Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
Moderator: WernerSchell
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
Dtsch Arztebl 2009; 106(11)
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=63773
zum Thema
Gesetzentwurf Stünker
http://cms.spdnds.de/imperia/md/content ... _sep07.pdf
Gesetzentwurf Zöller
http://www.baek.de/downloads/2008_Oktob ... 008_-7.pdf
Gesetzentwurf Bosbach, Göhring-Eckardt und Röspel
http://www.baek.de/specialdownloads/PatVerfG.pdf
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=63773
zum Thema
Gesetzentwurf Stünker
http://cms.spdnds.de/imperia/md/content ... _sep07.pdf
Gesetzentwurf Zöller
http://www.baek.de/downloads/2008_Oktob ... 008_-7.pdf
Gesetzentwurf Bosbach, Göhring-Eckardt und Röspel
http://www.baek.de/specialdownloads/PatVerfG.pdf
Gesetz zu Patientenverfügung im Mai 2009?
Entscheidung zu Spätabtreibungen und Patientenverfügungen im Mai
Berlin – Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Mai über Gesetzentwürfe zu den Themen Spätabtreibung und Patientenverfügung abstimmen. Darauf verständigten sich Union und Sozialdemokraten, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch in Berlin sagte.
Er zeigte sich „verhalten optimistisch“, dass es bei der umstrittenen Frage der Patientenverfügungen einen Kompromiss zwischen SPD-Abgeordneten und Teilen der Union kommen werde. Derweil dauern die Bemühungen um eine Einigung beim Thema Spätabtreibungen an.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... im_Mai.htm
Berlin – Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Mai über Gesetzentwürfe zu den Themen Spätabtreibung und Patientenverfügung abstimmen. Darauf verständigten sich Union und Sozialdemokraten, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch in Berlin sagte.
Er zeigte sich „verhalten optimistisch“, dass es bei der umstrittenen Frage der Patientenverfügungen einen Kompromiss zwischen SPD-Abgeordneten und Teilen der Union kommen werde. Derweil dauern die Bemühungen um eine Einigung beim Thema Spätabtreibungen an.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... im_Mai.htm
Patientenverfügungsgesetz nicht vertagen
SPD:
Patientenverfügungsgesetz nicht vertagen
Berlin – Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker warnt vor einem Scheitern der Bemühungen, Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. Das wäre fatal und „kein Ruhmesblatt für den Bundestag“, sagte er am Freitag in Berlin. Stünker, der für eine Gruppe von gut 200 Abgeordneten spricht, warf Unionspolitikern mangelnde Dialog- und Kompromissbereitschaft vor. Er kündigte zugleich einen Änderungsantrag zu seinem bisherigen Konzept an.
...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... rtagen.htm
Patientenverfügungsgesetz nicht vertagen
Berlin – Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker warnt vor einem Scheitern der Bemühungen, Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. Das wäre fatal und „kein Ruhmesblatt für den Bundestag“, sagte er am Freitag in Berlin. Stünker, der für eine Gruppe von gut 200 Abgeordneten spricht, warf Unionspolitikern mangelnde Dialog- und Kompromissbereitschaft vor. Er kündigte zugleich einen Änderungsantrag zu seinem bisherigen Konzept an.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... rtagen.htm
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Besser kein Gesetz ? Meinungsvielfalt !
Besser kein Gesetz ? Meinungsvielfalt !
Ich las die folgende Nachricht:
Patientenverfügungen sollten nicht gesetzlich geregelt werden. Dafür hat sich an diesem Freitag der Augsburger Weihbischof Anton Losinger ausgesprochen. Losinger ist Mitglied im Deutschen Ethikrat. Die Mitglieder des Bundestages beraten derzeit drei Gesetzesentwürfe zur Regelung von Patientenverfügungen. Losinger hält alle drei Entwürfe für unzulänglich. Nur durch die „gesetzliche Nichtregelung“ könne eine Willensänderung von Patienten zwischen dem Treffen einer Patientenverfügung und dem Eintreten einer Schwersterkrankung berücksichtigt werden. Diese Ansicht vertrete auch die Mehrheit der organisierten Ärzte in der Bundesrepublik, so der Weihbischof. - (pm 08.05.09 vp)
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=285658
Es gibt offensichtlich vielfältige Meinungen, die darauf hinauslaufen, die derzeitigen Gesetzentwürfe seien nicht ausgereift, nicht wirklich hilfreich. Daher sei der jetzige Rechtszustand ausreichend.
Ich sehe es eigentlich auch so: Besser kein Gesetz als eine schlecht gemachte Regelung, die die gegebenen Probleme nicht wirklich auflöst.
Guten Morgen
Gaby Modig
Ich las die folgende Nachricht:
Patientenverfügungen sollten nicht gesetzlich geregelt werden. Dafür hat sich an diesem Freitag der Augsburger Weihbischof Anton Losinger ausgesprochen. Losinger ist Mitglied im Deutschen Ethikrat. Die Mitglieder des Bundestages beraten derzeit drei Gesetzesentwürfe zur Regelung von Patientenverfügungen. Losinger hält alle drei Entwürfe für unzulänglich. Nur durch die „gesetzliche Nichtregelung“ könne eine Willensänderung von Patienten zwischen dem Treffen einer Patientenverfügung und dem Eintreten einer Schwersterkrankung berücksichtigt werden. Diese Ansicht vertrete auch die Mehrheit der organisierten Ärzte in der Bundesrepublik, so der Weihbischof. - (pm 08.05.09 vp)
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=285658
Es gibt offensichtlich vielfältige Meinungen, die darauf hinauslaufen, die derzeitigen Gesetzentwürfe seien nicht ausgereift, nicht wirklich hilfreich. Daher sei der jetzige Rechtszustand ausreichend.
Ich sehe es eigentlich auch so: Besser kein Gesetz als eine schlecht gemachte Regelung, die die gegebenen Probleme nicht wirklich auflöst.
Guten Morgen
Gaby Modig
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Gutes Patientenverfügungsgesetz kann gelingen
Deutsche Hospiz Stiftung optimistisch: Gutes Patientenverfügungsgesetz kann gelingen
München/ Berlin. Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zeigt sich angesichts der bevorstehenden Bundestagsabstimmung über ein Patientenverfügungsgesetz optimistisch. In einem Debattenbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung" vom Dienstag schreibt er, mit weiteren Änderungsanträgen könne es letztendlich gelingen, die heute noch unentschlossenen Abgeordneten zu überzeugen und ein gutes Gesetz zu verabschieden.
Brysch attestiert insbesondere der Gruppe um die Abgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust, hinzugelernt zu haben. In einem Änderungsantrag zu ihrem ursprünglichen Entwurf hatte die Gruppe vor wenigen Tagen die Sinnhaftigkeit von Beratungsgesprächen unterstrichen und als Soll-Vorschrift in ihren Gesetzesvorschlag aufgenommen. Allerdings kritisiert Brysch weiterhin, dass die Gruppe auf die Schriftform bei Patientenverfügungen verzichten will und Freiheiten vor allem dem behandelnden Arzt einräumt, der die Patientenverfügung nur "unter Berücksichtigung" des Patientenwillens prüfen soll, ohne strikt daran gebunden zu sein.
Um Patienten vor Fremdbestimmung und Umdeutungen ihrer Patientenverfügung zu schützen, sei es erforderlich, dass Verfügungen schriftlich vorliegen, hinreichend aktuell seien und nach fachkundiger Beratung entstanden seien, formuliert Brysch die Anforderungen an ein Patientenverfügungsgesetz. Nur so könne sichergestellt werden, dass Verfügungen auch wirklich dem gegenwärtigen Willen des äußerungsunfähigen Patienten entsprächen. Allein Beratung schütze vor folgenschweren Irrtümern bei der Patientenverfügung.
Eine klare Absage erteilt Brysch denjenigen, die ein Patientenverfügungsgesetz für nicht notwendig erachten. Diese von der organisierten Ärzteschaft unterstützte Gruppe verkenne, "dass sich sowohl Patienten als auch Ärzte und Richter zurzeit im ethischen und juristischen Treibsand befinden". Die derzeitige Konfusion sei kaum zu überbieten, es hänge im Augenblick von der Person des Richters und damit vom Zufall ab, wie an Vormundschaftsgerichten über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werde. Es sei eine "erstaunliche Schlussfolgerung, aus dieser Situation abzuleiten, einer vermeintlichen ,Überregulierung' entgegen wirken zu müssen". Im Gegenteil bedürfe es endlich einer sinnvollen Regulierung, um "den Wildwuchs von Interpretationsfreiheiten" einzudämmen.
Quelle: Mitteilung vom 12.5.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
München/ Berlin. Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zeigt sich angesichts der bevorstehenden Bundestagsabstimmung über ein Patientenverfügungsgesetz optimistisch. In einem Debattenbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung" vom Dienstag schreibt er, mit weiteren Änderungsanträgen könne es letztendlich gelingen, die heute noch unentschlossenen Abgeordneten zu überzeugen und ein gutes Gesetz zu verabschieden.
Brysch attestiert insbesondere der Gruppe um die Abgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust, hinzugelernt zu haben. In einem Änderungsantrag zu ihrem ursprünglichen Entwurf hatte die Gruppe vor wenigen Tagen die Sinnhaftigkeit von Beratungsgesprächen unterstrichen und als Soll-Vorschrift in ihren Gesetzesvorschlag aufgenommen. Allerdings kritisiert Brysch weiterhin, dass die Gruppe auf die Schriftform bei Patientenverfügungen verzichten will und Freiheiten vor allem dem behandelnden Arzt einräumt, der die Patientenverfügung nur "unter Berücksichtigung" des Patientenwillens prüfen soll, ohne strikt daran gebunden zu sein.
Um Patienten vor Fremdbestimmung und Umdeutungen ihrer Patientenverfügung zu schützen, sei es erforderlich, dass Verfügungen schriftlich vorliegen, hinreichend aktuell seien und nach fachkundiger Beratung entstanden seien, formuliert Brysch die Anforderungen an ein Patientenverfügungsgesetz. Nur so könne sichergestellt werden, dass Verfügungen auch wirklich dem gegenwärtigen Willen des äußerungsunfähigen Patienten entsprächen. Allein Beratung schütze vor folgenschweren Irrtümern bei der Patientenverfügung.
Eine klare Absage erteilt Brysch denjenigen, die ein Patientenverfügungsgesetz für nicht notwendig erachten. Diese von der organisierten Ärzteschaft unterstützte Gruppe verkenne, "dass sich sowohl Patienten als auch Ärzte und Richter zurzeit im ethischen und juristischen Treibsand befinden". Die derzeitige Konfusion sei kaum zu überbieten, es hänge im Augenblick von der Person des Richters und damit vom Zufall ab, wie an Vormundschaftsgerichten über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werde. Es sei eine "erstaunliche Schlussfolgerung, aus dieser Situation abzuleiten, einer vermeintlichen ,Überregulierung' entgegen wirken zu müssen". Im Gegenteil bedürfe es endlich einer sinnvollen Regulierung, um "den Wildwuchs von Interpretationsfreiheiten" einzudämmen.
Quelle: Mitteilung vom 12.5.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
Gutes Patientenverfügungsgesetz kann gelingen
"Lieber kein Gesetz als ein schlechtes"
Ethikrat-Mitglied Losinger lehnt Gesetz zu Patientenverfügungen derzeit ab
Augsburg (epd). Patientenverfügungen sollten derzeit nicht gesetzlich geregelt werden. Das hat der Augsburger Weihbischof Anton Losinger erklärt. "Lieber kein Gesetz als ein schlechtes", sagte Losinger dem epd.
... (mehr)
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_64879.html
Die Menschen wollen Klarheit
Montag, 11 Mai 2009
Im Bundestag gibt es neue Bemühungen um eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker warnte am Freitag vor einem Vertagen des Themas in die nächste Legislaturperiode. Das wäre ein «fatales Signal» an die Bevölkerung, sagte er im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Ende Mai will das Parlament das Thema abschließend behandeln.
... (mehr)
http://www.hwelt.de/c/content/view/3778/1/
Ethikrat-Mitglied Losinger lehnt Gesetz zu Patientenverfügungen derzeit ab
Augsburg (epd). Patientenverfügungen sollten derzeit nicht gesetzlich geregelt werden. Das hat der Augsburger Weihbischof Anton Losinger erklärt. "Lieber kein Gesetz als ein schlechtes", sagte Losinger dem epd.
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http://www.epd.de/bayern/bayern_index_64879.html
Die Menschen wollen Klarheit
Montag, 11 Mai 2009
Im Bundestag gibt es neue Bemühungen um eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker warnte am Freitag vor einem Vertagen des Themas in die nächste Legislaturperiode. Das wäre ein «fatales Signal» an die Bevölkerung, sagte er im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Ende Mai will das Parlament das Thema abschließend behandeln.
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http://www.hwelt.de/c/content/view/3778/1/
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Lehne Beratungspflicht ab
Die Deutsche Hospiz Stiftung äußert sich wiederholt zur Patientenverfügung:
Patientenverfügung: Brysch für Schriftform und Beratungspflicht
Mittwoch, 13 Mai 2009
München (KNA) Die Deutsche Hospiz Stiftung wirbt weiterhin mit Nachdruck für gesetzliche Standards bei Patientenverfügungen. Wenn die guten Ansätze der vorliegenden Entwürfe zusammengetragen würden, könnte ein gutes Gesetz herauskommen, schreibt Stiftungsgeschäftsführer Eugen Brysch in der «Süddeutschen Zeitung» (Dienstag). Die Lösung sei «eigentlich klar": Patientenverfügungen müssten schriftlich vorliegen, hinreichend aktuell und nach fachkundiger Beratung entstanden sein.
... http://www.hwelt.de/c/content/view/3795/1/
Selbst wenn ein Gesetz kommen sollte, mag man die Schriftform vorgeben. Eine Beratungspflicht lehne ich persönlich ab. Es muss jedem überlassen bleiben, ob und wie er sich Rat einholt. Damit will ich nichts gegen eine vernünftige Beratung sagen. Aber eine solche Pflicht würde alle Patientenverfügung ungültig machen, die ohne nachweisbare Beratung zustande gekommen sind. Es ist auch Teil der Patientenautonomie, ob ich Hilfe und Unterstützung will oder nicht.
Gaby Modig
Patientenverfügung: Brysch für Schriftform und Beratungspflicht
Mittwoch, 13 Mai 2009
München (KNA) Die Deutsche Hospiz Stiftung wirbt weiterhin mit Nachdruck für gesetzliche Standards bei Patientenverfügungen. Wenn die guten Ansätze der vorliegenden Entwürfe zusammengetragen würden, könnte ein gutes Gesetz herauskommen, schreibt Stiftungsgeschäftsführer Eugen Brysch in der «Süddeutschen Zeitung» (Dienstag). Die Lösung sei «eigentlich klar": Patientenverfügungen müssten schriftlich vorliegen, hinreichend aktuell und nach fachkundiger Beratung entstanden sein.
... http://www.hwelt.de/c/content/view/3795/1/
Selbst wenn ein Gesetz kommen sollte, mag man die Schriftform vorgeben. Eine Beratungspflicht lehne ich persönlich ab. Es muss jedem überlassen bleiben, ob und wie er sich Rat einholt. Damit will ich nichts gegen eine vernünftige Beratung sagen. Aber eine solche Pflicht würde alle Patientenverfügung ungültig machen, die ohne nachweisbare Beratung zustande gekommen sind. Es ist auch Teil der Patientenautonomie, ob ich Hilfe und Unterstützung will oder nicht.
Gaby Modig
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Gesetzentwurf zur Patientenverfügung überarbeitet
Stünker/Kauch/Jochimsen/Montag: Gesetzentwurf zur Patientenverfügung überarbeitet
Zur Überarbeitung ihres Gesetzentwurfs zur Regelung der Patientenverfügung erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):
In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen – und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen.
Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess“ zwischen Arzt und Betreuer – ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert.
Der Kerngehalt unseres Entwurfs wird dadurch jedoch nicht berührt.
Aufgenommen haben wir zudem die Formulierung, dass niemand dazu verpflichtet werden kann und darf, eine Patientenverfügung zu verfassen. Diese darf auch nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.
Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer.
Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb – wie alle bisherigen – ohne Antwort.
Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat statt dessen ihren Entwurf jetzt um eine Vorschrift ergänzt, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? Das würde eine Fülle gerichtlicher Verfahren zur Klärung nach sich ziehen, bis hin zu einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ein Gesetz mit dieser Regelung würde den Menschen „Steine statt Brot“ geben, nicht aber die angestrebte Rechtssicherheit.
Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar.
Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.5.2009
Zur Überarbeitung ihres Gesetzentwurfs zur Regelung der Patientenverfügung erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):
In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen – und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen.
Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess“ zwischen Arzt und Betreuer – ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert.
Der Kerngehalt unseres Entwurfs wird dadurch jedoch nicht berührt.
Aufgenommen haben wir zudem die Formulierung, dass niemand dazu verpflichtet werden kann und darf, eine Patientenverfügung zu verfassen. Diese darf auch nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.
Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer.
Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb – wie alle bisherigen – ohne Antwort.
Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat statt dessen ihren Entwurf jetzt um eine Vorschrift ergänzt, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? Das würde eine Fülle gerichtlicher Verfahren zur Klärung nach sich ziehen, bis hin zu einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ein Gesetz mit dieser Regelung würde den Menschen „Steine statt Brot“ geben, nicht aber die angestrebte Rechtssicherheit.
Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar.
Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.5.2009
Politkrimi um PV-Gesetz zum 28.5.2009 ...
Politkrimi um PV-Gesetz zum 28.5.2009 - Menschen wollen Klarheit
Newsletter Patientenverfügung
Jetzt ist es soweit: Am 28. Mai wird es laut Tagesordnung des Bundestages die Abstimmung zum Patientenverfügungsgesetzt geben. Dazu haben die Abgeordneten Stünker (SPD), Kauch (FDP), Jochimsen (Die Linke) und Montag (Bündnis 90 /Die Grünen) als Vertreter eines gemeinsamen Gesetzentwurfs die folgende Erklärung ab.
Vorausgegangen waren ihre Einigungsbemühungen mit den Unions-Vertretern Zöller und Faust, die einen anderen, jedoch ähnlichen Entwurfs vertreten: Vergeblich. Es sah zunächst so aus, dass mit dem Kompromiss gleich jede Regelung gescheitert ist. Doch nun könnte sich die Blockade-Haltung der Unionsvertreter dahingehend auswirken, dass der Entwurf von Stünker u. a. doch eine eigenständige Mehrheit auf sich vereinigen kann. Hier ihre Erklärung von Donnerstag, 14. Mai 2009:
„ In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen - und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen.
Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess" zwischen Arzt und Betreuer - ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert. ...
Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer.
Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb - wie alle bisherigen - ohne Antwort.
Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat statt dessen ihren Entwurf jetzt um eine Vorschrift ergänzt, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? .... Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar.
Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird. "
Stimmen der letzten Woche:
Deutsche Hospizstiftung fordert Schriftform und Beratungspflicht:
http://www.hwelt.de/c/content/view/3795/1/#josc187
Humanistischer Verband Deutschlands warnt bei Scheitern vor mehr „Selbstjustiz" von Angehörigen, wenn der Patientenwille sonst nicht durchsetzbar wäre: http://hpd.de/node/7015
Die SPD fordert im Ärzteblatt: Gesetz nicht vertagen - Menschen in unserem Land wollen Klarheit - Ärztefunktionäre hätten etwas "weißmachen" wollen http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36484
Augsburger Weihbischof will kein PV-Gesetz - alle Entwürfe wären unzulänglich
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_64879.html
Quelle: Mitteilung vom 16.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Newsletter Patientenverfügung
Jetzt ist es soweit: Am 28. Mai wird es laut Tagesordnung des Bundestages die Abstimmung zum Patientenverfügungsgesetzt geben. Dazu haben die Abgeordneten Stünker (SPD), Kauch (FDP), Jochimsen (Die Linke) und Montag (Bündnis 90 /Die Grünen) als Vertreter eines gemeinsamen Gesetzentwurfs die folgende Erklärung ab.
Vorausgegangen waren ihre Einigungsbemühungen mit den Unions-Vertretern Zöller und Faust, die einen anderen, jedoch ähnlichen Entwurfs vertreten: Vergeblich. Es sah zunächst so aus, dass mit dem Kompromiss gleich jede Regelung gescheitert ist. Doch nun könnte sich die Blockade-Haltung der Unionsvertreter dahingehend auswirken, dass der Entwurf von Stünker u. a. doch eine eigenständige Mehrheit auf sich vereinigen kann. Hier ihre Erklärung von Donnerstag, 14. Mai 2009:
„ In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen - und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen.
Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess" zwischen Arzt und Betreuer - ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert. ...
Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer.
Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb - wie alle bisherigen - ohne Antwort.
Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat statt dessen ihren Entwurf jetzt um eine Vorschrift ergänzt, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? .... Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar.
Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird. "
Stimmen der letzten Woche:
Deutsche Hospizstiftung fordert Schriftform und Beratungspflicht:
http://www.hwelt.de/c/content/view/3795/1/#josc187
Humanistischer Verband Deutschlands warnt bei Scheitern vor mehr „Selbstjustiz" von Angehörigen, wenn der Patientenwille sonst nicht durchsetzbar wäre: http://hpd.de/node/7015
Die SPD fordert im Ärzteblatt: Gesetz nicht vertagen - Menschen in unserem Land wollen Klarheit - Ärztefunktionäre hätten etwas "weißmachen" wollen http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36484
Augsburger Weihbischof will kein PV-Gesetz - alle Entwürfe wären unzulänglich
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_64879.html
Quelle: Mitteilung vom 16.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de
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Gemeinsames Engagement für das Selbstbestimmungsrecht!
Wenn Sie sich guten Gewissens für dem Appell und dem Stünker-Entwurf anschließen können, würde ich Sie bitten wollen, dies in kleiner Umfrage zu bestätigen.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und diese wird u.a. in Abstimmungen wahrgenommen (Art. 20 III GG). Für welchen Entwurf würden Sie sich entscheiden:
• Stünker-Entwurf
• Zöller-Entwurf
• Bosbach-Entwurf
• Für keinen der Entwürfe
Ich gehe dabei davon aus, dass sowohl die Internetpräsenz des Kollegen Schell als auch unsere IQB - Webpräsenz einen beachtlichen Verbreitungsgrad haben und sich in erster Linie an ein Fachpublikum richten, dass die Diskussion um das Patientenverfügungsgesetz mit verfolgt hat. Von daher möchte ich die Umfrage nach mehr als sechs Jahren lebhafter Debatten auf die namentliche Benennung der einzelnen Gesetzgebungsvorschläge begrenzen.
Ich hoffe auf eine rege Beteiligung, da dieses Ergebnis der Umfrage allen Fraktionen bekannt gegeben werden soll. Zugleich würde ich es begrüßen, wenn Sie – sofern möglich – auf Ihren Internetseiten auf die nunmehr bis zum 26. Mai 2009 laufende Umfrage verweisen würden.
Der nachfolgende Link führt Sie zur Umfrage! >>> Zur Umfrage >>> http://iqb-info.de/tinc?key=AlLCujPa
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ihr Lutz Barth, 16.05.09
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und diese wird u.a. in Abstimmungen wahrgenommen (Art. 20 III GG). Für welchen Entwurf würden Sie sich entscheiden:
• Stünker-Entwurf
• Zöller-Entwurf
• Bosbach-Entwurf
• Für keinen der Entwürfe
Ich gehe dabei davon aus, dass sowohl die Internetpräsenz des Kollegen Schell als auch unsere IQB - Webpräsenz einen beachtlichen Verbreitungsgrad haben und sich in erster Linie an ein Fachpublikum richten, dass die Diskussion um das Patientenverfügungsgesetz mit verfolgt hat. Von daher möchte ich die Umfrage nach mehr als sechs Jahren lebhafter Debatten auf die namentliche Benennung der einzelnen Gesetzgebungsvorschläge begrenzen.
Ich hoffe auf eine rege Beteiligung, da dieses Ergebnis der Umfrage allen Fraktionen bekannt gegeben werden soll. Zugleich würde ich es begrüßen, wenn Sie – sofern möglich – auf Ihren Internetseiten auf die nunmehr bis zum 26. Mai 2009 laufende Umfrage verweisen würden.
Der nachfolgende Link führt Sie zur Umfrage! >>> Zur Umfrage >>> http://iqb-info.de/tinc?key=AlLCujPa
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ihr Lutz Barth, 16.05.09
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Verfügungen - zurück auf Start?
Ärzte Zeitung, 20.05.2009
Verfügungen - zurück auf Start?
Antrag zu Patientenverfügungen lehnt Änderungen ab
BERLIN (fst). In der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen spricht sich ein neuer - vierter - Antrag dafür aus, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen.
Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=548747
Verfügungen - zurück auf Start?
Antrag zu Patientenverfügungen lehnt Änderungen ab
BERLIN (fst). In der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen spricht sich ein neuer - vierter - Antrag dafür aus, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen.
Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=548747
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Scharfe Kritik an Hüppe!
In der heutigen Ausgabe der Ärzte Zeitung können wir nachlesen, dass in der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen sich ein neuer - vierter - Antrag dafür ausspricht, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen.
Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben.
Nun - der 01. April 2009 ist schön längst Vergangenheit und insofern handelt es um keinen verspäteten Aprilscherz. Das Unterfangen des Herrn Hüppe ist schlicht und ergreifend unsäglich und dokumentiert einmal mehr, dass die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts und die damit einhergehende grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates von einigen Abgeordneten völlig verkannt wird.
Mir fehlen zwar selten die Worte, aber immerhin regt sich in mir der zivile Ungehorsam gegenüber so viel Ignoranz gegenüber einer seit mehr als sechs Jahren geführten Diskussion. Es kann nicht angehen, dass nunmehr die Missionare einer höchst konservativen Wertekultur versuchen, einen „Schachzug zu landen“, der unserer aller Autonomie „matt“ setzt.
So nun wahrlich nicht, Herr Hüppe und insofern empfehle ich dringend ein Literaturstudium über das Selbstbestimmungsrecht im Allgemeinen und dem Vorbehalt des Gesetzes im Besonderen! Es erschließt sich dann ohne weiteres die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und da muss es doch nachdenklich stimmen, wenn nahezu alle Rechtsexperten eine gesetzliche Regelung befürworten.
Die Anhörung der Sachverständigen und die von ihnen vorgelegten Expertisen lassen hierüber keinen Zweifel aufkommen und sofern im Übrigen dazu die nahezu unüberschaubare Literatur der letzten Jahre gesichtet wird, so wird jedenfalls eines deutlich: der Gesetzgeber muss (!) tätig werden.
Diese „Verweigerungshaltung“ ist unter keinem (!) Aspekt zu rechtfertigen und zu tolerieren.
Lutz Barth
Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben.
Nun - der 01. April 2009 ist schön längst Vergangenheit und insofern handelt es um keinen verspäteten Aprilscherz. Das Unterfangen des Herrn Hüppe ist schlicht und ergreifend unsäglich und dokumentiert einmal mehr, dass die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts und die damit einhergehende grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates von einigen Abgeordneten völlig verkannt wird.
Mir fehlen zwar selten die Worte, aber immerhin regt sich in mir der zivile Ungehorsam gegenüber so viel Ignoranz gegenüber einer seit mehr als sechs Jahren geführten Diskussion. Es kann nicht angehen, dass nunmehr die Missionare einer höchst konservativen Wertekultur versuchen, einen „Schachzug zu landen“, der unserer aller Autonomie „matt“ setzt.
So nun wahrlich nicht, Herr Hüppe und insofern empfehle ich dringend ein Literaturstudium über das Selbstbestimmungsrecht im Allgemeinen und dem Vorbehalt des Gesetzes im Besonderen! Es erschließt sich dann ohne weiteres die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und da muss es doch nachdenklich stimmen, wenn nahezu alle Rechtsexperten eine gesetzliche Regelung befürworten.
Die Anhörung der Sachverständigen und die von ihnen vorgelegten Expertisen lassen hierüber keinen Zweifel aufkommen und sofern im Übrigen dazu die nahezu unüberschaubare Literatur der letzten Jahre gesichtet wird, so wird jedenfalls eines deutlich: der Gesetzgeber muss (!) tätig werden.
Diese „Verweigerungshaltung“ ist unter keinem (!) Aspekt zu rechtfertigen und zu tolerieren.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Antrag gegen Gesetz zu Patientenverfügungen vorgelegt
Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
... (mehr)
http://hpd.de/node/7058
Antrag
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert,
Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich
G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr.
Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu
treffen, ist verständlich.
Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung
ist, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später
eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab
entscheidbar ist. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie
Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische
Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts,
medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und
Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium sind nicht
vorhersehbar.
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und
parlamentarischen Raum hat gezeigt, dass eine über die gegenwärtige
Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
weder notwendig noch überzeugend möglich ist. Die Praxis zeigt, dass
vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie
die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer
unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.
Die Anhörung hat ergeben, dass es, unabhängig von der Art einer
denkbaren gesetzlichen Regelung, immer Fälle geben wird, in denen das
Instrument der Patientenverfügung nicht anwendbar oder seine
Bindungskraft strittig sein wird. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen
im Ausland, dass gesetzliche Patientenverfügungen trotz ihrer
Verbindlichkeit kaum in Anspruch genommen werden.
Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter
Rechtsprechung hat sich bewährt. Für die Ärzteschaft schaffen die
vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten
Patientenwillen.
Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
... (mehr)
http://hpd.de/node/7058
Antrag
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert,
Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich
G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr.
Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu
treffen, ist verständlich.
Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung
ist, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später
eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab
entscheidbar ist. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie
Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische
Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts,
medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und
Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium sind nicht
vorhersehbar.
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und
parlamentarischen Raum hat gezeigt, dass eine über die gegenwärtige
Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
weder notwendig noch überzeugend möglich ist. Die Praxis zeigt, dass
vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie
die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer
unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.
Die Anhörung hat ergeben, dass es, unabhängig von der Art einer
denkbaren gesetzlichen Regelung, immer Fälle geben wird, in denen das
Instrument der Patientenverfügung nicht anwendbar oder seine
Bindungskraft strittig sein wird. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen
im Ausland, dass gesetzliche Patientenverfügungen trotz ihrer
Verbindlichkeit kaum in Anspruch genommen werden.
Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter
Rechtsprechung hat sich bewährt. Für die Ärzteschaft schaffen die
vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten
Patientenwillen.
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Unsäglicher Antrag!
Die Frage, ob es „lachende“ und nach meiner Einsicht insbesondere frohlockende „Vierte“ gibt, scheint beantwortet zu sein.
Die Abgeordneten um die Herren Hüppe und den Bundestagspräsidenten Lammert haben es verstanden, mit ihrem Antrag insbesondere die einschlägigen Fachkreise zu überraschen, gehen die Abgeordneten doch davon aus, dass die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und parlamentarischen Raum gezeigt habe, dass eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung weder notwendig noch überzeugend möglich ist.
Nun weiß ich persönlich nicht, ob die Abgeordneten sich in den letzten Jahren an einem Ort aufgehalten haben, der völlig von der Außenwelt und insbesondere von den allgemein zugänglichen Quellen zu den Medien und zur Fachliteratur abgeschnitten war, wenngleich doch ein solches durchaus in Anbetracht dieser absurden Behauptung nicht ausgeschlossen werden kann. Gerade die Fachdiskussion lässt keinen (!) Zweifel offen, dass eine gesetzliche Regelung nicht nur wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich geboten ist.
Hier offenbart sich nicht nur Unwissenheit, sondern vor allem auch eine kaum zu überbietende Ignoranz gegenüber einer seit Jahren lebhaft geführten Debatte und da darf denn schon einmal daran erinnert werden, dass bereits mit dem im Jahre 2000 zum 63. Deutschen Juristentag vorgelegten Gutachten von Jochen Taupitz „Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Leben?“ die Diskussion im wissenschaftlichen Raum eröffnet und letztlich bis zum gegenwärtigen Tage lebhaft wurde. Das Votum der „Wissenschaft“ hierbei ist insofern eindeutig, als dass von der ganz überwiegenden Mehrheit die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung nachhaltig gefordert wird.
Dass nicht „jeder denkbare Fall“ einer Normierung zugänglich ist, ist schlicht eine rechtliche Binsenweisheit, die zu betonen nicht notwendig ist.
Völlig neben der Sache liegt indes der Hinweis, dass für die Ärzteschaft mit den Richtlinien der BÄK zur Sterbebegleitung gleichsam Rechtsklarheit geschaffen wurde. Hier verkennen die Abgeordneten die Qualität der Richtlinien, denen eben keine Rechtsnormqualität beigemessen werden können und im Übrigen insofern verfassungsrechtlich bedenklich sind, in dem diese die Gewissenentscheidung der verfassten Ärzteschaft arztethisch präjudizieren!
Ebenso abenteuerlich ist die These, dass sich der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter Rechtsprechung bewährt hat. Hier scheinen die Abgeordneten nicht die Rechtsprechung zu kennen, in der dass selbstbestimmte Sterben vielfach erst nach einem erfolgreichen Beschreiten eines Instanzenzugs im Zweifel ermöglicht wird.
Die Abgeordneten scheinen also völlig unbeeindruckt von dem bisher erreichten Status quo in der wissenschaftlichen Debatte zu sein und da finde ich es – aufrichtig formuliert – völlig unverschämt, nunmehr die Öffentlichkeit mit einem „Antrag“ zu konfrontieren, der bar jeder Vernunft ist und allenfalls als „Glaubensbekenntnis“ besonderer Art Geltung beanspruchen kann.
Der Bundestag möge diesen sonderbaren Antrag der ihn unterstützenden Abgeordneten ausdrücklich nicht (!) beschließen, läuft er doch auf eine Dokumentation einer „beharrlichen Arbeitsverweigerung“ hinaus, die angesichts der grundrechtlichen Schutzverpflichtung und dem Parlamentsvorbehalt zwar nicht mit „Kündigung“, aber mit Nichtbeachtung abgestraft werden sollte.
Auch das „C“ im Parteinamen rechtfertigt nicht, dass manche Abgeordnete – so jedenfalls mein Eindruck – mehr ins Evangelium vitae schauen, als in das Verfassungsrecht. Zur Erinnerung: Gerade im Evangelium vitae sind Optionen für Volksvertreter beschrieben, wie in solchen „grenzwertigen Situationen“ gehandelt werden könne.
An dieser Stelle darf ich auf den diesseitigen Kurzbeitrag
Der „radikale Ethikerlass“? Erinnerung(en) – 33 Jahre ist es her…
>>> http://www.lutzbarth.de/Radikaler_Ethik ... r_2008.pdf
Kurzum: Nehmen wir das Evangelium vitae beim geschriebenen Wort ernst, dann ist hierin unverhohlen der Aufruf zum Boykott parlamentarisch gebotener Arbeit enthalten und dies führt – wie nunmehr offensichtlich aus Respekt vor den Kirchen und anderen wirkmächtigen Gruppen in unserem Lande geschehen – zum Gesetzgebungsnotstand.
Was also bleibt?
Die Hoffnung, dass ein Großteil der Abgeordneten – insbesondere diejenigen, die noch nicht entschieden sind – sich nicht von einem durch und durch unsäglichen Antrag „blenden lassen“ und vielmehr erkennen, dass das Selbstbestimmungsrecht ein überragendes Rechtsgut ist und im Übrigen der Vorbehalt des Gesetzes kein Zweifel darüber aufkommen lässt, dass die (!) Abgeordneten sich jedenfalls nicht einer konstruktiven Parlamentsarbeit verweigern dürfen.
Sowenig wie ein arztethischer Paternalismus anbefohlen ist, gilt dies freilich auch in einem besonderen Maße für die Politiker, die ihr Recht auf freie Gewissensentscheidung nicht dazu ausüben sollten, entgegen den „Zeichen der Zeit“ ein Gesetz ad acta legen zu wollen, dass eben nicht aus einer Augenblickssituation heraus dem „mainstream“ geschuldet ist, sondern der Verfassungsrechtslage und den Erfordernissen des Vorbehalt des Gesetzes entspricht!
Lutz Barth
Die Abgeordneten um die Herren Hüppe und den Bundestagspräsidenten Lammert haben es verstanden, mit ihrem Antrag insbesondere die einschlägigen Fachkreise zu überraschen, gehen die Abgeordneten doch davon aus, dass die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und parlamentarischen Raum gezeigt habe, dass eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung weder notwendig noch überzeugend möglich ist.
Nun weiß ich persönlich nicht, ob die Abgeordneten sich in den letzten Jahren an einem Ort aufgehalten haben, der völlig von der Außenwelt und insbesondere von den allgemein zugänglichen Quellen zu den Medien und zur Fachliteratur abgeschnitten war, wenngleich doch ein solches durchaus in Anbetracht dieser absurden Behauptung nicht ausgeschlossen werden kann. Gerade die Fachdiskussion lässt keinen (!) Zweifel offen, dass eine gesetzliche Regelung nicht nur wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich geboten ist.
Hier offenbart sich nicht nur Unwissenheit, sondern vor allem auch eine kaum zu überbietende Ignoranz gegenüber einer seit Jahren lebhaft geführten Debatte und da darf denn schon einmal daran erinnert werden, dass bereits mit dem im Jahre 2000 zum 63. Deutschen Juristentag vorgelegten Gutachten von Jochen Taupitz „Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Leben?“ die Diskussion im wissenschaftlichen Raum eröffnet und letztlich bis zum gegenwärtigen Tage lebhaft wurde. Das Votum der „Wissenschaft“ hierbei ist insofern eindeutig, als dass von der ganz überwiegenden Mehrheit die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung nachhaltig gefordert wird.
Dass nicht „jeder denkbare Fall“ einer Normierung zugänglich ist, ist schlicht eine rechtliche Binsenweisheit, die zu betonen nicht notwendig ist.
Völlig neben der Sache liegt indes der Hinweis, dass für die Ärzteschaft mit den Richtlinien der BÄK zur Sterbebegleitung gleichsam Rechtsklarheit geschaffen wurde. Hier verkennen die Abgeordneten die Qualität der Richtlinien, denen eben keine Rechtsnormqualität beigemessen werden können und im Übrigen insofern verfassungsrechtlich bedenklich sind, in dem diese die Gewissenentscheidung der verfassten Ärzteschaft arztethisch präjudizieren!
Ebenso abenteuerlich ist die These, dass sich der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter Rechtsprechung bewährt hat. Hier scheinen die Abgeordneten nicht die Rechtsprechung zu kennen, in der dass selbstbestimmte Sterben vielfach erst nach einem erfolgreichen Beschreiten eines Instanzenzugs im Zweifel ermöglicht wird.
Die Abgeordneten scheinen also völlig unbeeindruckt von dem bisher erreichten Status quo in der wissenschaftlichen Debatte zu sein und da finde ich es – aufrichtig formuliert – völlig unverschämt, nunmehr die Öffentlichkeit mit einem „Antrag“ zu konfrontieren, der bar jeder Vernunft ist und allenfalls als „Glaubensbekenntnis“ besonderer Art Geltung beanspruchen kann.
Der Bundestag möge diesen sonderbaren Antrag der ihn unterstützenden Abgeordneten ausdrücklich nicht (!) beschließen, läuft er doch auf eine Dokumentation einer „beharrlichen Arbeitsverweigerung“ hinaus, die angesichts der grundrechtlichen Schutzverpflichtung und dem Parlamentsvorbehalt zwar nicht mit „Kündigung“, aber mit Nichtbeachtung abgestraft werden sollte.
Auch das „C“ im Parteinamen rechtfertigt nicht, dass manche Abgeordnete – so jedenfalls mein Eindruck – mehr ins Evangelium vitae schauen, als in das Verfassungsrecht. Zur Erinnerung: Gerade im Evangelium vitae sind Optionen für Volksvertreter beschrieben, wie in solchen „grenzwertigen Situationen“ gehandelt werden könne.
An dieser Stelle darf ich auf den diesseitigen Kurzbeitrag
Der „radikale Ethikerlass“? Erinnerung(en) – 33 Jahre ist es her…
>>> http://www.lutzbarth.de/Radikaler_Ethik ... r_2008.pdf
Kurzum: Nehmen wir das Evangelium vitae beim geschriebenen Wort ernst, dann ist hierin unverhohlen der Aufruf zum Boykott parlamentarisch gebotener Arbeit enthalten und dies führt – wie nunmehr offensichtlich aus Respekt vor den Kirchen und anderen wirkmächtigen Gruppen in unserem Lande geschehen – zum Gesetzgebungsnotstand.
Was also bleibt?
Die Hoffnung, dass ein Großteil der Abgeordneten – insbesondere diejenigen, die noch nicht entschieden sind – sich nicht von einem durch und durch unsäglichen Antrag „blenden lassen“ und vielmehr erkennen, dass das Selbstbestimmungsrecht ein überragendes Rechtsgut ist und im Übrigen der Vorbehalt des Gesetzes kein Zweifel darüber aufkommen lässt, dass die (!) Abgeordneten sich jedenfalls nicht einer konstruktiven Parlamentsarbeit verweigern dürfen.
Sowenig wie ein arztethischer Paternalismus anbefohlen ist, gilt dies freilich auch in einem besonderen Maße für die Politiker, die ihr Recht auf freie Gewissensentscheidung nicht dazu ausüben sollten, entgegen den „Zeichen der Zeit“ ein Gesetz ad acta legen zu wollen, dass eben nicht aus einer Augenblickssituation heraus dem „mainstream“ geschuldet ist, sondern der Verfassungsrechtslage und den Erfordernissen des Vorbehalt des Gesetzes entspricht!
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Abstimmung am 28.5.2009: Wie schoen ist doch Demokratie - im Internet
Unglaubliches gesetzgeberisches Arbeitspensum für Abgeordneten am 28.5.: Ca. 75 Minuten sind am nächsten Donnerstag vorgesehen, um über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen letztmalig im Bundestag zu diskutieren und abzustimmen.
Inmitten von: Mehreren Strafrechtsreformen, einem „Bad-Bank-Gesetz", den DDR-Renten, der Mandatsverlängerung im Kosovo, der Micl-Exportsubvention, der Flugsicherung, dem Kommunalen Wahlrecht für Ausländer und den Rechten von Homosexuellen (Tagesordnung s.u. Link).
Grund genug, dass vorsorgefreudige Bürger/innen den dazu noch unentschlossenen (und ggf. unwissenden) Abgeordneten noch ein wenig auf die Sprünge helfen?
Auf die noch Unschlüssigen kommt es an
Wer von den Abgeordneten sich schon einem der drei Patientenverfügungs-Anträge angeschlossen hat, finden Sie hier in der Auflistung der Humanistischen Union (der für diese Arbeit zu danken ist!).
Diese werden sich wahrscheinlich nicht mehr umstimmen lassen. Aber was ist mit den zahlreichen Unschlüssigen? Sie finden hier deren Namen (mit Partei) - nach Bundesländern sortiert. Auch ein angekündigtes Abstimmungsverhalten der jeweiligen Unterstützergruppen ist hier einsehbar. Da findet sich manche Überraschung (schauen Sie doch z. B. in Berlin mal unter Renate Künast nach - die doch bisher als Vertreterin von Verbraucher- und Selbstbestimmungsinteressen galt ...)
Interessant ist auch: Innerhalb des - mit über 200 Unterschriften größten - Unterstützerkreises des Entwurfs von Stünker (SPD) / Kauch (FDP) u. a. ist bis heute kein einziger Unionsabgeordneter! Dabei gilt diese Abstimmung als dezidiert überfraktionell. Die Abgeordneten sind völlig frei - parteipolitische Vorgaben gibt es hierbei nicht! Es bleibt jedoch fraglich, ob es überhaupt zu einem Mehrheitsergebnis kommt - viele Abgeordnete wollen ja das tun, was den Bürger/innen gern vorgeworfen wird: Wahl- bzw. Stimmenenthaltung praktizieren. Dann ist die Gesetzgebungsarbeit der letzten 5 Jahre hinfällig und es wird wohl niemand in der neuen Legislaturperiode Lust verspüren, sich da noch einmal ganz von vorn daran zu machen.
Noch kann sich jeder Bürger einmischen
Dazu hat die Humanistische Union eine interessante detaillierte Liste zusammengestellt, siehe hier:
http://www.humanistische-union.de/theme ... ung/jetzt/
Sollten Sie darauhin Ihrem (oder dem einen oder anderen) Abgeordneten noch etwas mit auf den Weg geben, können Sie es auch hier tun, wo es gleichzeitig veröffentlicht einsehbar ist:
http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-132-0.html
Achtung, Politikerbeschimpfungen oder Unflätigkeiten sind bei Abgeordnetenwatch von der Veröffentlichung ausgeschlossen!
(Da es sich um eine namentliche Abstimmung handelt, können Sie natürlich auch im Nachhinein erfahren, wer wie gestimmt hat.)
--------------------------------------------------------------------------------
Quelle Tagesordnung im Bundestag am 28.5.:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/
Quelle: E-Mail-Zuschrift vom 22.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Unglaubliches gesetzgeberisches Arbeitspensum für Abgeordneten am 28.5.: Ca. 75 Minuten sind am nächsten Donnerstag vorgesehen, um über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen letztmalig im Bundestag zu diskutieren und abzustimmen.
Inmitten von: Mehreren Strafrechtsreformen, einem „Bad-Bank-Gesetz", den DDR-Renten, der Mandatsverlängerung im Kosovo, der Micl-Exportsubvention, der Flugsicherung, dem Kommunalen Wahlrecht für Ausländer und den Rechten von Homosexuellen (Tagesordnung s.u. Link).
Grund genug, dass vorsorgefreudige Bürger/innen den dazu noch unentschlossenen (und ggf. unwissenden) Abgeordneten noch ein wenig auf die Sprünge helfen?
Auf die noch Unschlüssigen kommt es an
Wer von den Abgeordneten sich schon einem der drei Patientenverfügungs-Anträge angeschlossen hat, finden Sie hier in der Auflistung der Humanistischen Union (der für diese Arbeit zu danken ist!).
Diese werden sich wahrscheinlich nicht mehr umstimmen lassen. Aber was ist mit den zahlreichen Unschlüssigen? Sie finden hier deren Namen (mit Partei) - nach Bundesländern sortiert. Auch ein angekündigtes Abstimmungsverhalten der jeweiligen Unterstützergruppen ist hier einsehbar. Da findet sich manche Überraschung (schauen Sie doch z. B. in Berlin mal unter Renate Künast nach - die doch bisher als Vertreterin von Verbraucher- und Selbstbestimmungsinteressen galt ...)
Interessant ist auch: Innerhalb des - mit über 200 Unterschriften größten - Unterstützerkreises des Entwurfs von Stünker (SPD) / Kauch (FDP) u. a. ist bis heute kein einziger Unionsabgeordneter! Dabei gilt diese Abstimmung als dezidiert überfraktionell. Die Abgeordneten sind völlig frei - parteipolitische Vorgaben gibt es hierbei nicht! Es bleibt jedoch fraglich, ob es überhaupt zu einem Mehrheitsergebnis kommt - viele Abgeordnete wollen ja das tun, was den Bürger/innen gern vorgeworfen wird: Wahl- bzw. Stimmenenthaltung praktizieren. Dann ist die Gesetzgebungsarbeit der letzten 5 Jahre hinfällig und es wird wohl niemand in der neuen Legislaturperiode Lust verspüren, sich da noch einmal ganz von vorn daran zu machen.
Noch kann sich jeder Bürger einmischen
Dazu hat die Humanistische Union eine interessante detaillierte Liste zusammengestellt, siehe hier:
http://www.humanistische-union.de/theme ... ung/jetzt/
Sollten Sie darauhin Ihrem (oder dem einen oder anderen) Abgeordneten noch etwas mit auf den Weg geben, können Sie es auch hier tun, wo es gleichzeitig veröffentlicht einsehbar ist:
http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-132-0.html
Achtung, Politikerbeschimpfungen oder Unflätigkeiten sind bei Abgeordnetenwatch von der Veröffentlichung ausgeschlossen!
(Da es sich um eine namentliche Abstimmung handelt, können Sie natürlich auch im Nachhinein erfahren, wer wie gestimmt hat.)
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Quelle Tagesordnung im Bundestag am 28.5.:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/
Quelle: E-Mail-Zuschrift vom 22.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de