Meldepflicht bei selbstverschuldeten Krankheiten ...?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Meldepflicht bei selbstverschuldeten Krankheiten ...?

Beitrag von Presse » 01.10.2007, 17:59

Ärzte wehren sich gegen Meldepflicht bei selbstverschuldeten Krankheiten

Gegen eine Meldepflicht bei selbstverschuldeten Krankheiten wehrt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV. „Die ärztliche Schweigepflicht wird ausgehöhlt, die vertrauensvolle Beziehung von Patienten zu ihren Ärzten geht verloren. Ärzte sind keine Hilfspolizisten der Krankenkassen, und Arztpraxen keine Abhörstationen der Kassengeschäftsstellen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Köhler, am Montag in Berlin. Hintergrund: Seit der jüngsten Gesundheitsreform müssen Versicherte [...]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30003

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Komplikationen bei Schönheits-OPs melden

Beitrag von Presse » 02.10.2007, 06:38

Mediziner sollen Komplikationen bei Schönheits-OPs melden

Ärzte und Krankenhäuser sprechen von einem Anschlag auf das Schweigegebot, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt beruft sich auf Gesetze.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,508649,00.html
Quelle: Der Spiegel

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Schäden durch Schönheits-Op.: Ärzte gegen Meldepflicht

Beitrag von Ärztliche Praxis » 02.10.2007, 06:49

Geplantes Gesetz ein «Anschlag auf die ärztliche Schweigepflicht»
Schäden durch Schönheits-Op.: Ärzte gegen Meldepflicht
Als Anschlag auf die ärztliche Schweigepflicht hat der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, den Plan des Gesundheitsministeriums bewertet, die Ärzte im Falle sogenannter selbst verschuldeter Krankheiten wie Schäden durch Schönheitsoperationen und Tattoos zur Mitteilung an die Kassen zu verpflichten.

01.10.07 - Gegenüber dem Berliner "Tagesspiegel" (Montag) sprach Hoppe von einem "Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis". Er sagte: "Wir lassen uns nicht zu Schnüfflern im Auftrag der Krankenkassen machen." Der Chef des Klinikärzteverbandes Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, nannte das Vorhaben "brandgefährlich".

Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, warf Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), vor, Ärzte zu Handlangern der Krankenkassen machen zu wollen. "Es ist absolut inakzeptabel, dass die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt wird", erklärte Bauer am Sonntag in Berlin.

Gesundheitsschäden nach Schönheitsoperationen sollen gemeldet werden
Am Wochenende war bekannt geworden, dass Ärzte bei Kassenpatienten künftig melden sollen, wenn es infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings zu Gesundheitsschäden kommt. Hoppe kündigte an, dass sich die Ärzte dagegen "mit allen gebotenen Mitteln zur Wehr setzen" würden. Das Ministerium solle "seine Pläne schnellstmöglich einstampfen".

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Samstag in Berlin einen Bericht des Magazins "Der Spiegel", wonach eine entsprechende Gesetzesänderung in Vorbereitung ist. Auf diese Weise könnten die Patienten durch ihre Kassen für die Behandlungskosten in Regress genommen werden.

Bereits mit der Gesundheitsreform in diesem Frühjahr wurde beschlossen, dass die Betroffenen die Behandlung künftig im Wesentlichen selbst bezahlen müssen, wenn es nach einer medizinisch nicht notwendigen Behandlung zu Schwierigkeiten kommt. Nach Spiegel-Informationen scheiterte das Vorhaben in der Praxis bislang daran, dass die meisten Mediziner ihre Patienten nicht anschwärzen wollten.

dpa / jb

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 230593.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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Ärzte sollen «selbstverschuldete Krankheiten» melden

Beitrag von Ärztliche Praxis » 02.10.2007, 16:31

Ärzte sollen «selbstverschuldete Krankheiten» melden
Auch der Sozialverband ist gegen Kassen-Spione
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat die Bundesregierung aufgefordert, die geplante ärztliche Meldepflicht bei so genannten selbstverschuldeten Krankheiten zu streichen.

02.10.07 - Nach Ärztepräsident Hoppe forderte auch der SoVD-Chef Adolf Bauer eine entsprechende Rücknahme. Im Referentenentwurf des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes (PfWG) sei eine Änderung des § 294a SGBV versteckt, die sich auf die Gesundheitsreform 2007 beziehe und die in keinem Zusammenhang mit der Pflegereform stehe.

Adolf Bauer: "Offensichtlich erweist sich nun die Umsetzung des Verschuldensprinzips in der Praxis als schwierig, weil die Krankenkassen bislang nicht nachweisen können, dass eine ,selbstverschuldete Krankheit' vorliegt. Deshalb sollen nun die Ärzte zum Handlanger der Krankenkassen gemacht werden. Der SoVD lehnt dies mit allem Nachdruck ab."

Schaden für das Verhältnis Arzt und Patient

Bauer weiter: "Es ist absolut inakzeptabel, dass die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden soll. Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig beeinträchtigt."

Die Meldepflicht für so genannte selbstverschuldete Krankheiten wäre nach SoVD-Angaben ein Dammbruch. Denn die Gesundheitsreform 2007 eröffne auch bei anderen "selbstverschuldeten Krankheiten" die Möglichkeit, die Patienten an den Kosten zu beteiligen.

Dies ließe sich zum Beispiel auch auf Raucher oder Übergewichtige anwenden. Damit würde die Privatisierung gesundheitlicher Risiken weiter vorangetrieben. Das wäre ein Wendepunkt und der Abschied von der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer heutigen Form.

ots / kü

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 316460.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
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Meldepflicht bei "selbstverschuldeten Krankheiten"

Beitrag von Presse » 03.10.2007, 06:59

SoVD: Ärztliche Meldepflicht bei "selbstverschuldeten Krankheiten" muss verhindert werden

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die geplante ärztliche Meldepflicht bei so genannten selbstverschuldeten Krankheiten zu streichen. Im Referentenentwurf des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes (PfWG) ist eine Änderung des § 294a SGBV versteckt, die sich auf die Gesundheitsreform 2007 bezieht und die in keinem Zusammenhang mit der Pflegereform steht.

Die geplante Neuregelung des § 294 a SGB V sieht vor, dass Vertragsärzte den Krankenkassen Mitteilung machen müssen, wenn Patienten Krankheiten "selbst verschuldet" haben. Damit soll die Umsetzung der entsprechenden Vorschriften des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes ermöglicht werden, wonach Patienten an den Behandlungskosten beteiligt werden können, wenn sie die Behandlung "selbst verschuldet" haben. Dies bezieht sich u. a. auf gesundheitliche Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings.

Der SoVD hat bereits die Einführung des Verschuldensprinzips in die gesetzliche Krankenversicherung entschieden abgelehnt. Offensichtlich erweist sich nun die Umsetzung des Verschuldensprinzips in der Praxis als schwierig, weil die Krankenkassen bislang nicht nachweisen können, dass eine "selbstverschuldete Krankheit" vorliegt. Deshalb sollen nun die Ärzte zum Handlanger der Krankenkassen gemacht werden. Der SoVD lehnt dies mit allem Nachdruck ab.

Es ist absolut inakzeptabel, dass die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden soll. Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig beeinträchtigt. Die ärztliche Meldepflicht für so genannte selbstverschuldete Krankheiten muss verhindert werden.

Die Meldepflicht für so genannte selbstverschuldete Krankheiten wäre ein Dammbruch. Denn die Gesundheitsreform 2007 eröffnet auch bei anderen "selbstverschuldeten Krankheiten" die Möglichkeit, die Patienten an den Kosten zu beteiligen. Dies ließe sich zum Beispiel auch auf Raucher oder Übergewichtige anwenden. Damit würde die Privatisierung gesundheitlicher Risiken weiter vorangetrieben. Das wäre ein Wendepunkt und der Abschied von der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer heutigen Form.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung vom 1.10.2007
http://www.sovd.de/1174.0.html

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Meldepflicht bei selbstverschuldeten Krankheiten

Beitrag von Presse » 03.10.2007, 07:12

Ärzteverbände:
Weitere Kritik an Meldepflicht bei selbstverschuldeten Krankheiten

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe, hat Pläne des Bundesgesundheitsministeriums kritisiert, im Falle sogenannter selbst verschuldeter Krankheiten Ärzte zur Mitteilung an die Krankenkassen zu verpflichten. Das Vorhaben des Ministeriums sei ein „Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis“, sagte Hoppe dem Berliner Tagesspiegel. „Die Patienten werden kein Vertrauen mehr fassen können, wenn [mehr] ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=23871

Dieter Radke
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Wer sich schädigt, muss Reparaturkosten selbst tragen

Beitrag von Dieter Radke » 03.10.2007, 10:41

Seit Jahren verschandeln Kinder und Jugendliche (einschließlich junge Erwachsene) ihren Körper mit allerlei "Schmuck"!

Gesundheitliche Schädigungen sind vorprogrammiert mit der Folge, dass irgendwann ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Es kann nicht angehen, dass diese Reparaturarbeiten zu Lasten des Solidarsystems gehen. Daher ist es völlig in Ordnung, dass die Kosten solcher Korrekturmaßnahmen zu Lasten desjenigen gehen, der sie zu vertreten, verursacht hat.
Eine andere Frage ist, wie dies geregelt wird, ob per Meldepflicht der Ärzte oder dadurch, dass die Ärzte verpflichtet werden, solche Maßnahmen als Kassenleistung abzulehnen und per IGel anzubieten.
Ich habe aber auch keine Probleme mit einer Meldepflicht, da hierdurch das Vertrauen der gerecht und anständig denkenden Patienten nicht beeinträchtigt wird.
Wenn wir das Gesundheitssystem leistungsfähig erhalten wollen, müssen wir vermeidbare Kosten zurückweisen - ohne wenn und aber!

Dieter
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.

Marlene Böttinger
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Wer sich schädigt, muss Reparaturkosten selbst tragen

Beitrag von Marlene Böttinger » 04.10.2007, 06:56

Dieter Radke hat geschrieben:.... Gesundheitliche Schädigungen sind vorprogrammiert mit der Folge, dass irgendwann ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Es kann nicht angehen, dass diese Reparaturarbeiten zu Lasten des Solidarsystems gehen. Daher ist es völlig in Ordnung, dass die Kosten solcher Korrekturmaßnahmen zu Lasten desjenigen gehen, der sie zu vertreten, verursacht hat. ...
Guten Morgen Forum,
ich bin auch der Meinung, dass der Kostenentwicklung bei Piercing etc. Einhalt geboten werden muss, mit allen geeigneten Mitteln, auch Meldepflichten (anders geht es wohl nicht).
Wenn es keine andere geeignete Maßnahme gibt, habe ich nichts keine Meldepflichten für Ärzte.
MfG
Marlene

Herbert Kunst
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Selbstverschuldete Krankheiten - Patientenverantwortung

Beitrag von Herbert Kunst » 04.10.2007, 12:14

Selbstverschuldete Krankheiten und die Patientenverantwortung

Meine Meinung ist, dass die Idee, bei selbstverschuldeten Krankheiten den Patienten selbst in die Pflicht zu nehmen, gut und längst überfällig ist. Was die organisierte Ärzteschaft jetzt veranstaltet ist wieder typisch: Sie spielen sich zum Hüter der Patientenrechte auf. Diese Kompetenz steht ihnen aber nicht zu. Tatsache ist, dass es im Interesse vieler Versicherten / Patienten liegt, wenn die Kosten der Krankenbehandlung möglichst niedrig gehalten werden. Denn sonst ist die Solidargemeinschaft nicht mehr länger in der Lage, Krankheitsfälle durch angemessene Leistungen abzusichern. "Das Fass läuft bald über". Wir müssen maßhalten, auch bei den Krankheitsausgaben. Wer also Kosten bewusst veranlasst, muss auch die Konsequenzen tragen.

Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Ärzte sind keine Schnüffler der Krankenkassen

Beitrag von Presse » 18.10.2007, 09:34

Marburger Bund
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung Nr. 45/07 vom 18.10.2007


Ärzte sind keine Schnüffler der Krankenkassen
Marburger Bund warnt vor Verlust ärztlicher Schweigepflicht


Berlin - Das mit der Pflegereform auf dem Weg gebrachte Vorhaben der Bundesregierung, Ärzte zu verpflichten, patientenbezogene Daten im Falle selbstverschuldeter Erkrankungen den Krakenkassen mitzuteilen, ist vom Ärzteverband Marburger Bund (MB) heftig kritisiert worden. Das Bundeskabinett hatte gestern (17. Oktober) im Zusammenhang mit der Pflegereform auch beschlossen, dass Ärzte Gründe für Erkrankungen, die etwa durch Verbrechen oder nicht indizierte Maßnahmen wie Piercings und Schönheitsoperationen herrühren, den Krankenkassen mitzuteilen haben. Damit sollen Patienten an den Behandlungskosten beteiligt werden.

"Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist ein unverfrorener Angriff auf die im ältesten kodifizierten Menschenrecht festgelegte Schweigepflicht des Arztes", zeigte sich der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery, empört. Er forderte die gesamte deutsche Ärzteschaft auf, sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung zu stellen, die aus Ärzten "Handlager" der Krankenkassen machen möchte. Nach Ansicht Montgomerys sei es erschreckend, wie weit sich die Bürokraten, Beamten und offensichtlich auch die Bundesgesundheitsministerin ethisch und moralisch von den Grundnormen ärztlicher Tätigkeit entfernt hätten. "Das Menschen- und Arztbild hinter diesem Gesetz ist das eines Kontroll- und Überwachungsstaates, der jeglichen Respekt vor dem Patienten-Arzt-Verhältnis verloren hat."

Prinzipiell sei es vorstellbar, Patienten, die sich Krankheiten selbst beigebracht haben, an den Kosten der Versorgung zu beteiligen. Die Ärzteschaft habe für solche Fälle bereits Wege vorgeschlagen, wie dieses zu gestalten sei. Denkbar seien laut Montgomery beispielsweise zweckgebundene Aufschläge auf die Tabak- und Branntweinsteuer oder gesetzliche Regulierungen für Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings. "Diese Maßnahmen müssen aber bei dem ansetzen, der für die Erkrankung verantwortlich ist und nicht bei den Ärzten, die sich um die medizinische Versorgung kümmern."

Quelle: Pressemitteilung vom 18.10.2007
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Beitrag von Jogido » 18.10.2007, 17:03

Ah ja, wir wolen die Tabak und Brandweinsteuer erhöhen um die Kosten für die Behandlung von Piercing ind Tatoo opfern zu decken.

Eine super Idee, aber ich finde man soltle mal die Biersteuer erhöhen um die Kosten die durch Bier verursacht werden auch mal zu decken. Oha ich höre einen Aufschrei durchs Land laufen.

Man kann sich für einen Bruchteil der deutschen Kosten im Ausland ein Piercing setzen lassen, wollen wir dort auch die Kosten erhöhen?

Wer sich selber ein Piercing setzen lässt, sollte auch eigenständig dafür grade stehen wenn dort was passiert. Ich als aktiver Fallschirmspringer versichere mich auch extra gegen Unfälle die mir dort passieren können. Also verstehe ich nicht warum die Gesellschaft dafür aufkommen soll, wenn sich ein Jugendlicher oder junger Erwachsener mit Piercings zustechen lässt, oder sich tätowieren lässt.

Ich habe nix zu verbergen, also kann mein Arzt der Krankenkasse ruhig mitteilen was für Krankheiten ich habe.
Wie wärs mit einem Besuch auf meiner Homepage: http://www.Jogido.de

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Ärzte warnen vor dem Ende der Schweigepflicht

Beitrag von Presse » 19.10.2007, 06:34

Ärzte warnen vor dem Ende der Schweigepflicht

Ärzte- und Sozialverbände haben das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, Ärzte zu verpflichten, patientenbezogene Daten bei selbstverschuldeten Erkrankungen den Krankenkassen mitzuteilen. Diese Regelung hat das Bundeskabinett am Mittwoch im Zusammenhang mit der Pflegereform beschlossen. „Das Vorhaben ist ein Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte [...]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30175

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Meldepflicht bei Schönheitsoperationen ...

Beitrag von Presse » 20.10.2007, 12:00

SoVD kritisiert Meldepflicht für Ärzte und Krankenhäuser bei Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Die vom SoVD aufgedeckte Neuregelung von § 294a SGB V im Referentenentwurf der Pflegereform ist im Gesetzentwurf zwar verändert worden, es bleibt aber dabei, dass Ärzte und Krankenhäuser der Krankenkasse melden müssen, wenn eine Erkrankung die Folge einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist. Die Meldung an die Krankenkasse ist die Grundlage dafür, dass die Patienten einen Teil der Kosten für die Folgebehandlung selbst bezahlen müssen.

Auch wenn die Meldepflicht der Ärzte und Krankenhäuser sich jetzt auf die Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings beschränkt, ist eine Verpflichtung zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht grundsätzlich abzulehnen. Die Ärzte werden damit zu Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen gemacht.


Der SoVD hält daher an seiner Kritik fest. Wir lehnen es entschieden ab, dass die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden soll. Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schwer beeinträchtigt. Hier darf kein Präzedenzfall geschaffen werden.

Die umstrittene Neuregelung bezieht sich auf § 52 SGB V der Gesundheitsreform 2007, wonach die Krankenkassen Patienten bei einer selbstverschuldeten Erkrankung an den Behandlungskosten beteiligen können. Bislang lief diese Regelung ins Leere, weil die Krankenkassen gar nicht feststellen konnten, ob eine Folgeerkrankung selbstverschuldet ist. Die Meldepflicht für Ärzte und Krankenhäuser soll die Umsetzung von § 52 SGB V ermöglichen.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung vom 18.10.2007

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Gesundheitsreform bedroht ärztliche Schweigepflicht

Beitrag von Presse » 03.11.2007, 08:14

Ärztekammer:
Gesundheitsreform bedroht ärztliche Schweigepflicht

Magdeburg – Der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalts, Henning Friebel, sieht die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis durch die Gesundheitsreform bedroht. Hintergrund seien Pläne des [mehr] ....

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Warnung vor Ende der Schweigepflicht

Beitrag von Service » 06.11.2007, 12:21

Anwälte und Ärzte gegen abhören von Berufsgeheimnisträgern
Marburger Bund und Deutscher Anwaltverein warnen vor Ende der Schweigepflicht


Berlin - In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Marburger Bund (MB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) entschieden die beabsichtigten Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger, wie Rechtsanwälte und Ärzte, abgelehnt. Sowohl die Beziehung zwischen Patient und Medizinern als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen Vertrauensschutzes, der sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht widerspiegele. Beide Organisationen forderten den Deutschen Bundestag auf, die voraussichtlich für diese Woche geplante Verabschiedung dieser Maßnahmen abzulehnen.

„Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und dem Mandanten ist nicht teilbar und kann nicht von der ausgeübten anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht werden“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Zwar sehe der Gesetzgeber den besonderen Schutz der Strafverteidiger vor, nicht jedoch der übrigen Anwaltschaft. Eine solche Aufspaltung der Anwaltschaft und der Berufsgeheimnisträger im Besonderen sei abzulehnen.

„Die gesamte deutsche Ärzteschaft lehnt diesen Anschlag auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Medizinern geschlossen ab“, so Dr. Frank Ulrich Montgomery, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Das Recht auf Vertraulichkeit zwischen Patient und Arzt, vor 3.000 Jahren von Hippokrates niedergelegt, sei eines der ältesten Menschenrechte überhaupt. Wer dieses Recht aushebele, lege die Axt an die Wurzeln unserer Demokratie. „Wer die ärztliche Schweigepflicht und das schützende Patienten-Arzt-Verhältnis schwächt, greift unverantwortlich auch die Bürgerrechte jedes Einzelnen an“, so Montgomery weiter.

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz betonten beide Verbände, dass mit der Unterteilung der Freiberufler in schützenswerte und weniger schützenswerte Gruppen der Gesetzgeber ein nicht zu rechtfertigendes Zwei-Klassen-System bei Berufsgeheimnisträgern schaffe. Die Begründung des Gesetzgebers, staatliche Überwachung zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität auszuweiten, sei kein Argument für die geplante Ungleichbehandlung von Berufsgeheimnisträgern.

Ebenso lehnten beide Organisationen die beabsichtigte Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in nationales Recht ab. Die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verstoße gegen europäisches Recht. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach erklärt, dass personenbezogene Daten nur angegeben werden müssten, wenn diese geeignet und erforderlich seien, einen bestimmten Zweck - wie etwa die Aufklärung einer bereits begangenen Straftat - zu erfüllen.

„Der Gesetzgeber ist gut beraten, zunächst den Ausgang eines bereits anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten,“ so der DAV-Präsident Kilger weiter. Er solle nicht eine offenkundig rechtswidrige Richtlinie in Deutsches Recht voreilig umsetzen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Differenzierung zwischen den Angehörigen verschiedener zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgruppen vor. Strafverteidiger, Geistliche und Parlamentsabgeordnete auf der einen Seite und alle anderen Mitglieder von Berufsgeheimnisträgern auf der anderen Seite. Die in dem Entwurf vorgesehene Differenzierung zwischen verschiedenen Berufsgruppen führe nach Angaben der Berufsverbände aber unweigerlich zu Wertungswidersprüchen zwischen einzelnen Regelungen zum Vertraulichkeitsschutz, wie etwa Zeugnisverweigerungsrechte oder strafbewehrte Schweigepflichten. Hierzu Montgomery: „Warum soll das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sein als das zwischen Patienten und Ärzten?“

Pressekontakt:
Swen Walentowski, Deutscher Anwaltverein
Tel.: 030 726152-129, Mail: schlaefke@anwaltverein.de
Athanasios Drougias, Marburger Bund
Tel.: 030 746846-41, Mail: presse@marburger-bund.de

Quelle: Pressemitteilung vom 6.11.2007

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