Wenn Pflegekräfte töten - aus Mitleid oder was?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

ALfA-Newsletter

Lebenslange Haft für Altenpflegerin

Beitrag von ALfA-Newsletter » 26.02.2006, 08:04

Schuldig wegen Tötung von neun schwerkranken Patientinnen: Lebenslange Haft für Altenpflegerin

Bonn (ALfA). Im Prozess gegen die als "Todesengel von Wachtberg" bekannt gewordene 27-jaehrige Altenpflegerin Michaela G. vor dem Landgericht Bonn wurde am 22. Februar 2006 das Urteil verkuendet. Das Gericht sprach die Angeklagte schuldig wegen vierfachen Mordes, vierfachen Totschlags und einer Toetung auf Verlangen und verurteilte sie daher zu einer lebenslaenglichen Gefaengnisstrafe. Dies berichtete „Die Welt“ in der Online-Ausgabe vom 23. Februar 2006. Das Schwurgericht habe auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und daher ein Berufsverbot auf Lebenszeit ausgesprochen. Die Verteidigung habe Revision angekuendigt.

Wie „Die Welt“ schreibt, sei das Gericht zu der UEberzeugung gelangt, dass Michaela G. zwischen November 2003 und April 2005 neun schwerkranke Patientinnen im Alter zwischen 79 und 93 Jahren im Limbachstift in Wachtberg-Berkum getoetet hat. Dabei habe sie in den meisten Faellen ihre Opfer erstickt bzw. in einigen Faellen durch Unterlassen getoetet, weil sie schwer verschleimten Patientinnen das lebensrettende Absaugen verweigert habe. Bei den Taten habe nach Aussage des vorsitzenden Richters Udo Buhren in der Urteilsbegruendung teilweise Mitleid eine Rolle gespielt, in einigen Faellen habe sie sich aber auch von den Patientinnen genervt gefuehlt. Das Gericht glaubte den urspruenglichen, spaeter jedoch widerrufenen, Gestaendnissen der Angeklagten bei den Vernehmungen durch die Polizei. Auf Anordnung des Gerichts bleibt die ehemalige Altenpflegerin weiter in Untersuchungshaft.

Als Konsequenz aus Vorgaengen wie denen in Wachtberg forderte die Deutsche Hospiz Stiftung in einer Pressemitteilung vom 22. Februar 2006 vor dem Hintergrund einer mangelnden Kontrolle des Pflegepersonals ein Dienstleistungshaftungs-Gesetz fuer Pflegeheime und Krankenhaeuser im Interesse des Opfer- und Verbraucherschutzes. Nicht allein der Taeter muesse zur Verantwortung gezogen werden, sondern auch die Traeger der Einrichtungen. In Pflegeheimen und Krankenhaeusern herrsche eine „Kultur des Wegschauens“. Notwendig, u solchen Faellen vorzubeugen, sei „eine Kultur des Hinschauens und Umdenkens“, forderte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch.

Quelle: ALfA-Newsletter 08/06 vom 24.02.2006

Ärzte Zeitung

Todespfleger von Sonthofen - Mitleid oder was?

Beitrag von Ärzte Zeitung » 20.03.2006, 17:20

Selbstherrlich oder voller Mitleid?
Prozeß um den "Todespfleger von Sonthofen" verzögert sich / Motiv weiter unklar


KEMPTEN (dpa). Wie bei einem Puzzle entsteht aus den vielen Aussagen im "Todespfleger"-Prozeß vor dem Landgericht Kempten ein Bild vom Angeklagten, der 29 Patienten getötet haben soll. Doch eines ist auch fünf Wochen nach Beginn des Prozesses um die größte Tötungsserie der deutschen Nachkriegsgeschichte noch unklar: das geltend gemachte Motiv "Mitleid".

Durch die umfangreiche Beweisaufnahme verzögert sich das Urteil - statt Ende Mai wird es nun am 4. Juli 2006 erwartet. In 16 Fällen soll der 27jährige sogenannte "Todespfleger von Sonthofen" Patienten ermordet haben, in 12 Fällen lautet die Anklage auf "Totschlag". Eine Patientin soll er auf Verlangen zu Tode gespritzt haben (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Der Angeklagte hatte die Taten weitgehend eingeräumt, den Mord-Vorwurf aber entschieden zurückgewiesen: Er habe aus "aufrichtig empfundenem Mitleid" getötet.

...
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... tik/pflege

ALfA-Newsletter

Psychiatrisches Gutachten übe "Todespfleger" von S

Beitrag von ALfA-Newsletter » 17.09.2006, 06:43

Voll schuldfaehig: Psychiatrisches Gutachten zum "Todespfleger" von Sonthofen vorgelegt

Sonthofen (ALfA). Der so genannte "Todespfleger" von Sonthofen ist voll schuldfaehig. Dies berichtete der Bayerische Rundfunk (BR) online am 11. September 2006 unter Berufung auf ein im Prozess gegen den 27-jaehrigen nun vorgelegtes psychiatrisches Gutachten. Dem Angeklagten Stephan L. wird sechzehnfacher Mord, zwoelffacher Totschlag und eine Toetung auf Verlangen zur Last gelegt. Dem Bericht zufolge soll er zwischen Februar 2003 und Juli 2004 insgesamt 29 Patienten auf der Inneren Station des Krankenhauses Sonthofen mit einem Narkose- und thingy zu Tode gespritzt haben. Als Motiv fuer seine Taten, von denen er die meisten zugegeben habe, habe er Mitleid mit den alten Menschen genannt. Die Staatsanwaltschaft gehe jedoch von Heimtuecke, Selbstmitleid und der Sucht, Herr ueber Leben und Tod spielen zu wollen, aus.

Der 27-jaehrige habe als Verfechter der aktiven Sterbehilfe offenbar in narzisstischer Selbstueberschaetzung nach eigenen Moralvorstellungen gehandelt, ohne die Patienten vorher zu fragen, sagte der Sachverstaendige Klaus Forster von der Uni-Klinik Tuebingen vor dem Kemptener Landgericht dem Bericht zufolge. Fuer eine Einschraenkung der Schuldfaehigkeit gebe es keine Anhaltspunkte. Der Angeklagte habe sich bei der Ausfuehrung der Taten moralisch verantwortlich gefuehlt, die Patienten von ihrem „unwuerdigen Zustand“ zu erloesen und dabei stets nach subjektivem Ermessen entschieden. Stephan L. sei sich bewusst gewesen, etwas Verbotenes zu tun, habe es jedoch im Zuge seiner Beschaeftigung mit aktiver Sterbehilfe als etwas Gutes angesehen, so der BR.

Quelle: ALfA-Newsletter 34/06 vom 15.09.2006

Hedwig

Todespflege muss hart bestraft werden

Beitrag von Hedwig » 18.09.2006, 07:14

ALfA-Newsletter hat geschrieben:.... Der 27-jaehrige habe als Verfechter der aktiven Sterbehilfe offenbar in narzisstischer Selbstueberschaetzung nach eigenen Moralvorstellungen gehandelt, ohne die Patienten vorher zu fragen, ... Fuer eine Einschraenkung der Schuldfaehigkeit gebe es keine Anhaltspunkte. ....
Jetzt muss das Gericht zügig weiter verhandeln. Es ist für den "Otto Normalverbraucher" kaum nachvollziehbar, dass Prozesse dieser Art solange dauern. Das Strafrecht hat immerhin noch noch einen Rest von Abschreckungsfunktion. Daher brauchen wir ein klares - und hartes - Urteil!
Gruß
Hedwig

Todespfleger von Sonthofen - 13facher Mord

Beitrag von » 27.09.2006, 07:19

Staatsanwalt wirft „Todespfleger von Sonthofen“ dreizehn Morde vor
Dienstag, 26. September 2006

Kempten - Im spektakulärsten Prozess um Patiententötungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte sieht die Staatsanwaltschaft den Angeklagten als Mörder überführt. Stephan L. habe 13 der 28 von ihm getöteten Patienten heimtückisch umgebracht, sagte Staatsanwalt Peter Koch am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kempten. In vierzehn weiteren Fällen könne dem 28-Jährigen das von ihm behauptete Mitleid als Motiv geglaubt werden. Hier solle das Gericht auf Totschlag entscheiden. Bei einem weiteren Fall handle es sich um Tötung auf Verlangen. Einen ursprünglich angeklagten Fall ließ Koch fallen. Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25801

Ärzte Zeitung

"Todespfleger" soll lebenslänglich hinter Gitter

Beitrag von Ärzte Zeitung » 29.09.2006, 06:57

"Todespfleger" soll lebenslänglich hinter Gitter
Plädoyer des Staatsanwaltes

KEMPTEN (dpa). Im sogenannten "Todespfleger"-Prozeß in Bayern hat der Staatsanwalt vor dem Landgericht Kempten lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. In 13 Fällen sah er den Tatbestand des Mordes als erwiesen an, in 14 Fällen liege Totschlag vor.
Eine Patientin des Sonthofener Krankenhauses hat der mittlerweile 28jährige ehemalige Krankenpfleger aus Sicht der Staatsanwaltschaft auf Verlangen mit einem Medikamenten-Mix zu Tode gespritzt. Der Vertreter der Anklage plädierte dafür, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen - was eine vorzeitige Haftentlassung erschwert.

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht

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Lebenslange Haft für Krankenpfleger aus Sonthofen

Beitrag von Presse » 20.11.2006, 09:36

Lebenslange Haft für Krankenpfleger

Im größten Mordprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte ist heute (20.11.2006) das Urteil gefallen. Der 28-jährige Angeklagte muss für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Das Gericht sprach ihn des 12-fachen Mordes, 15-fachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen schuldig. Das Gericht stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung verhindert.
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http://www.br-online.de/bayern-heute/ar ... /index.xml

Quelle: tagesschau-newsletter vom 20.11.2006 (9:30 Uhr)

Spiegel.de

LEBENSLANG FÜR TODESPFLEGER

Beitrag von Spiegel.de » 21.11.2006, 08:26

LEBENSLANG FÜR TODESPFLEGER
Taube Ohren auf der Richterbank


Von Gisela Friedrichsen , Kempten

Lebenslang. Das Urteil für den Todespfleger von Sonthofen löste bei den Hinterbliebenen der Opfer Erleichterung aus. Doch es verdeckt die eigentlichen Ursachen einer solchen Tat. Die Zustände an Krankenhäusern lassen immer mehr Schwestern und Pfleger zu Tätern werden.

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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 77,00.html

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Wie werde ich sterben?

Beitrag von Presse » 21.11.2006, 09:34

Leitartikel
Wie werde ich sterben?

Regine Sylvester

Unter Tränen stehen sie am Grab. Die Trauernden werfen drei Handvoll Erde hinein, sie kondolieren den Familien. Wenn ein Mensch stirbt, kommt ein großer Jammer, der Abschied dauert noch lange. Einen Trost mag es geben: Es war ein unabwendbares Schicksal, Krankheit, Unfall, ein Verlöschen im hohen Alter. Jeder muss sterben, wenn seine Zeit gekommen ist.

Diesen Trost haben die Angehörigen von 28 Verstorbenen nicht. Diese wurden im Krankenhaus von Sonthofen von einem Pfleger mit Injektionen getötet.

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28 Patienten getötet - lebenslänglich für Krankenpfleger

Beitrag von Presse » 21.11.2006, 10:13

HINTERGRUND
28 Patienten getötet - lebenslänglich für Krankenpfleger aus Sonthofen

Von Klaus Schlösser

Im bislang größten Fall von Serientötungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte muß der Täter lebenslang ins Gefängnis. Der sogenannte Todespfleger von Sonthofen wurde gestern vom Landgericht Kempten wegen zwölffachen Mordes, 15fachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen verurteilt.

Die Richter stellten bei dem 28jährigen ehemaligen Krankenpfleger eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann er nicht auf eine Entlassung nach 15 Jahren hoffen.

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Pflegekräfte sind vielfach vollkommen überfordert

Beitrag von Hildegard Kaiser » 21.11.2006, 19:02

Der Münchner Merkur titelte zum Sonthofener Prozess:

Der Biedermann brachte den Tod
Ex-Krankenpfleger spritzte 28 alten Patienten Gift - Lebenslange Haft


In dem Bericht von Ursula Quast wird u.a. auch Claus Fussek zitiert. Es heißt u.a.:

Der Münchner Pflegeexperte Claus Fussek verlangte eine bessere Auswahl und umfangreiche Betreuung der Pflegekräfte in ihrem anstrengenden Alltag. "Man muss davon ausgehen, dass es nicht der berühmte Einzelfall ist." Überwiegend gebe es gut ausgebildete und motivierte Pfleger. Doch viele seien vollkommen überfordert und für den Beruf schon von daher ungeeignet.

ALfA-Newsletter

Lebenslänglich fuer Krankenpfleger aus Sonthofen

Beitrag von ALfA-Newsletter » 25.11.2006, 08:27

Urteil fuer Patiententoetung in 28 Faellen: Lebenslaenglich fuer Krankenpfleger aus Sonthofen

Kempten (ALfA). Im bislang groessten Fall von Serientoetungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte hat das Landgericht Kempten ein Urteil gefaellt. Der so genannte „Todespfleger von Sonthofen“ muss lebenslang ins Gefaengnis. Die Richter verurteilten den 28-jaehrigen ehemaligen Krankenpfleger Stephan L. wegen zwoelffachen Mordes, fuenfzehnfachen Totschlags und einer Toetung auf Verlangen. Dies berichtete die Aerzte Zeitung am 21. November. Von Anfang 2003 bis zu seiner Festnahme im Sommer 2004 hatte Stephan L. im Krankenhaus Sonthofen insgesamt 28 Patienten mit Medikamenten vergiftet. Nach dem Diebstahl von Medikamenten war er in Verdacht geraten und hatte wenig spaeter ein umfangreiches Gestaendnis abgelegt. Ein psychiatrisches Gutachten befand ihn spaeter fuer voll schuldfaehig (siehe ALfA-Newsletter 34/06 vom 15.09.2006).

Dem Bericht zufolge stellten die Richter bei dem Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld fest, weshalb er nicht auf eine Entlassung nach 15 Jahren hoffen kann. In seiner Entscheidung sei das Gericht weitgehend den Antraegen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidiger des 28jaehrigen hatten dagegen eine Verurteilung nur wegen 13 minderschweren Faellen des Totschlags und eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe gefordert, so die Aerzte Zeitung. Die Schwurgerichtskammer sei dabei in der Urteilsbegruendung detailliert auf die Gedankenwelt des Pflegers eingegangen. So habe er als Verfechter der aktiven Sterbehilfe nur seine eigenen Vorstellungen von lebenswertem Leben verwirklicht, ohne auf das Schicksal der ihm als Pfleger anvertrauten Schwerkranken einzugehen. Zudem habe der Angeklagte sich dazu berufen gefuehlt, bewusst ausserhalb des Gesetzes nach eigenen Wertvorstellungen zu handeln. Wirkliches Mitleid habe er nur mit seiner eigenen Ueberforderung gehabt, hiess es.

Nur in einem der 28 Todesfaelle koenne nicht ausgeschlossen werden, dass eine Patientin den Angeklagten um Sterbehilfe gebeten habe. Andere Patienten, die wegen ihrer schweren Krankheit nicht in der Lage gewesen seien, sich gegen die Giftspritze zu wehren, seien nach Ueberzeugung der Kammer Totschlaegen zum Opfer gefallen, berichtete das Blatt. In zwoelf Faellen habe der ehemalige Krankenpfleger jedoch gemordet, indem er heimtueckisch die Arg- und Wehrlosigkeit der zum Teil keineswegs todkranken Patienten ausnutzte, um seine Vorstellungen von Sterbehilfe durchzusetzen. "Er hat die Opfer als reine Objekte betrachtet und einen erschreckenden Mangel an menschlicher Anteilnahme an den Tag gelegt", sagte der Vorsitzende Richter Harry Rechner laut Aerzte Zeitung. Stephan L. habe sogar Patienten getoetet, deren Krankheitsgeschichte er kaum kannte und die auf dem Weg der Besserung waren. In einem Fall der gefaehrlichen Koerperverletzung sei ein Freispruch erfolgt. Zudem habe die Kammer ein lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen.

Ob damit der Fall abgeschlossen ist, ist jedoch noch unklar. Nach dem Urteil habe Verteidiger Juergen Fischer kritisiert, das Gericht habe es sich mit der Unterscheidung zwischen Faellen des Mordes und des Totschlags zu einfach gemacht. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, so der Anwalt. Ob sein Mandant Revision einlegen werde, habe er offengelassen.

Weitere Informationen

ALfA-Newsletter 34/06 vom 15.09.2006: Voll schuldfaehig - Psychiatrisches Gutachten zum "Todespfleger" von Sonthofen vorgelegt
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... aeeaf2df09

Quelle: ALfA-Newsletter 44/06 vom 24.11.2006

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Lebenslang für „Todespfleger von Sonthofen“

Beitrag von Presse » 04.09.2007, 07:13

BGH bestätigt Lebenslang für „Todespfleger von Sonthofen“

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Haftstrafe gegen den so genannten Todespfleger von Sonthofen bestätigt. In einem am Montag (3.9.2007) in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Revision des angeklagten 28-jährigen [mehr] .
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=23516

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Todespfleger scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von Presse » 16.04.2009, 06:33

Ärzte Zeitung online, 16.04.2009

Todespfleger scheitert mit Verfassungsbeschwerde

KEMPTEN/KARLSRUHE (dpa). Der Todespfleger von Sonthofen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. In der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss, dass die Grundrechte des Verurteilten während dessen Verfahrens nicht verletzt wurden.
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=543350

Lesen Sie dazu auch:
28 Patienten getötet - lebenslänglich für Krankenpfleger aus Sonthofen
Selbstherrlich oder voller Mitleid?

http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=428330

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Urteil gegen den „Todespfleger“ ist gefallen

Beitrag von WernerSchell » 28.02.2015, 07:56

Urteil gegen den „Todespfleger“ ist gefallen – Reaktionen zwischen Schrecken und Erleichterung
27. Februar 2015Ulrich Kötter
Das Urteil gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels H. steht fest: Lebenslänglich ohne Bewährung für zweifachen Mord und zweifachen versuchten Mord.
Dahinter steht eine Geschichte eines geltungssüchtigen Mannes und das Versagen von Staatsanwaltschaft und Krankenhäusern.
... (weiter lesen) ... http://www.rechtsdepesche.de/aktuell/ur ... ichterung/
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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