Mängel bei OP-Aufklärung: Geldbuße für Arzt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Mängel bei OP-Aufklärung: Geldbuße für Arzt

Beitrag von Presse » 31.07.2009, 17:40

Mängel bei OP-Aufklärung: Geldbuße für Arzt

Mainz – Weil er einen Patienten vor einer Schönheitsoperation nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hat, muss ein Arzt aus der Pfalz 10.000 Euro Geldbuße zahlen. Das Verwaltungsgericht Mainz als Berufungsgericht für Heilberufe erteilte dem Arzt in dem am Donnerstag bekannt gemachten Urteil überdies einen Verweis.
...
Dabei müsse der Arzt „das Für und Wider der kosmetischen Operation mit allen Konsequenzen und Risiken auch hinreichend drastisch und schonungslos darstellen“. Zum anderen sei der Arzt seiner Verpflichtung zur Protokollierung der Operation und der Nachsorge nicht ausreichend nachgekommen. (Az.: BG-H 1/09.MZ).

.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... r_Arzt.htm

Antworten