LEBEN BIS ZUM SCHLUSS - Sterben in Würde

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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LEBEN BIS ZUM SCHLUSS - Sterben in Würde

Beitrag von Service » 08.05.2009, 15:24

LEBEN BIS ZUM SCHLUSS - Sterben in Würde

Auf Einladung der CDU-Bürgerschaftsfraktion diskutierte ich am 27. April 2009 in Hamburg, was nötig ist, damit ein Sterben in Würde gelingen kann.
Zum Bericht über die Veranstaltung: http://www.goering-eckardt.de/cms/defau ... _schlu.htm

Rob Hüser
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Palliativersorgung und Hospizarbeit stärken

Beitrag von Rob Hüser » 09.05.2009, 09:38

Die Vorschläge, was zu tun ist, liegen eigentlich schon lange "auf dem Tisch":

Wir müssen die Palliativmedizin und Palliativpflege stärken und finanziell in die Lage versetzen, wirkungsvoll zu helfen. Die gesetzlichen Vorschriften, die es bereits gibt, müssen konsequent umgesetzt werden. Der Widerstand der Krankenkassen, entsprechende Verträge abzuschließen, muss gebrochen werden.
Und - wir müssen wir die Hospizbewegung stärken, auch finanziell. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Hospizeinrichtungen ständig um Spendengelder betteln müssen.

Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Lutz Barth
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... was weiter zu tun ist ...

Beitrag von Lutz Barth » 10.05.2009, 05:30

...und endlich ein Patientenverfügungsgesetz verabschieden, dass der hohen Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts gerecht wird.

„Ich halte es für unerträglich in einem Rechtsstaat, dass wir eine Situation haben, wo wir bewusst absolute Rechtsunsicherheit für handelnde Personen, für Ärzte, Betreuer, Angehörige, Patienten, hinnehmen“, unterstrich der SPD-Politiker. Schuld daran seien auch die Kirchen, die im Grunde keine Regelung wollten. „Das darf der Rechtsstaat nicht hinnehmen“, so der SPD-Politiker Stünker (Quelle: Ärzteblatt v. 08.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... rtagen.htm <<< (html)

Dem ist in der aktuellen Situation eigentlich nichts hinzuzufügen; insofern sind die Abgeordneten aufgerufen, ihren grundrechtlichen Schutzverpflichtungen nachzukommen. In der Tat ist hier der BÄK vorzuhalten, dass diese es in den letzten Jahren geschickt verstanden hat, neben den Kirchen den Abgeordneten mehr oder minder eingeredet zu haben, dass das „Sterben nicht normierbar“ sei, im gleichen Zuge aber verantwortlich dafür zeichnen, dass die Richtlinie über die Sterbebegleitung überarbeitet und überdies als „Handreichung“ deklariert worden ist. Der Gesetzgeber ist gefordert und nicht die BÄK oder die Kirchen! Im Zeichen eines salonfähig gewordenen ethischen Paternalismus ist es in der Tat unerträglich, wenn hierüber unechte Grundrechtsschranken generiert werden!

Es wäre eine Insolvenzerklärung ersten Ranges, wenn es nunmehr nicht zur Verabschiedung einer entsprechenden Patientenverfügungsgesetzes käme. Neben der BÄK und den Kirchen haben im Übrigen auch manch unsägliche Botschaften einzelner hoch dekorierter Medizinethiker und Juristen dazu beigetragen. Sie haben es bis zum heutigen Tage verstanden, statt in die Verfassung in die „Glaskugel“ zu schauen. Zugegeben: deutliche Worte, aber es ist unter rationalen Gesichtspunkten betrachtet nicht nachvollziehbar, in irgendwelchen Appellen vor einer Patientenverfügung oder einem Gesetz warnen zu müssen und dabei die Patientenverfügung als „Opium fürs Volk“ zu diskreditieren. Derartige Stimmen offenbaren eines Geisteshaltung, die „jenseits von Gut und Böse“ ist, werden doch durch solch markige Sprüche das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen ad absurdum geführt. In solchen „Schreckensbotschaften“ offenbart sich zugleich ein „Sendungsbewusstsein“, das an vergangene Jahrhunderte erinnert. Dem Zeitalter der Aufklärung ist es nachhaltig zu verdanken, dass standhafte Befürworter des uneingeschränkten Selbstbestimmungsrechts gerade im Hinblick auf das selbstbestimmte Sterben und der ärztlichen Assistenz beim Suizid nicht vor ein Tribunal gestellt werden, um anschließend auf dem „Scheiterhaufen“ geläutert zu werden!

Wenn auch in Teilen die Presse die Funktion einer „Inquisition“ wahrnimmt, so kann doch kein Zweifel darüber bestehen, dass es nunmehr nach endlosen Debatten zwischen hobbyphilosophischer Selbstbeweihräucherung auf – zugegeben hohem – Stammtischniveau und ernsthaft vorgetragenen Argumenten hohe Zeit ist, für einen adäquaten Grundrechtsschutz auch auf das selbstbestimmte Sterben Sorge zu tragen.

Für eine „Vertagung“ gibt es keinerlei Gründe, mögen auch einige Sendboten im Wertediskurs ein stückweit über die Weitsicht des Gesetzgebers im säkularen Verfassungsstaat irritiert sein. Diese individuelle Schicksal wird zu tragen sein, zumal es den Diskutanten unbenommen bleibt, jeweils nach ihren eigenen Vorstellungen zu sterben!

Lutz Barth
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Gaby Modig
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Besser kein Gesetz ? Meinungsvielfalt !

Beitrag von Gaby Modig » 10.05.2009, 08:36

Besser kein Gesetz ? Meinungsvielfalt !

Ich las die folgende Nachricht:

Patientenverfügungen sollten nicht gesetzlich geregelt werden. Dafür hat sich an diesem Freitag der Augsburger Weihbischof Anton Losinger ausgesprochen. Losinger ist Mitglied im Deutschen Ethikrat. Die Mitglieder des Bundestages beraten derzeit drei Gesetzesentwürfe zur Regelung von Patientenverfügungen. Losinger hält alle drei Entwürfe für unzulänglich. Nur durch die „gesetzliche Nichtregelung“ könne eine Willensänderung von Patienten zwischen dem Treffen einer Patientenverfügung und dem Eintreten einer Schwersterkrankung berücksichtigt werden. Diese Ansicht vertrete auch die Mehrheit der organisierten Ärzte in der Bundesrepublik, so der Weihbischof. - (pm 08.05.09 vp)
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=285658

Es gibt offensichtlich vielfältige Meinungen, die darauf hinauslaufen, die derzeitigen Gesetzentwürfe seien nicht ausgereift, nicht wirklich hilfreich. Daher sei der jetzige Rechtszustand ausreichend.

Ich sehe es eigentlich auch so: Besser kein Gesetz als eine schlecht gemachte Regelung, die die gegebenen Probleme nicht wirklich auflöst.

Guten Morgen
Gaby Modig
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Lutz Barth
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Meinungsvielfalt und Gesetz ?

Beitrag von Lutz Barth » 10.05.2009, 16:44

Nun - in der Fachliteratur gibt es dazu keinen großen Disput. An der Notwendigkeit eines Gesetzes besteht kein ernstlicher Zweifel, zumal der Gesetzgeber aufgrund seiner grundrechtlichen Schutzpflichten und des Parlamentsvorhalts dazu angehalten ist, tätig zu werden! Den Gerichten einschl. des BGH kommt auf Dauer nicht die Befugnis zu, hierüber ohne eine hinreichende Gesetzeslage zu judizieren.

Dass der Weihbischof eine solche Meinung vertritt, ist nicht sonderlich verwunderlich, kann er sich doch nicht gegen Zentraldogmen der Katholischen Kirche aussprechen.
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