Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung - Informationen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung - Informationen

Beitrag von Presse » 05.01.2009, 12:49

DÄ plus · Zusatzinfo
Ausgabe 1-2 vom 05.01.2009
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/zusat ... eftid=3078

Klinkhammer, Gisela; Richter-Kuhlmann, Eva
Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung
Dtsch Arztebl 2009; 106(1-2): A-8
POLITIK
» Bundesärztekammer: Sterben in Würde, Grundsätze und Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte
http://aerzteblatt.lnsdata.de/download/ ... 127298.pdf
» Gesetzentwurf zur Patientenverfügung Bosbach, Göhring-Eckardt und Röspel
http://www.baek.de/specialdownloads/PatVerfG.pdf
» Gesetzentwurf zur Patientenverfügung Stünker
http://cms.spdnds.de/imperia/md/content ... _sep07.pdf
» Gesetzentwurf zur Patientenverfügung Zöller
http://www.baek.de/downloads/2008_Oktob ... 008_-7.pdf
» Gesetzentwurf zur Spätabtreibung 1
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/111/1611106.pdf
» Gesetzentwurf zur Spätabtreibung 2
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611330.pdf

Lutz Barth
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Ein Plädoyer für die Autonomie!

Beitrag von Lutz Barth » 05.01.2009, 15:18

Ein Plädoyer für die Autonomie

In unserem demokratischen Rechtsstaat sind wir darauf angewiesen, dass bei Gesetzesvorhaben die Parlamentarier unser aller Freiheiten treuhänderisch absichern und ihren Beitrag dazu leisten, dass in dem zur Entscheidung anstehenden Patientenverfügungsgesetz sich die plurale Wertegemeinschaft, aber in erster Linie die grundrechtlich verbürgten zentralen Freiheiten widerspiegeln.

In diesem Sinne mögen unsere Abgeordneten dem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf von Stünker u.a. ihre Stimme geben, da dieser ein Höchstmaß an individueller Selbstbestimmung uns allen zu garantieren scheint.

Auch wenn die Parlamentarier „nur“ ihrem Gewissen unterworfen sind, so mögen diese doch berücksichtigen, dass mit dem Patientenverfügungsgesetz die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden soll, so dass die individuelle Wertekultur der Abgeordneten nicht zur Fremdbestimmung unseres patientenautonomen Willens führen möge. So wie die Parlamentarier dürfen auch wir als Bürgerinnen und Bürger unser Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen, ohne dass die Ausübung eben diesen zentralen Freiheitsrechts zur Fremdbestimmung über Dritte führt.

Selbst wenn bei den Abgeordneten noch letzte Zweifel mitschwingen, sollten bei dem Abstimmungsverhalten gleichsam die letzten Zweifeln schweigen, da es auch – wenn nicht gar in erster Linie – darum geht, eine an den Grundfreiheiten der Staatsbürger in einem säkularem Verfassungsstaat ausgerichteten Entscheidung zu treffen: das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gilt es zu wahren, mit dem dieser allein über sein „Sterben“, seinen „Behandlungsabbruch“ und damit „Tod“ entscheiden darf.

Der hohen Verantwortung gegenüber ihrer treuhänderischen Verpflichtung zur Wahrung und Absicherung unserer aller Freiheit werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zuvörderst dadurch gerecht, in dem diese in dem Patientenverfügungsgesetz das erkennen, was es letztlich bewerkstelligen soll: die individuelle Entscheidung des Einzelnen.

Von daher mag der Stünker – Entwurf eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag finden, sichert er doch unsere Entscheidungsautonomie.

Lutz Barth, 05.01.09
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Patientenwille im Zweifel ....

Beitrag von Service » 05.01.2009, 15:41

Patientenwille im Zweifel durch Angehörige oder Betreuer ermitteln
Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Als gültige Patientenverfügung sollen künftig sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein. Dies ist einer der zentralen Punkte des Gesetzentwurfes (16/11493), der unter anderem von den Abgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust (beide CDU/CSU-Fraktion), Herta Däubler-Gmelin (SPD-Fraktion) und Monika Knoche (Linksfraktion) auf den Weg gebracht wurde. 43 Abgeordneten der CDU/CSU, drei SPD-Abgeordnete, 13 Mitglieder der Linken und ein Abgeordneter der FDP-Fraktion haben den Gesetzentwurf unterschrieben. Zu den Unterzeichnern gehört auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage werde gesetzlich klargestellt, dass sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte verpflichtet seien, den Willen des Patienten "Ausdruck und Geltung zu verschaffen". Bestehe Uneinigkeit zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer darüber, so seien nahe stehende Angehörige hinzuziehen, um sich Klarheit zu verschaffen. Wenn noch immer keine Einigkeit herrsche, sei das Vormundschaftsgericht anzurufen. Eine aktive Sterbehilfe sieht der Gesetzentwurf ausdrücklich nicht vor.

Das Gesetz bekenne sich zu dem Grundsatz, dass jedes Leben lebenswert sei, auch Leben mit Schwäche, Krankheiten und Behinderung. Auch und gerade dann sei es Aufgabe der Gesellschaft, dafür zu einzutreten, dass Menschen akzeptiert und nach ihren Bedürfnissen gepflegt und umsorgt würden. Die Akzeptanz dieses Grundsatzes bedeute aber auch, dass es keine durch Gesetz zu verordnende Wahrheit über das Sterben gebe. Jeder Mensch könne in einem "höchstpersönlichen Entscheidungsprozess" festlegen, wann er sich gegen den natürlichen Sterbeprozess nicht mehr wehren und auf den Einsatz der Intensivmedizin verzichten wolle.

"Deshalb beinhaltet der Anspruch auf menschenwürdiges Sterben auch die Feststellung, dass die höchstpersönliche Einsicht des Patienten, wann seine Zeit zu sterben gekommen ist, respektiert werden muss", so die Initiatoren. Der Entwurf sei darüber hinaus geprägt von der Erkenntnis, dass Leben und Sterben in ihrer Komplexität nicht normierbar seien und sich pauschalen Kategorien entzögen. Deshalb lasse er Raum für die Betrachtung des Einzelfalls und vermeide schematische Lösungen.

Quelle: Mitteilung vom 5.1.2009
Deutscher Bundestag - PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Dorotheenstraße 100 - 11011 Berlin
Pressestelle:Telefon +49-30/227-35642 - Fax +49-30/227-36191
Internet: htp://www.bundestag.de

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Patientenautonomie am Lebensende - Gesetzentwürfe

Beitrag von Service » 06.01.2009, 08:10

Auf der Internetseite
http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm
finden Sie die ganzen Entwürfe und viele Kommissionspapiere
zusammengetragen.

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Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung

Beitrag von Service » 11.01.2009, 08:13

Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung

Klinkhammer, Gisela; Richter-Kuhlmann, Eva

Das Jahr 2009 beginnt biopolitisch ebenso turbulent, wie das Jahr 2008 aufgehoert hat. Gleich zwei Gesetze sollen in den naechsten Wochen und Monaten die parlamentarischen Huerden nehmen: ein Gesetz zur Regelung von Patientenverfuegungen und eines zur Regelung von Spaetabtreibungen.
Deutsches Aerzteblatt 2009; 106(1-2), 05.01.09
http://www.Aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... t&id=62879

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2008

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Gesetz zu Spätabtreibungen im Mai 2009 ?

Beitrag von Presse » 22.04.2009, 18:08

Entscheidung zu Spätabtreibungen und Patientenverfügungen im Mai

Berlin – Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Mai über Gesetzentwürfe zu den Themen Spätabtreibung und Patientenverfügung abstimmen. Darauf verständigten sich Union und Sozialdemokraten, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch in Berlin sagte.

Er zeigte sich „verhalten optimistisch“, dass es bei der umstrittenen Frage der Patientenverfügungen einen Kompromiss zwischen SPD-Abgeordneten und Teilen der Union kommen werde. Derweil dauern die Bemühungen um eine Einigung beim Thema Spätabtreibungen an.

.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... im_Mai.htm

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Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Beitrag von Service » 23.04.2009, 09:40

Vierter Entwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgelegt
Familie/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SKE) Eine Gruppe von 95 Parlamentariern um die Abgeordneten Christel Humme (SPD) und Irmingard Schewe-Gerigk (Bündnis 90/Die Grünen) haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (16/12664)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/126/1612664.pdf
vorgelegt. Ärzte sollen demzufolge verpflichtet werden, bei Feststellung der Schwangerschaft der werdenden Mutter schriftliche Informationen über ihren Rechtsanspruch auf Beratung in allen Fragen rund um die Schwangerschaft auszuhändigen. Auch die Kontaktdaten von wohnortnahen Beratungsstellen sollen dabei enthalten sein.

Die Abgeordneten fordern zudem eine Verpflichtung der Ärzte, Schwangere vor vorgeburtlichen Untersuchungen ihres Kindes medizinisch zu beraten. Bei diesen Untersuchungen können auch mögliche Behinderungen und Krankheiten des Kindes festgestellt werden. Die Ärzte sollen ihre Patientinnen auf die Chancen und Risiken der Pränataldiagnostik hinweisen und auf das Recht, die Untersuchungen abzulehnen. Schwangere sollen ferner auf ihren Rechtsanspruch auf die Hilfe durch Beratungsstellen aufmerksam gemacht werden. Wünscht eine Schwangere weitere Beratung, soll der Arzt verpflichtet sein, auf einen zeitnahen Termin hinzuwirken. Den Beratungsstellen fällt dem Gesetzentwurf zufolge die Aufgabe zu, auf Verlangen der Frau den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden zu vermitteln.

Zur Begründung heißt es, der Anspruch der Schwangeren und ihrer Partner auf Beratung, der schon jetzt im Gesetz enthalten sei, sei noch zu wenig bekannt. Eine vom Arzt unabhängige Beratung werde jedoch aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Zunahme vorgeburtlicher Untersuchungen immer bedeutsamer. Aufgrund der Tatsache, dass mit diesen Untersuchungen auch Behinderungen und Krankheiten des Kindes festgestellt werden könnten, müsse die Schwangere schon vorher umfassend informiert werden. So könne sie sich gegebenenfalls gegen eine Untersuchung und für ihr Recht entscheiden, nicht zu wissen, ob ihr Kind behindert geboren wird.

Dem Parlament liegen bereits drei Gesetzentwürfe
(16/11330,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611330.pdf
16/11106,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/111/1611106.pdf
16/11347)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611347.pdf
und zwei Anträge
(16/11377,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611377.pdf
16/11342)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611342.pdf
zu diesem Thema vor.

Quelle: Mitteilung vom 23.04.2009
Deutscher Bundestag - PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Dorotheenstraße 100 - 11011 Berlin
Pressestelle:Telefon +49-30/227-35642 - Fax +49-30/227-36191
Internet: http://www.bundestag.de
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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Patientenverfügungsgesetz nicht vertagen

Beitrag von Presse » 09.05.2009, 06:59

SPD:
Patientenverfügungsgesetz nicht vertagen

Berlin – Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker warnt vor einem Scheitern der Bemühungen, Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. Das wäre fatal und „kein Ruhmesblatt für den Bundestag“, sagte er am Freitag in Berlin. Stünker, der für eine Gruppe von gut 200 Abgeordneten spricht, warf Unionspolitikern mangelnde Dialog- und Kompromissbereitschaft vor. Er kündigte zugleich einen Änderungsantrag zu seinem bisherigen Konzept an.
...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... rtagen.htm

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Meinungsvielfalt - besser kein Gesetz ?

Beitrag von Gaby Modig » 10.05.2009, 08:37

Besser kein Gesetz ? Meinungsvielfalt !

Ich las die folgende Nachricht:

Patientenverfügungen sollten nicht gesetzlich geregelt werden. Dafür hat sich an diesem Freitag der Augsburger Weihbischof Anton Losinger ausgesprochen. Losinger ist Mitglied im Deutschen Ethikrat. Die Mitglieder des Bundestages beraten derzeit drei Gesetzesentwürfe zur Regelung von Patientenverfügungen. Losinger hält alle drei Entwürfe für unzulänglich. Nur durch die „gesetzliche Nichtregelung“ könne eine Willensänderung von Patienten zwischen dem Treffen einer Patientenverfügung und dem Eintreten einer Schwersterkrankung berücksichtigt werden. Diese Ansicht vertrete auch die Mehrheit der organisierten Ärzte in der Bundesrepublik, so der Weihbischof. - (pm 08.05.09 vp)
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=285658

Es gibt offensichtlich vielfältige Meinungen, die darauf hinauslaufen, die derzeitigen Gesetzentwürfe seien nicht ausgereift, nicht wirklich hilfreich. Daher sei der jetzige Rechtszustand ausreichend.

Ich sehe es eigentlich auch so: Besser kein Gesetz als eine schlecht gemachte Regelung, die die gegebenen Probleme nicht wirklich auflöst.

Guten Morgen
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Gutes Patientenverfügungsgesetz kann gelingen

Beitrag von Service » 12.05.2009, 11:48

Deutsche Hospiz Stiftung optimistisch: Gutes Patientenverfügungsgesetz kann gelingen

München/ Berlin. Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zeigt sich angesichts der bevorstehenden Bundestagsabstimmung über ein Patientenverfügungsgesetz optimistisch. In einem Debattenbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung" vom Dienstag schreibt er, mit weiteren Änderungsanträgen könne es letztendlich gelingen, die heute noch unentschlossenen Abgeordneten zu überzeugen und ein gutes Gesetz zu verabschieden.

Brysch attestiert insbesondere der Gruppe um die Abgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust, hinzugelernt zu haben. In einem Änderungsantrag zu ihrem ursprünglichen Entwurf hatte die Gruppe vor wenigen Tagen die Sinnhaftigkeit von Beratungsgesprächen unterstrichen und als Soll-Vorschrift in ihren Gesetzesvorschlag aufgenommen. Allerdings kritisiert Brysch weiterhin, dass die Gruppe auf die Schriftform bei Patientenverfügungen verzichten will und Freiheiten vor allem dem behandelnden Arzt einräumt, der die Patientenverfügung nur "unter Berücksichtigung" des Patientenwillens prüfen soll, ohne strikt daran gebunden zu sein.

Um Patienten vor Fremdbestimmung und Umdeutungen ihrer Patientenverfügung zu schützen, sei es erforderlich, dass Verfügungen schriftlich vorliegen, hinreichend aktuell seien und nach fachkundiger Beratung entstanden seien, formuliert Brysch die Anforderungen an ein Patientenverfügungsgesetz. Nur so könne sichergestellt werden, dass Verfügungen auch wirklich dem gegenwärtigen Willen des äußerungsunfähigen Patienten entsprächen. Allein Beratung schütze vor folgenschweren Irrtümern bei der Patientenverfügung.

Eine klare Absage erteilt Brysch denjenigen, die ein Patientenverfügungsgesetz für nicht notwendig erachten. Diese von der organisierten Ärzteschaft unterstützte Gruppe verkenne, "dass sich sowohl Patienten als auch Ärzte und Richter zurzeit im ethischen und juristischen Treibsand befinden". Die derzeitige Konfusion sei kaum zu überbieten, es hänge im Augenblick von der Person des Richters und damit vom Zufall ab, wie an Vormundschaftsgerichten über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werde. Es sei eine "erstaunliche Schlussfolgerung, aus dieser Situation abzuleiten, einer vermeintlichen ,Überregulierung' entgegen wirken zu müssen". Im Gegenteil bedürfe es endlich einer sinnvollen Regulierung, um "den Wildwuchs von Interpretationsfreiheiten" einzudämmen.

Quelle: Mitteilung vom 12.5.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de

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Lieber kein Gesetz als ein schlechtes

Beitrag von Presse » 12.05.2009, 17:09

"Lieber kein Gesetz als ein schlechtes"
Ethikrat-Mitglied Losinger lehnt Gesetz zu Patientenverfügungen derzeit ab


Augsburg (epd). Patientenverfügungen sollten derzeit nicht gesetzlich geregelt werden. Das hat der Augsburger Weihbischof Anton Losinger erklärt. "Lieber kein Gesetz als ein schlechtes", sagte Losinger dem epd.
... (mehr)
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_64879.html

Die Menschen wollen Klarheit
Montag, 11 Mai 2009
Im Bundestag gibt es neue Bemühungen um eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker warnte am Freitag vor einem Vertagen des Themas in die nächste Legislaturperiode. Das wäre ein «fatales Signal» an die Bevölkerung, sagte er im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Ende Mai will das Parlament das Thema abschließend behandeln.
... (mehr)
http://www.hwelt.de/c/content/view/3778/1/

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Lehne Beratungspflicht ab

Beitrag von Gaby Modig » 13.05.2009, 18:13

Die Deutsche Hospiz Stiftung äußert sich wiederholt zur Patientenverfügung:

Patientenverfügung: Brysch für Schriftform und Beratungspflicht
Mittwoch, 13 Mai 2009
München (KNA) Die Deutsche Hospiz Stiftung wirbt weiterhin mit Nachdruck für gesetzliche Standards bei Patientenverfügungen. Wenn die guten Ansätze der vorliegenden Entwürfe zusammengetragen würden, könnte ein gutes Gesetz herauskommen, schreibt Stiftungsgeschäftsführer Eugen Brysch in der «Süddeutschen Zeitung» (Dienstag). Die Lösung sei «eigentlich klar": Patientenverfügungen müssten schriftlich vorliegen, hinreichend aktuell und nach fachkundiger Beratung entstanden sein.
... http://www.hwelt.de/c/content/view/3795/1/

Selbst wenn ein Gesetz kommen sollte, mag man die Schriftform vorgeben. Eine Beratungspflicht lehne ich persönlich ab. Es muss jedem überlassen bleiben, ob und wie er sich Rat einholt. Damit will ich nichts gegen eine vernünftige Beratung sagen. Aber eine solche Pflicht würde alle Patientenverfügung ungültig machen, die ohne nachweisbare Beratung zustande gekommen sind. Es ist auch Teil der Patientenautonomie, ob ich Hilfe und Unterstützung will oder nicht.

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Gesetzentwurf zur Patientenverfügung überarbeitet

Beitrag von Presse » 14.05.2009, 16:53

Stünker/Kauch/Jochimsen/Montag: Gesetzentwurf zur Patientenverfügung überarbeitet

Zur Überarbeitung ihres Gesetzentwurfs zur Regelung der Patientenverfügung erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):

In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen – und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen.

Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess“ zwischen Arzt und Betreuer – ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert.
Der Kerngehalt unseres Entwurfs wird dadurch jedoch nicht berührt.

Aufgenommen haben wir zudem die Formulierung, dass niemand dazu verpflichtet werden kann und darf, eine Patientenverfügung zu verfassen. Diese darf auch nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.

Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer.

Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb – wie alle bisherigen – ohne Antwort.

Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat statt dessen ihren Entwurf jetzt um eine Vorschrift ergänzt, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? Das würde eine Fülle gerichtlicher Verfahren zur Klärung nach sich ziehen, bis hin zu einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ein Gesetz mit dieser Regelung würde den Menschen „Steine statt Brot“ geben, nicht aber die angestrebte Rechtssicherheit.

Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar.

Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.5.2009

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Politkrimi um PV-Gesetz zum 28.5.2009 ...

Beitrag von Service » 16.05.2009, 07:14

Politkrimi um PV-Gesetz zum 28.5.2009 - Menschen wollen Klarheit
Newsletter Patientenverfügung


Jetzt ist es soweit: Am 28. Mai wird es laut Tagesordnung des Bundestages die Abstimmung zum Patientenverfügungsgesetzt geben. Dazu haben die Abgeordneten Stünker (SPD), Kauch (FDP), Jochimsen (Die Linke) und Montag (Bündnis 90 /Die Grünen) als Vertreter eines gemeinsamen Gesetzentwurfs die folgende Erklärung ab.

Vorausgegangen waren ihre Einigungsbemühungen mit den Unions-Vertretern Zöller und Faust, die einen anderen, jedoch ähnlichen Entwurfs vertreten: Vergeblich. Es sah zunächst so aus, dass mit dem Kompromiss gleich jede Regelung gescheitert ist. Doch nun könnte sich die Blockade-Haltung der Unionsvertreter dahingehend auswirken, dass der Entwurf von Stünker u. a. doch eine eigenständige Mehrheit auf sich vereinigen kann. Hier ihre Erklärung von Donnerstag, 14. Mai 2009:

„ In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen - und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen.

Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess" zwischen Arzt und Betreuer - ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert. ...

Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer.

Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb - wie alle bisherigen - ohne Antwort.

Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat statt dessen ihren Entwurf jetzt um eine Vorschrift ergänzt, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? .... Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar.

Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird. "

Stimmen der letzten Woche:
Deutsche Hospizstiftung fordert Schriftform und Beratungspflicht:
http://www.hwelt.de/c/content/view/3795/1/#josc187

Humanistischer Verband Deutschlands warnt bei Scheitern vor mehr „Selbstjustiz" von Angehörigen, wenn der Patientenwille sonst nicht durchsetzbar wäre: http://hpd.de/node/7015

Die SPD fordert im Ärzteblatt: Gesetz nicht vertagen - Menschen in unserem Land wollen Klarheit - Ärztefunktionäre hätten etwas "weißmachen" wollen http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36484

Augsburger Weihbischof will kein PV-Gesetz - alle Entwürfe wären unzulänglich
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_64879.html

Quelle: Mitteilung vom 16.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de

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Gemeinsames Engagement für das Selbstbestimmungsrecht!

Beitrag von Lutz Barth » 16.05.2009, 07:18

Wenn Sie sich guten Gewissens für dem Appell und dem Stünker-Entwurf anschließen können, würde ich Sie bitten wollen, dies in kleiner Umfrage zu bestätigen.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und diese wird u.a. in Abstimmungen wahrgenommen (Art. 20 III GG). Für welchen Entwurf würden Sie sich entscheiden:

• Stünker-Entwurf
• Zöller-Entwurf
• Bosbach-Entwurf
• Für keinen der Entwürfe

Ich gehe dabei davon aus, dass sowohl die Internetpräsenz des Kollegen Schell als auch unsere IQB - Webpräsenz einen beachtlichen Verbreitungsgrad haben und sich in erster Linie an ein Fachpublikum richten, dass die Diskussion um das Patientenverfügungsgesetz mit verfolgt hat. Von daher möchte ich die Umfrage nach mehr als sechs Jahren lebhafter Debatten auf die namentliche Benennung der einzelnen Gesetzgebungsvorschläge begrenzen.

Ich hoffe auf eine rege Beteiligung, da dieses Ergebnis der Umfrage allen Fraktionen bekannt gegeben werden soll. Zugleich würde ich es begrüßen, wenn Sie – sofern möglich – auf Ihren Internetseiten auf die nunmehr bis zum 26. Mai 2009 laufende Umfrage verweisen würden.

Der nachfolgende Link führt Sie zur Umfrage! >>> Zur Umfrage >>> http://iqb-info.de/tinc?key=AlLCujPa

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ihr Lutz Barth, 16.05.09
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