Rechte der Schwerstkranken und Sterbenden verletzt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Rechte der Schwerstkranken und Sterbenden verletzt

Beitrag von Presse » 17.04.2009, 16:01

Deutsche Hospiz Stiftung zum Patientenrechtstag:
Die Rechte der Schwerstkranken und Sterbenden werden tausendfach verletzt

Berlin. "Die Rechte der Schwerstkranken und Sterbenden, der Schwächsten unserer Gesellschaft, werden täglich tausendfach verletzt. Das ist unerträglich und erfordert umfassende Reformen", mahnt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich des Europäischen Tages der Patientenrechte am morgigen Samstag. "Im vergangenen Jahr sind 393.000 Menschen in Deutschland ohne jegliche hospizliche Begleitung oder palliative Therapie gestorben, obwohl sie diese dringend benötigt hätten. Weder stationäre Hospize noch ambulante Hospizdienste können die bestehende Lücke füllen. Es ist daher notwendig, dass der Hospizgedanke - nämlich Selbstbestimmung und Fürsorge bis zuletzt - endlich überall dort Einzug hält, wo Menschen sterben. Und das ist ganz überwiegend in Pflegeheimen und Krankenhäusern der Fall. Gerade hier gehen die Angebote aber meist weit an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei."

Besonders demente Patienten leiden unter den Missständen

Um die Schwerstkranken und Sterbenden angemessen zu pflegen und die Medizin auf die Ganzheitlichkeit der Versorgung auszurichten, die geboten wäre, fehlen die Kapazitäten. "Derzeit sieht es in unseren Pflegeheimen so aus: Kaum jemand hat die Zeit, den Pflegebedürftigen behutsam Nahrung zu reichen. Statt sie zur Toilette zu begleiten, bekommen sie Windeln. Und statt moderner Schmerztherapie erhalten sie Psychopharmaka", erklärt Brysch. "Besonders Patienten mit Demenz werden vernachlässigt." Sie erhalten zum Beispiel dreimal weniger schmerzlindernde Medikamente als andere Patienten. Großer Nachholbedarf besteht auch bei ihrer seelischen Unterstützung. Anders als etwa in Norwegen werden Therapiegärten, kulturelle Aktivitäten oder Ausflüge an der frischen Luft hierzulande nur von wenigen, spezialisierten Heimen angeboten.

Trennung von Pflege- und Krankenversicherung aufheben

"Um die Lebensqualität der Menschen in ihren letzten Jahren, Monaten und Wochen ernsthaft zu verbessern, ist ein fundamentaler Schwenk in der Gesundheitsversorgung der Betroffenen unverzichtbar", hält Brysch deshalb fest. "Grundvoraussetzung ist, dass die unsinnige Trennung von Pflege- und Krankenversicherung aufgehoben wird. Sie führt vor allem dazu, dass die Menschen zwischen den Systemen aufgerieben werden. Moderne Schmerzmedizin, spezialisierte Pflege und psychosoziale Begleitung müssen Hand in Hand gehen. Diese Ganzheitlichkeit muss sich in der Organisation des Gesundheitssystems widerspiegeln, wenn palliative Fürsorge zum Bestandteil der Regelversorgung werden soll."

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.04.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de

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Rechteverletzungen Schwerstkranker und Sterbender

Beitrag von Service » 19.04.2009, 14:31

Europaeischer Tag der Patientenrechte: Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Rechteverletzungen Schwerstkranker und Sterbender

Berlin (ALfA). Anlaesslich des Europaeischen Tages der Patientenrechte am18. April hat die Deutsche Hospiz Stiftung die tausendfachen Verletzungen der Rechte von Schwerstkranken und Sterbenden angeprangert und umfassende Reformen gefordert. "Im vergangenen Jahr sind 393.000 Menschen in Deutschland ohne jegliche hospizliche Begleitung oder palliative Therapie gestorben, obwohl sie diese dringend benoetigt haetten. Weder stationaere Hospize noch ambulante Hospizdienste koennen die bestehende Luecke fuellen", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch in einer Pressemitteilung. Es sei daher notwendig, dass der Hospizgedanke, naemlich Selbstbestimmung und Fuersorge bis zuletzt, endlich ueberall dort Einzug haelt, wo Menschen sterben. Und dies sei ganz ueberwiegend in Pflegeheimen und Krankenhaeusern der Fall. "Gerade hier gehen die Angebote aber meist weit an den Beduerfnissen der Betroffenen vorbei", beklagte Brysch.

Um die Schwerstkranken und Sterbenden angemessen zu pflegen und die Medizin auf die Ganzheitlichkeit der Versorgung auszurichten, die geboten waere, fehlen nach Ansicht der Deutschen Hospiz Stiftung die Kapazitaeten. "Derzeit sieht es in unseren Pflegeheimen so aus: Kaum jemand hat die Zeit, den Pflegebeduerftigen behutsam Nahrung zu reichen. Statt sie zur Toilette zu begleiten, bekommen sie Windeln. Und statt moderner Schmerztherapie erhalten sie Psychopharmaka", erklaerte Brysch. Besonders Patienten mit Demenz wuerden vernachlaessigt. Sie erhalten zum Beispiel dreimal weniger schmerzlindernde Medikamente als andere Patienten. Grosser Nachholbedarf bestehe auch bei ihrer seelischen Unterstuetzung. Anders als etwa in Norwegen wuerden Therapiegaerten, kulturelle Aktivitaeten oder Ausfluege an der frischen Luft hierzulande nur von wenigen, spezialisierten Heimen angeboten.

"Um die Lebensqualitaet der Menschen in ihren letzten Jahren, Monaten und Wochen ernsthaft zu verbessern, ist ein fundamentaler Schwenk in der Gesundheitsversorgung der Betroffenen unverzichtbar", hielt Brysch deshalb fest. "Grundvoraussetzung ist, dass die unsinnige Trennung von Pflege- und Krankenversicherung aufgehoben wird. Sie fuehrt vor allem dazu, dass die Menschen zwischen den Systemen aufgerieben werden. Moderne Schmerzmedizin, spezialisierte Pflege und psychosoziale Begleitung muessen Hand in Hand gehen. Diese Ganzheitlichkeit muss sich in der Organisation des Gesundheitssystems widerspiegeln, wenn palliative Fuersorge zum Bestandteil der Regelversorgung werden soll", erklaerte Brysch abschliessend.

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 15/09 vom 18.04.2009

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Hospizstiftung prangert Situation Sterbender an

Beitrag von Presse » 21.04.2009, 06:36

Hospizstiftung prangert Situation Sterbender an
Der Chef der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, hat scharfe Kritik am Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland geübt. Ein Grund für die aus seiner Sicht unerträgliche Situation ist die Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=54 ... pflege&c=1

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Ambulante Palliativversorgung - Kritik an Kassen

Beitrag von Presse » 27.04.2009, 17:58

Ambulante Palliativversorgung: NRW-Landtagsfraktionen kritisieren Kassen

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen sollen künftig weit mehr Menschen als bisher mit professioneller Begleitung zu Hause sterben können. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet, fordern alle Fraktionen des Landtags von der Landesregierung eine Initiative zum Ausbau ambulanter Hilfsdienste zur Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen. Kritisiert werden die Krankenkassen, weil sie ihre Budgets für ambulante Hospizarbeit in NRW derzeit nicht voll ausschöpften. Die Landesregierung soll sicherstellen, dass die Kassen diese dringend benötigten Mittel zukünftig vollständig zur Verfügung stellen.

Quelle: Mitteilung vom 27.04.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht

Beitrag von Presse » 28.05.2009, 14:54

Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht, weiterer Reformbedarf benannt

Berlin (ots) - Große Einigkeit der Experten beim Hauptstadtkongress

In der Palliativversorgung klafft weiterhin eine große Lücke zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit: Auch wenn bereits einige Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen wurden, gibt es derzeit noch keine flächendeckende Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Dieses Ziel der Gesundheitsreform 2007 ist noch nicht erreicht. Darin waren sich die Experten einig, die am heutigen Donnerstag beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit miteinander diskutierten. Organisiert wurde die Veranstaltung zum Thema SAPV vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der B. Braun Melsungen AG, beide Programmpartner des Hauptstadtkongresses. In drei Vorträgen wurde aus Sicht der Pflege, der Wissenschaft und der Kostenträger der weitere Reformbedarf bei der SAPV benannt.

"Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung ambulant und stationär umzusetzen, in der ein Miteinander von allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung möglich wird", sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen. Seiner Meinung nach müsse bei der Regelung der Finanzierung der SAPV nach § 132d Abs.1 SGB V mit den Kostenträgern gemeinsam definiert werden, was unter "allgemeiner" und "spezialisierter" Palliativversorgung zu verstehen sei. Unbedingt sei zu verhindern, dass Missverständnisse die ambulante Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen eher erschweren als verbessern. Der gesetzliche Auftrag könne aber nur umgesetzt werden, so Nauck, "wenn es gelingt, Palliative Care Teams mit hoher Qualifikation zu etablieren, die ausreichend finanziert sind, um eine 24-Stunden Bereitschaft durch gut weitergebildete Ärzte und Pflegende für eine Region zur Verfügung zu stellen". Diese müssten neben der erforderlichen Vernetzung der bestehenden Anbieter akut beratend und unterstützend tätig sein, um nicht nur die medizinischen und pflegerischen Probleme, sondern in besonderer Weise die immer drängenderen ethischen Fragestellungen gemeinsam beantworten zu können. Ziel sei es, häufiger als bisher ein Leben bis zuletzt im häuslichen Bereich zu ermöglichen.

Bettina Tews-Harms, Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Niedersachsen und erste Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netzes, zeigte anhand ihrer zweijährigen Vertragserfahrung mit SAPV auf, dass diese Leistungen bereits erfolgreich erbracht werden können. Dabei habe man an bereits vorhandene Strukturen der Palliativversorgung angeknüpft: "Sterbende Menschen möchten soweit wie möglich von Pflegediensten und Ärzten versorgt werden, die ihnen vertraut sind. Deswegen müssen diese Leistungserbringer eingebunden werden und diese sich entsprechend qualifizieren. Nur so kann eine wohnortnahe und patientengerechte Leistung flächendeckend erbracht werden."

SAPV müsse schnell, unbürokratisch und qualitativ hochwert sein, sagte Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, und stellte den bestehenden SAPV-Vertrag ihrer Kasse vor. "Wichtig ist, dass die Patienten einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu den Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Insgesamt muss dem Wunsch des schwerstkranken Menschen entsprochen werden, in Würde im engen Kontakt zu seinen Angehörigen und im vertrauten häuslichen Umfeld zu sterben."

Einig waren sich alle Experten, dass die palliativmedizinische Betreuung auf der hohen Fachkompetenz sowie auf inter- und multidisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, Psychologen, Trauerbegleitern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern basiert.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
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