Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI

Beitrag von Presse » 17.08.2011, 08:16

Veröffentlichung der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI im Bundesanzeiger

Am 27.05.2011 hatte die Schiedsstelle die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI festgesetzt. Der Schiedsspruch war aufgrund strittiger Punkte zu den Maßstäben und Grundsätzen zwischen den Vereinbarungspartnern nötig geworden.

Da Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch nicht eingelegt worden sind, wurden die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011" und die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011"
jeweils einschließlich der "Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. 7 (stationär) der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 SGB XI in der ambulanten und stationären Pflege in Bezug auf die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach §114 Absatz 4 SGB sowie die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren" am 21.7.2011 im Bundesanzeiger Nr. 108 veröffentlicht:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/old ... 63_108.htm

Der aktuelle Text mit Stand vom 27.5.2011 ist erhältlich auf der Homepage des GKV Spitzenverbands: http://www.gkv-spitzenverband.de/Rahmen ... ege.gkvnet

Mit der Veröffentlichung der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI im Bundesanzeiger sind die darin enthaltenen Regelungen für alle ambulanten und stationären Einrichtungen sowie für die Pflegekassen und deren Verbände unmittelbar verbindlich. Weiterhin sind diese zukünftig von den Prüfstellen und unabhängigen Sachverständigen, die anerkannte Qualitätsprüfungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz durchführen wollen, zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2011
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0

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Richtlinien und Grundsätze zur Qualitätssicherung

Beitrag von Service » 17.08.2011, 08:25

Texte dazu abrufbar unter
http://www.gkv-spitzenverband.de/Rahmen ... ege.gkvnet

Richtlinien und Grundsätze zur Qualitätssicherung
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vom 11.06.2009 in der Fassung vom 30.06.2009
Anlage 1
Anlage 2

Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagement nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011

Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. 7 (stationär) der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten und stationären Pflege in Bezug auf die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach § 114 Abs. 4 SGB XI sowie die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren

Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 18. August 1995 in der Fassung vom 31. Mai 1996

Transparenzvereinbarungen ("Pflegenoten")
Pflege-Transparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zur ambulanten Pflege
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4

Pflege-Transparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zur stationären Pflege
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4

Broschüre "Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege"

Broschüre "Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege"

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