Wundversorgung - ärztliche Anordnung & Weigerungsrecht

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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KFH NW

Wundversorgung - ärztliche Anordnung & Weigerungsrecht

Beitrag von KFH NW » 08.04.2006, 13:00

Wundversorgung. Absolventin gefragte Expertin
16.03.2006

Auf dem PflegeCongress 2006 der Johanniter in Bonn sprach Diplom-Berufspädagogin Uschi Laag (40), Absolventin des Studiengangs Pflegepädagogik zur "Rechtlichen Stellung der Pflegekraft im Rahmen des Wundmanagements." Diplom-Berufspädagogin Laag hat auch ihre Diplomarbeit an der KFH NW zu diesem Thema geschrieben.

Die Relevanz des Themas zeigt sich allein schon dadurch, dass die potentielle Haftung für eine fehlerhafte Wundbehandlung nicht selten einer uneindeutigen, allgemeinen Aufteilung der Verantwortungsbereiche geschuldet ist. So liegt die Anordnung der Wundbehandlung im Verantwortungsbereich des Arztes, die Durchführung hingegen in der Verantwortlichkeit der Pflegenden. Betroffen sind von dieser Problematik vor allem die Bereiche der ambulanten und stationären Altenpflege: hier existiert kein ärztliches Weisungsrecht gegenüber der Pflege. Doch darf die Pflege nicht ohne Anordnung des Arztes in der Wundversorgung tätig werden.
Trotz der Zuordnung der Verantwortungsbereiche sind auch die Pflegenden nicht von zivil- oder strafrechtlicher Haftung ausgeschlossen, zumal viele Pflegende über umfassende Kenntnisse in der Wundversorgung verfügen. Je nach Fall sind sie deshalb auch verpflichtet, die Ausführung fehlerhafter Anordnungen zu verweigern. Um nun eine flächendeckend zufriedenstellende Versorgung der Patienten mit Problemwunden sicher zu stellen, so Laag, ist eine fachliche Qualifikation sowohl von Pflegenden, als auch von Ärzten notwendig.
Dazu gehört auch die Diskussionsbereitschaft untereinander, beides möglich durch die Zusammenarbeit in Wundzentren. Beider Seiten Sorgfaltspflicht ist, Leistungen entsprechend dem medizinischen bzw. pflegerischen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erbringen.

Uschi Laag, Dipl.-Berufspädagogin (FH), arbeitet sowohl an der Pflegekrankenschule als auch in der Weiterbildung des Bildungszentrums Diakonie im Ruhrgebiet gGmbH und beginnt nun ein von der Bosch-Stiftung gefördertes Forschungsprojekt am Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V., Köln, dip.
Im vergangenen Semester hat die Absolventin gemeinsam mit Prof. Dr. Volker Großkopf eine Lehrveranstaltung zu "Rechtlichen Fragen der künstlichen Ernährung" gegeben.

Kontakt: Prof. Dr. Volker Großkopf

Quelle: http://www.kfhnw.de/presseinfos/sp_auto_7991.php

H.P.

Wuindversorgung - fehlerhafte Anordnung

Beitrag von H.P. » 08.04.2006, 13:01

Zum Thema

Pflegende sollten fehlerhafte Anordnung je nach Fall verweigern

berichtet die Zeitschrift CAREkonkret, Ausgabe vom 07.04.2006 (Seite 4)!

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