Brems- und Schiebehilfe für außerhalb des Pflegeheims ?

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Brems- und Schiebehilfe für außerhalb des Pflegeheims ?

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2013, 08:01

Körperlicher Freiraum im Heim - Erforderlichkeit einer Brems- und Schiebehilfe
beim Aufsuchen des Nahbereichs außerhalb des Geländes des Pflegeheims


Urteil des Sozialgerichts (SG) Dresden vom 23.05.2012 - S 25 KR 175/11 -

Leitsatz:

1. Das Grundbedürfnis auf Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums umfasst bei vollstationärer Pflege auch das Aufsuchen des Nahbereichs außerhalb des Geländes des Pflegeheims. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, einen Willen zur Bestimmung des Aufenthalts zu bilden oder mitzuteilen.
2. Eine Vorschrift in einem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI, nach der die Pflegeinrichtung den Versicherten auch bei Aktivitäten des täglichen Lebens außerhalb des Pflegheim zu unterstützen hat, befriedigt weder das Grundbedürfnis auf Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums noch schränkt sie dieses Grundbedürfnis ein.
3. Zur Frage, auf welche Person bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer Brems- und Schiebehilfe abzustellen ist.


Die Entscheidung ist nachlesbar unter folgender Adresse:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &sensitive
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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