Patientenrechte in Deutschland
Es gibt eine Broschüre "Patientenrechte in Deutschland", z.B. herausgegeben vom Sozialministerium NRW.
Inwieweit sind diese Rechte einklagbar und damit rechtliche bedeutsam?
Andreas
Broschüre "Patientenrechte in Deutschland"
Moderator: WernerSchell
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Patientenrechtegesetz gefordert
Hallo Andy,
die in der genannten Broschüre beschriebenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Rechtsprechung, die sich an Art. 1 und 2 Grundgesetz orientiert. Die Rechtsprechung hat sich über die Jahrzehnte verfestigt und beschreibt die Rechtsregeln so, wie sie auch als Interpretation der Grundrechtsgarantieren verstanden werden können. Besser wäre, der Gesetzgeber würde die Patientenrechte per Gesetz beschreiben. Seit Jahren wird vergeblich ein Patientenrechtegesetz verlangt.
MfG
Rauel
die in der genannten Broschüre beschriebenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Rechtsprechung, die sich an Art. 1 und 2 Grundgesetz orientiert. Die Rechtsprechung hat sich über die Jahrzehnte verfestigt und beschreibt die Rechtsregeln so, wie sie auch als Interpretation der Grundrechtsgarantieren verstanden werden können. Besser wäre, der Gesetzgeber würde die Patientenrechte per Gesetz beschreiben. Seit Jahren wird vergeblich ein Patientenrechtegesetz verlangt.
MfG
Rauel
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