Patientenrechtegesetz - Eckpunkte der Patientenrechte

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenrechtegesetz - Eckpunkte der Patientenrechte

Beitrag von Presse » 30.06.2009, 16:27

Patientenrechte – von der Theorie zur Praxis in einem Patientenrechtegesetz

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Eine Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion hat Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz erarbeitet. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner und Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Patientenrechte sowie Patientenbeauftragte der Bundesregierung:

Patientinnen und Patienten haben Rechte. In der Praxis erweist sich die Durchsetzung dieser Rechte aber allzu oft als schwierig. Zum einen sind Patienten, aber auch Ärzten ihre Rechte und Pflichten unklar.

Das für die Patienten maßgebliche Recht ist zersplittert. Die Bürger müssen das Recht als gerecht und transparent empfinden können, dazu gehört auch eine Zusammenführung des Rechts in einem Patientenrechtegesetz.

Der zweite wichtige Aspekt ist das Ungleichgewicht der Kräfte. Patienten brauchen mehr Gerechtigkeit, wenn sie Opfer von medizinischen Fehlern geworden sind. So müssen geschädigte Patienten schneller, als dies bisher oftmals geschieht, Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten können.

Das im sozialdemokratischen Regierungsprogramm 2009 - 2013 angekündigte Patientenrechtegesetz wird hier für Abhilfe sorgen.

Anlage: Eckpunkte eines Patientenrechtegesetzes
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dat ... 333,00.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 30.06.2009
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok ... 93,00.html
Zuletzt geändert von Presse am 30.06.2009, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Patientenrechtegesetz soll Rationierung vertuschen

Beitrag von Presse » 30.06.2009, 16:28

Montgomery:
Patientenrechtegesetz soll Rationierung vertuschen

Scharfe Kritik übt die Bundesärztekammer an einzelnen Vorschlägen aus der SPD-Bundestagsfraktion für ein Patientenrechtegesetz. „Es ist an Heuchelei kaum zu überbieten, einerseits eine fachgerechte Behandlung nach wissenschaftlich anerkanntem Qualitätsstandard festschreiben zu wollen, andererseits aber die dafür notwendigen Finanzmittel immer weiter zu begrenzen. Solche Vorstöße für ein Patientenrechtegesetz sollen lediglich die täglich stattfindende Rationierung medizinischer Leistungen vertuschen“, kritisierte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, die jetzt bekannt gewordenen Vorarbeiten in der SPD für ein Patientenrechtegesetz. „Statt die heimliche und implizite Rationierung endlich zuzugeben und nach einer Lösung für eine gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen zu suchen, soll es den Ärztinnen und Ärzten überlassen werden, für das Vorenthalten medizinischer Leistungen vor den Patienten geradezustehen. Diese Entscheidungslast widerspricht dem ärztlichen Ethos und schadet dem Patient-Arzt-Verhältnis empfindlich und vor allem nachhaltig.“

Notwendig sei vielmehr ein konsequenter Schutz der Patienten vor Rationierung und Zuteilungsmedizin, verantwortet von denselben Politikern, die vorgeben, sich für die Patienten stark zu machen. „Wir Ärzte sind Tag für Tag bemüht, den zunehmenden Wettbewerbswahn und die staatlich verordnete Gängelung von unseren Patienten fernzuhalten, doch das gelingt schon lange nicht mehr“, so Montgomery. Die forcierte Wettbewerbsorientierung mit Risikoauslese, der Abbau der flächendeckenden Versorgung und ökonomisch geprägte Therapievorhaben gefährdeten den freien Zugang zur medizinischen Versorgung und den Anspruch der Patienten auf eine wissenschaftlich gesicherte und anerkannte ärztliche Behandlung immens. „Es ist schon dreist, wenn die Verursacher dieser Misere nun auch noch den Ärzten per Gesetz die Verantwortung für die Mangelversorgung in die Schuhe schieben wollen. Das schlägt dem Fass den Boden aus“, sagte Montgomery.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 30.06.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7531.7615

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Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz

Beitrag von Presse » 30.06.2009, 16:30

Ärzte Zeitung online, 30.06.2009
SPD will mehr Rechte für Patienten gegenüber Ärzten
vorgestellt / "Kräftegleichgewicht" bei Streit über Behandlungsfehler


BERLIN (fst). Die SPD-Bundestagsfraktion will die Rechte von Patienten in einem eigenen Gesetz regeln. Geschädigte Patienten sollten schneller Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten können, als dies bisher oft geschieht. Die Fraktion will mehr Möglichkeiten für die Krankenkassen, ihre Versicherten bei Verdacht eines Behandlungsfehlers zu unterstützen.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=555595

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Patientenrechtegesetz überfällig

Beitrag von Gaby Modig » 30.06.2009, 16:37

Dass ein Patientenrechtegesetz überfällig ist, muss man nicht ausdrücklich betonen. Ein solches Gesetz wird seit vielen Jahren gefordert.
Wenn die SPD jetzt, nachdem die Legislaturperiode ausläuft, mit entsprechenden Forderungen zur Beschlussfassung über Patientenrechte kommt, ist das doch nur Wahlkampfgetöse. Warum kam der Anstoss nicht deutlich früher? Ich denke, die jetzige Aktion ist sehr durchschaubar!

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Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Gestz zur Patientenverfügung - Anwendung fällig

Beitrag von Cicero » 01.07.2009, 08:01

Zur Zeit wird noch darüber diskutiert, ob der Bundesrat im Rahmen der Mitwirkung gegen das Gesetz zur Patientenverfügung Einspruch erheben wird. Dann müsste der Bundestag den Einspruch mit "Kanzlermehrheit" zurückweisen.
Es ist zu hoffen, dass es nach dem Hickhack der zurückliegenden Diskussionen zu einem solchen Verfahren nicht kommt und das Gesetz, wie geplant, am 1.9.2009 in Kraft treten kann.
Man muss das Gesetz nicht besonders mögen. Nun ist es aber da und es sollte konsequent Anwendung finden. Basta!
Es wird noch genügend Erörterungs- und Streitbedarf geben. Denn das Gesetz hat nicht alle Fragen gelöst.

Cicero
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Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

Lutz Barth
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Patientenrechte-Gesetz notwendig!

Beitrag von Lutz Barth » 01.07.2009, 08:17

Mit Verlaub – die Kritik vom Vizepräsidenten der BÄK ist nun in der Gänze nicht nachvollziehbar und an ihm scheint die Diskussion der letzten Jahre völlig vorbeigegangen zu sein.

Es besteht in Fachkreisen (!) kein begründeter Zweifel darüber, dass die Patientenrechte in Deutschland klar und per Gesetz geregelt werden müssen. Vgl. dazu statt vieler die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bremen mit weiteren Hinweisen, so u.a. auch mit einem Statement des renommierten Medizinrechtlers Dieter Hart von der Universität Bremen, dem ehemaligen Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen >>> http://www.verbraucherzentrale-bremen.d ... esetz.html <<< (html)

Auch der seinerzeitige Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen trat dafür ein, die Patientenrechte in einem eigenständigen Patientenrechte-Gesetz zusammenzufassen. Dies geht aus dem Gutachten 2000/2001 der Experten hervor, welches die Bundesregierung in Form zweier Unterrichtungen (14/5660,5661) vorgelegt hat (Quelle: hib >>> http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... 20/01.html <<<)

Insofern ist das Engagement einiger SPD-Abgeordneter ausdrücklich zu begrüßen, mag dies auch dem Vize der BÄK ein Dorn im Auge sein.

Es ist schlicht Unsinn zu behaupten, mit dem Gesetz solle die Rationierung vertuscht werden. Mit solchen Unmutsäußerungen kann der Vizepräsident der BÄK nun wirklich nicht ernst genommen werden!

Und weiter mit Verlaub: Es ist auffällig, dass die BÄK zunehmend durch einen Populismus besticht, denn durch qualitative Beiträge zu Sachthemen unserer Zeit. Besonders dramatisch ist es, wenn entgegen dem eindeutigen Gesetzeswortlaut die Falschinformation verbreitet wurde, dass ein Widerruf etwa der Patientenverfügung nicht im Gesetz vorgesehen ist.

Hier ist der Vizepräsident der BÄK deutlich zur Zurückhaltung anzuhalten, denn derartige Desinformationen tragen nicht zur Glaubwürdigkeit der Position der BÄK in einem ethisch wichtigen Diskurs bei!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Nicht den "Bock zum Gärtner" machen!

Beitrag von Lutz Barth » 02.07.2009, 17:08

Kaum, dass das Patientenverfügungsgesetz verabschiedet ist, sorgt sich die Ärzteschaft erneut um einen nachhaltigen „Angriff“ auf ihre Autonomie, die nicht selten als ganz exklusiver Freiraum begriffen wird und eigentlich keine Transparenz, geschweige eine rechtlichen Normierung verträgt.

Man könnte fast meinen, es drohe ein neuer „Kalter Krieg“ nicht nur zwischen Ärzten und Juristen, sondern auch zwischen Ärzten und Politiker und allein dies dürfte Anlass genug sein, die seit Jahren geführte Diskussion um Patientenrechte (und Bürgerbeteiligung) zielgerichtet in ein entsprechendes Gesetz münden zu lassen. Die „alten Gräben“ zwischen Ärzten und (manchen) Juristen scheinen in diesem Punkte unüberbrückbar und ein jeder der streitenden Parteien ist im Begriff, entsprechenden Sachverstand zu „rekrutieren“.

Nun will ich hier nicht verschweigen, dass der sich nunmehr anbahnende Streit keineswegs neu ist, so wie eben auch das aktuelle Statement von dem renommierten Medizinrechtler Chr. Katzenmeier in BÄK-intern 07/2009 (vgl. dazu Quelle: BÄK >>> http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... huetzt.pdf ) nicht sonderlich überrascht, begegnet dieser doch spätestens seit seiner Habilitationsschrift „Arzthaftung“ im Jahre 2002 (die im Übrigen sehr lesenswert ist und für einen Medizinrechtler zum Standardwerk gehört) der weiteren rechtlichen Normierung von Patientenrechten mit einer Skepsis, die selbstverständlich angesichts der hohen Reputation des Kölner Medizinrechtlers ernst genommen werden sollte, allerdings nicht dazu führen darf, dass ganz generell einer rechtlichen Normierung der Patientenrechte eine Absage erteilt wird. Eine solche generelle Absage kann denn auch dem Statement von Katzenmeier m.E. expressis verbis nicht (!) entnommen werden.

Die von der SPD-Bundestagsfraktion – Arbeitsgruppe Patientenrechtegesetz – unter dem Vorsitz der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel, Beauftragte für die Belange der Patientinnen und Patienten, vorgelegten „Eckpunkte“ (vgl. dazu den nachfolgenden Link >>> http://www.erftkreis-spd.de/db/docs/doc ... 183125.pdf <<<) sind m.E. zunächst in dem Maße unverfänglich, wie diese zur weiteren Diskussion gestellt werden.

Die im Anhang zu den „Eckpunkten eines Patientenrechtegesetzes“ aufgeführten und im Übrigen angehörten Sachverständigen zeugen von hoher Fachkompetenz.

Auch wenn wir nicht die einzelnen Expertisen resp. Meinungen der angehörten Sachverständigen kennen, darf doch ganz allgemein vermutet werden, dass jedenfalls ein „Patientenrechtegesetz“ nicht als ein „Angriff“ auf die verfasste Ärzteschaft gewertet wird, sondern zugleich im Interesse beider Parteien zu liegen scheint und es hier gilt, ein stückweit in der Diskussion voranzukommen.

Insofern sollten sich die Kammervertreter der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften in ihren Stellungnahmen ein wenig mäßigen und tatsächlich den Dialog suchen, bevor weiteres Porzellan zerschlagen wird.
Die bisher gesicherte Annahme, dass das „Recht“ weithin das übernimmt, was die Ärzte für sich (im intraprofessionellen Raum) als ethisch verbindlich erachten, gilt ausdrücklich nicht mehr, nachdem der „alte“ ärztliche Paternalismus überwunden ist. Zwar müssen wir am Horizont Gefahren eines gleichsam neuen ethischen Paternalismus begegnen, die nun aber ein stückweit durch das Patientenverfügungsgesetz entschärft worden sind, auch wenn neuer Anlass zur weiteren Sorge besteht. Dies deshalb, weil der Präsident der BÄK erst kürzlich verlautbaren ließ:

„… Die Ärzte werden sich sehr genau überlegen müssen, ob sie überhaupt einen Behandlungsvertrag eingehen, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Der Gesetzgeber hat ja überhaupt nicht bedacht, dass ein Behandlungsvertrag eine beiderseitige Angelegenheit ist. Der Arzt kann ihn ebenso ablehnen wie der Patient. …“

Quelle: Kölner Rundschau v. 25.06.09 >>> http://www.rundschau-online.de/html/art ... 6173.shtml <<< (html)


Mit Verlaub: Mit solchen Statements wird zugleich auch ein Verständnis von „Recht“ offenbart, dass zumindest darauf schließen lässt, dass es sinnvoller ist, wenn der Gesetzgeber sich zu einer Regelung der Patientenrechte durchringt, anstatt darauf zu vertrauen, dass hier die Ärzte nach bestem arztethischen Gewissen eine in ihrem Ermessen gestellte Entscheidung treffen. Das „Arztethos“ ist mit seinem Anspruch nach moralischer und ethischer Autorität kein Garant dafür, dass die Rechte des Patienten gewahrt sind oder bleiben!

In diesem Sinne macht es also durchaus Sinn, eine offene Debatte über „Patientenrechte“ auch in Form eines Gesetzes zu führen – einem Gesetz, dass nicht zuletzt auch den Interessen der Ärzte entsprechen dürfte.

Patientenrechte jedenfalls lassen sich nicht durch einen „Ersatzgesetzgeber“ in Gestalt der Bundesärztekammer normieren, denn dies würde bedeuten, wir würden den „Bock zum Gärtner machen“!
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thorstein
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Beitrag von thorstein » 03.07.2009, 13:32

Ein Ziel festzulegender Patientenrechte soll es wohl sein, dass es nicht mehr im Ermessen des Arztes liegt, bestimmte Diagnosen zu verschweigen oder zu verschleiern. Im Sinne des Selbstbestimmungsrechts hat der Patient, soweit er das möchte, das Recht, seine Diagnosen vollumfänglich zu erfahren. Leider wird dies immer am Beispiel einer Krebserkrankung abgehandelt.
Nun habe ich es vielmehr mit Alzheimer-Patienten zu tun. Und diese fragen oft täglich mehrmals, was ihnen den eigentlich fehlt. Wäre der Arzt hier verpflichtet, den Patienten immer wieder aufzuklären? Ist es meine Aufgabe als Pflegekraft, die ja über das Krankheitsbild Bescheid weiss, aufzuklären?
Nur um einem Irrtum vorzubeugen: auch Alzheimerpatienten können die Diagnose trotz fortgeschrittenem Krankheitsverlauf häufig verstehen.
Die Frage lautet also, ob dem Arzt ein Ermessensspielraum bleibt, wenn die Dioagnosestellung dem Wohlergehen des Patienten schadet?

Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 03.07.2009, 20:26

Guten Abend, Thorstein.

Deine Frage erfordert eine differenzierte Anwort; von daher in Kürze: Prinzipiell ist es bis dato eine der vornehmsten ärztlichen Pflichten, den Patienten aufzuklären; hierzu gibt es entsprechende Rechtsprechung auch im Hinblick darauf, dass die Aufklärung auf das Pflegepersonal als solche nicht delegationsfähig ist.

Dein Hinweis ist allerdings insoweit beachtlich, als dass es gerade bei "Psychiatriepatienten" ein Problem darstellen kann, ggf. von der Mitteilung einer Diagnose abzusehen; auch hier sind Grenzen von der Rechtsprechung gezogen worden, so z.B. im Hinblick darauf, dass die Diagnosemitteilung eher den Verlauf einer angezeigten Therapie hinderlich erscheint. Ob dies allerdings bei einem an Demenz erkrankten Bewohner der Fall ist, muss in jedem Falle überprüft werden. Von einem stillschweigenden Verzicht auf eine Aufklärung kann grundsätzlich nicht ausgegangen werden, da Du völlig zu recht darauf hingewiesen hast, dass der Demenzerkrankte durchaus für bestimmte Maßnahmen einwilligungswillig ist und demzufolge auch Adressat einer Diagnosemitteilung sein kann.

Ich werde dazu übers Wochenende einen kurzen Beitrag verfassen und dann gerne online stellen.

Gruß einstweilen und ein schönes WE gewünscht
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Palliativmedizin - Medizinstudenten haben wenig Ahnung

Beitrag von Presse » 04.07.2009, 07:10

Palliativmedizin – 90 Prozent der Medizinstudenten haben nicht die geringste Ahnung

Der beste Schutz vor ärztlichen Fehlern am Lebensende lässt sich nicht durch Patientenverfügungen erreichen, sondern nur durch eine flächendeckende und verpflichtende Ausbildung aller Medizinstudierenden in Palliativmedizin. Deshalb ist die Einführung der Palliativmedizin als Pflichtfach in das Medizinstudium letztendlich viel wichtiger als das Patientenverfügungsgesetz. ... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/blogs/37235/P ... Ahnung.htm

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Verfassung setzt klar und eindeutig auf Patientenautonomie

Beitrag von Rob Hüser » 04.07.2009, 12:28

Verfassung setzt klar und eindeutig auf Patientenautonomie

Nun haben wir ein "Gesetz zur Patientenverfügung" und könnten uns eigentlich zufrieden zurück lehnen. Jetzt ist ja endlich alles geregelt und verbindlich.
Wenn ich aber die ersten Diskussionen / Meinungsäußerungen verfolge, fürchte ich, dass wahrscheinlich nichts klar ist. Denn es wird jetzt schon über die Auslegung von Patientenverfügungen und die diesbezüglichen Berechtigungen diskutiert / gestritten.
Es zeichnet sich m.E. ab, dass man den Patientenwillen wieder "klein" reden will. Manche Leute wollen oder können nicht verstehen, dass das neue Gesetz im Lichte der Verfassung gesehen werden muss. Und diese Verfassung setzt klar und eindeutig auf Patientenautonomie!

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Patientenverfügungsgesetz - nichts ist klarer geworden

Beitrag von Bettina Olbing » 08.07.2009, 11:52

Hallo Forum!

Ich hätte es auch für besser befunden, die Regelungen über die Patientenverfügung in ein umfassendes Patientenrechtegesetz einzubinden. Jetzt findet man die diesbezüglichen Regelungen im Betreuungsrecht, so dass leicht der Bezug zur allgemeinen Patientenautonomie verloren gehen kann.
Ich denke, dass in der Zukunft fast jeder Patientenverfügungstext zerredet werden kann mit der Maßgabe, dass Arzt bzw. Betreuer/Bevollmächtigter das Gericht anrufen können. Rollt jetzt eine Streitwelle in Richtung Vormundschaftsgericht?
Möglicherweise ist tatsächlich nichts klarer geworden. Die Ärzte bringen ja schon seit Wochen "ihre Geschütze" in Stellung. Man darf besorgt sein.
Ich denke, dass diejenigen, die gegen eine gesetzliche Regelung waren, die besseren Argumente hatten.

Es grüßt
Bettina
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Beitrag von Lutz Barth » 09.07.2009, 07:15

Sehr geehrte Frau Olbig.

Ihre Sorge ist berechtigt, wenngleich ich meine, dass diese nicht unmittelbar auf die gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung zurückgeführt werden sollten, sondern vielmehr in einem engen Zusammenhang mit einem unveränderten ärztlichen Paternalismus, der nunmehr auch noch ethisch-inquisitorische Züge angenommen hat, zu sehen sind.

Sofern Sie die aktuellen Stellungnahmen der verfassten Ärzteschaft zum "Patientenrechtegesetz" verfolgen, dürfte hinreichend klar werden, dass wir auch dann keine Regelungen zur Patientenverfügung hätten, wenn es nach dem Willen der Ärzteschaft geht, da diese insgesamt ein Patientenrechtegesetz ablehnt.

Insofern konnte mit der jetzigen Regelung ein Teilerfolg erzielt werden. Herr Hüser liegt mit seiner Einschätzung völlig richtig: Das Gesetz wird derzeit "klein" geredet und es ist für mich persönlich keine Frage, dass namhafte Ärztefunktionäre sich auf einer "Mission" befinden, die eigentlich ihresgleichen sucht und so Gefahr laufen, zu "Überzeugungstätern" zu werden.

Dabei sollte sich die Ärzteschaft auf das konzentrieren, was erforderlich ist, z.B. für eine ausreichende Qualität bei der medizinischen Behandlung hochaltriger Patienten Sorge zu tragen. Wir brauchen keine weitere "Partei", die uns mit ihren politischen. ethischen und moralischen Weisheiten zu beglücken versucht!

Mfg. L. Barth
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Patientenrechte: SPD-Arbeitsgruppe legt Eckpunkte vor

Beitrag von Presse » 27.07.2009, 16:56

Deutsches Ärzteblatt:

Rieser, Sabine
Patientenrechte: SPD-Arbeitsgruppe legt Eckpunkte vor
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=65445

Eckpunkte eines Patientenrechtegesetzes
http://www.patientenbeauftragte.de/uplo ... setzes.pdf

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Patientenrechte - Versicherte haben meist keine Ahnung

Beitrag von Presse » 29.07.2009, 08:44

Patientenrechte - Umfrage: Die Hälfte hat keine Ahnung, Privatversicherte kennen sich besser aus

Baierbrunn (ots) - Ärzten und Krankenkassen passieren Fehler. Unnötige Behandlungen, falsche Ablehnungen, zu hohe Rechnungen. Als Patient tut man daher gut daran, seine Rechte zu kennen. Nur wenige Deutsche fühlen sich wirklich umfassend informiert. Privatversicherte jedoch wissen besser Bescheid. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen GfK-Umfrage im Auftrag der "Apotheken Umschau". Nur einer von sechs Bundesbürgern (15,5%) gibt an, seine Rechte als Patient gut zu kennen. Vier von Zehn (38,4%) sagen aus, sich wenigstens etwas auszukennen. Knapp jeder Zweite jedoch bekennt, nicht ausreichend informiert zu sein. Privatversicherte geben hier ein besseres Bild ab. Drei Viertel (76,5%) von ihnen meinen, dass sie bezüglich ihrer Rechte als Patient genügend Kenntnisse haben. Ein knappes Drittel (29,6%) meint sogar, besonders gut informiert zu sein. Nur jeder vierte Privatversicherte (23,5%) gibt zu, nicht genügend Bescheid zu wissen.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.014 Bundesbürgern ab 14 Jahren.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 7/2009 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.7.2009
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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