Hallo,
ich habe an anderer Stelle des Forums kürzlich auf eine ähnliche Frage geantwortet und mache zunächst einmal darauf aufmerksam. Bin jetzt unter Zeitdruck und erwarte zunächst eine Rückmelung, ob eine Erhellung zur Fragestellung eingetreten ist.
Gruß
Herbert Kunst
... da es weder in der Alten- noch in der Krankenpflege einen Tätigkeitsschutz gibt, ist die Übertragung der Verrichtungen außerhalb der eigentlich Pflege mehr oder weniger umstritten.
Aber:
Was man theoretisch gelernt und praktisch geübt habe, darf man u.U. auch machen, vorausgesetzt, es gibt eine diesbezügliche Anordnung (Delegation).
In diesem Homepage gibt es umfangreiche Informationen zur
Mitwirkung des Pflegepersonals bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie
Fundstelle:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
Ich empfehle zunächst das Studium der einschlägigen Beiträge. Dann bitte ggf. wieder melden und konkrete Probleme beschreiben. Wir können dann gerne weiter diskutieren.
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