Brigitte Heinisch - Beiträge, die informieren
Moderator: WernerSchell
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Brigitte Heinisch - Beiträge, die informieren
Brigitte Heinisch - Beiträge, die informieren:
Satt und sauber? Eine Altenpflegerin kämpft ... Buchtipp
viewtopic.php?t=9969&highlight=heinisch
Brigitte Heinisch - Solidarkreis informiert mit Flugblatt
viewtopic.php?t=11642&highlight=heinisch
Whistleblower in Altenpflege ... Buchtipp!
viewtopic.php?t=7335&highlight=heinisch
Whistleblower - Enthüller und Gesetzesdefizite
viewtopic.php?t=9875&highlight=heinisch
"Ich kann nicht gegen mein Gewissen arbeiten"
viewtopic.php?t=11114&highlight=heinisch
+++
Der Film zum Thema - anschaubar - unter:
http://www.youtube.com/watch?v=ZYo6U3Vwk1M
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Zuletzt geändert von WernerSchell am 10.02.2013, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Brigitte Heinisch kämpft weiter
Frau Brigitte Heinisch kämpft in ihrer Arbeitsrechtssache weiter und hatte jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen ersten Erfolg zu verbuchen. Ihre Beschwerde wurde dort angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland muss sich nun im Verfahren zur Sache äußern. Man darf über die weitere Behandlung der Streitsache gespannt sein. Wir werden hier weiter informieren.
Werner Schell
Werner Schell
»Regierung läßt Whistleblower schutzlos«
»Regierung läßt Whistleblower schutzlos«
Ein spezielles Netzwerk will Informanten den Rücken stärken, die Mißstände aufdecken.
Ein Gespräch mit Guido Strack
Gitta Düperthal
Guido Strack ist Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks und war als Verwaltungsjurist bis 2004 bei der Europäischen Union tätig
Whistleblower haben Ihren Namen daher, daß sie wie Fußball-Schiedsrichter die Pfeife benutzen, und Regelwidrigkeiten von Verwaltungen oder Unternehmen aufdecken. Können Sie am Beispiel der mit einem falschen Gutachten für verrückt erklärten hessischen Steuerfahnder belegen, warum es ein solches Netzwerk geben muß?
.... (mehr)
http://www.jungewelt.de/2010/02-04/055.php?print=1
Ein spezielles Netzwerk will Informanten den Rücken stärken, die Mißstände aufdecken.
Ein Gespräch mit Guido Strack
Gitta Düperthal
Guido Strack ist Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks und war als Verwaltungsjurist bis 2004 bei der Europäischen Union tätig
Whistleblower haben Ihren Namen daher, daß sie wie Fußball-Schiedsrichter die Pfeife benutzen, und Regelwidrigkeiten von Verwaltungen oder Unternehmen aufdecken. Können Sie am Beispiel der mit einem falschen Gutachten für verrückt erklärten hessischen Steuerfahnder belegen, warum es ein solches Netzwerk geben muß?
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Pflegemängel - bei öffentlichem Interesse informieren
Frau Brigitte Heinisch erhielt heute, 21.07.2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen. Das EGMR sah das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen als so wichtig an, dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt. Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.
Näheres dazu in diesem Forum unter
viewtopic.php?p=60388#60388
Näheres dazu in diesem Forum unter
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Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an
70.000 Euro
Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an
Dienstag, 11. Oktober 2011 17:28
Der Klinikkonzern Vivantes hat der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch 70.000 Euro angeboten und strebt damit eine außergerichtliche Einigung an. Die Berlinerin, die Missstände in ihrem Betrieb angeprangert hatte, wurde nach ihrer Kritik fristlos gekündigt. ....
http://www.morgenpost.de/politik/inland ... ld-an.html
Nach Entlassung
Altenpflegerin fordert 350.000 Euro von Vivantes
Dienstag, 11. Oktober 2011 17:42 - Von Ina Brzoska
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hatte Missstände bei ihrem Arbeitgeber Vivantes angeprangert, war daraufhin entlassen worden und siegte letztlich vor Gericht. Nun bietet ihr der Klinikkonzern Geld an. Allerdings weit weniger als gefordert. ....
http://www.morgenpost.de/politik/inland ... antes.html
Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an
Dienstag, 11. Oktober 2011 17:28
Der Klinikkonzern Vivantes hat der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch 70.000 Euro angeboten und strebt damit eine außergerichtliche Einigung an. Die Berlinerin, die Missstände in ihrem Betrieb angeprangert hatte, wurde nach ihrer Kritik fristlos gekündigt. ....
http://www.morgenpost.de/politik/inland ... ld-an.html
Nach Entlassung
Altenpflegerin fordert 350.000 Euro von Vivantes
Dienstag, 11. Oktober 2011 17:42 - Von Ina Brzoska
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hatte Missstände bei ihrem Arbeitgeber Vivantes angeprangert, war daraufhin entlassen worden und siegte letztlich vor Gericht. Nun bietet ihr der Klinikkonzern Geld an. Allerdings weit weniger als gefordert. ....
http://www.morgenpost.de/politik/inland ... antes.html
Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung
Arbeitsrecht
Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung
11.05.2012 · Werden Diskriminierungsklagen nun leichter, wird der Kündigungsschutz ausgeweitet? Die Urteile der europäischen Gerichte stellen die Juristen hierzulande vor immer neue Rätsel.
Von Caroline Freisfeld
Für viele deutsche Arbeitsrechtler ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Antidiskriminierung ein Buch mit sieben Siegeln: Verschmähte Bewerber sollen zwar keinen direkten Auskunftsanspruch gegen ein Unternehmen haben, wenn sie erfahren möchten, wer die Stelle bekommen hat. Aber trotzdem kann das Schweigen dazu in einem Diskriminierungsprozess dem Unternehmer zum Verhängnis werden (Az.: C-415/10; F.A.Z. vom 20. April)
..... (weiter lesen)
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 38998.html
Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung
11.05.2012 · Werden Diskriminierungsklagen nun leichter, wird der Kündigungsschutz ausgeweitet? Die Urteile der europäischen Gerichte stellen die Juristen hierzulande vor immer neue Rätsel.
Von Caroline Freisfeld
Für viele deutsche Arbeitsrechtler ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Antidiskriminierung ein Buch mit sieben Siegeln: Verschmähte Bewerber sollen zwar keinen direkten Auskunftsanspruch gegen ein Unternehmen haben, wenn sie erfahren möchten, wer die Stelle bekommen hat. Aber trotzdem kann das Schweigen dazu in einem Diskriminierungsprozess dem Unternehmer zum Verhängnis werden (Az.: C-415/10; F.A.Z. vom 20. April)
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Kluges Agieren bei Benennung von Mangelsituation
Es ist wohl weiter so, dass die hier angesprochene Entscheidung des EGMR nicht weiter hilft. Wir brauchen bundesdeutsche Gesetzesregeln, die den Beschwerdesachverhalt und die Ausschließung von Nachteilen klar regeln. Solange es solche Regelungen nicht gibt, müssen Pflegekräfte bei der Benennung von Mangelsituation sehr vorsichtig agieren, sich ggf. beraten lassen. Unkluges Verhalten kann schnell den Arbeitsplatz kosten.
S.M.
S.M.
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
Arbeitsrecht
Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
24.05.2012 · Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Missstände in ihrem Berliner Pflegeheim angeprangert hatte,
hat vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Sie erhält nun 90.000 Euro und akzeptiert ihre Kündigung.
.... (mehr)
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 62723.html
Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
24.05.2012 · Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Missstände in ihrem Berliner Pflegeheim angeprangert hatte,
hat vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Sie erhält nun 90.000 Euro und akzeptiert ihre Kündigung.
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http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 62723.html
Whistleblowing bleibt vorerst Gewissensentscheidung
Rechtsexperten: Whistleblowing bleibt vorerst Gewissensentscheidung
Berlin (epd). Die Veröffentlichung von Missständen in Unternehmen durch die eigenen Mitarbeiter bleibt nach Einschätzung von Rechtsexperten vorerst weiter eine Gewissensentscheidung. "Whistleblowing und Erhalt des Arbeitplatzes gehen in der Praxis nicht zusammen", sagte der Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, der Kölner Juraprofessor Ulrich Preis, dem epd. Der DGB bekräftigte die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Mitarbeiter vor Maßregelung und Kündigung.
Am Vortag war ein siebenjähriger Rechtsstreit um die Kündigung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch mit einem Vergleich endgültig beigelegt worden. Heinisch hatte ihren Arbeitgeber, den landeseigenen Krankenhauskonzern Vivantes, wegen Pflegemängeln angezeigt. Durch den Vergleich bleibt vorerst unklar, inwieweit die deutschen Arbeitsgerichte in ihrer Rechtsprechung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom vergangenen Juli Konsequenzen ziehen. Nach dem Verzicht der Bundesregierung auf Einspruch ist die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig.
.... (mehr)
http://www.epd.de/landesdienst/landesdi ... rst-gewiss
Berlin (epd). Die Veröffentlichung von Missständen in Unternehmen durch die eigenen Mitarbeiter bleibt nach Einschätzung von Rechtsexperten vorerst weiter eine Gewissensentscheidung. "Whistleblowing und Erhalt des Arbeitplatzes gehen in der Praxis nicht zusammen", sagte der Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, der Kölner Juraprofessor Ulrich Preis, dem epd. Der DGB bekräftigte die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Mitarbeiter vor Maßregelung und Kündigung.
Am Vortag war ein siebenjähriger Rechtsstreit um die Kündigung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch mit einem Vergleich endgültig beigelegt worden. Heinisch hatte ihren Arbeitgeber, den landeseigenen Krankenhauskonzern Vivantes, wegen Pflegemängeln angezeigt. Durch den Vergleich bleibt vorerst unklar, inwieweit die deutschen Arbeitsgerichte in ihrer Rechtsprechung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom vergangenen Juli Konsequenzen ziehen. Nach dem Verzicht der Bundesregierung auf Einspruch ist die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig.
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http://www.epd.de/landesdienst/landesdi ... rst-gewiss
Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
Interessante Entwicklung. Mit dem Vergleich hat die Entscheidung des EGMR an Wert verloren. Vergleich bedeutet immer Nachgeben auf beiden Seiten. Wer hat also welchen Rechtsstandpunkt aufgegeben? Wie ist das Recht zur Aufdeckung von Mängeln zu beurteilen? Wie sollen / können sich ArbeitenehmerInnen verhalten? Alles bleibt offen und letztlich ungeregelt. Fatal für die Beschäftigten. Es bleibt damit bei der von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits bei Bekanntwerden der Entscheidung des EGMR geäußerten Feststellung, dass weiterhin größte Vorsicht beim Ansprechen von Pflegemängel und Informieren darüber angesagt ist:Presse hat geschrieben:Arbeitsrecht
Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
24.05.2012 · Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Missstände in ihrem Berliner Pflegeheim angeprangert hatte,
hat vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Sie erhält nun 90.000 Euro und akzeptiert ihre Kündigung.
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http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 62723.html
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... schutz.php
Eine gesetzliche Regelung ist weiterhin dringend erforderlich! - Siehe dazu u.a. unter:
viewtopic.php?t=16148
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Ein langer, schwerer Prozess
Ein langer, schwerer Prozess
Berlin: Sie hat die Mängel in ihrem Pflegeheim öffentlich gemacht und wurde fristlos gekündigt. Jetzt, nach jahrelangem Rechtsstreit, hat die Altenpflegerin Brigitte Heinisch einen Vergleich mit dem Berliner Klinikkonzern Vivantes geschlossen. Dank ihres Prozesses haben Whistleblower in Zukunft mehr Rechtssicherheit.
Weiterlesen
http://www.verdi.de/themen/recht-datens ... 19b9e321cd
Quelle: Mitteilung vom 04.06.2012
Gabriele Feld-Fritz
ver.di Bundesverwaltung
Ressort 9, Fachbereich 3
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon: 030-6956-1860 Fax: -3420
(Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise max. 42 ct/min)
e-mail: gabriele.feld-fritz@verdi.de
Berlin: Sie hat die Mängel in ihrem Pflegeheim öffentlich gemacht und wurde fristlos gekündigt. Jetzt, nach jahrelangem Rechtsstreit, hat die Altenpflegerin Brigitte Heinisch einen Vergleich mit dem Berliner Klinikkonzern Vivantes geschlossen. Dank ihres Prozesses haben Whistleblower in Zukunft mehr Rechtssicherheit.
Weiterlesen
http://www.verdi.de/themen/recht-datens ... 19b9e321cd
Quelle: Mitteilung vom 04.06.2012
Gabriele Feld-Fritz
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Ressort 9, Fachbereich 3
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon: 030-6956-1860 Fax: -3420
(Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise max. 42 ct/min)
e-mail: gabriele.feld-fritz@verdi.de
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- Beiträge: 126
- Registriert: 27.09.2008, 12:28
Heinisch und die Pflegemängel - Ein langer, schwerer Prozess
Dass Frau Heinisch in einem langen und schweren Prozess klar Flagge gezeigt hat, ist grundsätzlich zu begrüßen. Nur, in dieser Art und Weise gegen Missstände vorzugehen, kann nicht die Regel sein. Daher ist der Gesetzgeber gefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen und die ArbeitnehmerInnen vor Nachteilen im Zusammenhang mit dem Beschwerdemanagement deutlicher als bisher zu schützen. Die von Frau Heinisch erwirkte Entscheidung beim EGMR hat leider - und da stehe ich nicht allein - keine wirkliche Klarheit gebracht. Der jetzt abgeschlossene Vergleich bestätigt in gewisser Weise diese Einschätzung.Service hat geschrieben:Ein langer, schwerer Prozess
Berlin: Sie hat die Mängel in ihrem Pflegeheim öffentlich gemacht und wurde fristlos gekündigt. Jetzt, nach jahrelangem Rechtsstreit, hat die Altenpflegerin Brigitte Heinisch einen Vergleich mit dem Berliner Klinikkonzern Vivantes geschlossen. Dank ihres Prozesses haben Whistleblower in Zukunft mehr Rechtssicherheit. ....
Daher rate ich dazu, die Entscheidungen im Falle Heinisch vielleicht als nützlich einzustufen. In diesem Zusammenhang aber von mehr Klarheit zu sprechen, halte ich für zu optimistisch.
Nursing Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!
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- Beiträge: 434
- Registriert: 18.05.2007, 10:32
Heinisch und die Pflegemängel - Ein langer, schwerer Prozess
Hallo und guten Morgen Forum!Nursing-Neuss hat geschrieben: Dass Frau Heinisch in einem langen und schweren Prozess klar Flagge gezeigt hat, ist grundsätzlich zu begrüßen. Nur, in dieser Art und Weise gegen Missstände vorzugehen, kann nicht die Regel sein. Daher ist der Gesetzgeber gefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen und die ArbeitnehmerInnen vor Nachteilen im Zusammenhang mit dem Beschwerdemanagement deutlicher als bisher zu schützen. Die von Frau Heinisch erwirkte Entscheidung beim EGMR hat leider - und da stehe ich nicht allein - keine wirkliche Klarheit gebracht. Der jetzt abgeschlossene Vergleich bestätigt in gewisser Weise diese Einschätzung.
Daher rate ich dazu, die Entscheidungen im Falle Heinisch vielleicht als nützlich einzustufen. In diesem Zusammenhang aber von mehr Klarheit zu sprechen, halte ich für zu optimistisch.
Ich sehe die Entwicklung um die Rechtsstreitigkeiten von Frau Heinisch auch nicht sehr optimistisch. Aufgrund der vielfältigen Rechtsbeurteilungen und des jetzigen Vergleiches - bedeutet ja beiderseitiges Nachgeben - ist völlig offen, wie in zukünftigen ähnlich gelagerten Fällen zu verfahren ist. Für die ArbeitnehmerInnen hat es leider keine Klarheit gegeben. Daher plädiere ich auch für eine neue gesetzliche Regelung und bin gespannt, wie die diesbezügliche Petition abschließend beschieden wird.
MfG Sabrina Merck
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de