es, das Selbstbestimmungsrecht und
das Patientenwohl auch in Situationen zu stärken, in denen der Patient das
Bewusstsein verloren hat und darum keine eigene Entscheidung über die Fortsetzung
oder den Abbruch einer medizinischen Behandlung mehr treffen kann. Dazu werden
die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht gesetzlich geregelt.

In einer Patientenverfügung getroffene Anordnungen über Art und Umfang der
Behandlung sind nach Verlust der Einwilligungsfähigkeit grundsätzlich verbindlich.

Auch der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung kann unabhängig vom
Stadium der Erkrankung in einer notariell beurkundeten Patientenverfügung
verbindlich angeordnet werden, der eine umfassende ärztliche Beratung vorausgeht.
Eine solche Patientenverfügung muss alle fünf Jahre bestätigt werden.

In einer einfachen Patientenverfügung (ohne vorherige Beratung und Beurkundung)
ist die Anordnung eines Behandlungsabbruchs nur verbindlich, wenn eine unheilbare,
tödlich verlaufende Krankheit oder ein Fall endgültigen Bewusstseinsverlusts vorliegt.

Anders als der vor der Sommerpause von einer anderen Gruppe von Abgeordneten
im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf lehnt dieser Entwurf eine Pflicht zum
Abbruch lebenserhaltender Behandlungen unabhängig vom Stadium einer
Erkrankung ab, wenn der Patientenverfügung keine ärztliche Beratung vorausgeht.

Lebensschutz und ärztliche Sorge für das Patientenwohl werden gewahrt durch die
ärztliche und notarielle Aufklärung vor der Errichtung einer qualifizierten
Patientenverfügung bzw. bei einfachen Patientenverfügungen ohne Beratung durch
die Beschränkung der Verbindlichkeit auf bestimmte Krankheitsstadien.

Im Einzelnen sieht der Entwurf folgende Regelungen vor:

- Mit dem neugeregelten Instrument der Vorsorgevollmacht kann für den Fall einer
späteren Betreuungsbedürftigkeit vom Betroffenen selbst ein Bevollmächtigter
bestellt werden. Die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht
ist dann i.d.R. nicht erforderlich. Mit der Neuregelung in dem Entwurf ebenfalls
neugeregelten Betreuungsverfügung können Vorschläge zur Auswahl des
Betreuers und zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert werden.

- Daneben wird die Patientenverfügung erstmals gesetzlich verankert (§ 1901 b).
In einer Patientenverfügung schriftlich geäußerte Wünsche und Entscheidungen
über medizinische Maßnahmen gelten nach Verlust der Einwilligungsfähigkeit
fort. Sie sind für Bevollmächtigte und Betreuer verbindlich.

- Die in einer Patientenverfügung getroffenen Verfügungen können jederzeit
formlos widerrufen werden. Niemand kann zu einer Patientenverfügung
verpflichtet werden. Ein Vertrag darf nicht von der Errichtung oder Vorlage einer
Patientenverfügung abhängig gemacht werden (Koppelungsverbot).

- Für Anordnungen über den Abbruch lebenserhaltender Behandlungen gelten
besondere Voraussetzungen: In einer Patientenverfügung mit Beratung kann der
Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung (unabhängig vom
Krankheitsstadium) verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende
ärztliche Beratung vorausgegangen, dokumentiert und vom Notar mit der
Patientenverfügung beurkundet und nicht älter als fünf Jahre oder bestätigt ist.

- Auch in einer Patientenverfügung ohne Beratung kann der Abbruch einer
lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden für den Fall, dass
eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit oder eine Situation vorliegt, in der
der Patient mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung
aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wiedererlangen wird.
Bei heilbaren Erkrankungen werden Arzt und Betreuer/Bevollmächtigter durch
eine Patientenverfügung ohne Beratung also nicht gezwungen, entgegen dem
Patientenwohl eine Rettung oder lebenserhaltende Behandlung abzubrechen.

Ein Teil der Unterstützer des Entwurfs wird einen Änderungsantrag einbringen,
der die Möglichkeit der verbindlichen Anordnung eines Behandlungsabbruchs für
Fälle irreversiblen Bewusstseinsverlusts in einer einfachen Patientenverfügung
aus dem Entwurf (§ 1901 b Abs. 3 Nr. 2) streicht. Der Abbruch lebenserhaltender

Maßnahmen bei irreversiblem Bewusstseinsverlust soll nach Ansicht dieser
Abgeordneten nur aufgrund einer Patientenverfügung mit Beratung möglich sein.

- Wünsche und Entscheidungen in einer Patientenverfügung sind nicht verbindlich,
wenn sie erkennbar in Unkenntnis der Möglichkeiten medizinischer Behandlung
oder späterer medizinischer Entwicklungen abgegeben wurden, bei deren
Kenntnis der Betroffene vermutlich eine andere Entscheidung getroffen hätte.

- Eine Patientenverfügung ist an die Grenzen des rechtlich Zulässigen gebunden:
Inhalte einer Patientenverfügung, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten
verstoßen, sind nichtig. Aktive Sterbehilfe ist verboten. Die Basisversorgung kann
nicht ausgeschlossen werden. (Das bedeutet nicht Ernährung mittels PEG-Sonde.)

- Ohne eine Patientenverfügung kann eine lebenserhaltende Behandlung nur bei
Vorliegen einer unheilbaren. tödlich verlaufenden Krankheit beendet werden und
wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht. Anhaltspunkte
für einen mutmaßlichen Willen sind frühere mündliche oder schriftliche
Äußerungen des Betroffenen, seine religiösen Überzeugungen, persönlichen
Wertvorstellungen und seine Einstellung zu Sterben und verbleibender Lebenszeit
sowie unvermeidbare und für den Betroffenen unerträgliche Schmerzen.

- Wenn eine lebenserhaltende Behandlung beendet werden soll, ist von Betreuer
und Arzt nach Beratung mit Pflegepersonen, nächsten Angehörigen und vom
Betroffenen benannter nahestehenden Personen zu klären, ob dies dem Willen
des Betroffenen entspricht und alle Voraussetzungen vorliegen.

- Wenn nach dieser Beratung zwischen Arzt und Betreuer ein Dissens über das
Vorliegen aller Voraussetzungen besteht, entscheidet das Vormundschaftsgericht.
Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist auch dann erforderlich, wenn
kein Dissens besteht, aber eine lebenserhaltende Behandlung ohne Vorliegen
einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit oder aufgrund des
mutmaßlichen Willens des Betroffenen abgebrochen werden soll.

Der Gesetzentwurf soll im November den Abgeordneten vorgestellt und dann als
fraktionsübergreifender Gruppenantrag im Bundestag eingebracht werden.

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Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen - Nachbesserungsbedarf

Beitrag von Presse » 21.10.2008, 11:43

Deutsche Hospiz Stiftung:
Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen ist Schritt in richtige Richtung/ Nachbesserungsbedarf besteht

Berlin. "Im heute von den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach, Katrin Göring-Eckardt und René Röspel vorgestellten Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen sind endlich zentrale Forderungen der Deutschen Hospiz Stiftung aufgenommen. Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", zeigt sich der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, erfreut. "Besonders positiv ist, dass Beratungsgesprächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Wir wissen aus der Praxis, dass viele Menschen eine diffuse Angst vor ,Überversorgung und medizinischen Apparaten' haben und dass sie hospizliche und palliativmedizinische Angebote häufig gar nicht kennen. Erst nach gründlicher Aufklärung sind sie in der Lage, einen differenzierten Willen zu bilden und wirklich selbstbestimmt zu entscheiden. Dass dies berücksichtigt ist, ist von herausragender Bedeutung."

Bedingungen für Patientenverfügungen ohne Reichweitenbeschränkung überdenken

Dennoch gebe es noch einiges nachzuarbeiten, stellt Brysch klar. "Die Bedingungen für eine Patientenverfügung ohne Reichweitenbeschränkung sollten noch einmal überdacht werden. Die Patienten müssen sich laut dem Entwurf nicht nur von einem Arzt beraten lassen, sondern zusätzlich auch noch einen Notar aufsuchen und diesen selbst bezahlen. Es ist aber nicht einsichtig, warum gerade ein Notar eine optimale Beratung sicherstellen soll. Die Erfahrung zeigt, dass es unerheblich ist, ob Rechtsanwälte, Notare oder andere Beratungsstellen beim Verfassen von Patientenverfügungen unterstützen - viel wesentlicher ist, dass die Berater in Bezug auf Patientenverfügungen auch wirklich fachkundig sind."

Beim mutmaßlichen Willen nachbessern

Nachbesserungsbedarf besteht auch bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens. Für den Fall, dass keine bzw. keine valide Patientenverfügung vorliegt, nennt der Entwurf konkrete Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen. "Das ist begrüßenswert", hält Brysch fest. "Was hingegen fehlt, ist ein eindeutiges Verfahren, das vorschreibt, wer dazu zu befragen ist. Einen detaillierten Vorschlag hat die Deutsche Hospiz Stiftung in einem eigenen Gesetzentwurf gemacht ( http://www.hospize.de/docs/stellungnahmen/gesetz_01.pdf )." Brysch mahnt die Parlamentarier nun zur Eile: "Die derzeitige Rechtslage ist katastrophal, ein Patientenverfügungsgesetz ist dringend erforderlich. Der vorliegende Entwurf muss so schnell wie möglich überarbeitet und in den Bundestag eingebracht werden, wenn in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetz verabschiedet werden soll."

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.


Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
hartmann@hospize.de

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Patientenverfügung - Gesetzentwurf

Beitrag von WernerSchell » 21.10.2008, 11:47

Siehe auch die früheren Texteinstellungen unter
Patientenverfügung - Gesetzentwurf
viewtopic.php?t=9862
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Entwurf zur Patientenverfügung zu bürokratisch

Beitrag von Service » 21.10.2008, 12:17

MdB KAUCH:
Bosbach-Entwurf zur Patientenverfügung zu bürokratisch

Zur Vorlage des überarbeiteten Gesetzentwurfes zur Patientenverfügung von Wolfgang Bosbach erklärt der Bundestagsabgeordnete Michael KAUCH (FDP), Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin:

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf bürokratisiert das Sterben. Selbst nach Zwangsberatung beim Arzt und Zwangsabschluss beim Notar fordern die Autoren für einen Teil der Fälle zusätzlich noch eine Überprüfung durch das Vormundschaftsgericht.

Verfügungen etwa zum Ausschluss von Wiederbelebungen in der Notfallmedizin werden damit de facto unmöglich gemacht. Und auch sonst ist mit langen Verfahrensdauern zu rechnen. Zudem geht die Aktualisierungspflicht mit starren Fristen an der Lebenswirklichkeit gerade älterer Menschen vorbei.

Erfreulich ist, dass die Autoren offenbar eingesehen haben, dass Zwangsbe­handlungen durch eine strikte, ausnahmslose Reichweitenbeschränkung die Grundrechte der Betroffenen verletzen würde.

Unehrlich ist der Gesetzentwurf bei den Kosten. Während in der Einleitung angegeben wird, es entstünden keine Kosten, ist die vorgesehene Änderung des Sozialgesetzbuches zur Patientenverfügungsberatung natürlich kostenträchtig.

Ärzte erhalten de facto das Beratungsmonopol auf Kosten der Krankenkassen. Bisher aktive Beratungsstellen fallen durch das Raster des Gesetzentwurfes. Und auf den Notarkosten werden die Bürger sitzen bleiben.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2008
__________________________

Bundestagsbüro Michael Kauch
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-70537
Fax: 030-227-76535

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Neuer Gruppenantrag zu Patientenverfügungen vorgestellt

Beitrag von Presse » 22.10.2008, 06:07

Neuer Gruppenantrag zu Patientenverfügungen vorgestellt
Dienstag, 21. Oktober 2008

Berlin – Einen gemeinsamen Gesetzwurf zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht haben die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Katrin Göhring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und René Röspel (SPD) am Dienstag in Berlin vorgestellt.

„Ziel unseres Entwurfs ist es, das Selbstbestimmungsrecht und das Patientenwohl auch in Situationen zu stärken, in denen der Patient dass Bewusstsein verloren hat und darum keine eigene Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch einer medizinischen Behandlung mehr treffen kann.
...
(weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34108

Ärzte Zeitung berichtet:

Hospiz Stiftung lobt neues Stufen-Konzept für Patientenverfügungen
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat den neuen Gesetzesvorschlag zu Patientenverfügungen begrüßt. "Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", sagte Vorstand Eugen Brysch in Berlin. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=51 ... eitung&c=1

Ärztliche Beratung soll verpflichtend sein
Rund 50 Abgeordnete von SPD, Union, Grünen und FDP haben gestern in Berlin einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Patientenverfügungen (PV) im Betreuungsrecht vorgelegt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=51 ... eitung&c=1

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Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen

Beitrag von Service » 22.10.2008, 07:08

PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 21.10.2008

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Wann dürfen lebenserhaltende Geräte bei einem dauerhaft bewusstlosen Schwerkranken abgestellt werden? Wenn der Patient das vorher in einem Schriftstück festgelegt hat, die Situation eingetreten ist und keine Willensänderung erkennbar ist? So will es der bereits im Juni eingebrachte Gesetzentwurf von Stünker /Körper (SPD), Kauch (FDP) u. a. So einfach und mit so einem schlanken Gesetz soll das nach Vorstellung einiger anderer Abgeordneter jedoch nicht möglich sein.

Neuer Geseztentwurf heute vorgestellt

Ein neuer Gesetzentwurf von Bosbach (CDU), Göhring-Eckardt (Grüne) u. a. will viele Hürden davor aufbauen, um bestehendes Recht in Anspruch zu nehmen. Sie stellten am heutige Dienstag ihr Konzept vor.
Dieses will der Komplexität der Materie Rechnung tragen. Insbesondere einen staatlichen Lebensschutz zu garantieren, erscheint sogar so kompliziert, dass Göring-Eckardt bereits angekündigt hat, einen Änderungsantrag zum eben mühsam mit Bosbach zustande gebrachten neuen Entwurf einzubringen. Zweifellos waren die Beratungen langwierig und offensichtlich schwierig, zeitweilig drohten sie zu scheitern. Herausgekommen ist ein Gesetzentwurf mit zahlreichen Detailregelungen, welches verschiedenen Krankheitsbildern, Interessen und Konstellationen Rechnung tragen will.

Der ebenfalls zu den Unterstützern des Bosbach-Entwurfes gehörende René Röspel (SPD) betont, dass anfallende Kosten für die Arztberatung und Dokumentation in Zukunft von den Krankenkassen zu zahlen sein sollen - auch dies sei im Gesetzentwurf vorgesehen. Ob die Aufgabe des Notars sich auf die Beurkundung (Aufsetzung des PV-Textes) oder nur auf die preiswertere Beglaubigung einer Unterschrift beziehen soll, bleibt offen.
Die Initiatoren des bereits bestehenden Entwurfs Stünker und Körper (beide SPD) lehnten den neuen Vorstoß als «inakzeptabel» ab, er tauge keinesfalls als "Kompromiss". Michael Kauch (FDP) kritisierte: "Der vorgelegte Gesetzentwurf bürokratisiert das Sterben". Der neue Gesetzesentwurf keine Rechtssicherheit, erklärte auch die Linken-Abgeordnete Luc Jochimsen.

<< ... Im Kern sieht der neue Gruppenantrag vor, dass man in einer Verfügung das Ende einer künstlichen Beatmung oder Ernährung anordnen kann, auch wenn die Erkrankung nicht tödlich ist. Dies soll aber nur gelten, wenn sich Betroffene vor dem Abfassen der Verfügung von einem Arzt beraten lassen und das Schreiben dann mit einem Notar aufsetzen. ...Einfache Patientenverfügungen ohne Beratung sollen hingegen nur bei unheilbaren, tödlichen Krankheiten gelten.
Die Initiatoren des älteren, von rund 200 Abgeordneten mehrerer Fraktionen getragenen Antrags lehnten das Konzept als zu restriktiv ab. «Dies läuft darauf hinaus, das Sterben erst nach Ausschöpfung sämtlicher ärztlicher Möglichkeiten zuzulassen», teilten die SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker mit. Der eigene Antrag solle den Menschen die Furcht nehmen, eines Tages ohne ihren Willen schwersten ärztlichen Eingriffen ausgesetzt zu sein. Die mehrere Millionen bereits geschriebenen Verfügungen würden bei Umsetzung des neuen Konzepts entwertet.

Bestätigung alle fünf Jahre

Bosbach warnte davor, ohne Beratung Verbote lebenserhaltender Behandlungen auch bei Heilungschancen verbindlich zu machen. «Das können wir beim besten Willen nicht mittragen.» ... Das Beratungsangebot solle nun zusätzlich geschaffen werden. Außerdem sieht der neue Entwurf vor, dass eine notariell beurkundete Verfügung wegen des medizinischen Fortschritts alle fünf Jahre bestätigt werden muss. ...
Per Änderungsantrag will Göring-Eckardt gegen Bosbachs Vorstellung erreichen, dass zum Beispiel Menschen im Wachkoma nicht als Sterbende, sondern als Pflegebedürftige eingestuft werden. (dpa)>> Quelle: http://www.netzeitung.de/politik/deutsc ... 96857.html

HEUTE im ZDF

In der Nachrichtensendung Heute des ZDF vom Nachmittag kamen als Befürworter des neuen Entwurfs Eugen Brysch von der Deutschen Hospizstiftung (DHS) und als Gegner Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) zu Wort.
Die Hospizstiftung wertet die "Beratungsvoraussetzung" in neuen Bosbach-Entwurf als prinzipiell positiv. "Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", erklärte der Vorsitzende Eugen Brysch. "Besonders positiv ist, dass Beratungsgesprächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird." Dennoch gebe es Nachbesserungsbedarf. So wird die medizinfremde notarielle Beurkundung für überflüssig angesehen.

Der Humanistische Verband lehnt den Rückfall hinter die bestehende Rechtslage strikt ab. Niemand habe die jetzt neu vorgeschlagene Dokumentation des Arztgespräches mit anschließender Beurkundung durch einen Notar jemals durchexerziert. Das heißt: Alle bestehenden PV, egal ob minder- oder hochwertig, ob mit oder ohne medizinisch fachkundiger Hilfe oder notarielle Beglaubigung abgefasst, würden erst einmal in die Kategorie "unverbindlich" eingestuft. Zudem sei bei dem vorgesehenen Procedere mit erheblichen Kosten zu rechnen.

Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen

"Ob ein Mensch ...friedlich sterben darf oder nicht, würde bei dem Entwurf davon abhängen, ob er in den letzten fünf Jahren vor dieser Situation die unterschiedlichsten juristischen, ärztlichen und nicht zuletzt die damit verbundenen finanziellen Schwierigkeiten gemeistert hat. Das ist nicht nur rückschrittlich und bürokratisch, sondern inhuman. Mündige Menschen werden degradiert und einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen unterworfen. Der Bosbach-Entwurf ist ein Versuch, die verfassungsrechtlich verbürgte Patientenautonomie auszuhebeln', stellt Dr. Horst Groschopp, Präsident des HVD, fest. (Zitat aus hpd von heute)

Der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Frank Ulrich Montgomery, hält den neuen Vorschlag zwar für besser als den Entwurf von Stünker, der formalistisch Ärzte und Schwestern zwinge, die Verfügung um jeden Preis umzusetzen. "Allerdings werden viele Hürden vor dem Wunsch aufgebaut, bestehendes Recht in Anspruch zu nehmen", so Montgomery "Daher wäre noch einmal zu bedenken, ob es nicht klüger wäre, auf jedwede weitergehende gesetzliche Regelung zu verzichten. Man kann nicht alle Prozesse des Lebens und Sterbens in gesetzliche Schablonen pressen. Das Sterben ist nicht normierbar." (Zitat aus Ärztezeitung von heute).

Der neue Geseztentwurf von Bosbach u. a. kann im Original bei der Bundeszentralstelle Patientenverfügung unter mail@patientenverfuegung.de angefordert werden.

Hintergrund-Artikel (Autor Oliver Tolmein):
http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479 ... ntent.html

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Ein anderes wichtiges Thema in der Kritik: Palliativversorgung

http://www.welt.de/politik/article25858 ... anken.html

http://www.openpr.de/news/251789/Wie-vi ... enten.html

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Patientenverfügung - Arbeitschaffungsmaßnahme für Notare ?

Beitrag von ProPflege » 22.10.2008, 07:13

Patientenverfügung - Arbeitschaffungsmaßnahme für Notare ?

Meine erste Stellungnahme innerhalb einer Mailingliste (anonymisiert):

Herr ... schrieb u.a.: ... Weiterer Gruppenantrag zur Patientenverfügung vorgelegt ... "Ziel unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs ist es einerseits, das Selbstbestimmungsrecht von Patienten zu stärken, die sich nicht mehr selbst äußern können. Andererseits muss der Staat gerade in solchen Situationen das Wohl des Patienten schützen. ...

Sehr geehrter Herr ...,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für meinen Pflege- und Patiententreff am 22.10.2008 in Neuss-Erfttal, bei dem es im Wesentlichen um die Patientenautonomie am Lebensende geht, habe ich mir die umfangreichen Papiere mit den neuerlichen Vorstellungen der o.a. Gruppe beschafft.
Bei einer ersten Durchsicht ergeben sich erhebliche Zweifel, ob mit den jetzigen Vorschlägen eine vernünftige patientenfreundliche Regelung gefunden werden kann. Offensichtlich hat man sich vorgestellt, mit den Neuregelungen gleichzeitig eine Arbeitschaffungsmaßnahme für Notare aufzulegen. Ich sehe mich als möglicher Patient durch die vorgeschlagenen Regelungen in meinem Selbstbestimmungsrecht deutlich eingeschränkt.
Ich habe daher vorgesehen, in den nächsten Wochen für "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" ein Statement zum Thema herauszugeben. Ich werde es den in meinem Forum bereits vorhandenen Texten anfügen:
viewtopic.php?t=10114

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
http://www.wernerschell.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

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Patientenverfügung: Präzision ist wichtiger als Notar

Beitrag von Presse » 22.10.2008, 13:13

Patientenverfügung: Präzision ist wichtiger als Notar
22. Oktober 2008

Was soll mit mir passieren, wenn ich einmal nicht mehr in der Lage sein werde, selbst zu entscheiden? Möchte ich die Entscheidung darüber, ob ich lebensrettende Maßnahmen bekomme oder nicht, meiner Familie, Freunden oder den Ärzten überlassen? Oder ist es besser, bei klarem Bewusstsein eine Patentenverfügung zu verfassen? Diese Fragen stellen sich viele Menschen. Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands in Berlin gab imedo Antworten.
...
Neumann geht nicht davon aus, dass der Gesetzentwurf von CDU und Grünen durchsetzbar sein wird. Auch sie hält es aber für äußerst wichtig, die Patientenverfügung möglichst präzise zu verfassen. Dafür gebe es mehrere Möglichkeiten.
...
(weiter unter)
http://gesundheitsnews.imedo.de/news/10 ... -als-notar

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Patientenverfügung - Vorsorge für ein würdevolles Lebensende

Beitrag von Presse » 23.10.2008, 10:34

Patientenverfügung - Vorsorge für ein würdevolles Lebensende

Immer wieder erschüttern Berichte über das langsame Sterben von sog. Komapatienten. Nicht wenige Menschen haben selbst erlebt, wie Angehörige monatelang nur noch von Maschinen am Leben gehalten und künstlich ernährt wurden, ohne Aussicht auf Heilung. Was ist zu tun, um die persönlichen Vorstellungen von einem würdevollen Lebensende durchzusetzen?

Eines steht fest: In jedem Fall verboten ist die "aktive" Sterbehilfe. Niemand darf aktiv das Leben eines anderen beenden (z.B. durch ein tödliches Gift), selbst wenn der Betroffene die lebensbeendende Handlung ausdrücklich verlangt. Eine Patientenverfügung - vielfach auch "Patiententestament" genannt - kann deshalb nur helfen, wenn es um die sogenannte "passive" Sterbehilfe geht. Damit ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (z.B. künstliche Beatmung und Ernährung durch Magensonde) durch den behandelnden Arzt gemeint.

Die Patientenverfügung ist eine Erklärung des Patienten über gewünschte und unerwünschte Behandlungsmethoden. Im Grunde nimmt sie also die Erklärungen vorweg, die der Patient bei Bewusstsein noch unmittelbar gegenüber dem Arzt hätte abgeben können. Häufig wird etwa gewünscht, dass im Falle eines komatösen Zustands ohne Aussicht auf Besserung keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen. Die Behandlung soll sich vielmehr auf Schmerzlinderung beschränken, damit der Patient "friedlich einschlafen" kann. Trotz vielfacher Anstrengungen liegen bislang nur Entwürfe einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung vor. Die Rechtsprechung hat aber in mehreren Entscheidungen Leitlinien entwickelt und hierbei klar das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in den Vordergrund gestellt. Eine Patientenverfügung ist danach nicht bloß ein Indiz für den Willen des Patienten, sondern eine verbindliche Anweisung an diejenigen, die im Falle eines Falles zu entscheiden haben. Den in der Patientenverfügung niedergelegten Weisungen ist damit grundsätzlich Folge zu leisten. Und zumindest dann, wenn die behandelnden Ärzte und ggf. ein Bevollmächtigter oder Betreuer des Patienten über die Vorgehensweise einig sind, ist die Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts oft nicht erforderlich.

Auch aus diesem Grund sollte mit der Formulierung einer Patientenverfügung immer die Bevollmächtigung eines nahen Verwandten oder Vertrauten einher gehen. Notar Dr. Markus Stuppi von der Notarkammer Pfalz gibt zu bedenken: "Die beste Patientenverfügung nützt ohne begleitende Vorsorgevollmacht wenig. Denn der niedergelegte Wille muss gegenüber Ärzten und Pflegepersonal auch durchgesetzt werden. Und vielfach ist der Patient selbst dazu nicht mehr in der Lage. Eine begleitende Vollmacht ist daher unbedingt zu empfehlen." Mit einer Vollmacht kann man zugleich noch für andere Situationen vorsorgen und dem Bevollmächtigen etwa auch die Erledigung von Bankgeschäften und Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen anvertrauen.

Der Notar berät über den notwendigen Inhalt von Vorsorgevollmachten und die mögliche Gestaltung von Patientenverfügungen. Die notarielle Mitwirkung stellt nicht nur sicher, dass wirksame, klare und eindeutige Formulierungen gewählt werden. Notarielle Urkunden werden im Ernstfall auch eher akzeptiert als privatschriftlich verfasste Erklärungen, weil der Notar die Identität und Geschäftsfähigkeit des Erklärenden prüft. Zu bedenken ist ferner, dass der Bevollmächtigte unter Umständen ein Grundstück verkaufen oder beleihen muss, um etwaige Pflegekosten zu finanzieren. In diesem Fall hilft nur eine notarielle Vorsorgevollmacht weiter. Durch eine Registrierung im von der Bundesnotarkammer eingerichteten zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) lässt sich schließlich sicherstellen, dass die Dokumente im Ernstfall gefunden werden.

Oktober 2008: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der Notarkammer Pfalz durch den eines Notars einer anderen Kammer ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer, Herrn Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Dr. Rainer Regler von der Landesnotarkammer Bayern und Herrn Dr. Dirk Solveen von der Rheinischen Notarkammer.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck honorarfrei)

Quelle: Pressmitteilung vom 22.10.2008
Pressekontakt:
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20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
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Kritik an neuem Vorstoß zu Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 23.10.2008, 10:37

Kritik an neuem Vorstoß zu Patientenverfügungen
Mittwoch, 22. Oktober 2008

Bonn – Der parteiübergreifende Gesetzesentwurf zur Anerkennung von Patientenverfügungen stößt auf Kritik bei anderen Bundestagsabgeordneten. Die Initiative von Abgeordneten aus Union, Grünen, SPD und FDP sei „inakzeptabel“, weil sie Millionen Patientenverfügungen im Nachhinein entwerte und dem Willen der Patienten bürokratische und kostenintensive Hindernisse entgegensetze, erklärten die SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und Fritz Rudolf Körper am Mittwoch in der „Frankfurter Rundschau“. ...
(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34129

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Patientenverfügungsgesetz - Verwaltungsmonster

Beitrag von Cicero » 24.10.2008, 07:04

Die vorgelegten Papiere für ein neues Gesetz verdeutlichen, dass hier ein Kompromiss gesucht wurde und wie oft in solchen Fällen nichts Gutes dabei heraus gekommen ist. Der Vorschlag für einen Patientenverfügungsgesetz tendiert, wie die bisherigen Äußerungen bereits aufzeigen, in Richtung Verwaltungsmonster, zu kompliziert, auch inhaltlich fragwürdig.
Ich gehe daher davon aus, dass die jetzige Initiative nicht Gesetz werden kann, hoffentlich!

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Ärzte kritisieren neuen Vorstoß zu Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 24.10.2008, 11:07

Der GKV-Spitzenverband informiert in einer Pressemeldung vom 22.10.2008 unter
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=250

Ärzte kritisieren neuen Vorstoß zu Patientenverfügungen

Berlin (dpa) - Die Bundesärztekammer hat den neuen Vorstoß zur Regelung von Patientenverfügungen über die weitere medizinische Behandlung in Grenzsituationen zurückgewiesen. «Hier soll gutmütig ein Problem gelöst werden, das gar nicht existiert», sagte ihr Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery der «Aachener Zeitung» (Mittwoch). «Es gibt keine Notwendigkeit, ein Gesetz zu erlassen, weil durch Gerichtsurteile alles klar ist.»
Eine Gruppe von Abgeordneten um Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) hatte am Dienstag ihren Antrag mit einem Schwerpunkt auf ärztlicher und notarieller Beratung vorgestellt. Er sieht im Kern vor, dass man in einer Verfügung das Ende einer künstlichen Beatmung oder Ernährung anordnen kann, auch wenn die Erkrankung nicht tödlich ist. Dies soll aber nur gelten, wenn sich Betroffene vor dem Abfassen der Verfügung von einem Arzt beraten lassen und das Schreiben dann mit einem Notar aufsetzen. So könne man eine lebenserhaltende Maßnahme selbst dann ausschließen, wenn man zum Beispiel nach drei Tagen wieder beschwerdefrei wäre, sagte Bosbach. Einfache Patientenverfügungen ohne Beratung sollen hingegen nur bei unheilbaren, tödlichen Krankheiten gelten.
Montgomery kritisierte, dieser Entwurf sei zu komplex, der Aufwand für die Menschen zu hoch. Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund
(MB) warnte die Parlamentarier vor einer Überregelung: «Die Ärzte sind bereits heute an Patientenverfügungen gebunden. Am Willen der Patienten kommen wir nicht vorbei», sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke der «Aachener Zeitung». «Das Problem entsteht, wenn die Patientenverfügung nicht hinreichend konkret formuliert ist: Wie soll dann der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden? Dieses Dilemma bleibt immer.» An der Schwierigkeit des Vorgehens im Einzelfall könne kein Gesetz etwas ändern.
Kritik kam auch von den Initiatoren des älteren, bereits eingebrachten überparteilichen Antrags, den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und Fritz Rudolf Körper. Sie bezeichneten die neue Initiative in der «Frankfurter Rundschau» (Mittwoch) als inakzeptabel. «Das ist der Versuch, Millionen Patientenverfügungen im Nachhinein zu entwerten und dem Willen der Patienten bürokratische und kostenintensive Hindernisse entgegenzusetzen.»

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Kritik am Gesetzentwurf zur Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 24.10.2008, 16:03

Schmidt-Jortzig kritisiert Gesetzentwurf zur Patientenverfügung
Freitag, 24. Oktober 2008

Berlin – Der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig hat den von einer Parlamentariergruppe vorgestellten Entwurf eines Patientenverfügungsgesetzes kritisiert. Insbesondere der Passus, nach dem Wünsche und Entscheidungen einer Patientenverfügung nicht verbindlich sind, wenn sie erkennbar in Unkenntnis der Möglichkeiten medizinischer Behandlung oder späterer medizinischer Entwicklungen abgegeben wurden, hält er für nicht praktikabel.
...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34154

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Gesetz bitte klar und einfach !

Beitrag von Anja Jansen » 24.10.2008, 16:14

Gesetz zur Patientenverfügung

Habe mir die Texte aus dem Bundestag angesehen und bin erstaunt, welch komplizierte Regelungen dort erdacht worden sind. Ich sehe es als zwangsläufig an, dass es nun Kritik hagelt. Diesen kritischen Stimmen kann ich mich nur anschließen. Wenn ein Gesetz, dann klar und einfach zu handhaben. Für die jetzigen Vorschläge: rote Karte!

Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Sterbehilfe oder Sterbebegleitung? Diskussion am 13.11.08

Beitrag von Presse » 25.10.2008, 06:54

DZA Diskussionsveranstaltung :: 13.11.2008, 17:30 ::
Sterbehilfe oder Sterbebegleitung?

An der Diskussion zum Thema "Sterbehilfe oder Sterbebegleitung - welche Unterstützung braucht der Mensch am Lebensende?" nehmen teil: Elisabeth Scharfenberg, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Kauch, MdB (FDP), Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Evangelische Fachhochschule Berlin, Prof. em. Dr. Wolfgang van den Daele, Berlin. Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer wird die Diskussion leiten.
Dank der modernen Medizin sterben in modernen Gesellschaften immer weniger Menschen plötzlich und unerwartet. Der Tod bildet heutzutage häufig den Endpunkt schwerer und unheilbarer Erkrankungen, ihm voraus gehen oft längere medizinische und pflegerische Behandlungen. Wenn der Tod naht oder unheilbare Erkrankungen die Lebensqualität in erheblichster Weise beeinträchtigen, stellt sich für die Betroffenen, ihre Angehörigen und das medizinisch-pflegerische Personal die Frage, was in dieser Situation noch getan oder nicht getan werden kann und soll. Darüber wird in der Praxis alltäglich entschieden - und in der Öffentlichkeit heftig diskutiert. Besonders schwierig ist die Situation, wenn die Patienten sich selbst nicht mehr äußern können. In Deutschland haben Millionen von Menschen in Patientenverfügungen versucht festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen in diesem Fall angewendet oder unterlassen werden sollen. Unklar ist allerdings, unter welchen Umständen Ärzte und Angehörige daran gebunden sind. Der Bundestag bemüht sich gegenwärtig mit konkurrierenden interfraktionellen Gesetzesinitiativen um die Schaffung von mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Umstritten sind insbesondere die formalen Erfordernisse und die Anwendbarkeit auch bei nicht sterbenskranken Menschen.
Angeheizt durch die aktuelle Berichterstattung über Fälle der organisierten Assistenz beim Suizid verstärkt sich in Politik und Öffentlichkeit die Diskussion über Sterbehilfe oder Sterbebegleitung am Lebensende. Im Zentrum stehen dabei Fragen der Selbstbestimmung und der Fürsorge. Während manche ein Recht zur Tötung auf Verlangen fordern, setzen andere dem die Forderung nach einem flächendeckenden Ausbau einer qualitativ hochwertigen Palliativmedizin und Hospiz¬arbeit entgegen. Der Gesetzgeber hat zwar mittlerweile Schritte zur Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung unternommen, deren Umsetzbarkeit, Umfang und Wirksamkeit jedoch von Ärzte- und Pflegeverbänden bezweifelt wird.
In der Diskussion mit den Podiumsteilnehmerinnen und dem Publikum soll erörtert werden, welche politischen Maßnahmen geboten sind, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

Weitere Informationen:
http://www.dza.de/DE/vortrag - Informationen zu Veranstaltungen des DZA

Quelle: Pressemitteilung vom 24.10.2008
Frank Huber, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Zentrum für Altersfragen
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news285210

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