Welche Rechte haben Patienten? - Leserzuschrift

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Welche Rechte haben Patienten? - Leserzuschrift

Beitrag von WernerSchell » 26.05.2008, 07:40

Welche Rechte haben Patienten? Bericht im Stadt-Kurier Neuss vom 21.5.2008 mit dem Titel:

Welche Rechte haben Patienten nach einem Unfall?

Nachlesbar unter:
http://epaper.weiss-intermedia.de/anzei ... 5/main.xml

Dazu habe ich am 22.5.2008 folgende Zuschrift an die Redaktion des Stadt-Kuriers übermittelt:

Pflege-Selbsthilfeverband e.V. – Pflege-SHV
Unabhängige und gemeinnützige Initiative für menschenwürdige Pflege
2. Vorsitzender und Ansprechpartner für pflegerechtliche Fragen:
Werner Schell - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Telefon: 02131/150779 - Handy: 0172/6958904 - Telefax: 02131/167289
E-Mail: Team@wernerschell.de

Neuss, den 22.05.2008

An den
Stadt-Kurier Neuss
z.Hd. Herrn Möll

Sehr geehrter Herr Möll,

ich begrüße es sehr, dass Sie in Ihrer Zeitungsausgabe vom 21.5.2008 das Thema „Welche Rechte haben Patienten nach einem Unfall“ aufgegriffen haben. Die Darstellung ist m.E. gut gelungen, Sie informiert über die maßgeblichen Rechte und Pflichten – eigentlich über das Unfallgeschehen hinaus.

Allerdings wird die Patientenverfügung ein wenig zu stark in den Vordergrund gerückt. Es wäre aus meiner Sicht sinnvoll gewesen, die Vorsorge-Vollmacht wegen ihrer herausragenden Bedeutung zur Abwendung einer eventuell notwendigen Rechtlichen Betreuung ausführlicher anzusprechen. Darauf mache ich jedenfalls (mit guter Resonanz) in Vortragsveranstaltungen immer wieder aufmerksam. Ein großer Teil der beim Pflege-Selbsthilfeverband e.V. eingehenden Beschwerden und Beratungsanfragen stellen mittlerweile auf betreuungsrechtliche Probleme ab und verdeutlichen allerhand Ärgernisse im Umgang mit Betreuern und Vormundschaftsrichtern.

Es gibt übrigens einen umfangreichen Patientenratgeber des Rhein-Kreises Neuss, auf den man aufmerksam machen sollte. Daran habe ich seinerzeit maßgeblich mitgearbeitet und v.a. den patientenrechtlichen Teil bearbeitet.

Siehe dazu die Erklärung des Rhein-Kreises Neuss unter:
http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/them ... 2310448a60

Ich übersende Ihnen daher zur Ergänzung Ihrer Darstellung die nachfolgende Leserzuschrift.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

Patientenrechte – rechtzeitig an Vorsorge-Vollmacht denken!

Die Darstellung zum Patientenrecht ist gut gelungen und informiert über die maßgeblichen Rechte und Pflichten - eigentlich über das Unfallgeschehen hinaus. - Allerdings möchte ich die Informationen wie folgt ergänzen:

Es erscheint ratsam, unabhängig von einer möglichen Patientenverfügung eine Vorsorge-Vollmacht zu erstellen. In einer solchen Vollmacht kann eine Rechtsvertretung bestimmt werden für den Fall, dass jemand durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheit selbstbestimmt zu regeln. Damit kann eine Rechtliche Betreuung, bei der eine vom Vormundschaftsgericht eingesetzte Person tätig wird, vermieden werden. Zusätzlich kann dann zu dieser Vollmacht eine Patientenverfügung als Handlungsanleitung ergänzende Informationen enthalten. Zahlreiche Kenner des Betreuungsrechtes sind sich mittlerweile darin einig, dass im Zweifel eine gut formulierte Vorsorge-Vollmacht wichtiger ist als eine Patientenverfügung.

Am 29.05.2008 findet übrigens um 19.00 Uhr in der Niederrheinklinik in Korschenbroich eine Vortragsveranstaltung statt, in der genau dieses Thema zur Sprache kommt. Das Thema: „Vorsorgevollmacht statt Betreuung“. Referent ist der Korschenbroicher Anwalt Stefan A. Weber.

Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass eine Arbeitsgruppe der Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss Ende 2004 einen umfangreichen Patientenratgeber herausgegeben hat. Er informiert ausführlich über die unterschiedlichen Rechte und Pflichten im Medizinrecht und kann bei der Kreisverwaltung Neuss oder im Internet unter der Adresse:
http://www.wernerschell.de/Patientenschutz/index.htm
kostenlos abgerufen werden.

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes e.V., Harffer Str. 59, 41469 Neuss

Der Text ist am 24.05.2008 vollständig im Stadt-Kurier abgedruckt worden!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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