Sturz im Heim - Privatsphäre achten!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Zeitungsbericht

Sturz im Heim - Privatsphäre achten!

Beitrag von Zeitungsbericht » 31.07.2003, 16:08

Privatsphäre muß geachtet werden

DÜSSELDORF (dpa). Das Personal in Alten- und Pflegeheimen soll bei schwer pflegebedürftigen Menschen soweit wie möglich die Privatsphäre achten. Damit wiesen die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm die Schadenersatzklagen zweier Krankenkassen zurück.
Die Kassen hatten geklagt, weil zwei bei ihnen versicherte, schwerkranke Menschen auf der Toilette alleingelassen worden und gestürzt waren. "Nur dann, wenn ein konkreter Grund für eine weitgehende Beaufsichtigung bestanden hatte, war das Pflegepersonal gehalten, den Pflegling lückenlos zu überwachen", heißt es im Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

OLG Düsseldorf, Az.: 13 U 2/02; OLG Hamm, Az.: 24 U h87/01

Quelle: Ärzte Zeitung vom 31.7.2003
http://www.aerztezeitung.de/docs/2003/0 ... nkenkassen

Gast

Sturz im Heim - Privatsphäre achten!

Beitrag von Gast » 31.07.2003, 17:19

Hallo Forum,
es gibt mittlerweile einige Gerichtsentscheidungen, die aufzeigen, dass von Heimen keine außergewöhnlichen Anstrengungen verlangt werden können, Bewohner zu beaufsichtigen und vor Schädigungen zu bewahren. Die Gerichte waren in einer Reihe von Entscheidungen immer wieder der Meinung, dass bestimmte Lebensrisiken einfach bestehen und nicht ganz ausgeschlossen werden können. In dem Zusammenhang wurde auch vom Schutz der Privatsphäre gesprochen, auf die die Bewohner einen Anspruch haben.
Es muss also letztlich immer eine Abwägung zwischen einer konkreten Gefährdung und der "Freiheit" eines Bewohners stattfinden. M.E. muss man aber vorsichtig sein, denn immer entscheiden die Einzelumstände!
Gruß Berti

Rita Reinartz
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Sturz im Heim - Privatsphäre achten!

Beitrag von Rita Reinartz » 16.01.2007, 08:32

Anonymous hat geschrieben:.... Das Personal in Alten- und Pflegeheimen soll bei schwer pflegebedürftigen Menschen soweit wie möglich die Privatsphäre achten. Damit wiesen die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm die Schadenersatzklagen zweier Krankenkassen zurück. ....
Hallo,
insoweit liegen mittlerweile zahlreiche weitere Urteile vor, auch des BGH. Die Freiheit und die Selbstbestimmung eines kranken / pflegebedürftigen Menschen muss im Zweifel Vorrang haben. Jedwedes Risiko könne z.B. in der Heimversorgung nicht immer ausgeschlossen werden. Jeder Einzelfall muss individuell beurteilt werden. Eine schwierige Angelegenheit.
MfG
Rita

Pflegefan
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Gratwanderung zwischen falsch und richtig!

Beitrag von Pflegefan » 19.01.2007, 18:38

Rita Reinartz hat geschrieben:.... Die Freiheit und die Selbstbestimmung eines kranken / pflegebedürftigen Menschen muss im Zweifel Vorrang haben. Jedwedes Risiko könne z.B. in der Heimversorgung nicht immer ausgeschlossen werden. Jeder Einzelfall muss individuell beurteilt werden. Eine schwierige Angelegenheit. ....
In der Tat muss jeder Einzelfall genau beurteilt und dann entschieden werden. Zu beachten sind einmal die Selbstbestimmungsrechte und dann die Sicherheitslage (= Vermeidung von Stürzen mit problematischen Folgen). Alles eine Gratwanderung zwischen falsch und richtig!
Prophylaktische Erwägungen sollten immer zeitgerecht angestellt werden. Dazu habe ich hier im Forum viele Hinweise gefunden. Sie sollten Beachtungen finden:
viewtopic.php?t=5859&highlight=sturz
viewtopic.php?t=5829&highlight=sturz
viewtopic.php?t=4234&highlight=sturz
viewtopic.php?t=4093&highlight=sturz
viewtopic.php?t=1933&highlight=sturz
viewtopic.php?t=5370&highlight=sturz
"Die Menschenwürde ist unanstastbar" (Art. 1 Grundgesetz). Dies muss in der Pflege oberste Handlungsmaxime sein - für alle!

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