Pflegebedürftigkeit - Vorsorgenotwendigkeit !!!

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Pflegebedürftigkeit - Vorsorgenotwendigkeit !!!

Beitrag von Service » 12.04.2008, 17:02

Pflege-Pflichtversicherung als Grundversorgung und Pflegerente als Pflegevorsorge

Pflegebedürftigkeit – stets ein Problem für Andere?

Je mehr über ein Thema gesprochen wird, desto mehr spalten sich die Meinungen. Unklarheiten über die tatsächlichen Leistungen aus der Pflege-Pflichtversicherung, und zwar dann, wenn es einen selbst betrifft – denn sonst reichen die Zahlungen ja immer – veranlasst dazu, dieses Thema weit wegzuschieben.

Die Einführung der Pflege-Pflichtversicherung erzeugte die Denkweise, dass jeder dadurch für den Fall seiner Pflegebedürftigkeit vorgesorgt hat. Hier liegt das eigentliche Missverständnis, denn die Pflege-Pflichtversicherung deckt lediglich einen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten ab.

Die Bezeichnung „Pflegekosten“ muss näher untersucht werden, um zu verdeutlichen, dass eine staatliche Absicherung niemals für die insgesamt anfallenden Beträge aufkommen kann. Die Zusammensetzung der Kosten einer Pflegeeinrichtung beinhaltet die Unterbringung, sprich Miete, die Verpflegung, die Pflegekosten und meist einen Zuschlag für die Ausbildung des Pflegepersonals. Die Pflege-Pflichtversicherung basiert auf der anfallenden erforderlichen Pflege, eingeteilt in Pflegestufe I, Pflegestufe II und Pflegestufe III.

Nicht die Beschränkung auf Höchstbeträge innerhalb einer Pflegestufe bringt die Belastung für den Einzelnen, sondern aus der Splittung der anfallenden Kosten zeigt sich deutlich, dass grundsätzlich eigene Zuzahlungen zu leisten sind.

In Anbetracht der Kostensätze für ambulante und stationäre Pflege ist schon allein aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar, wie die Nachhaltigkeit der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung dauerhaft gewährleistet werden kann, auch bzw. gerade unter Berücksichtigung der Laufzeit von gerade 13 Jahren der gesetzlichen Pflege-pflichtversi-cherung.

Allerdings wird seitens der Verantwortlichen ein Kostendruck dahingehend zu Lasten der Betroffenen ausgeübt, dass die eigentliche Pflege stoppuhrmäßig erfolgen soll. Es ist kaum möglich, menschlich qualitativ hochwertige Pflege in enge Zeiträume zu pressen. Es ist deprimierend, wenn vorgeschrieben wird, dass für die tägliche Pflege nur wenige Minuten angesetzt werden, und zwar so knapp bemessen, dass selbst ein Gesunder länger dafür benötigt. Es scheint mehr die Kostenaufteilung Grundlage gewesen zu sein, um damit die ausreichende Zahlung aus der Pflege-Pflichtversicherung darzustellen.

Wie vereinbart sich dies mit der Würde des Menschen besonders im Alter? Wird nicht bei der Versorgung von Kindern stets von liebevoller Zuwendung gesprochen, von der Unterstützung der Eltern, damit sie mit ihren Kindern möglichst viel Zeit verbringen können und versucht, damit gute Gefühle auszulösen?

Die demografische Entwicklung zeigt für die nächsten Jahre eine drastische Zunahme an Pflegefällen. So wird von einer Verdoppelung der Pflegebedürftigkeit gesprochen. Daraus ergibt sich ein steigender Bedarf an Personal und Pflegeeinrichtungen. Jedoch fehlt der finanzielle Anreiz für junge Menschen, diesen Beruf zu ergreifen.

Spätestens hier stellt sich die Frage nach einer privaten Vorsorgenotwendigkeit im Falle der Pflegebedürftigkeit, besonders auch deshalb, weil mit Kostensteigerungen zu rechnen ist und der Zuschuss aus der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung schon heute als begrenzt gesehen wird, selbst nach Inkrafttreten der Pflegereform zum 01.07.2008. Die Kosten für einen Pflegeplatz werden je nach Pflegebedarf im Bundesdurchschnitt zwischen ca. € 2.800,-- und € 3.300,-- angegeben.

Könnte es doch sein, dass Sie auch zu denjenigen gehören, die auf Hilfe im Alter angewiesen sind? Sie haben Ihr ganzes Leben von der Lehre an über die Familiengründung, Kindererziehung, über Ihre Kariere bis hin zum Rentenalter eigenverantwortlich, erfolgreich und selbstbewusst alle Hürden genommen. Jetzt kommen Sie in eine Situation, wo Ihnen diese Selbstbestimmung abgenommen wird, weil Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in vollem Umfang selbst versorgen können.

Pflegebedürftig sein, heißt nicht gleich in ein Pflegeheim gehen zu müssen. Pflege zu erhalten bedeutet aber einen höheren Kostenaufwand. Und genau hier benötigen Sie den finanziellen Freiraum.

Reicht die Altersrente für eine Finanzierung des Pflegeplatzes und sind genug finanzielle Mittel für den Partner vorhanden?

Weil Sie eine Vorsorge getroffen haben, können Sie leichter Schwierigkeiten bewältigen, sich Annehmlichkeiten gönnen.

Ergibt sich als Fazit die Wichtigkeit einer finanziellen Vorsorge, bietet die Webseite

http://www.pflegerente-24.de

die Berechnungsmöglichkeit einer zusätzlichen privaten Pflegerente im Falle der Pflegebedürftigkeit für jeden Einzelnen.

Die private Pflegerente zur Finanzierung des Pflegeplatzes – ob stationär oder häuslich – wird eine Grundvoraussetzung für die soziale Absicherung (ohne finanzielle Unterstützung der Angehörigen, Vermeidung von Altersarmut, ohne Sozialamt) werden.

Finanziell nicht auf die Zuzahlungen der Angehörigen angewiesen zu sein, heißt aber auch
ich werde meinen Kindern nicht zur Last fallen!

Bernd Kaliske
Landesdirektor
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