Behindertenarbeit: Medikamente richten & Verabreichen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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maerchenmond
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Behindertenarbeit: Medikamente richten & Verabreichen

Beitrag von maerchenmond » 12.07.2007, 22:20

Medikamente richten & Verabreichen in der Behindertenarbeit

Arbeite in einem Wohnheim für behinderte Menschen und zur Zeit führen wir eine Diskussion, wer oder welche Berufsgruppen Medikamente richten oder verabreichen dürfen??
Wir sind fast ausschließlich Erzieher und ein Sozialpädagoge. Ich selbst bin Altenpfleger und Erzieher.
Nun meine Frage: Dürfen Erzieher Medikamente richten oder verabreichen?? Wie sollte es dokumentiert werden?? Gibt es Gesetzestexte in denen man dies nachlesen kann??
Wir sind übrigens ein Heim der Eingliederungshilfe, so dass die Richtlinien wie z.B. in einem Altersheim nicht greifen. Wir besitzen noch keine Dokumentation im eigentlichen Sinne.

Herbert Kunst
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Medikamente richten & Verabreichen

Beitrag von Herbert Kunst » 13.07.2007, 07:00

Guten Morgen,

es gibt bereits zahlreiche Beiträge zum Thema. Bitte zunächst alle Texte auswerten. Dann wird möglicherweise Klarheit bestehen. Ggf. nochmals melden. Dann kann weiter diskutiert werden.

Verabreichung von Medikamenten in Werkstätten für Behinderte ...
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... GABE02.pdf

Es ergeben sich immer wieder rechtliche Zweifelsfragen
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... GABE01.pdf

Medikamentenabgabe durch Pflegehelfer/innen
viewtopic.php?t=572&highlight=behandlungspflege

Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=behandlungspflege

Aufgaben von Pflegekräften und Hilfspersonal??
viewtopic.php?t=4733&highlight=behandlungspflege

Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Karl Büser
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Re: Behindertenarbeit: Medikamente richten & Verabreiche

Beitrag von Karl Büser » 13.07.2007, 07:28

maerchenmond hat geschrieben:.... Dürfen Erzieher Medikamente richten oder verabreichen?? Wie sollte es dokumentiert werden?? Gibt es Gesetzestexte in denen man dies nachlesen kann??
Wir sind übrigens ein Heim der Eingliederungshilfe, so dass die Richtlinien wie z.B. in einem Altersheim nicht greifen. Wir besitzen noch keine Dokumentation im eigentlichen Sinne. ...
Hallo,
Herbert Kunst hat schon hilfreiche Texte benannt. Bei deren Auswertung wird hoffentlich Klarheit bestehen. Leider ist es so, dass es keine konkreten Rechtsvorschriften gibt, die die aufgeworfenen Fragen nachvollziehbar beantworten.
Heilkundliche Verrichtungen (im weitesten Sinne) dürfen immer nur solche Personen erledigen, die die jeweils erforderlichen Kenntniss und Fähigkeiten abgeben. Man muss nämlich immer bei dienstvertraglichen Tätigkeiten mit der erforderlichen Sorgfalt arbeiten (§§ 276, 278 BGB). Daran muss man sich immer messen lassen. Wer mehr gelernt und geübt hat, kann mehr Aufgaben übernehmen. Daher wird sich die Frage stellen, was die Erzieher wissen und können. Alle Verrichten sind natürlich nach den üblichen Rechtsgrundsätzen zu dokumentieren. Alles, was wichtig ist, muss dokumentiert werden.
Siehe in diesem Forum z.B. unter
search.php?mode=results
viewtopic.php?t=4602&highlight=pflegedokumentation
MfG
Karl
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de

Gerhard Schenker
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Haftpflichrisiko durch Versicherung absichern lassen

Beitrag von Gerhard Schenker » 13.07.2007, 14:07

Melde mich mit einem kurzen Hinweis:

Stellen und Verabreichen von Medikamenten ist sicherlich nicht eine der typischen Berufsaufgaben von Erziehern. Wenn ich auch unter Umständen eine solche Aufgabenübernahme für vertretbar erachte, erscheint mir doch wichtig:
Auf jeden Fall sollten die Erzieher darauf bestehen, dass das Haftpflichtrisiko durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt wird.

G.Sch.

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