Heimrecht in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Heimrecht in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Beitrag von Presse » 10.04.2007, 18:34

Siehe aktuell die Pressemitteilung vom 14.07.2011, eingestellt am 19.07.2011!

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Heimrecht in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Heimgesetz soll Betreuung effizienter machen
Heimträger in Nordrhein-Westfalen künftig mit mehr Eigenverantwortung / Kabinett hat Eckpunkte verabschiedet

DÜSSELDORF (iss). In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll zum 1. Januar 2009 ein Heimgesetz in Kraft treten. Dafür hat das CDU-FDP-Kabinett Eckpunkte verabschiedet.

"Wir wollen ein Gesetz schaffen, das hilft, den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht zu werden, als dies heute der Fall ist", sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Bundesländer haben mit Inkrafttreten der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Heimrecht erhalten.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... system_uns

Pressemitteilung vom 02.04.2007:
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Wir schaffen ein eigenes Landesheimgesetz für NRW!“
Landeskabinett hat Eckpunkte für ein Landesheimgesetz beschlossen


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Wir wollen bis 2009 ein eigenes Heimgesetz für NRW schaffen! Denn das geltende Recht muss dringend umfassend modernisiert werden. Wir müssen der Lebenswirklichkeit in den Heimen mehr Rechnung tragen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität, Praxisnähe und Effizienz.“ Das sagte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann heute (02. April 2007) in Düsseldorf.

Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform zum 01. September 2006 haben die Länder die Zuständigkeit für das Heimrecht erhalten. Am 27. März 2007 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett Eckpunkte für ein eigenes Gesetz verabschiedet – und damit zugestimmt, das Heimrecht künftig deutlich schlanker und weniger bürokratisch zu gestalten. Auch soll die Teilhabemöglichkeiten für Ältere und Behinderte gestärkt werden. In Zukunft sollen Kontrollen in den Heimen grundsätzlich unangemeldet erfolgen. „Die Eckpunkte sind eine hervorragende Grundlage, um jetzt den Diskussionsprozess zu beginnen. Wir wollen nun ein Gesetz schaffen, das hilft, den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht zu werden als dies heute noch der Fall ist“, so Laumann.

Die wesentlichen Eckpunkte des neuen Heimrechts sind:

• Das Gesetz soll so wenig staatliche Kontrolle wie nötig vorgeben und den Träger von Heimen so viel Eigenverantwortung wie möglich einräumen. Es bleibt jedoch bei der Schutzfunktion des Heimgesetzes. Daher sollen Heimkontrollen grundsätzlich auch unangemeldet erfolgen.

• Der Vorschriftenkatalog für Träger von Heimen soll deutlich reduziert, die vielfältigen Kontrollen besser koordiniert und Doppelzuständigkeiten abgebaut werden. Eine einheitliche Rechtsanwendung soll dadurch gesichert werden, dass die kommunalen Heimaufsichtsbehörden ihre Aufgaben als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrnehmen. Dadurch erhält das Land eine moderate Steuerungskompetenz, um landesweit gleiche Rechtsverhältnisse sichern zu können.

• Ein Landesheimgesetz soll mehr Rechtssicherheit für innovative Wohnformen schaffen. Das derzeit geltende Bundesheimrecht führt in der Praxis oftmals zu Problemen bei Entscheidungen, ob eine Wohnform ein Heim ist oder nicht. Folgerichtig soll der Anwendungsbereich des Heimgesetzes klarer formuliert werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

• Der tatsächliche Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner und der besondere Versorgungsauftrag, den sich ein Heim gegeben hat, muss der Ausgangspunkt dafür sein, was ein Heim mindestens an Fachpersonal vorzuhalten hat. Ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam muss nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen.

• Die baulichen Anforderungen für Heime, die aus den 1970er Jahren stammen, sollen modernisiert und mit bereits bestehenden Regelungen abgeglichen werden.

• Heimbewohnerinnen und -bewohner sollen einfacher ihre Mitwirkungsrechte in Anspruch nehmen können.

„Wir wollen ein vernünftiges und solides Heimgesetz für unser Bundesland. Schnellschüsse wird es daher nicht geben“, so der Minister. Änderungsnotwendigkeiten würden im Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen besprochen werden. Minister Laumann wird daher in den kommenden Wochen die betroffenen Verbände und Institutionen zu einem konstruktiven Dialog über die Eckpunkte einladen und in Veranstaltungen auch das Gespräch mit den Bürgern suchen. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2009.

Hintergrundinformationen:

• Schon im Jahr 2010 wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 459.000 (Stand: 2003) auf 531.000 steigen. In 2020 ist mit über 650.000 Pflegebedürftigen, 2050 bereits mit knapp einer Million zu rechnen.

• Im Jahr 2050 werden mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen 80 und mehr Jahre alt sein. Dann ist jeder vierte pflegebedürftige Mann und mindestens jede dritte pflegebedürftige Frau sogar 90 Jahre und älter.

• Damit steigen, demographiebedingt, die Anforderungen für Pflegende und Pflegeeinrichtungen überproportional. Heimstrukturen werden sich ebenso wie die Bedürfnisse von behinderten, alten und insbesondere demenzerkrankten Menschen ändern (müssen).

Fundstelle der Pressemitteilung:
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html
Dort sind auch die Eckpunkt aufrufbar!

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Schaffung eines Landesheimgesetzes für NRW

Beitrag von Presse » 14.04.2007, 06:54

bad e.V. begrüßt grundsätzlich Initiative zur Schaffung eines Landesheimgesetzes für NRW

Am 27.03.2007 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett Eckpunkte für ein eigenes Landespflegegesetz verabschiedet. Diese sollen nach Ansicht des Sozialministers Karl-Josef Laumann als Diskussionsgrundlage für die Schaffung eines Gesetzes dienen, das den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht wird, als dies heute der Fall ist.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt die Verabschiedung der Eckpunkte für ein eigenes Landesheimgesetz in Nordrhein-Westfalen. "Insbesondere der allgemeinen Zielrichtung: `weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität, Praxisnähe und Effizienz´ kann aus unserer Sicht nur zugestimmt werden." so Gunnar Michelchen, stationärer Geschäftsführer des bad e.V. in Essen. "Den Ankündigungen, dass das zukünftige Landespflegegesetz die Koordination der vielfältigen Kontrollen der Heime verbessern, die Rechtssicherheit für neue Wohnformen erhöhen und bauliche und personelle Anforderungen aktualisieren will, steht der bad e.V. uneingeschränkt positiv gegenüber. Auch die angestrebte landesweite Vereinheitlichung des Heimrechtes durch die Verlagerung des Heimrechtes von der kommunalen Ebene als Selbstverwaltungsaufgabe in den Bereich der Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, ist ausdrücklich zu begrüßen." ergänzt Michael Siering, Geschäftsführ er des bad-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.

Es besteht bei den Eckpunkten aber auch Grund zur Kritik. Sofern die Kontrollen der Heimaufsicht zukünftig grundsätzlich unangekündigt erfolgen sollen, muss sich nach Ansicht des bad e.V. darüber Gedanken gemacht werden, welche Prüfbereiche bei solchen Kontrollen tatsächlich sinnvoll überwacht werden können. "Es ist unbestritten, dass unangekündigte Kontrollen notwendig sind, insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente für eine akute Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner bestehen. Die Entscheidung über angekündigte oder unangekündigte Kontrollen sollte sich aber immer nach dem Grund der Prüfung richten. Ob etwa eine unangemeldete Prüfung notwendig und angemessen ist, um die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften zu überwachen, darf stark bezweifelt werden. Hierbei sollte niemals vergessen werden, dass die heimrechtlichen Begehungen auch immer zu einer Behinderung des Betriebes und zu einer Beunruhigung bei den Bewohnern führen können.", so Gunnar Michelchen.

Ebenso dürften nach Ansicht des bad e.V. die vorgeschlagene Veröffentlichung der Ergebnisse von heimaufsichtlichen Prüfungen sowohl unter datenschutzrechtlichen, als auch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch sein.

"Angesichts vieler positiver und einiger bedenklicher Ansätze ist es um so wichtiger, dass wir bei der Schaffung eines Landesheimgesetzes gemeinsam im Rahmen eines Diskurses zu einer für Bewohner, Betreiber und allen anderen Involvierten sinnvollen Lösung kommen." so Michael Siering abschließend.

Für Rückfragen steht Ihnen die Bundesgeschäftsstelle des bad e.V. gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Kapp, RA'in - Stellv. Hauptgeschäftsführerin
Sebastian Froese, RA - Justitiar
Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Krablerstr. 136
45326 Essen
Tel.: 0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
Email: info@bad-ev.de
Internet: http://www.bad-ev.de

Quelle: Pressemitteilung vom 13.4.2007

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NRW präsentiert Eckpunkte für neues Heimgesetz

Beitrag von Herbert Kunst » 14.04.2007, 08:43

Die Zeitschrift CAREkonkret berichtete in ihrer Ausgabe vom 13.4.2007:

Nordrhein-Westfalen (NRWS) präsentiert Eckpunkte für neues Heimgesetz
Unangemeldete Kontrollen und bessere Zuordnung von Wohnformen ab 2009


Die Eckpunkte sind nachlesbar unter
http://www.mags.nrw.de
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Heimgesetz NRW - Thema beim Neusser Pflegetreff!

Beitrag von WernerSchell » 28.05.2007, 10:41

Es ist vorgesehen, in einem der nächsten Neusser Pflegetreffs über das Heimgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - NRW - (in Vorbereitung) zu informieren. Dazu soll auch der Sozialminister des Landes NRW, Herr Minister Laumann, eingeladen werden. Eine entsprechende Anfrage wurde dem Ministerbüro bereits übermittelt.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Sozialverband: Daheim statt Heim muss Ziel sein.

Beitrag von Service » 06.06.2007, 10:00

Sozialverband: Daheim statt Heim muss Ziel sein.

Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat heute zum Landesheimgesetz in Nordrhein-Westfalen seinen Standpunkt bekräftigt: Daheim statt Heim muss das Ziel sein.

Zu den Eckpunkten für ein Landesheimgesetz erklärte Landesvorsitzende Marianne Saarholz: "Der Sozialverband Deutschland betont, dass die Weiterentwicklung des Heimrechts grundsätzlich länderübergreifend einheitlich und nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich erfolgen sollte. Denn pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen darauf vertrauen können, dass bundesweit einheitlich hohe Standards und Regeln gelten." Aufgabe des Heimrechts sei der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und nicht die Entlastung der Träger.

Der Sozialverband begrüßt, dass die Normalisierung der Wohn- und Lebensbedingungen Richtschnur für das Landesheimgesetz sein soll. "Um dies zu erreichen, muss aber vorrangig die häusliche Pflege gestärkt werden. Daheim statt Heim muss das Ziel sein", betonte Saarholz.

Pflegemängel sind nach Ansicht des Verbandes oftmals das Ergebnis von personeller Unterbesetzung. Er warnte daher nachdrücklich vor einer Aufweichung der Mindestfachkraftquote. Um dem Anspruch einer ganzheitlichen Pflege gerecht zu werden, sollte das Gesetz auch den Einsatz multiprofessioneller Teams regeln.

"Jeder Mensch hat ein Recht auf den Schutz der Privatsphäre. Es muss sichergestellt werden, dass jede/r Heimbewohner/in ein Einzelzimmer in wohnlicher Größe beziehen kann. Dreibettzimmer sind zu untersagen". unterstrich Saarholz. Des Weiteren müssten sich die baulichen Anforderungen daran orientieren, Pflegeheime in Zukunft kleiner und überschaubarer zu gestalten. Nur so könnten in Stadtteilen und Wohnquartieren kleinräumige Netzwerke entstehen, die ambulante und stationäre Pflege- und Unterstützungsangebote sinnvoll verbinden.

Der SoVD begrüßt, dass Heimkontrollen künftig unangemeldet erfolgen sollen. Für eine wirksame Kontrolle sei aber eine unabhängige und personell gestärkte Heimaufsicht unverzichtbar. Auch die Veröffentlichung der Prüfberichte würde zur Transparenz beitragen. In keiner Weise nachvollziehbar sei es, dass die Eckpunkte den Teilhabeanspruch für behinderte, nicht aber für pflegebedürftige alte Menschen anerkennen. Pflegebedürftige Menschen seien immer auch behinderte Menschen. sch

Quelle: Pressemitteilung vom 5.6.2007
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t

Herbert Kunst
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Heimrecht - Ministerium muss deutlicher werden?

Beitrag von Herbert Kunst » 06.06.2007, 11:12

Zum Heimgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind bisher nur sog. Eckpunkte bekannt geworden. Damit ist noch nicht deutlich genug, wie das Land Nordrhein-Westfalen das Heimrecht konkret ausgestalten will.
Es wäre zu wünschen, wenn das Ministerium bald mit näheren Angaben an die Öffentlichkeit treten würde. Unangemeldete Kontrollen der Heime durchzuführen, genügt allein noch nicht, um zu erkennen, ob es eine wirkliche "Wende" in der Heimpolitik gibt.

Gruß
Herbert Kunst
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Heimrecht NRW: Heim muss ein Zuhause sein

Beitrag von Presse » 03.10.2007, 16:19

NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann:
"Heime sind keine Krankenhäuser, ein Heim muss ein Zuhause sein!“
Laumann beginnt Bürgergespräche über das neue Landesheimgesetz

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Auch wenn Behinderte und pflegebedürftige Menschen eine vollstationäre Betreuung brauchen – sie sollen wie in ihrem gewohnten Umfeld wohnen und leben können. „Heime sind keine Krankenhäuser, ein Heim muss ein Zuhause sein. Auch ein Mensch, der im Heim wohnt, muss ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Diesem Wunsch werden wir mit dem neuen Landesheimgesetz Rechnung tragen!“ Das sagte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann heute (04.09.2007) in Düsseldorf anlässlich seiner morgen beginnenden Bürgergespräche zum geplanten Landesheimgesetz.

Vom 05. September bis zum 26. Oktober 2007 lädt Minister Laumann unter dem Motto „Leben im Heim – leben wie zu Hause“ die nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern zum Dialog über das Landesheimgesetz ein.

„Ich erhoffe mir von den Gesprächen Impulse und Anregungen, wie wir ein modernes und gutes Heimrecht als ‚Schutzgesetz für hilfe- und pflegebedürftige Menschen’ hinbekommen“, so der Minister. „Ich will ein Gesetz im Dialog entwickeln, um mich davon zu überzeugen, dass ich mit meinen Überlegungen auf dem richtigen Kurs bin.“

Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform zum 01. September 2006 haben die Länder die Zuständigkeit für das Heimrecht erhalten. Am 27. März 2007 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett Eckpunkte für ein eigenes Gesetz verabschiedet.

Künftig soll das Heimrecht deutlich schlanker und weniger bürokratisch gestaltet sein und die Teilhabemöglichkeiten für Ältere und Behinderte gestärkt werden. Auch sollen Kontrollen in den Heimen in Zukunft grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2009.

„Das geltende Recht muss dringend umfassend modernisiert werden. Wir müssen der Lebenswirklichkeit in den Heimen mehr Rechnung tragen. Unser Ziel ist klar: Wir brauchen weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität, Praxisnähe und Effizienz. Die Eckpunkte sind eine hervorragende Grundlage für den Diskussionsprozess“, betonte Laumann.

Übersicht über die Dialogveranstaltungen:
05.09.2007, 18.00 Uhr: Münster, Altenzentrum Klarastift, Andreas-Hofer-Str. 70
13.09.2007, 18.30 Uhr: Langenfeld, CBT-Wohnhaus St. Franziskus, Eichenfeldstraße 21
08.10.2007, 18.00 Uhr: Bielefeld, v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Assapheum
23.10.2007, 18.30 Uhr: Essen, Haus Grotehof, Raumerstraße 80
26.10.2007, 18.00 Uhr: Herne, Elisa Seniorenstift „Am Volksgarten“, Zur-Nieden-Straße 1d

Hintergrundinformationen:

• In NRW gibt es rund 2.000 Pflegeheime. Mehr als 1.300 werden freigemeinnützig, rund 560 privat und ca. 100 von der öffentlichen Hand geführt.

• Knapp 460.000 Menschen sind derzeit in NRW pflegebedürftig, rund 311.000 von ihnen werden häuslich versorgt. Schon im Jahr 2010 wird die Zahl der Pflegebedürftigen auf 531.000 steigen. In 2020 ist mit über 650.000 Pflegebedürftigen, 2050 bereits mit knapp einer Million zu rechnen.

• Im Jahr 2050 werden mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen 80 und mehr Jahre alt sein. Dann ist jeder vierte pflegebedürftige Mann und mindestens jede dritte pflegebedürftige Frau sogar 90 Jahre und älter.

• Die wesentlichen Eckpunkte des neuen Heimgesetzes sind:

o Das Gesetz soll so wenig staatliche Kontrolle wie nötig vorgeben und den Träger von Heimen so viel Eigenverantwortung wie möglich einräumen. Es bleibt jedoch bei der Schutzfunktion des Heimgesetzes. Daher sollen Heimkontrollen grundsätzlich auch unangemeldet erfolgen.

o Der Vorschriftenkatalog für Träger von Heimen soll deutlich reduziert, die vielfältigen Kontrollen besser koordiniert und Doppelzuständigkeiten abgebaut werden.

o Ein Landesheimgesetz soll mehr Rechtssicherheit für innovative Wohnformen schaffen und klarer formulieren, wann eine Wohnform ein Heim ist und wann nicht.

o Der tatsächliche Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner und der besondere Versorgungsauftrag, den sich ein Heim gegeben hat, muss der Ausgangspunkt dafür sein, was ein Heim mindestens an Fachpersonal vorzuhalten hat. Ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam muss nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen.

o Die baulichen Anforderungen für Heime sollen modernisiert und mit bereits bestehenden Regelungen abgeglichen werden.

o Heimbewohnerinnen und -bewohner sollen einfacher ihre Mitwirkungsrechte in Anspruch nehmen können.

Die Eckpunkte des Landesheimgesetzes finden Sie auf der Website des NRW-Sozialministeriums unter http://www.mags.nrw.de

Quelle: Pressemitteilung vom 4.9.2007
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html

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Landesheimgesetz soll optimale Betreuung sicher stellen

Beitrag von Service » 19.12.2007, 07:58

Ursula Monheim:
Landesheimgesetz soll optimale Betreuung sicher stellen

"Unsere Seniorenheime müssen über hohe Qualität verfügen, dafür brauchen wir gute und motivierte Fachkräfte. Das hat seinen Preis und das sind wir den Menschen, die wir dort betreuen, schuldig." Das sagt die CDU-Landtagsabgeordnete Ursula Monheim zur Vorstellung des Heimberichtes. Gute Pflege, Unterkunft und optimale Betreuung müsse auch für die Zukunft sicher gestellt werden. Monheim: "Dafür werden wir uns im neuen Landesheimgesetz einsetzen. Der letzte Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände hat gezeigt, dass sich die Qualität der Pflege in den Heimen in den letzten Jahren gebessert hat. Er hat aber auch gezeigt, dass der medizinische Dienst nicht die einzige Instanz sein kann, die ein Auge auf die Altenheime hat. Uns ist aber auch wichtig, dass sich Angehörige und Freunde, Besucher, aber auch die kommunale Nachbarschaft für die Heime mit verantwortlich fühlen und sich für Bewohnerinnen und Bewohner engagieren."

Quelle: Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2007
Pressesprecher:
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Telefon (0211) 884-2213
Mobil 0170/2321349
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Altenheime - Kundenorientierte Qualitätsberichte

Beitrag von Presse » 16.01.2008, 16:27

Minister Karl-Josef Laumann:
„Berichte von Altenheimen müssen für jeden Bürger verständlich sein“
Neues Projekt: „Kundenorientierte Qualitätsberichte“


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

„Die Menschen erfahren über die Qualität der Arbeit in den Pflegeheimen meist nur dann etwas, wenn es Anlass zur Kritik gibt. Mit Hilfe des neuen Heimrechtes werde ich deshalb dafür sorgen, dass es regelmäßige und unangemeldete Prüfungen und eine Pflicht zur Veröffentlichung der Prüfberichte gibt. Diese Berichte müssen aber für jeden verständlich sein“, betonte heute (15. Januar 2008) der nordrheinwestfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann in Mönchengladbach. Hier besuchte der Minister das Städtische Alteinheim Windberg, wo das Projekt „Kundenorientierte Qualitätsberichte“ der Sozialholding der Stadt vorgestellt wurde.

„Ich bin froh, dass man hier in Mönchengladbach zusammen mit neun anderen Heimen aus unterschiedlichen Regionen unseres Landes allgemeinverständliche Qualitätsberichte entwickeln will. Dann können die Menschen, die einen Heimplatz suchen, sich über die Qualität des jeweiligen Angebots informieren und sich auch bewusster als dies heute möglich ist für oder gegen ein Heim entscheiden“, betonte Laumann. Das Sozialministerium fördert das Projekt, das vom 1. November 2007 bis 31. Oktober 2008 läuft, mit rund 97.000 Euro.

Die Prüfberichte der Aufsichtsbehörden, d. h. insbesondere der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und der Heimaufsicht, machen die Qualität eines Pflegeheimes unter anderem daran fest, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichender Zahl und ausreichender Qualifikation vorhanden sind oder ob die baurechtlichen Vorgaben für die Heime, in denen pflegebedürftige Menschen leben, eingehalten werden.

„Mit Qualität in der Pflege verbinde ich gedanklich in erster Linie die Lebensqualität der dort lebenden Menschen. Deshalb müssen Prüfberichte auch Antworten auf die Fragen enthalten, die für die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen von ebenso großer Bedeutung sind. Das sind häufig ganz praktische Fragen, z.B. ob man zumindest einen Teil der Möbel beim Heimeinzug mitbringen kann oder ob der örtliche Seelsorger regelmäßig ins Haus kommt“, erklärte Laumann. „Ich erwarte mir von diesem Projekt auch Impulse für die Entwicklung der Prüfkriterien, die für die Berichterstattung nach dem neuen Landesheimrecht gelten sollen.“

Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie bei der Sozialholding GmbH der Stadt Mönchengladbach, Tel: Tel. 02166 – 455-0, http://www.sozialholding.de

Die Eckpunkte für ein Landesheimgesetz NRW stehen im Internet unter http://www.mags.nrw.de zum Download bereit!

Quelle: Pressemitteilung vom 15.1.2008
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html

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Neues Heimrecht in NRW - bisher gibt es nur Eckpunkte

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2008, 08:16

Zum geplanten neuen Heimrecht in NRW berichtete Westpol, WDR, am 20.1.2008. In der Sendung "Westpol -Nachgefragt" am 21.1.2008 konnte ich in einer 30-Minuten-Sendung auf Fragen der Zuschauer zum Thema Heimrecht - Pflege antworten.

Nähere Informationen dazu unter
Altenheimgesetz NRW - TV-Tipp für 21.01.08 - Hotline!
viewtopic.php?t=8054
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Kabinett beschließt neues Wohn- und Teilhabegesetz

Beitrag von Service » 23.04.2008, 08:32

Sozialminister Karl-Josef Laumann:
„Schutz und Rechte der Bewohner und Bewohnerinnen stehen im Mittelpunkt“ - Kabinett beschließt neues Wohn- und Teilhabegesetz

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz stärken wir die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in Betreuungseinrichtungen der Behinderten- und Altenpflegehilfe“, sagte heute (22.04.2008) der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann. Zuvor hat das Landeskabinett den Entwurf zum neuen Wohn- und Teilhabegesetz gebilligt, das das noch geltende Bundesheimrecht in Nordrhein-Westfalen ersetzen soll.

„An die Stelle von klassischen Heimen treten zunehmend individuellere Wohnformen, auf die das bisherige Bundesrecht keine klaren Antworten gegeben hat. Das ‚Wohn- und Teilhabegesetz’ berücksichtigt nun die veränderte Heimlandschaft“, so Laumann.

„Erstmalig sehen wir in dem neuen Gesetz Mitbestimmungsrechte für Bewohnerinnen und Bewohner vor, beispielsweise bei der Speiseplanung oder der Freizeitgestaltung. Gleichzeitig sorgen wir aber auch für die lang ersehnte Entbürokratisierung. Unser neues Wohn- und Teilhabegesetz besteht nur noch aus insgesamt 54 Paragraphen, das noch geltende Bundesheimrecht hat 134 Paragraphen“, erklärte Karl-Josef Laumann.

Der Minister betonte: „Das Schutzbedürfnis und die Individualität der Menschen, die in stationären Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen leben, stehen im Mittelpunkt des neuen Gesetzes. Deswegen werden künftig Kontrollen dieser Einrichtungen durch die Heimaufsicht grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Und Prüfberichte sollen künftig veröffentlicht werden.“

„Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen in einem Heim möglichst genauso selbst bestimmt leben können wie in den eigenen vier Wänden“, sagte Laumann weiter. „Deshalb schaffen wir einen klaren Anspruch auf individuelles Leben und benennen konkrete Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner. Zum Beispiel hat jeder das Recht, umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden.“

Laumann: „Im Heim wird mehr als nur gepflegt. Deswegen ist es richtig, dass künftig nicht nur Pflegekräfte, sondern auch andere Berufsgruppen wie Therapeuten oder Köche als Fachkräfte gelten.“ Daher passe das neue Wohn- und Teilhabegesetz den Fachkraftbegriff an die Lebenswirklichkeit an. Es bleibe aber dabei, dass mindestens 50 % der Beschäftigten Fachkräfte sein müssen.

Das „Wohn- und Teilhabegesetz“ soll spätestens zum 01. Januar 2009 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Website http://www.mags.nrw.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.4.2008
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html

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Neues Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Beitrag von WernerSchell » 01.05.2008, 08:24

Neues Wohn- und Teilhabegesetz NRW:
Landeskabinett billigt Entwurf


Das Landeskabinett hat den Entwurf zum neuen Wohn- und Teilhabegesetz gebilligt (22.04.2008), das spätestens ab 1. Januar 2009 das noch geltende Bundesheimrecht in Nordrhein-Westfalen ersetzen soll. NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in Betreuungseinrichtungen der Behinderten- und Altenpflegehilfe." Erstmalig ist beispielsweise eine Mitbestimmung bei Speiseplanung und Freizeitgestaltung vorgesehen.

Die Presseerklärung zum Wohn- und Teilhabegesetz finden Sie hier:
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html
Die Rede von Minister Laumann vor den Medien können Sie hier lesen:
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html
Den Gesetzentwurf können Sie hier einsehen (PDF)
http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/Wohn- ... _ndung.pdf
Die wichtigsten Neuerungen des Wohn- und Teilhabegesetzes finden Sie hier (PDF)
http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/Wohn- ... rungen.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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NRW-Gesetzentwurf für neues Heimgesetz

Beitrag von Service » 08.05.2008, 07:21

NRW-Gesetzentwurf für neues Heimgesetz
VDAB: Mehr Befugnisse für Heimaufsicht und hoffentlich weniger Bürokratie


Am 22. April hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett den Entwurf eines „Wohn- und Teilhabegesetzes“ beschlossen. Hinter der Bezeichnung verbirgt sich das Landesheimgesetz, das bereits ab dem
1. Januar 2009 das derzeit noch geltende Bundesheimgesetz ersetzen soll.

„Der Entwurf lässt erfreulicherweise das Bemühen der Landesregierung erkennen, durch eine Eindämmung der Paragraphenflut sowie durch intelligente Einzelfalllösungen zum Bürokratieabbau beizutragen“, begrüßt Jürgen Fahnenstich, Mitglied im Vorstand des Landesverbandes NRW des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), die geplante Neuregelung.

Das Landesheimgesetz soll insbesondere die Rechte der Bewohner stärken, indem es besonderes Augenmerk auf deren individuelle Bedürfnisse und Informations- und Mitwirkungsrechte lenkt. „Der Abbau bürokratischer Hemmnisse trägt zu dieser angestrebten bedürfnisorientierten Betreuung entscheidend bei“, so Fahnenstich weiter. „Seit langem fordert der VDAB durchgreifende Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Pflegegeschehens. Wir begrüßen daher sämtliche Schritte, die den Verantwortlichen mehr Zeit für die Zuwendung zum Bewohner und diesem mehr Raum für die Entfaltung seiner individuellen Bedürfnisse lassen.“

Entschlackt wurden insbesondere die Dokumentationserfordernisse sowie das gesamte Überwachungsgeschehen durch die Heimaufsicht.
So sollen zukünftig die Heimaufsichten die Ergebnisse der bereits von anderen Institutionen durchgeführten Prüfungen berücksichtigen müssen. Doppelprüfungen von Heimaufsichten und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK) sollen zumindest eingedämmt werden.

Allerdings wurden die Befugnisse der Heimaufsichtsbehörden auch ausgeweitet: Die unangemeldete Begehung soll zum Regelfall werden. „Unangemeldete Prüfungen sind kein Allheilmittel gegen Missstände in der Pflege“, betont Fahnenstich. „Wir begrüßen jedoch, dass zumindest die Verbandsbeteiligung auch bei solchen Begehungen gewährleistet sein soll.“

„Unglücklich geregelt ist die Veröffentlichung von Prüfergebnissen“, kritisiert Fahnenstich. Zukünftig können Prüfergebnisse sowohl der Heimaufsicht als auch des MDK nebeneinander und sogar mit widersprüchlichen Ergebnissen veröffentlicht werden. Auch hinsichtlich der inhaltlichen Aufbereitung der Veröffentlichungen bestehe noch dringender Klärungsbedarf, so Fahnenstich. „Die Prüfberichte sind selbst für Fachleute kaum zu verstehen und verursachen hierdurch häufig einen falschen Eindruck von der tatsächlichen Pflegequalität einer Einrichtung.“

Die Regelungen zum Gleichlauf zwischen heimrechtlichen und pflegeversicherungsrechtlichen Vorschriften befürwortet der VDAB wiederum. Insbesondere im personellen Bereich werde hierdurch erneut Bürokratie abgebaut, betont Fahnenstich. „Damit wird einer langjährigen Forderung des VDAB entsprochen, die jedoch auch bei sämtlichen baulichen Anforderungen umgesetzt werden sollte.“

Auch die Regelungen zu neuen Wohnformen gingen in die richtige Richtung, da sie Trägern und Bewohnern größere Spielräume eröffnen. „Allerdings muss ein Missbrauch neuer Wohnformen zur Umgehung heimrechtlicher Vorschriften effektiv verhindert werden“, fordert Fahnenstich. Ebenso gehöre die Frage der Heimmitwirkung noch kritisch überprüft. „Eine mögliche Einmischung externer Personen in Kernbereiche des Leistungsgeschehens einer Pflegeeinrichtung muss dringend vermieden werden.“

„Einige unserer langjährigen Forderungen scheinen in den Expertengesprächen beim Sozialministerium auf Gehör gestoßen zu sein“, resümiert Fahnenstich. „Dennoch sehen wir in vielen Punkten wesentlichen Verbesserungsbedarf und werden das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch begleiten.“ Am nun folgenden Anhörungsverfahren wird der VDAB im Interesse seiner Mitglieder und deren Bewohner weiter mitwirken.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.4.2008
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann
Presse
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45219 Essen
Fon 0 20 54/ 95 78 15
Fax 0 20 54/ 95 78 40
E-Mail nicole.meermann@vdab.de oder presse@vdab.de

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„Betreuungseinrichtung“ statt „Heim"

Beitrag von Service » 17.06.2008, 14:38

„Betreuungseinrichtung“ statt „Heim“

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thema „Heime für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen“ beschäftigt den Landtag in der Plenarsitzung am Mittwoch ( 18.6.08 ). Die Landesregierung ist mit dem bestehenden Heimgesetz des Bundes nicht zufrieden. Da die Kompetenz für die öffentliche Fürsorge im Zuge der Föderalismusreform zum 1. September 2006 auf die Länder übergegangen ist, soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Recht der stationären Einrichtungen der Betreuung für Nordrhein-Westfalen neu gestaltet werden, damit „älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen ein ihrer Selbstbestimmung und Würde entsprechendes Leben“ ermöglicht werden kann. Den nicht mehr zeitgemäßen Begriff „Heim“ will die Landesregierung zukünftig durch „Betreuungseinrichtung“ ersetzen. ...mehr: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 4-6972.pdf

Quelle: Mitteilung vom 17.6.2008

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Einbettzimmer Standard

Beitrag von Gaby Modig » 19.06.2008, 07:18

Heimrecht NRW:
Bewohnerzimmer für mehr als zwei Bewohner sollen in Zukunft unzulässig sein

Zu diesem Thema wird die Zeitschrift CAREkonkret in ihrer nächsten Ausgabe am 27.6.2008 berichten. Der Hintergrund dafür:
Mehrbettzimmer in Alten- und Behindertenheimen sollen in Nordrhein-Westfalen abgeschafft werden. Das sieht das neue Landesheimrecht vor, das der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch in erster Lesung beraten hat. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte, dass tausende Behinderte seit Jahrzehnten in Drei- und Vierbettzimmern leben müssten. Dies sei aber bislang nicht offen angesprochen worden. In dem neuen Gesetz, das nach der Sommerpause verabschiedet und Anfang des Jahres in Kraft treten soll, heißt es: "Bewohnerzimmer für mehr als zwei Bewohner sind unzulässig."

Standard für die Unterbringung von pflegebedürftige Menschen müssen Einbettzimmer sein. Das Zweitbettzimmer, das vielleicht sogar ausdrücklich gewünscht wird, muss die Ausnahme sein. Eine umfänglichere Zimmerbelegung muss in der Tat ausgeschlossen werden. Insofern sind die politischen Bekenntnisse hilfreich. Allerdings beschreiben sie etwas Selbstverständliches!

Gaby

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