Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Kritik an Personalverordnung: Mehr Pflegende für bessere Versorgung auf Intensivstationen gefordert

Beitrag von WernerSchell » 26.10.2018, 08:21

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Kritik an Personalverordnung: Mehr Pflegende für bessere Versorgung auf Intensivstationen gefordert

Die optimale Patientenversorgung im Krankenhaus kann nur durch ausreichend Personal gewährleistet werden. „Die ab Januar 2019 geltenden neuen Richtwerte des Bundesministeriums für Gesundheit gehen allerdings in die ganz falsche Richtung“, sagt Professor Stefan Schwab, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie Direktor der Neurologischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen.

„Die in der überarbeiteten Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung festgelegten Werte sind ein unerwünschtes Minimum“, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme der DIVI. Demnach soll zukünftig beispielsweise in der Nachtschicht eine Intensivpflegekraft gleich 3,5 Patienten betreuen. Die DIVI fordert für alle Schichten maximal zwei Patienten für einen Intensivpflegenden. „Wir lehnen die neuen Richtwerte entschieden ab und fordern die Politik auf, sich an unseren Vorgaben aus der Praxis zu orientieren“, sagt Schwab.

Ab dem 1. Januar 2019 gelten in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie neue Personaluntergrenzen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dazu Maßnahmen zur Sicherung der Personalausstattung für pflegeintensive Krankenhausbereiche formuliert, die in die aktuelle Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) eingeflossen sind. Zudem soll ab 2020 begleitend der sogenannte „Ganzhausansatz“ eingeführt werden, mit dem das Verhältnis des eingesetzten Pflegepersonals zum Pflegeaufwand des Krankenhauses ermittelt werden soll. Dieser neue Personalpflegequotient soll in Zukunft darüber Aufschluss geben können, ob ein Krankenhaus ausreichend Personal einsetzt. „Die neuen Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit werden in der Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Personal- und Patientenverschiebungen führen. Dies verschlechtert die Qualität der Versorgung und führt zu einer weiter steigenden Berufsunzufriedenheit der Pflegenden im Intensivbereich“, sagt Thomas van den Hooven, Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie Pflegedirektor am Universitätsklinikum Münster.

Versorgungsqualität leidet: Pflegende betreuen zu viele Patienten

Die deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin begrüßt prinzipiell die Initiative der Bundesregierung, die Situation der Pflege in den deutschen Krankenhäusern verbessern zu wollen. Die jetzigen Werte sind allerdings über den sogenannten Quartilansatz festgelegt worden. Das heißt, sie orientieren sich an dem Grenzwert von 25 Prozent der Häuser mit der schlechtesten Personalausstattung. „75 Prozent der Häuser liegen momentan über diesem Wert und es kann jetzt leicht dazu kommen, dass eine einzelne Pflegekraft nach dem neuen Entwurf nun noch mehr Patienten betreuen muss – darunter leidet die Versorgung und es werden mehr Pflegende der Intensivstation den Rücken kehren“, sagt van den Hooven. Die Debatte über eine „Überbesetzung“ über die Vorgaben der Verordnung hat in vielen Häusern schon begonnen und wird das Gegenteil von dem bewirken, was ursprünglich beabsichtigt war. Den Standard des Personalbedarfs hat die DIVI bereits vor Jahren in einem evidenzbasierten Papier zur Struktur von Intensivstationen beschrieben. Auch dem „Ganzhausansatz“ aus dem Entwurf für das Pflegepersonalstärkungsgesetz steht die DIVI kritisch gegenüber: „Es ist nicht sicher, dass er Verschiebungseffekte verhindern kann. Wir befürchten, dass durch die verabschiedeten Maßnahmen das Gegenteil dessen erreicht werden könnte, was das Bundesministerium eigentlich anstrebt“, so van den Hooven.

Personalschlüssel entwickeln sich in die falsche Richtung

In der aktuellen Version der PpUGV wurde eine Änderung der Personaluntergrenzen für die Intensivmedizin vorgenommen. In der Tagschicht gilt ab 1. Januar 2019 vorerst ein Personalschlüssel von 1:2,5 (Pflegekraft pro Patienten) im Vergleich zum bisherigen Wert von 1:2. In der Nachtschicht wurde der Personalbedarf von 1:3 auf 1:3,5 abgesenkt. Ab dem 1. Januar 2021 ändern sich diese Werte erneut auf 1:2 für die Tag- und 1:3 für die Nachtschicht. Diese Änderung ist aus Sicht der DIVI eine Entwicklung in die falsche Richtung. „Ein Schlüssel von 1:3,5 im Nachtdienst ist auf Intensivstationen mit schwerstkranken Patienten aus unserer Sicht und insbesondere auch aus Sicht der Patienten qualitativ nicht vertretbar. Die Intention, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, verkehrt sich dann ins Gegenteil, da zukünftig gerade im Intensivbereich Personal fehlen wird“, sagt Pflegedirektor van den Hooven. „Zudem fehlt es an einem Leistungserfassungsinstrument und einem daraus abgeleiteten Personalbedarfsbemessungstool. Dies könnte für die Intensivstationen das System INPULS sein. Solange solche Instrumente aber weder vorgeschrieben, noch implementiert sind, werden alle Intensivstationen undifferenziert betrachtet. Ohne eine gut fundierte Diagnose gibt es keine sachgerechte Behandlung, das gilt auch für die Personalbemessung auf Intensivstationen“, eine Ansicht, mit der van den Hooven nicht alleine stehen dürfte.

Es fehlt an Konzepten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegenden

Was bislang bei allen erkennbaren Bemühungen um die Pflege fehlt, sind realistische und rasch umsetzbare Konzepte, wie man den bereits jetzt schon gravierenden Fachkräftemangel beheben will, wie beispielsweise bessere Bezahlung, verbesserte Aus-und Weiterbildung, familienfreundliche und planungssichere Arbeitszeiten. Ohne diese Konzepte kann man so viel Grenzen festlegen, wie man will. Wenn kein Personal da ist, um diese zu erfüllen, greifen alle Maßnahmen buchstäblich ins Leere.

Weitere Informationen:
https://www.divi.de/empfehlungen/publik ... -stellungn...
https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... verordnung...
https://www.divi.de/empfehlungen/publik ... fehlungen-...

Anhang
attachment icon Stellungnahme der DIVI zu Pflegepersonaluntergrenzenm > https://idw-online.de/de/attachment67059

Quelle: Pressemitteilung vom 26.10.2018
Torben Brinkema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.
https://idw-online.de/de/news704813

+++
Dazu ein Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:

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Das spahn`sche "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" wird von zahlreichen Verbänden heftig kritisiert und als völlig unzureichend beschrieben. Damit wird die Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk eindrucksvoll bestätigt. - Nun hat sich am 26.10.2018 auch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. zu Wort gemeldet und mehr Pflegende eingefordert. Folgende Aussagen beschreiben das Dilemma: "Versorgungsqualität leidet: Pflegende betreuen zu viele Patienten", "Personalschlüssel entwickeln sich in die falsche Richtung" und "Es fehlt an Konzepten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegenden." - Genau so ist es! >>> Jens Spahn betreibt vielfältig Öffentlichkeitsarbeit, aber leider v.a. in der Absicht, gezielt für die eigenen Ansichten zu werben. Kritischen Erörterungen mit wirklichen Kennern des mängelbehafteten Pflegesystems weicht er aus. So weigert sich Jens Spahn, den Neusser Pflegetreff zu besuchen und sich einem kritischen Podium zu stellen. Bürgernahe Politik sieht anders aus. Und was noch schlimmer ist: Der Pflegenotstand wird uns mit der GroKo und Jens Spahn erhalten bleiben.

>>>>>>
"Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" - Pro Pflege - hat zum Referentenentwurf eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt! Tenor: Die vorgesehenen Regelungen reichen nicht, um den Pflegenotstand aufzulösen! Bei den Vorschlägen zur "Konzerten Aktion Pflege" wird es auf die Ergebnisse ankommen. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf - Dazu ergänzend mein ("Brand") Brief an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, vom 20.07.2018. > viewtopic.php?f=4&t=22801
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Quereinsteiger in Kitas und Altenpflege: Gute Erfahrungen, wenn sich auch die Einrichtungen weiterentwickeln

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2018, 13:21

Neue Studie zu Berufswechslern
Quereinsteiger in Kitas und Altenpflege: Gute Erfahrungen, wenn sich auch die Einrichtungen weiterentwickeln


Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden das Problem des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen und Pflegeheimen nicht lösen, sie können aber helfen, es zu mildern. Die Erfahrungen mit Berufs-Umsteigern sind oft gut, zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI).* Allerdings müssen sich auch Kitas und Heime organisatorisch weiterentwickeln, um Quereinsteigende erfolgreich ausbilden und einsetzen zu können.

Könnte die Arbeitsagentur nicht einfach möglichst viele Berufswechsler und Arbeitssuchende umschulen? Schließlich geht der Ausbau der Kinderbetreuung viel zu langsam voran: Das DJI rechnet damit, dass bis 2025 mindestens 310.000 zusätzliche pädagogische Fachkräfte in Kitas gebraucht werden. Und in Seniorenheimen sind unterbesetzte Stationen eher die Regel als die Ausnahme. Solche Gedankenspiele greifen zwar zu kurz, erklärt ein Forscherinnen-Team vom DJI. Längst nicht jeder und jede bringe die Voraussetzungen für die fachlich, physisch und psychisch anspruchsvolle Arbeit in der frühkindlichen Bildung und der Altenpflege mit. Diejenigen, die sich im Laufe ihres Berufslebens entschließen, mit einer Ausbildung zum Erzieher oder zur Altenpflegerin noch einmal neu anzufangen, seien für ihre Arbeitgeber jedoch meist eine große Bereicherung. Die Befürchtung, dass durch die Einstellung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern das fachliche Niveau sinken könnte, habe sich bislang als unbegründet erwiesen, so die Wissenschaftlerinnen.

Die Forscherinnen stützen ihre Einschätzung auf Interviews und Gruppendiskussionen mit Quereinsteigern selbst, den Leitungen von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie schulischen Lehrkräften. Dabei zeigt sich, dass beide Felder unterschiedliche Möglichkeiten des Quereinstiegs bieten und die Zugänge zu den Ausbildungen jeweils verschieden geregelt werden. Im Gegensatz zur Altenpflege, wo auch verschiedene "niedrigschwellige" Einstiegsmöglichkeiten bestehen, liegt die Hürde bei der Kinderbetreuung relativ hoch. Hier sind praktisch nur Quereinstiege möglich, die über eine Fachausbildung zur Erzieherin führen.

Auch den Arbeitsagenturen fällt an dieser Stelle eine wichtige Rolle zu. Hier merken die befragten Leiterinnen und Leiter von Kitas und Pflegeheimen teilweise kritisch an, dass die Agenturen die persönliche Eignung der vermittelten Personen zu wenig berücksichtigen würden und die Quereinsteigenden oft ungenügend über die Anforderungen im Tätigkeitsfeld informiert sind. Das führe zu erhöhten Abbruchquoten in der Ausbildung. Eine "Rekrutierungsoffensive" über die Arbeitsagenturen wird aus diesen Gründen eher skeptisch beurteilt. Generell halten es die DJI-Expertinnen für nötig, dass sich die Arbeitsagentur, die ausbildenden Schulen und die Einrichtungen, in denen Quereinsteigende arbeiten sollen, auf gemeinsame Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber verständigen und dann entsprechend umfassend informieren. Das könne Enttäuschungen wegen falscher Erwartungen an die Tätigkeit vorbeugen.

Doch wer Motivation und Qualifikationsbereitschaft mitbringt, ist der Untersuchung zufolge Schul- und Einrichtungsleitungen in beiden Sektoren willkommen. Die Befragten berichten meist über positive Erfahrungen mit ihren spätberufenen Auszubildenden beziehungsweise Arbeitskräften. Entscheidend ist aus ihrer Sicht neben der Teamfähigkeit der Anwärter, dass sie bereits "praktische Berührungspunkte" mit ihrem neuen Berufsfeld hatten - sei es im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Praktikums, in früheren Jobs oder im Privaten. Das kann der Taxifahrer sein, der Freude an der Unterstützung älterer Menschen und dabei das Gefühl hat, etwas Sinnvolles zu tun, oder die Betriebswirtin, die nach einer Familienauszeit lieber mit Kindern arbeiten möchte, als wieder ins Controlling zurückzukehren.

Erkennbar sei zudem, "dass Quereinstiege gerade auch Männern die Möglichkeit eröffnen, geschlechtstypische Berufswahlentscheidungen hinter sich zu lassen" und im zweiten Anlauf einen "Frauenberuf" zu wählen, was sie sich in jüngeren Jahren nicht getraut hätten, schreiben die Wissenschaftlerinnen.

Quereinsteiger sind gegenüber jüngeren Auszubildenden in mancher Hinsicht im Vorteil. Lehrkräfte in der theoretischen Ausbildung erleben sie als "sehr reflektiert und engagiert", in der betrieblichen Praxis gelten sie als "strukturiert, zielorientiert und belastbar". Das hat allerdings auch eine Kehrseite: Zuweilen kommt es zu Überforderungen, weil in Vergessenheit gerät, dass es sich bei den Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern trotz reichlicher Lebenserfahrung um Auszubildende handelt. Zudem tun sich jüngere Vorgesetzte sowie Praxisanleiterinnen und -anleiter gelegentlich schwer im Umgang mit älteren Quereinsteigern. Gelungene Quereinstiege setzen insofern auch "neue Personalkonzepte und eine gezielte Teamentwicklung auf Seiten der Kitas und Pflegeheime voraus", konstatieren die Autorinnen.

Damit Alten- und Kinderbetreuung auch langfristig von den Quereinsteigern profitieren, müsse natürlich auch deren "Verbleib" in diesem Tätigkeitsfeld sichergestellt werden, heißt es in der Studie. Insbesondere in der Altenpflege sei dies fraglich, weil viele Befragte sich recht kritisch zu den Arbeitsbedingungen äußern und eine weitere Spezialisierung anstreben - womit bei der vom Personalmangel gebeutelten Grundversorgung nichts gewonnen wäre.

*Mariana Grgic, Birgit Riedel, Lena Sophie Weihmayer, Nina Weimann-Sandig, Lisa Wirner: Quereinsteigende auf dem Weg zur Fachkraft, Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 392, November 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_392.pdf

Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Dorothea Voss
Leiterin Abteilung Forschungsförderung
Tel.: 02 11-7778-194
Dorothea-Voss@boeckler.de

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 02 11-7778-150
Rainer-Jung@boeckler.de


Quelle: Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 02.11.2018
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Wer zahlt für die Stärkung der Pflege?

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2018, 17:35

Wer zahlt für die Stärkung der Pflege?

Gesetzentwurf birgt höhere Kosten für Pflegebedürftige
• Neues Gesetz sieht wichtige Verbesserungen für Pflegepersonal vor, birgt aber steigende Kosten für Pflegebedürftige.
• vzbv: Leistungen der Pflegeversicherung müssen steigende Personalkosten berücksichtigen.
• Investitionskosten nicht an Verbraucher weiterreichen.


Am 9. November 2018 soll der Deutsche Bundestag über das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz abstimmen. Das Gesetz enthält aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gute Ansätze, bleibt aber bezogen auf den Koalitionsvertrag hinter den Erwartungen zurück. Es berge die Gefahr von Kostensteigerungen für Pflegebedürftige und von hohen Kosten für die Pflegeversicherung, deren Rücklagen bereits zum Defizitausgleich herangezogen werden mussten.
„Die Verbesserungen für professionell Pflegende sind wichtig und gut. Doch auch die finanziell stark belasteten pflege- und hilfsbedürftigen Verbraucherinnen und Verbraucher gilt es zu entlasten. Das leistet das Gesetz bislang nicht. Es wird perspektivisch eher zu Kostensteigerungen für Verbraucher führen”, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

>> Hier klicken, um die komplette Pressemitteilung zu lesen. > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d?o00cmtv ... n50660jm11
Download » Umfassender Blick auf Pflege notwendig | Stellungnahme des vzbv zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz | 8. Oktober 2018 > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.pdf?o ... n506yyli11

Quelle: Mitteilung vom 06.11.2018
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Pressestelle
Markgrafenstr. 66
10969 Berlin
Tel.: (030) 25 800-525
presse@vzbv.de
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Bundestag - Freie Fahrt für Stärkung des Pflegepersonals

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2018, 07:27

Ärzte Zeitung vom 09.11.2018:
Bundestag
Freie Fahrt für Stärkung des Pflegepersonals

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz geht am Freitag eines der gesundheitspolitischen Großgesetze der Koalition auf die Zielgerade. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Pflege-Paket: Zu Lasten der Schwächsten?

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2018, 09:06

Pflege-Paket: Zu Lasten der Schwächsten?
Der Bundestag stimmt heute über das neue Pflege-Paket ab: Das Gesetz soll Krankenhäusern und Pflegeheimen helfen - doch das könnte ausgerechnet zu Lasten der häuslichen Pflege gehen.
Quelle: tagesschau.de > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.html? ... 3vfzhpo3e6
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Ausschuss billigt Pflegepersonalgesetz

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2018, 09:15

Ausschuss billigt Pflegepersonalgesetz
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat nach einer mehrstündigen Abschlussberatung grünes Licht gegeben für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf ) der Bundesregierung. Für den in den Beratungen noch an einigen Stellen veränderten Entwurf stimmten am Mittwoch die Fraktionen von Union und SPD. AfD, Grüne und Linke enthielten sich der Stimme, die FDP-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab.
Weitergehende Anträge der Fraktionen von AfD (19/4537 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904537.pdf ) und Linken (19/4523; 19/4524
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904524.pdf ) zum Thema fanden im Ausschuss keine Mehrheit.
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Initiativen vor, um den Personalengpass in der Pflege zu verringern und die Versorgung in der Alten- und Krankenpflege nachhaltig zu verbessern. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden.
Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.
Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet auch einige Regelungen, um die Attraktivität des Pflegeberufes unmittelbar zu verbessern. So sollen die Krankenkassen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen investieren. Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll ausgebaut werden. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten.
Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

Quelle: Mitteilung vom 07.11.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2018, 16:36

VKAD- DEVAP-Pressemeldung vom 09.11.2018

Endlich am Ziel – GroKo begeistert die ambulante Pflege! *)

Nach fünfjährigem Ringen lösen die politisch Verantwortlichen heute endlich das Versprechen ein, für die bessere Bezahlung der Mitarbeitenden ambulanter Pflegedienste gesetzlich zu sorgen. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet der Deutsche Bundestag Regelungen, die die Krankenkassen zur vollständigen Refinanzierung der Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege verpflichten und für eine auskömmliche Wegstreckenentschädigung der mobilen Dienste sorgt.

„Heute erleben wir einen wichtigen Tag für die ambulante häusliche Krankenpflege. Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der tariflichen Entlohnung in der ambulanten Pflege geschaffen.“ freuen sich Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). Der DEVAP und der VKAD haben sich in den vergangenen Jahren mit viel Herzblut für die Tarifanerkennung im SGB V eingesetzt: 2015 durch die aktive Unterstützung der Petition „Gesundheitsfachberufe – Angemessene Vergütung für Pflegekräfte“, die innerhalb von vier Wochen über 60.000 Befürworter fand, vielen Hintergrundgesprächen in den zuständigen Ministerien sowie mit Abgeordneten des Bundestages und kontinuierlicher gemeinsamer Pressearbeit. „Steter Tropfen höhlt den Stein“, so Dr. de Vries, „dies ist ein großer Tag für unsere Mitglieder aus der ambulanten Pflege. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die Berücksichtigung der tariflichen Löhne auch tatsächlich in den Verhandlungsergebnissen mit den Kostenträgern durch erhöhte Erträge für die ambulante Arbeit widerspiegelt. Es darf in den Verhandlungen mit den Krankenkassen keine Umdeutung anderer Kosten zur Kompensation dieser Erhöhung geben.“

Bislang litten die ambulanten Pflegedienste der Caritas und Diakonie, welche nach Tarif entlohnen, unter einer nicht auskömmlichen Refinanzierung für ihre Leistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege. Dies betrifft einen Umsatzanteil von 40 bis 60 Prozent einer durchschnittlichen Sozialstation.
Um der Insolvenz zu entgehen und die Patientenversorgung sicher zu stellen, blieb deshalb - nach Ausschöpfung anderer Rationalisierungsmöglichkeiten - nur der Weg der Arbeitsverdichtung. Hier sei jedoch ein Grad erreicht worden, der zur Überlastung der Mitarbeitenden bis hin zur Flucht aus dem Beruf führte, so Dr. Heil weiter. Deshalb habe man sich seit Jahren vehement für die gesetzliche Feststellung eingesetzt, dass die Zahlung von Tariflöhnen als wirtschaftliche Betriebsführung anerkannt und damit durch die Krankenkassen refinanziert werden müsse, erklären beide Vorstandsvorsitzenden.

Die nun ermöglichte Senkung der Arbeitsbelastung auf ein vernünftiges Niveau ist wiederum Voraussetzung dafür, dass auch andere Initiativen des Gesetzgebers und der Bundesregierung zur Verbesserung der Personalsituation in der Altenpflege ihre volle Wirkung entfalten können. „Die jetzt gesetzlich eingeleiteten Maßnahmen tragen sicherlich dazu bei, die Attraktivität der Arbeitsplätze in der ambulanten Pflege zu steigern.“ meint Dr. Heil.

Auch die bessere Vergütung für längere Wegezeiten in der ambulanten Pflege, welche durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ermöglicht wird, begrüßen die konfessionellen Pflegeverbände ausdrücklich. „Bedingt durch die demografische Entwicklung wird die pflegerische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit künftig einen noch größeren Stellenwert erhalten. Gerade im ländlichen Raum mit weiten Wegen spielen die Faktoren Zeit und Weg eine wichtige Rolle um eine gute Pflege zu gewährleisten“, so Dr. de Vries. „Eine auskömmliche Refinanzierung ist elementar notwendig, damit unsere Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen vorfinden, die die Freude am Pflegeberuf steigern und erhalten. Nur mit motivierten und engagierten Pflegekräften können daheim auf Hilfe angewiesene Patientinnen und Patienten optimal versorgt werden“ so ihr Resümee.

Die beiden großen kirchlichen Fachverbände VKAD und DEVAP sind erleichtert, dass eine große Gesetzeslücke im fünften Sozialgesetzbuch nun geschlossen wurde. Sie werden sich weiterhin mit allen Kräften und im Verbund bei der Umsetzung der von Gesetzgeber und Regierung eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs und der damit intendierten besseren Versorgung der Pflegebedürftigen engagieren.

Hintergrund für die Redaktionen:
Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP und VKAD setzen sich auf Bundesebene seit Jahrzehnten für die Belange der Altenhilfe in Deutschland ein. Die Bundesfachverbände vertreten über 2.200 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.500 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, rund 200 Altenpflege¬schulen mit der entsprechenden Zahl an Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentages¬stätten, Initiativen und Selbsthilfegruppen.

Kontakt:
Dr. Hanno Heil, Vorsitzender VKAD
E-Mail: heil.vkad@gmail.com
Tel.: 0173/3155289

Kontakt:
Nicolas Basse, Geschäftsführer,
E-Mail: basse@devap.de
Telefon: 030 83001-277

+++
*)
Mitteilung vom 09.11.2018:
Dazu ein Zitat aus der Rede von Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, in der Bundestagsdebatte zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG, TOP 24, ca. 10:30-11:25 Uhr):

Pia Zimmermann: "Die tarifliche Bezahlung in der häuslichen Krankenpflege hat die Koalition erst auf Druck in das PpSG aufgenommen. Und jetzt betont sie, wie wichtig und wegweisend diese Änderung ist. Das stimmt. Sie stammt nämlich aus einem Antrag der LINKEN!"
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Mehr Personal! - Kann das PpSG halten, was sein Name verspricht?

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2018, 16:39

Mehr Personal! - Kann das PpSG halten, was sein Name verspricht?

Der Bundestag hat heute das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen – allerdings ohne die Basis für eine analytische Pflegeersonalbemessung in den Krankenhäusern zu legen. „Alle Versuche der Berufsverbände, Patientenorganisationen und Gewerkschaften, im SGB V eine analytische Personalbemessung auf der Grundlage des Versorgungsbedarfes zu verankern, sind im parlamentarischen Verfahren an der Uneinsichtigkeit der Regierungskoalition gescheitert“, kommentiert Peter Tackenberg, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) den Beschluß. „Umso unverständlicher, als derselbe Gesetzgeber im SGB XI eine analytische Personalbemessung für die stationäre Altenpflege und ambulante Pflege geregelt hat, die derzeit mit einem Millionenaufwand entwickelt wird,“ so Tackenberg weiter.

Der heutige Pflegepersonalmangel im Krankenhaus hat viele Ursachen, ist aber auch auf eine fehlende verpflichtende Personalbemessung zurückzuführen. Die nun im PpSG vorgesehenen DRG-basierten Verfahren einer Personalbemessung drohen zu einer chronischen Unterfinanzierung des Pflegepersonalbudgets zu führen. Es führt kein Weg vorbei an einem analytischen und pflegewissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahren, das den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet und verpflichtend zugrunde zu legen ist.

Bei aller Kritik auch zu anderen Bereichen der neuen Regelungen, u.a. kein Personalzuwachs in der ambulanten Pflege und der Versorgung in Rehabilitationseinrichtungen, begrüßt der DBfK den Beschluß für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz als ersten wichtigen Schritt der Politik, für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Diesem ersten Schritt müssen allerdings zeitnah und nachhaltig weitere folgen. Bei den aufgelaufenen komplexen Problemen wird nur ein Gesamtkonzept über die nächsten 10 Jahre die lange ignorierten Fehlentwicklungen bessern können.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.11.2018
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
presse@dbfk.de
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PpSG erster Schritt - Personalbemessungsinstrument fehlt

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2018, 16:41

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (9. November 2018, Nr. 40/2018)


Deutscher Pflegerat: „Wir brauchen Personalbemessung für Pflegende in allen Arbeitsfeldern – auch im Krankenhaus!“
Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ist ein erster Schritt – Personalbemessungsinstrument fehlt


Der Deutsche Bundestag hat heute (9. November 2018) das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) beschlossen. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Pflegepersonalmangel - nicht zuletzt als Folge einer prekären Personalbemessung - in unseren Krankenhäusern, Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen besteht seit Langem. Die Arbeitsbedingungen laden vielerorts nach wie vor nicht zum Arbeiten ein. Diese Fehlentwicklungen sind nicht kurzfristig umkehrbar. Der Deutsche Pflegerat betrachtet die jetzt beschlossenen Maßnahmen als ersten Schritt, dem zügig und nachhaltig weitere folgen müssen. Wir erwarten auch, dass in der Konzertierten Aktion Pflege ein Gesamtkonzept für Pflegeberufe für die nächsten 10 Jahre entwickelt wird.

Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz einen ersten Schritt für mehr Pflegepersonal und damit für bessere Arbeitsbedingungen getan. Das zeigt, dass die Politik das gravierende Problem des Mangels an Fachpersonen in den Pflegeberufen und die damit verbundene mangelnde Zukunftssicherung der Bevölkerung hinsichtlich der pflegerischen Versorgung endlich erkannt hat und angehen möchte. In der letzten Legislaturperiode sind die professionell Pflegenden nahezu vergessen worden. Jetzt stehen ihre Belange zu Recht im Mittelpunkt.

Zu begrüßen ist die Rückkehr zum Prinzip der Selbstkostendeckung im Krankenhausbereich, im Bereich des Pflegepersonals. Was fehlt, um Personal nachhaltig und gestuft aufzubauen, ist der Einsatz eines verbindlichen Instrumentes zur Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfes in den Krankenhäusern. Für die Langzeitpflege soll dies Mitte des Jahres 2020 vorliegen. Ohne ein solches Instrument für die Krankenhäuser besteht die Gefahr, dass die Pflegepersonalbudgets chronisch unterfinanziert sein werden, da sie auf der Grundlage der derzeitigen defizitären Personalausstattung berechnet werden.

Die Unterstützung der Pflege im Krankenhaus darf jedoch nicht dazu führen, dass wegen des Wettbewerbs zwischen den Sektoren Stellen in der ambulanten und stationären Pflege in Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen noch schwerer zu besetzen sind. Wir brauchen eine Strategie, die das gesamte Berufsfeld im Blick hat.

Richtig ist, dass zumindest teilweise in stationären Pflegeeinrichtungen das Pflegepersonal für die medizinische Behandlungspflege nun seitens der Kassen finanziert wird. Hier ist sicherzustellen, dass nur Pflegepersonal diese Leistungen übernimmt, welches dazu auch qualifiziert ist und auch hier der finanzierte Stellenumfang ausgebaut wird.

Beim nächsten Schritt für eine Stärkung des Pflegepersonals muss dringend auch die ambulante Pflege und die Pflege in Reha-Kliniken stärker ins Auge gefasst werden, als dies jetzt erfolgt ist.“

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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PpSG - Es muss noch viel mehr passieren ...

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2018, 17:30

DEUTSCHE ALZHEIMER GESELLSCHAFT e.V.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft zur Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes

Berlin, 9. November 2018. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt die damit einhergehenden Verbesserungen für beruflich Pflegende. Gleichzeitig müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Angehörigen zu entlasten, die in Deutschland den weitaus größten Teil der Pflege leisten.

Das PpSG zielt darauf ab, die Ausstattung mit Pflegepersonal sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Pflegeheimen zu erhöhen. Unter anderem werden bei den Krankenhäusern bereits für 2018 rückwirkend die Tarifsteigerungen für Pflegekräfte voll refinanziert und neue und aufgestockte Pflegestellen von den Krankenversicherungen bezahlt. In den Pflegeheimen sollen insgesamt 13.000 neue Stellen für Pflegekräfte eingerichtet werden, die ebenfalls aus Mitteln der Krankenversicherungen finanziert werden. Allerdings gibt das Gesetz keine Antwort auf die Frage, woher diese neuen Pflegekräfte kommen sollen. Denn bereits heute herrscht Pflegenotstand und viele offene Stellen in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten können nicht besetzt werden.

Ebenso wenig berücksichtigt das neue Gesetz den Unterstützungsbedarf der Angehörigen, die in Deutschland rund 76 Prozent der Pflegebedürftigen betreuen. Wie der gerade am 8. November veröffentlichte Pflegereport der BARMER zeigt, wird die Pflege von Angehörigen unter oft extrem belastenden Bedingungen erbracht, und mehr als 40 Prozent von ihnen leisten dies am Rande oder unterhalb der Armutsgrenze.

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, sagt dazu: „Gerade Menschen mit Demenz sind darauf angewiesen, dass ihre Pflegepersonen Fachwissen und Geduld mitbringen. Das können sie nur, wenn die äußeren Bedingungen stimmen. Das neue Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es muss aber noch viel mehr passieren.“

HINTERGRUND
In Deutschland leben heute etwa 1,7 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzkranken wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

DIE DEUTSCHE ALZHEIMER GESELLSCHAFT E.V. SELBSTHILFE DEMENZ
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.11.2018
KONTAKT
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz Susanna Saxl Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
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WernerSchell
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen

Beitrag von WernerSchell » 10.11.2018, 16:19

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Spahn: "Wir haben Wort gehalten“
Bundestag beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz


Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Damit wird das Sofortprogramm Pflege umgesetzt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Wir halten Wort. Mit der Verabschiedung des Pflege-Sofortprogramms heute im Deutschen Bundestag lösen wir das Versprechen an alle Pflegekräfte in Deutschland ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern. Ab dem 01.01.2019 können Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen. Denn wir stellen sicher, dass die Krankenkassen 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanzieren.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn


Wesentliche Regelungen im Überblick

Pflegestellen
In der vollstationären Altenpflege werden die Voraussetzungen für 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen, die von den gesetzlichen Krankenkassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, berücksichtigt werden.
Um die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett ab 2019 vollständig refinanziert.

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Vergütung für Pflegekräfte
Ab 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind zur Finanzierung von Tariferhöhungen einzusetzen. Das ist zu belegen.
Die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden.

Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.
Krankenkassen werden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden.
Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung der Einrichtung können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

Pflege zu Hause
Pflegende Angehörige erhalten leichter Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.
Wegezeiten in der ambulanten Alten- und Krankenpflege werden besser honoriert.
Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.

Pflegepersonaluntergrenzen
Zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung im Krankenhaus werden die Pflegepersonaluntergrenzen weiterentwickelt. Dazu enthält das Gesetz entsprechende Aufträge an die Selbstverwaltungspartner.
2020 wird der sogenannte Gesamthausansatz eingeführt, der die Pflegepersonaluntergrenzen flankiert. Mit diesem Instrument wird das Verhältnis der Pflegekräfte zu dem zu leistenden Pflegeaufwand („Pflegequotient“) ermittelt, was Aufschluss über die Pflegepersonalausstattung und Arbeitsbelastung im gesamten Krankenhaus gibt.

Stroke Units
Zur Sicherung der Schlaganfall-Stationen (stroke units) in Krankenhäusern werden wirtschaftliche Belastungen der Krankenhäuser auf Grund von Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen insbesondere durch eine Verkürzung der Verjährungsfristen abgemildert.

Krankenhausfinanzierung
Es wird vorgegeben, dass die Höhe der Zu- und Abschläge bei der stationären Notfallversorgung zukünftig ohne eine Verbindung zum Landesbasisfallwert zu vereinbaren sind.
Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit 1 Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Die Anreize, für die Versorgung nicht mehr benötigte Krankenhausbetten abzubauen, werden verstärkt.
Für bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser in ländlichen Gebieten werden aus dem Pflegezuschlag ab 2020 insgesamt rund 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Rund 200 Millionen Euro aus dem Pflegezuschlag werden ab 2020 in die Landesbasisfallwerte überführt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass diese Mittel auch zur Finanzierung anderen Personalkosten als Pflegepersonalkosten genutzt werden.
Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Hierdurch wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden.

Digitalisierung
Der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung wird erweitert.
Die Frist für ärztlichen Praxen, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, wird aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie auf 1. Juli 2019 verschoben. Die notwendigen Verträge müssen die Praxen bis Ende März 2019 abschließen.

Qualitätsprüfung
Das von der Selbstverwaltung entwickelte neue System der Qualitätsprüfung und -darstellung wird ab dem 1. Oktober 2019 in der vollstationären Altenpflege verpflichtend eingeführt.

Downloads
Pressemitteilung: Bundestag beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PDF-Datei, 195 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... g_PpSG.pdf

Weitere Informationen
Sofortprogramm Pflege - Alle Informationen auf einen Blick
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flege.html
Gesetzentwurf (Beschlussfassung Bundestag, 9.11.2018) 1 MB
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... z_PpSG.pdf

Quelle. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministerium vom 09.11.20218
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) - Rüge

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2018, 13:36

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


DBfK Nordwest rügt Dortmunder Kliniken für Antrag auf Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

(Hannover) „Die Qualität der pflegerischen Versorgung muss in den Mittelpunkt des strategischen Krankenhausmanagements rücken“, fordert Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest e.V., als Reaktion auf einen offenen Brief von fünf Dortmunder Klinikgeschäftsführungen. Diese hatten zuvor eine Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für den Dortmunder Raum gefordert, da sie die durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erlassenen Mindestpersonalbesetzungen für Intensivstationen zum 01.01.2019 nicht einhalten könnten.

„Es ist in der Vergangenheit zur Gewohnheit kaufmännischer Klinikdirektoren geworden, der Pflegepersonalausstattung erst Aufmerksamkeit zu schenken, wenn diese gesetzlich und mit drohenden Sanktionen zu verbessern eingefordert werden“, so Martin Dichter. „Zu oft knickte die Politik in der Vergangenheit ein und korrigierte Qualitätsanforderungen nach unten – das darf nicht zur politischen Gewohnheit werden. Wir müssen uns klaren Herausforderungen stellen und diese angehen, auch, wenn der Weg dorthin unangenehm wird“. Mit der PpUGV werden Personaluntergrenzen gefordert, die noch unter den seit Jahren geforderten Untergrenzen der Fachgesellschaften zurückbleiben und sich an den schlechtesten 25% der der deutschen Kliniken orientieren. „Manche Kliniken haben die Forderungen in Pflegepersonal zu investieren schlicht jahrelang ignoriert, da dies im Zweifel sogar kurzfristig wirtschaftlich war. Da nun Sanktionen bei Nichteinhalten der Untergrenzen drohen werden plötzlich Alarmstufe Rot und ‚ethische Dilemmata‘ der Geschäftsführer ausgerufen und sich paradoxerweise auf die Gefährdung der Versorgungssicherheit berufen. Man muss auch hier ganz klar sagen: wer nicht rechtzeitig investiert, muss irgendwann reparieren. Ethische Dilemmata dürfen nicht mehr auf dem Rücken der beruflich Pflegenden ausgetragen werden. Hier sind wir jedoch angekommen und es ist ganz klar, dass viele Kliniken in Deutschland in der Vergangenheit zu wenig getan haben um Pflegepersonal zu gewinnen und im Beruf zu halten, sonst hätten wir andere Arbeitsbedingungen als sie im Schnitt aktuell vorzufinden sind.“, so Dichter weiter.

Den vollständigen Kommentar des offenen Briefes finden Sie mit Verweis auf eben solchen hier > https://www.dbfk.de/media/docs/regional ... _final.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2018
Burkhardt Zieger
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Lister Kirchweg 45 | D-30163 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Müller-Breslau-Straße 30A | D-45130 Essen
Telefon +49 511 696844-0 | Telefax +49 511 696844-299 | presse-nordwest@dbfk.de
www.dbfk.de
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Kritik an Personalmangel auf Kinderintensivstationen: Sofortiger Notfallplan gefordert!

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2018, 09:10

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Kritik an Personalmangel auf Kinderintensivstationen: Sofortiger Notfallplan gefordert!

Auf deutschen Kinderintensivstationen herrscht ein gravierender Mangel an Pflegepersonal. Zuletzt mussten deshalb Betten der Kinderintensivstation an der Medizinischen Hochschule Hannover gesperrt werden. „Das gefährdet die Patientensicherheit und Versorgungsqualität kritisch kranker und verletzter Kinder, insbesondere in den großen Ballungsräumen, wo Sperrungen von Betten aufgrund eines Mangels von Pflegenden an der Tagesordnung sind“, sagt Privatdozent Dr. Florian Hoffmann, Sprecher der Sektion „Pädiatrische Intensiv- und Notfallmedizin“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Als Dachgesellschaft bündelt die DIVI das Engagement von rund 30 medizinischen Fachgesellschaften und fordert die Politik jetzt auf, die Rahmenbedingungen für die Kinderintensivpflege mittels eines sofortigen Notfallplans zu retten.

„Wir steuern seit Jahren offenen Auges auf dieses Problem zu und können nun in einem der reichsten Länder der Welt die flächendeckende Versorgung von kritisch kranken oder schwer verletzten Kindern nicht mehr sicher gewährleisten“, so DIVI-Vertreter Florian Hoffmann, Oberarzt auf der Interdisziplinären Kinderintensivstation am Dr. von Haunerschen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München. Allen voran müssten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie die Bezahlung der Pflegekräfte deutlich verbessert werden. „Wenn auch in Ballungsräumen weiterhin kranke Kinder versorgt werden sollen, dann müssen sich die Pflegenden dieser Kinder auch das Leben in den Ballungsräumen leisten können. Vermeintlich ‚billige‘ Arbeitskräfte aus dem Ausland können kein ernst gemeinter Lösungsansatz sein“.

Bis zu 100 Kinder im Jahr pro Intensivstation abgelehnt

Eine aktuelle Umfrage der DIVI-Sektion „Pädiatrische Intensiv- und Notfallmedizin“ unter Kinderintensivstationen in Deutschland zeigt, dass im Mittel rund 20 Prozent der möglichen Intensivbetten wegen fehlender Pflegekräfte gesperrt sind. 25 Prozent der befragten Stationen gaben an, im vergangenen Jahr 25 bis 50 Patienten wegen fehlender Bettenkapazitäten nicht aufgenommen zu haben. Weitere 25 Prozent mussten sogar 50 bis 100 Kinder ablehnen. 72 Prozent der befragten Stationsleiter gaben an, dass in ihrer Region ein Defizit an Intensivbetten für Säuglinge und Kinder herrsche. Nur durch ein umfassendes und konsequent umgesetztes gesundheitspolitisches Gesamtkonzept kann erreicht werden, wieder mehr qualifizierte Pflegende zur Tätigkeit auf den Kinderintensivstationen zu motivieren. Dazu müsse zusammen mit Vertretern der Gesundheitspolitik auf Landes- und Bundesebene sofort ein Notfallplan erarbeitet werden, um die intensivmedizinische Versorgungsqualität kritisch kranker Kinder zu garantieren. „Das Gestern können wir nicht ändern, das Morgen schon, aber wir müssen heute damit anfangen“, sagt Dr. Florian Hoffmann.

Weitere Informationen:
https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... -auf-kinde...

Anhang
attachment icon PM: Kritik an Personalmangel auf Kinderintensivstationen: Sofortiger Notfallplan gefordert! > https://idw-online.de/de/attachment67345

Quelle: Pressemitteilung vom 20.11.2018
Torben Brinkema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.
https://idw-online.de/de/news706307
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Pflegekräfte fordern mehr Wertschätzung

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2018, 19:04

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 24.11.2018:
„Roter Salon“ in Kaarst:
Pflegekräfte fordern mehr Wertschätzung

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SPD-Vorsitzende Anneli Palmen, Verdi-Gewerkschaftssekretär Jürgen Pascha, Rosel Band, Leiterin des Johanniter-Stifts in Kaarst und Caritas-Vorstand Norbert Kallen. - Foto: NGZ - Tinter, Anja (ati)

Kaarst - Bei Podiumsdiskussion zum Thema Pflege im Alter waren sich alle einig: Die Politik muss handeln.
Von Katharina Molzberger
Die Bevölkerung wird immer älter. Der demografische Wandel ist keine Neuigkeit mehr und dennoch fehlt es an konkreten Lösungen für den aufkommenden Pflegebedarf im Alter. Auch der Rhein-Kreis Neuss und Kaarst sind davon betroffen. Im Zuge der Veranstaltungsreihe „Roter Salon“ lud die SPD zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Pflege im Alter – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung“. Im Foyer der VHS Kaarst traten der SPD-Landtagsabgeordneter Josef Neumann, Verdi-Gewerkschaftssekretär Jürgen Pascha, der Caritas-Vorstand im Rhein-Kreis Neuss, Norbert Callen und Rosel Band, Pflegedienstleiterin des Johanniter-Stifts Kaarst, auf. Moderiert von Anneli Palmen stellte jeder der Redner seine Position und Erfahrungen im Bereich der Altenpflege vor. Im Anschluss daran konnten die anwesenden Zuhörer Fragen stellen und sich selbst zum Thema äußern.
Als Hauptproblem der Pflege im Alter wurde von allen Beteiligten der Personalmangel genannt. Gründe dafür sind – neben der schlechten Bezahlung – die mangelnde Wertschätzung des Berufes und die Arbeitsbedingungen.
... (weiter lesen unter) https://rp-online.de/nrw/staedte/kaarst ... d-34668967
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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) ist nicht zur Auflösung des Pflegenotstandes geeignet

Beitrag von WernerSchell » 29.11.2018, 14:59

Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) ist nicht zur Auflösung des Pflegenotstandes geeignet!

Das vom Bundestag beschlossene "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" lässt nicht erkennen, wie der Pflegenotstand in den Pflegeeinrichtungen aufgelöst werden soll. 13.000 neue Stellen für die Behandlungspflege sind nur eine Art "Reparatur" einer gesetzgeberischen Fehlentwicklung und nicht geeignet, die Pflegesituation merkbar zu verbessern. Die u.a. von Jens Spahn zum PpSG vorgestellten und immer wieder erneuerten Sprechblasen sind offensichtlich zur Ablenkung von den wirklichen Problemen gedacht. Die von hier gemachten Vorschläge für eine Pflegereform sind offensichtlich nicht einmal zur Kenntnis genommen worden. Auch die von hier informierte Bundeskanzlerin hat nicht reagiert. Siehe insoweit:
"Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" - Pro Pflege - hat zum Referentenentwurf eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt! Tenor: Die vorgesehenen Regelungen reichen nicht, um den Pflegenotstand aufzulösen! Bei den Vorschlägen zur "Konzerten Aktion Pflege" wird es auf die Ergebnisse ankommen. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf - Dazu ergänzend mein ("Brand") Brief an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, vom 20.07.2018. > viewtopic.php?f=4&t=22801
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