Behandlungspflege - ohne Krankenpflegehilfe?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Sabine B
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Behandlungspflege - ohne Krankenpflegehilfe?

Beitrag von Sabine B » 28.07.2006, 20:43

Guten Tag! an das W.Schell Pfl.Team.

Auch wenn das Thema inzwischen schon einen Bart hat und ich in Eurem Forum schon alle Beiträge über dieses Thema nahezu "gefressen" habe, würde ich doch gerne wissen, ob sich mein Arbeitgeber korrekt verhält, oder doch nur einfach " feige " ist.

Vorab die Darstellung des Sachverhalt`s.

Ich bin 45 Jahre alt und habe meine Ausbildung zur KPH 1978 beendet. In meiner jetzigen Anstellung in einer Einrichtung für Blinde u. Sehbehinderte vornehmlich alte Menschen, gibt es desweiteren 4 Wohneinheiten mit Mehrfachbehinderten Jugendlichen u. Erwachsenen. Auf einer dieser Gruppen bin ich seit 16 Jahren tätig. Wie wir nun alle wissen, wurde den Pflegehelfern und auch den 1 jährig Examinierten , die ausübung der med. Behandlungspflege vor geraumer Zeit aberkannt. " Ich hatte immer viel Freude an dieser Tätigkeit", konnte mich aber im laufe der Zeit damit abfinden es nicht mehr tuen zudürfen, wenn wie ich finde, diese Regelung jeglicher "Logik" entbehrt. Meine Einrichtung arbeitet nach § XI, nach dem Pflegeleitbild der M.Krowinkel. Diese neue Regelung das nur noch Pflegefachkräfte die med. Behandlungspflege ausführen darf, nimt mein Arbeitgeber sehr ernst, was ich auch durchaus löblich finde, man will ja keinen Ärger mit dem MDK haben! Was ich jedoch nicht verstehe und da findet auch kein Weg herein, die Erzieher als Fachkraft ohne jeglicher Kenntnis von Arzneimittellehre dürfen die med. Behandlungspflege ( nur in den Behinderten Gruppen) ausführen.
Ich als KPH, hatte Arzneimittellehre, darf es nicht! Der Grund, ich habe keine 3 jährige Ausbildung in der Pflege.
Wenn alle 3 jährig Ausgebildeten die Behandlungspflege machen dürfen, nur weil Sie einen Beruf in 3 Jahren erlernt haben, dann kann der Bäcker von gegenüber das ja dann auch tuen! Oder liege ich da so falsch?
Meine Anregung in einer klar definierten Dienstanweisung, mein handeln in der Behandlungspflege zudokumentieren, damit wir Dienstpläne einfacher gestalten können( wichtig für die Urlaubszeit und der Abwesenheit der kranken Kollegen) wird von allen Seiten abgeschmettert.
Man sagt mir wörtlich, das Eisen wäre zu heiß!- Kommen Sie wieder wenn es eine klare regelung zu diesem Thema gibt und DAS so glaube ich, wird wohl nie der Fall sein!
Wollte damit mal kund tuen das der "Unsinn", welcher am grünen Tisch zusammengebraut wird, greift und unsere Arbeit damit nicht leichter sondern erst recht erschwert wird.

Danke für`s zuhören!

MfG Sabine B

Herbert Kunst
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Beitrag von Herbert Kunst » 29.07.2006, 06:21

Hallo Sabine,

zum Thema: Wer darf was, wann usw. ist in der Tat in diesem Forum eigentlich schon alles gesagt worden. Zu Deinem Sachverhalt noch einmal meine Sichtweise in Kürze:

In der Pflege gibt es nach dem Krankenpflegegesetz keinen Tätigkeitsschutz. Es wird letztlich auf die materielle Kompetenz abgestellt. Man darf im Allgemeinen das, was man gelernt und ausreichend praktisch geübt hat (muss dann ggf. ärztliche bestätigt werden).

Soweit die Leistungsträger der Aufsicht des MDK unterliegen, wird z.T. streng darauf geachtet, dass nur befähigtes Personal eingesetzt wird. Faustregel: 3jährig ausgebildetes Pflegepersonal darf (umfassend) Behandlungspflege ausführen, 1jährig ausgebildetes Personal nicht oder nur sehr eingeschränkt (unterstellt, die können das nicht, weil nicht gelernt). Die Arbeitgeber geben solche Anforderungen des MDK dann als Anweisung an die Mitarbeiter weiter. Ob dies vernünftig ist, kann bezweifelt werden.

Auf keinen Fall kann ich nachvollziehen, dass Erzieher solche Verrichtungen ausführen dürfen, die eigentlich nach den o.a. Grundsätzen in die Hand 3jährig ausgebildeter Pflegekräfte gehören. Wenn aber schon Erzieher eingesetzt werden, angelernt, z.B. in der Medikamentenverteilung einbezogen werden, dann muss das auch für 1jährig ausgebildete Pflegekräfte gelten.

Allerdings hat es der Arbeitgeber immer in der Hand, auch bei vorhandener Qualifikation der Mitarbeiter Einschränkungen zu verfügen (Direktionsrecht).

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Herbert Kunst
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Hilfskräfte in stationären Einrichtungen - Aufgaben?

Beitrag von Herbert Kunst » 30.07.2006, 06:56

Hallo Sabine,

möchte doch ergänzend auf folgende Beiträge aufmerksam machen:

Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=t%E4tigkeitsschutz

s.c.-Spritzen durch Altenpflegehelfer oder Schüler
viewtopic.php?t=4023&highlight=t%E4tigkeitsschutz

Hilfskräfte in stationären Einrichtungen - Aufgaben?
viewtopic.php?t=3775&highlight=t%E4tigkeitsschutz

Altenpflegeausbildung und Praktikum im Krankenhaus
viewtopic.php?t=3603&highlight=t%E4tigkeitsschutz

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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