Behandlungsfehler - Statistische Erhebung präsentiert

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Behandlungsfehler - Statistische Erhebung präsentiert

Beitrag von Presse » 19.04.2007, 06:48

Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen

Wer Fehler vermeiden will, muss zunächst einmal wissen, in welchen Bereichen sie passieren. Dazu bedarf es verlässlicher, aussagekräftiger Daten. Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern verfügen über solche statistischen Angaben. Sie sind die einzigen Einrichtungen im Gesundheitswesen, die genaue Daten zu Art und Häufigkeit ärztlicher Behandlungsfehler erfassen. Erst durch Kenntnis dieser Daten können gezielt Strategien zur Fehlervermeidung entwickelt werden. Die Bundesstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen dient dazu, die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung darzustellen und informiert u.a. über die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten.

Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen:
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... k_2006.pdf

Statement von Dr. Andreas Crusius, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
zur Pressekonferenz 'Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen
und Schlichtungsstellen' am 18.April 2007 in Berlin:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .5137.5138

Statement von Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer
zur Pressekonferenz 'Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen' am 18.April 2007 in Berlin:

http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .5137.5139

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 18.4.2007
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.59.5137

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Behandlungsfehler nicht vertuschen!

Beitrag von Presse » 19.04.2007, 14:03

"Behandlungsfehler dürfen nicht vertuscht werden" - Ärztekammerpräsident Windhorst will eine konsequente Fehlervermeidungsstrategie

Die Zahl der Patientenbeschwerden und der dann festgestellten Behandlungsfehler in Westfalen-Lippe stagniert. Laut Jahresbericht 2006 der Ärztekammer Westfalen-Lippe wurden im vergangenen Jahr 1.400 Anträge bearbeitet. Der Kammerpräsident Dr. med. Theodor Windhorst setzt sich für einen offenen Umgang mit dem Thema Behandlungsfehler ein.

Die Zahl der Patientenbeschwerden und der dann festgestellten Behandlungsfehler in Westfalen-Lippe stagniert in den letzten Jahren. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht 2006 der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hervor. Demnach gingen im vergangenen Jahr 1.400 Anträge bei der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Kammer ein, 996 Verfahren wurden danach abschließend behandelt. In 974 Fällen (86,8 Prozent) sind ärztliche Fehlbehandlungen verneint, in 148 Verfahren (13,2 Prozent) ist ein ärztlicher Behandlungsfehler und ein darauf beruhender Gesundheitsschaden festgestellt worden.

Kammerpräsident Dr. med. Theodor Windhorst setzt sich für einen offenen Umgang mit diesem Thema ein. "Ärztliche Behandlungsfehler dürfen nicht vertuscht werden. Das ist man natürlich dem Patienten schuldig." Auch ein Arzt sei nicht unfehlbar, gerade in Zeiten widriger Arbeitsbedingungen, zunehmender Leistungsverdichtung und immer komplizierter werdender medizinischer Prozesse. Diese Arbeitsumstände dürften jedoch nicht zu Lasten der Patienten gehen. Windhorst verfolgt deshalb eine konsequente Fehlervermeidungsstrategie. "Jeder Fall muss aufgearbeitet und ausgewertet werden. Es darf nicht sein, dass sich Fehler wiederholen."

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe untersucht deshalb auch genau, ob sich in bestimmten Fachgebieten festgestellte Behandlungsfehler unverhältnismäßig häufen. Sollte dies so sein, muss nach Ansicht von Dr. Windhorst sofort die ärztliche Qualität verbessert werden. Dies könne durch Änderungen in der Fort- und Weiterbildung für Ärzte geschehen.

Die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen in Westfalen-Lippe kann in diesem Jahr auf ihr 30jähriges Bestehen zurückblicken. Sie wurde 1977 als unabhängige Einrichtung der ÄKWL gegründet, um durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns einem Patienten, der durch einen möglichen Behandlungsfehler in seiner Gesundheit geschädigt worden ist, die Durchsetzung begründeter Ansprüche und dem Arzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern; außerdem versucht die Kommission, in geeigneten Fällen einen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Jeder Patient kann sich mit seinem Anliegen schriftlich an die Gutachterkommission werden. Die Gutachterkommission prüft dann unter Einschaltung ärztlicher Sachverständiger, ob ein Vorwurf berechtigt ist und ein Behandlungsfehler eines Arztes vorliegt. Das Verfahren ist kostenlos.

Dr. Windhorst abschließend: "Aus unserer Sicht gewinnen Risikomanagement und Fehlervermeidungsstrategien zunehmend an Bedeutung in der Medizin." Deshalb vertraue die Kammer nicht nur auf die Arbeit der Gutachterkommission, sondern habe auch schon vor geraumer Zeit einen "Beauftragten für Patientensicherheit" berufen.

Quelle: Pressemitteilung der Landesärztekammer Westfalen-Lippe vom 19.4.2007

Fehlbehandelt

Gutachter / Gutachten nicht objektiv!

Beitrag von Fehlbehandelt » 19.04.2007, 19:25

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe untersucht deshalb auch genau, ob sich in bestimmten Fachgebieten festgestellte Behandlungsfehler unverhältnismäßig häufen. Sollte dies so sein, muss nach Ansicht von Dr. Windhorst sofort die ärztliche Qualität verbessert werden.

Und wer überprüft die Qualität der Gutachterkommission und ihrer Gutachten?

Egal wo ich hinhöre, überall wird über die Ärzte geschimpft. Es ist unglaublich, was man da für Geschichten hört. Nur trauen sich die meisten nicht, gegen ihre Ärzte vorzugehen, weil sie wissen, dass die Gutachten in den seltensten Fällen objektiv sind.

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Ärztefehler: jeder fünfte Verdacht bestätigt sich

Beitrag von Presse » 20.04.2007, 12:10

Ärztefehler: jeder fünfte Verdacht bestätigt sich

Bundesärztekammer bestätigt, dass die Zahl der Behandlungsfehler in Deutschland gleichbleibend sei. Am meisten Fehler geschähen in Krankenhäusern.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... nt=1118516
Quelle: Frankfurter Rundschau


Kammer Westfalen-Lippe: „Offen mit Behandlungsfehlern umgehen“
Donnerstag, 19. April 2007

Münster - Für einen offenen Umgang mit ärztlichen Behandlungsfehlern setzt sich die Landesärztekammer Westfalen-Lippe ein. „Ärztliche Behandlungsfehler dürfen nicht vertuscht werden. Das ist man natürlich dem Patienten schuldig“, ....
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28211

Ina Böhmer
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Mehr Transparenz in der Behandlungsfehleranalyse

Beitrag von Ina Böhmer » 08.07.2007, 07:04

BÄK-Intern, Juli 2007, Seite 9, berichtet über

Mehr Transparenz in der Behandlungsfehleranalyse - Bundeseinheitliche Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen erschienen
...
Die Behandlungsfehler-Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen kann auf den Internetseiten der Bundesärztekammer
heruntergeladen werden.

www.baek.de/downloads/Gutachter_
Schlichtungsstellen_edg.pdf
..

Links zum Thema
» Zur Juli-Ausgabe von BÄK-Intern
http://www.baek.de/downloads/BAeK_INTER ... 2007-2.pdf

freste
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Kein Vertrauen zur Ärztekammer !!

Beitrag von freste » 19.07.2007, 09:36

Hallo Leute ,wenn ich das Hier lese ,wird mir schlecht. Ich bin selbst von der Ärztekammer "Begutachtet" worden und musste sehen ,das in meinem Fall ein hochkriminelles Falschgutachten entstand, bei dessen Lektüre man aus dem kopfschütteln gar nicht mehr herauskommt. Ich habe in meiner Wut über so viel Betrug nun angefangen ,selbst Medizin zu studieren ,aber ohne Uni, ganz privat . Ich habe aufgrund meines so erlangten Wissens eine 83-Punkte umfassende Fehlerliste erstellt, die bei weitem noch nicht vollständig ist. Ich habe bei Fehler Nummer 78 aufgehört ,weiter zu suchen nach weiteren Fehlern ,aber danach sind mir noch einige Weitere ,sehr folgenschwere Fehler aufgefallen ,ohne danach gesucht zu haben . Fehler ,die so gravierend schwer sind ,das ich sie doch noch in meine Liste aufgenommen habe. Doch nun zu den Behauptungen der Ärztekammer: Ich halte es für absolut absurd ,was hier behauptet wird , z.B. , das die überwiegende Mehrheit aller dort gestellten Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zu Unrecht gestellt wurden ,weil im Laufe der Verfahren festgestellt wird. das keine Behandlungsfehler vorliegen ,wie es vom Antragsteller ,dem Patienten behauptet/vermutet wurde bei Antragstellung. Hierzu muss ich folgende Erfahrung erzälen:Ich betone vorweg ,das es sich hierbei wirklich um Erfahrungswerte und nicht um Phantasien handelt. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis viele Medizingeschädigte ,die genau wissen ,das sie schwere Gesundheitsschäden durch ärztliche Fehler erlitten haben. Ich versuche immer wieder diesen Menschen Mut zu machen ,das sie versuchen sollten ,ihr Recht wahrzunehmen und einen Anwalt einschalten sollten oder zuerst einmal, weils ja umsonst ist und nichts kostet, einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtsachen zu stellen. Was meinen Sie ,welche Erfahrungen ich dabei machte? Die überwiegend alten und sehr alten Leute wollen davon nichts wissen ,sie lehnen es ab !! Und warum?? Weil sie wissen ,wie sinnlos das ist !! Um mal einige Antworten zu zitieren ,die ich dabei immer wieder höre: "Die stecken doch sowieso alle unter einer Decke", "gegen Ärzte kann man nichts machen", "Eine Krähe hackt doch der anderen kein Auge aus", "ich will einfach nur meine Ruhe haben." Zum Beispiel meine Nachbarin im Haus : Gleich eine Tür weiter gegenüber von mir: Eine 84-jährige Frau quält sich seit bald drei Jahren mit unsäglichen ständigen sehr stark brennenden Schmerzen im Bereich ihres zu Weinachten 2004 ausgetauschten künstlichen Hüftgelenkes nach Oberschenkelhalsbruch. Ich habe mehrere Gespräche mit ihr geführt und ihr die vermutliche Ursache genau beschrieben, nämlich wiederaufbereitete Einmalinstrumente!! Sie leidet wirklich sehr stark und kommt überhaupt nicht mehr zu Schlaf wegen ununterbrochener sehr ,sehr starker Schmerzen!! Die Frau hat eine richtige Beule in der Hüfte ,eine steinharte Beule ,hinter der sich ein Eiterherd verbirgt ,der mittlerweile über zwei Jahre alt ist. Ich habe ihr erklärt ,das eine erneute OP ,bei der der ganze Eiterherd entfernt wird und danach sehr großzügig gespült wird, sehr gute Chancen bietet ,wieder fast schmerzfrei zu werden und danach ein von Schmerzen unbeeinflusstes Leben zu führen wieder gut möglich sein könnte ,aber dazu müsste sie bei der Schlichtungsstelle diesen Antrag stellen ,damit dabei festgestellt werden kann ,das ihr noch sehr gut geholfen werden kann, denn ihre behandelnden Ärzte vertuschen ja die Folgen von Fehlern ,genauso ,wie bei mir .Indem sie ihr einen Lehrbuchgerechten Heilungsverlauf und somit lehrbuchgerechten Zustand bescheinigen. Soviel dazu. Meine Meinung zu dem Thema ist folgende : Ich gehe davon aus das die weitaus übergroße Mehrheit aller Medizingeschädigten ,dehnen die iatrogene Schädigung bewusst ist , freiwillig auf ihr Recht verzichtet ,weil es allgemein bekannt ist ,welche Aussichten auf Erfolg das hat.Nämlich fast überhaupt keine! Es sind vermutlich Patienten im einstelligen prozentualen Anteil derjenigen ,dehnen eine iatrogene Schädigung bewusst wurde, die tatsächlich eine solchen Antrag stellen. Und ich gehe deshalb davon aus, das mindestens 98% aller dort gestellten Anträge auch zu Recht gestellt werden , die Ausnahmen sind verschwindend wenige, weil man so einen Antrag erst dann stellt ,wenn man sich absolut sicher ist , das auch Betrüger hier garnicht anders entscheiden können und gar keine andere Wahl haben ,als hier schwere ärztliche Fehler anzuerkennen, weil der Fall beonders klar auf der Hand liegt. Nur in Solchen Fällen wagen es die Bundesbürger überhaupt noch ,sich Hoffnung zu machen und so einen Schlichtungsantrag zu stellen. Und das sind höchstens 10 % der vom Patienten erkannten iatrogenen Schädigungen. ich will ja schon garnicht mehr von denjenigen reden ,die eine iatrogene Schädigung als Schicksal annehmen und sich damit abfinden und gar nicht glauben wollen ,das ein Fehler des Arztes die Urschache sein könnte , was meiner Meinung nach etwa dei Hälfte aller Fälle ausmacht. Was meinen Sie dazu? Ich erbitte Antworten zum Tema. Mit besten Grüßen an alle von freste.
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freste
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ÄK-Behandlungsfehlerstatistik ist nicht das Papier Wert!!

Beitrag von freste » 19.07.2007, 10:17

Ich muss dazu gleich noch einen Anhang schreiben. Ich bitte ,bei der Lektüre der Veröffentlichungen der Ärztekammer folgendes zu berücksichtigen:Die Ärztekammer hat all ihre Veröffentlichungen selbst verfasst , ärztekammer-intern , sozusagen. Es giebt niemanden ,der das unvoreingenommen überprüft und wenn es doch externe Überprüfungen giebt ,dann sind die Prüfungsgesellschaften von der Ärztekammer selbst beauftragt worden und dann gilt wieder das Sprichwort: Wer die Kapelle bezahlt ,darf auch bestimmen ,welche Musik gespielt wird . Das ganze System taugt einfach nur zum Betrug und nicht für ehrliche Begutachtungsarbeit. Ich frage mich zum Beispiel ,wie es möglich sein kann ,das von vermutlich mehr ,als 100 Fehlern in meiner bisherigen Behandlung meinem Gutachter kein einziger auffallen konnte. Ich nehme ja auch gern einmal an ,das der Gutachter völlig korrekt und richtig arbeitete , das bedeutet wiederum ,das ich mit meiner 83-Punkte-Liste also 83 mal hintereinander im Irrtum bin. Wie wahrscheinlich würden sie denn das beurteilen? Ich bin gerade dabei ,meine ganze Geschichte in einem schon über 300 Seiten langen Word-Dokument zu schreiben. Darin habe ich jeden Fehler im Einzelnen beschrieben. Eine ganz wichtige Sache noch zum Schluß:Die Ärztekammer mit all ihren daran angeschlossenen Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen wird überwiegend von den Berufshaftpflichtversicherungen der Ärzte und Kliniken finanziert. Das sind genau die Versicherungen ,die im Falle der Feststellung ärztlicher Fehler zahlungspflichtig werden. Was halten sie von dieser Finanzierung? Welchen Einfluss hat diese Finanzierung wohl auf die Entscheidungen ,die dort getroffen werden? Was würden sie davon halten ,wenn die Finanzierung der gesamten Ärtztekammer der Allgemeinheit aller Krankenkassen , sowohl den privaten ,wie auch den gesetzlichen übernommen würde ? Welchen Einfluss hätte das wohl auf die dort zu fällenden Entscheidungen betreffs der Behandlungsfehler? Wie würden sich ihrer Meinung nach die Zahlen der festgestellten Behandlungsfehler nach einer solchen Umstellung der Finanzierung verändern? Machen sie sich ihr eigenes Bild dazu ! Viel Spass beim überlegen! euer freste
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Gaby Modig
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Patienten sind immer am schwächeren Hebel

Beitrag von Gaby Modig » 19.07.2007, 14:48

Dass die Position der Patienten im deutschen Gesundheitssystem nicht optimal ist, sogar gefährlich sein kann, ist eine Binsenweisheit:
Riskante Krankenpflege - Sparen zu Lasten der Pflege
viewtopic.php?t=6888
Ich halte daher sehr viel davon, dass sich die Patienten dieser Situation immer bewusst sind und sich möglichst "hellwach" den Vertragspartnern gegenüber aufstellen, soweit das gesundheitlich geht.
Kommt es zu einem Schaden, muss man sich rechtzeitig auf die Fehlersuche machen und sollte dabei bestimmte Regeln beachten; siehe z.B. unter Patientenschutz
http://www.wernerschell.de/Patientenschutz/index.htm
Bei Schädigungen gilt es Besonderheiten zu beachten. Allerdings halte ich Patienten nicht für rechtlos, sie müssen sich nur anhand der gegebenen Situation gut positionieren. Es gibt mittlerweile auch Beschwerden von Ärzten, die sich Patienten arg bedrängt fühlen und nach Hilfe rufen.
Eine von vielen Möglichkeiten ist für Patienten, eine Gutachter- und Schlichtungsstelle einzuschalten. Ihr Vorteil: das kostet nichts. Die Ergebnisse sind zwar nicht berauschend, aber immerhin gibt es auch viele positive Entscheidungen für die Patienten. Das kann und darf man nicht leugnen. Man sollte auch an seine (gesetzliche) Krankenkasse denken. Die kann auch ein Interesse daran haben, einem Behandlungs- und Pflegefehler nachzugehen, für den Versicherten wiederum kostenlos.

G.M.

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Beitrag von enno » 22.07.2007, 03:15

ein patient vertraut auf heilung durch ärzte und heilende pflege,leider wird dieses vertauen durch "routiene"alles wissende gelernte,auch ausgenutzt.
freste, auch ich könnte einen beitrag dazu schreiben,mitpatienten waren zeugen,aber,die betroffenen haben die klage fallen lassen,weil angeblich alles"rechtens"verlaufen ist.(sie hat überlebt).
es gibt gut ärzte und pflegende,aber sie haben es schwer,weil sie nicht kostensparend sind und somit oft "entlassen" werden.
immer nach dem motto ehrlich währt am längsten,wer nicht klaut,kommtzu nichts,dies ist in jedem berufszweig so.
eingesetzte "berufskontrolleure"sind da wenig hilfreich,denn auch sie wollen leben.
mfg enno

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