Intermittierende Harnableitung durch Pflegepersonal

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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G-BA

Intermittierende Harnableitung durch Pflegepersonal

Beitrag von G-BA » 21.12.2006, 08:01

Gestern tagte sowohl das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses als auch die Besetzungen für die Vertragsärztliche Versorgung und für die Krankenhausbehandlung. Folgende Pressemitteilungen zu den Sitzungen
stehen nun im Internet zum Download bereit:

Gemeinsamer Bundesausschuss: Intermittierende Harnableitung durch Pflegepersonal nun auch für zu Hause gepflegte Patienten Kassenleistung
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/ ... ierung.pdf

ACI am Kniegelenk als stationäre GKV-Leistung nur nach festgelegten Qualitätskriterien - G-BA setzt Beschluss zur Methodenbewertung bis zum Vorliegen weiterer Daten aus
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/ ... 7c-ACI.pdf

Keine Nutzenbelege für Protonentherapie beim Rektumkarzinom
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/ ... otonen.pdf

G-BA: Weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der stationären
Behandlung Neugeborener im kommenden Jahr

http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/ ... ologie.pdf

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Caroline Mohr
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Gemeinsamer Bundesausschuss
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Tel.: + 49 22 41 / 93 88 41
Fax: + 49 22 41 / 93 88 35
caroline.mohr@g-ba.de
http://www.g-ba.de

Quelle: Pressemitteilung vom 20.12.2006

Presse
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Registriert: 10.11.2006, 12:44

Intermittierende Harnableitung ... Kassenleistung

Beitrag von Presse » 27.12.2006, 09:53

Gemeinsamer Bundesausschuss: Intermittierende Harnableitung durch Pflegepersonal nun auch für zu Hause gepflegte Patienten Kassenleistung

Patienten mit Harnblasenentleerungsstörungen kann künftig die Hilfe durch ambulante Pflegedienste für die mehrfach täglich zu wiederholende (intermittierende) Harnableitung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag, den 19.12.2006, in Düsseldorf entschieden.

Die intermittierende Katheterisierung der Harnblase durch die Harnröhre entspricht dem Stand der Kunst ärztlichen Handelns bei Entleerungsstörungen unterschiedlichster Ursache. Diese Methode war bisher nicht als fortdauernde pflegerische Leistung, sondern nur zu Schulungszwecken zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Patienten, die sich nicht selbständig katheterisieren konnten oder bei denen keine Angehörigen dafür zur Verfügung standen, waren auf die Versorgung mit einem Dauerkatheter angewiesen. Der G-BA hat nun mit der Möglichkeit, den intermittierenden transurethralen Einmalkatheterismus durch Pflegepersonal als Maßnahme der Häuslichen Krankenpflege verordnen zu können, entsprechende Abhilfe geschaffen.

Diese Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet ver öffentlicht:

http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=56

Weiterhin beabsichtigt der G-BA eine Öffnungsklausel für medizinisch zu begründende Einzelfälle in die Häusliche Krankenpflege-Richtlinien aufzunehmen. Danach sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen zu Lasten der GKV verordnungsfähig sein, die nicht in diesen Richtlinien aufgeführt sind. Vor einer abschließenden Entscheidung zu dieser geplanten Änderung der Richtlinien ist ein Verfahren zur Einholung von Stellungnahmen durchzuführen, das der G-BA ebenfalls mit Beschluss vom vergangenen Dienstag eingeleitet hat.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V.
Andrea Kapp, RAin - stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
RA Sebastian A. Froese - Justitiar

Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Krablerstr. 136
45326 Essen
Tel.: 0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
Email: info@bad-ev.de
Internet: http://www.bad-ev.de

Ärztliche Praxis

Beschluss zum Einmal-Katheterismus

Beitrag von Ärztliche Praxis » 28.12.2006, 08:15

Gemeinsamer Bundesausschuss
Beschluss zum Einmal-Katheterismus
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Richtlinie häusliche Krankenpflege um den intermittierenden transurethralen Einmalkatheterismus erweitert. Von Plegediensten kam dennoch Kritik.<BR>


27.12.06 - Ärzte können diese Leistung, die durch Pflegedienste erbracht wird, künftig Patienten mit Harnblasenentleerungsstörungen verordnen. Dazu Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa): "Endlich! Bereits mit Einführung der Richtlinie häusliche Krankenpflege haben wir auf diesen Mangel hingewiesen. Jetzt, nach sechs Jahren und diversen Gerichsturteilen, hat der GBA aufgrund erheblichen Drucks gehandelt. Es ist bedauerlich, dass vielen Patienten diese Leistung solange vorenthalten wurde."

Die vom GBA beschlossene Änderung muss noch durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt werden. Nach Ansicht des bpa sollte das BMG den Beschluss genau prüfen. Der bpa hatte in seiner Stellungnahme zum Einmalkatheterismus darauf hingewiesen, dass durch die vom GBA ursprünglich beabsichtigten Indikatoren bei Querschnittsgelähmten mit Spastiken in den unteren Extremitäten eine Verordnung nicht möglich sei.

Der GBA hat außerdem beschlossen, eine so genannte "Öffnungsklausel" in die Richtlinie häusliche Krankenpflege aufzunehmen. Damit sollen auch Leistungen verordnungsfähig werden, die nicht ausdrücklich in der Richtlinie aufgeführt sind.
Tews: "Die geplante Einfügung einer Öffnungsklausel zeigt vor allen Dingen eines: Die Richtlinie ist nicht praxisgerecht, sie greift in die Therapiefreiheit des Arztes ein und schränkt die Rechte der Patienten in erheblichem Maße ein. Die Öffnungsklausel ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, ändert allerdings nichts an einem systematischen Problem: Die Pflegedienste, die die Leistungen erbringen, und ihre Verbände sind bei der Erstellung der Richtlinien nicht ausreichend beteiligt."

Tews weiter: "Wir fordern daher eine qualifizierte Beteiligung im GBA. Die aktuelle Gesundheitsreform bietet dazu die beste Möglichkeit. Wer Leistungseinschränkungen künftig verhindern will, muss für eine qualifizierte Beteiligung der Pflege im GBA eintreten".



Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 27.12.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 74.htm?n=1

VDAB

G-BA ergänzt ambulante Richtlinien um weitere Leistung

Beitrag von VDAB » 05.01.2007, 08:17

G-BA ergänzt ambulante Richtlinien um weitere Leistung

Siegburg/Düsseldorf. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Dezember 2006 entschieden hat, soll intermittierende Harnableitung durch Pflegepersonal auch für zu Hause gepflegte Patienten künftig reguläre Kassenleistung sein. Damit kann Versicherten mit Harnblasenentleerungsstörungen die Hilfe durch ambulante Pflegedienste für die mehrfach täglich zu wiederholende Maßnahme verordnet werden. Bis dato war der intermittierende transurethrale Einmalkatheterismus nicht als fortdauernde pflegerische Leistung, sondern lediglich zu Schulungszwecken zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Patienten, die sich nicht selbst katheterisieren bzw. nicht auf die Hilfe von Angehörigen zurückgreifen konnten, waren auf die Versorgung mit einem Dauerkatheter angewiesen. Die Ergänzungen treten in Kraft, sobald das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seine Zustimmung erteilt hat.

Darüber hinaus beabsichtigt der G-BA, in die Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien eine Öffnungsklausel für medizinisch zu begründende Einzelfälle aufzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen danach auch Pflegeleistungen, die nicht in den Richtlinien aufgeführt sind, zu Lasten der GKV verordnungsfähig sein.
Lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung des G-BA.

Fragen? Bitte wenden Sie sich an Oliver Aitcheson, Tel.: 02054 / 95 78-11, oliver.aitcheson@vdab.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.1.2007
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 2054/ 9578-0
TeleFax +49 2054/ 9578-40
E-Mail: info@vdab.de
Internet: http://www.vdab.de

Ärzte Zeitung

Legen von Kathetern

Beitrag von Ärzte Zeitung » 12.01.2007, 08:29

Bundesausschuss erweitert Pflege-Richtlinie
Legen von Kathetern - Krankenkassen übernehmen künftig auch Leistungen, die mehrmals täglich anfallen


BERLIN (eb). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege erweitert. Ärzte können nun die mehrfach täglich zu wiederholende Harnableitung für Patienten mit Störungen bei der Harnblasenentleerung zulasten der GKV verordnen.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... nkenkassen

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