Patientenrechte müssen gesetzlich fixiert werden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenrechte müssen gesetzlich fixiert werden

Beitrag von Presse » 06.09.2007, 17:22

AOK im Dialog:
"Patientenrechte - Wunsch- oder Stiefkind"

(06.09.07) Wie steht es um die Patientenrechte in Deutschland? Wo gibt es Defizite? Wie lassen sich gesetzliche Lücken schießen? Über Ansätze für eine bessere Rechtsstellung von Patienten hat der AOK-Bundesverband am 6. September 2007 in Berlin mit der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Verbraucherschützern, Ärzten und Medizinrechtlern diskutiert. Im Mittelpunkt der Diskussion: Brauchen wir ein eigenes Patientenrechtsgesetz?

Die AOK unterstützt ebenso wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Vorhaben der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, die Patientenrechte in einem Gesetz übersichtlich zusammenzufassen. Gegenstand eines solchen Gesetzes sollten unter anderem die Rechte der Patienten auf Aufklärung und Einsichtnahme in die Dokumentation der Behandlung sein.

Die Patientbeauftragte kündigte bei "AOK im Dialog" in Berlin an, sie wolle eine parlamentarische Arbeitsgruppe einrichten, die das komplizierte Regelwerk aufbereiten soll. Für die Ärzteschaft sprach sich der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, gegen ein eigenes Patientenrechtsgesetz aus.

Quelle: Pressemitteilung vom 6.9.2007
http://www.aok-bv.de/aok/termine/dialog ... 12156.html

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Patientenrechte müssen gesetzlich fixiert werden

Beitrag von Presse » 06.09.2007, 17:24

Patientenrechte müssen gesetzlich fixiert werden
Behandlungsvertrag soll für klare Verhältnisse sorgen


06.09.2007 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Forderung wiederholt, die Patientenrechte in Deutschland durch klare gesetzliche Regelungen voranzubringen. Der vzbv fordert die Einführung eines Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch, der die Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten konkret festschreibt. "Bei einer Reisebuchung ist es selbstverständlich, dass die Leistungen vertraglich fixiert werden. Warum muss nicht auch bei einer ärztlichen Behandlung vertraglich für klare Verhältnisse gesorgt werden?", fragt Stefan Etgeton, vzbv-Referent für Gesundheit, anlässlich einer Tagung des AOK-Bundesverbandes zum Thema "Patientenrechte".

Einen detaillierten Gesetzesvorschlag zur Regelung des Behandlungsvertrages hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits im Jahr 2005 vorgelegt. Dieser sieht neben mehr Transparenz über Rechte und Pflichten im Behandlungsverhältnis auch substanzielle Verbesserungen der Rechtsposition von Verbrauchern bei der Schadensregulierung vor.

So soll nach Ansicht des vzbv bei einem gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler der Arzt nachweisen, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden geführt hat. Bisher obliegt in vielen Fällen die Beweislast dem geschädigten Patienten. "Eine klare und transparente Regelung hilft auch den Ärzten, wenn Unsicherheiten beseitigt und unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Die gegenwärtige Intransparenz nützt vor allem den Anwälten", erklärte Etgeton.

Neben einer Stärkung der Rechtsposition betonte Etgeton die zunehmende Bedeutung einer unabhängigen Unterstützung und Beratung der Patienten in Konfliktfällen mit dem Arzt oder der Krankenkasse. "Die Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf eine unabhängige Beratung, um sich im Dickicht des Gesundheitswesens zurecht zu finden und zu ihrem Recht zu kommen", so Stefan Etgeton. Die Gesundheitsberatung der Verbraucherzentralen ( http://www.verbraucherzentrale.de ) und die Beratungsstellen der "Unabhängigen Patientenberatung" ( http://www.upd-online.de ) seien hier die richtigen Anlaufstellen.

Quelle: Pressemitteilung vom 6.9.2007
http://www.vzbv.de:80/go/presse/918/ind ... einfo=true

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Ärzte lehnen „Patientenrechtsgesetz“ ab

Beitrag von Presse » 06.09.2007, 18:53

Ärzte lehnen „Patientenrechtsgesetz“ ab

Berlin - Einen konsequenten Schutz der Patienten vor Rationierung und Zuteilungsmedizin hat die Bundesärztekammer (BÄK) gefordert. Gleichzeitig lehnte sie ein sogenanntes Patientenrechtsgesetz ab. „Patientenrechte müssen nicht neu erfunden werden, sie müssen aber Tag für Tag gegen Wettbewerbswahn und staatliche Gängelung verteidigt werden“, sagte der Vizepräsident der BÄK, Frank Ulrich Montgomery, am Donnerstag auf einem Diskussionsforum der AOK in Berlin. An einem Ausbau der [mehr]
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Patientenschutz per Gesetz ist geboten!

Beitrag von Karl Büser » 07.09.2007, 07:52

Patientenschutz per Gesetz ist geboten!

Die jetzt aufgestellten Forderungen nach einem Patientenschutzgesetz sind überfällig und sollten hoffentlich bald eine entsprechende Gesetzesinitiative münden.

Das meint - mit einem morgendlichen Gruß ins Forum
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Streit um Extragesetz für Patientenrechte

Beitrag von Presse » 10.09.2007, 17:37

Streit um Extragesetz für Patientenrechte
Aus Ärztesicht würde ein solches Gesetz vor allem Finanzdefizite in der Krankenversicherung verschleiern


BERLIN (se). Die Rechte der Patienten müssen geschützt werden; darüber sind sich alle einig. Die Frage nach dem Wie sorgt zwischen Kassen, Juristen und Ärzten jedoch für Konflikte. Der Streit geht darum, ob ein eigenes Gesetz für Patientenrechte notwendig ist.
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http://www.aerztezeitung.de/nel/?id=462 ... system_uns

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„Patientenrechte Tag für Tag verteidigen“

Beitrag von Presse » 04.10.2007, 17:00

„Patientenrechte Tag für Tag verteidigen“
Montgomery warnt vor Gesetz zur Verschleierung von Rationierung


Berlin, 06.09.2007 – Die Bundesärztekammer lehnt einen neuen Anlauf für ein so genanntes Patientenrechtsgesetz ab und fordert stattdessen einen konsequenten Schutz der Patienten vor Rationierung und Zuteilungsmedizin. „Patientenrechte müssen nicht neu erfunden werden, sie müssen aber Tag für Tag gegen Wettbewerbswahn und staatliche Gängelung verteidigt werden“, sagte Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, heute auf einem AOK-Diskussionsforum in Berlin.

An einem Ausbau der Patientenbeteiligung gehe kein Weg vorbei. Abzulehnen sei aber ein sozialrechtlich akzentuiertes Gesetz zum Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt. „Solche Gesetze dienen entweder der Legitimation oder der Verschleierung von Rationierung. Darauf können wir in Deutschland getrost verzichten“, so Montgomery.

Die Patientenrechte im Verhältnis zum Arzt seien durch die ärztliche Berufsordnung und die Rechtsprechung in Deutschland eindeutig definiert. Gefährdet aber sei der Anspruch des Patienten auf individuelle Versorgung durch die forcierte Wettbewerbs­orientierung mit Risikoauslese, den Abbau der flächendeckenden Versorgung und ökonomisch geprägte Therapievorgaben. „Dem Schutz des Patienten dienen vor allem der freie Zugang zur medizinischen Versorgung und der Anspruch auf eine wissenschaftlich gesicherte und anerkannte ärztliche Behandlung. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass die Menschen zwischen den Möglichkeiten der modernen Medizin und den durch politische Entscheidungen auferlegten Grenzen zu unterscheiden wissen“, sagte der Vizepräsident der Bundesärztekammer.

Quelle: Pressemitteilung der BÄK
http://www.baek.de/page.asp?his=3.71.5652.5655

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