Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Beitrag von Presse » 29.07.2008, 11:47

Krankenkassen können jetzt Verträge abschließen
Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung vorgelegt

Die Palliativversorgung soll Menschen, die schwerstkrank sind und bald sterben müssen, auf ihrem letzten Lebensabschnitt begleiten und auf diesem schweren Weg einen menschenwürdigen Rahmen gewährleisten. "Es ist wichtig, dass Menschen gerade in dieser Phase die bestmögliche Betreuung erhalten. Das wird nunmehr sichergestellt. Ob zu Hause oder im Pflegeheim - ausgewählte Spezialisten stehen den Patienten bei medizinischen Problemen bei und lindern ihre Schmerzen. So ist ein menschenwürdiges Sterben möglich." Mit diesen Worten hat heute in Bonn Dr. Herbert Reichelt, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, die Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) begrüßt.

Die Empfehlungen sollen bundesweit einheitliche Anforderungen an die Leistungserbringer und einheitliche Vorgaben an die Qualitätssicherung der Leistungserbringung gewährleisten. Die Krankenkassen können nun auf dieser Basis mit spezialisierten Leistungserbringern Verträge zur Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen zu Hause oder im Pflegeheim schließen. Berücksichtigen müssen sie dabei die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Auf diese Empfehlungen einigten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen; beteiligt an den Beratungen waren die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sowie die Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung.

Vertragsärzte und Krankenhausärzte können SAPV verordnen. Die Leistungen dürfen nur von Personen oder Institutionen erbracht werden, mit denen die Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Es soll ihnen auf dem Weg in den Tod ein menschenwürdiges Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden. "Im Vordergrund steht der medizinisch-pflegerische Ansatz. Symptome und Leiden sollen einzelfallgerecht gelindert werden. Reicht das bestehende ambulante Versorgungsangebot, insbesondere die allgemeine Palliativversorgung nicht dafür aus, werden wir die Möglichkeiten der SAPV nutzen", kündigte Reichelt an.

Nach den Empfehlungen der Spitzenverbände können Ärzte sowie Pflegefachkräfte die SAPV erbringen, wenn sie entsprechende Erfahrungen in diesem Versorgungsbereich nachweisen können. Diese spezialisierten Leistungserbringer müssen für ihre todkranken Patienten dann rund um die Uhr erreichbar sein. "Eine Beteiligung an internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen ist selbstverständlich", erläuterte Reichelt. Er kündigte an, die AOKs würden Versorgungsverträge nicht nur mit neu gegründeten Leistungserbringern abschließen, sondern auch bereits tätige Personen oder Einrichtungen bei der Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgung berücksichtigen, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Der Gesetzgeber hatte die Spitzenverbände der Krankenkassen beauftragt, unter Berücksichtigung der zu beteiligenden Organisationen Empfehlungen zu erarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.7.2008
Pressekontakt:
AOK-Bundesverband - Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: presse@bv.aok.de
Internet: http://www.aok-bv.de
Telefon 0228 843-310
Telefax 0228 843-507
Ansprechpartner für die Presse: Gabriele Hauser-Allgaier, Telefon:
030 340 602 541

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

SPEZIALISIERTE AMBULANTE PALLIATIVVERSORGUNG

Beitrag von Presse » 05.08.2008, 14:39

KONZEPT SPEZIALISIERTER AMBULANTER PALLIATIVVERSORGUNG LÄUFT ENDLICH AN

Abkürzungen von Bundesorganisationen im Bereich Hospiz- und Palliativ(medizin):
DGP=Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
DHPV= Deutscher Hospiz- und Palliativverband
DHS= Deutsche Hospizstiftung

Weiter Abkürzungen in diesem Bereich:
SAPV= spezialisierte ambulante Palliativversorgung *
PCTs = Palliativ-Care-Teams (von englisch Care = Sorge, Fürsorge, Kümmern, Pflegen)*

------------------------
5.8.2008
Neue Rahmenempfehlungen der Kassen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

Auf diesen Empfehlungen werden in Zukunft die Verträge basieren, die zwischen den Krankenkassen und den so genannten Erbringern medizinischer und pflegerischer Leistungen geschlossen werden. Es geht dabei auch um die Zukunft der bundesweit bereits existierenden circa 60 Palliativ-Care-Teams (PCTs), die für das jetzt vorgelegte ambulante Konzept der Palliativversorgung eigentlich Pate. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Tews, sieht Kritisches und Erfreuliches:

<< ..."Die in den Empfehlungen vorgesehenen persönlichen Zulassungshürden für Pflegefachkräfte gefährdeten die baldige Bereitstellung der Sterbebegleitung", so Tews. So müssen Pflegefachkräfte zur Erbringung der SAPV über die Erlaubnis zur Führung einer entsprechenden Berufsbezeichnung nach dreijähriger Ausbildung und wie Ärzte über eine Palliative-Care-Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden verfügen. Zusätzlich müssen sie eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Pflegefachkraft in der Betreuung von Palliativpatienten in den letzten drei Jahren sowie eine mindestens sechsmonatige Mitarbeit in einer spezialisierten Einrichtung der Hospiz- und Palliativversorgung nachweisen.
"Diese Anforderungen sind überzogen und stehen einer flächendeckenden Umsetzung des gesetzlichen Leistungsanspruches auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung deutlich entgegen", meint Tews. "Solche Pflegefachkräfte gibt es gegenwärtig kaum. Selbst wenn die Möglichkeit bestünde, heute mit dieser Qualifizierung zu beginnen, würden mindestens drei Jahre vergehen, bis die Fortbildung und Berufserfahrung erreicht wäre", so Tews weiter.

Da die Kassen in ihren Empfehlungen keine Übergangsfrist verankert haben, stünden damit über Jahre als Vertragspartner der Kassen nur entsprechend qualifizierte Ärzte zur Verfügung.

Zufrieden zeigte sich Tews dagegen damit, dass die Kassen als Leistungserbringer nicht die sogenannten Palliative-Care-Teams (PCT) vorsehen. Nach den Empfehlungen kommen als SAPV-Leistungserbringer nur Ärzte oder Pflegefachkräfte als Einzelpersonen in Betracht, auch wenn sie sich am PCT-Konzept orientieren und mit anderen Berufen vernetzt agieren sollen. "Gerade schwerstkranke Sterbende und deren Angehörige brauchen vertraute, ihnen bekannte Ärzte und Pflegekräfte und nicht weitere Experten in ihrer Intimsphäre", freut sich Tews... >>
Quelle und mehr: http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=506661

Die Empfehlungen der Kassen zur ambulanten Palliativversorgung waren bereits vorige Woche auf Kritik (hier nur Auszug) von den Hospiz- und Palliativ-Organisationen gestoßen. Aber am Ende gab es zuversichtliche Ausblicke:
<< DGP und DHPV monieren ..., wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme beider Organisationen hervorgeht:
..Trotz der als notwendig betrachteten hohen Qualifikationsanforderungen für die beteiligten Berufe fehle insbesondere für Pflegende eine Übergangsregelung, die notwendig ist, um eine zügige Flächendeckung zu erreichen. ...
..In dünn besiedelten Regionen, so die DHPV-Vorsitzende Dr. Birgit Weihrauch, dürfte das zu einem Mangel an Pflegekräften führen. ...

Ebenso sei unklar, ob auch stationäre Hospize ärztliche Leistungen durch SAPV-Leistungserbringer in Anspruch nehmen können. In der Tat ist in den Empfehlungen nur von der häuslichen Umgebung und von stationären Pflegeeinrichtungen die Rede....

Eigentlich wollten die Kassen ihre Empfehlungen bereits Ende Juni veröffentlichen. Zwar hatte der Gesetzgeber über ein Stellungnahmeverfahren eine Beteiligung von KBV, Deutscher Krankenhausgesellschaft oder Organisationen wie der Arbeiterwohlfahrt oder der Deutschen Hospiz Stiftung vorgesehen - die Entscheidung über die Empfehlungen trafen allerdings allein die Kassen. ...

Die SAPV soll mehr Menschen als bisher ermöglichen, die letzten Stunden in den eigenen vier Wänden verbringen, statt kurz vor dem Tod doch noch in die Klinik eingewiesen zu werden. Bis zu 70 Prozent der Patienten, die bisher in Krankenhäusern oder stationären Hospizen sterben, könnten nach Ansicht des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Professor Christof Müller-Busch, mit einer SAPV ihre letzten Stunden zu Hause verbringen. Bislang liegt diese Quote bei 30 Prozent.
Für die SAPV stehen im kommenden Jahr 180 Millionen Euro, 2010 sogar 240 Millionen Euro zur Verfügung. Die eigentlich für dieses Jahr bereitgestellten Mittel von 130 Millionen Euro dürften wegen der verzögerten Umsetzung des Konzepts nur zu einem Teil fließen. Die bereits im vergangenen Jahr bereitgestellten Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro sind ganz verfallen.
Sowohl Niedergelassene als auch Krankenhausärzte dürfen die SAPV verordnen. Trotz ihrer Kritik an den Empfehlungen hofft Weihrauch, dass die ersten Verträge zwischen Kassen und SAPV-Leistungserbringern sehr schnell geschlossen werden können.
Insgesamt dürfte es nicht an speziell geschulten Leistungserbringern mangeln. "Das Interesse unter Ärzten und Pflegenden ist sehr groß", sagt DGP-Geschäftsführer Dr. Thomas Schindler mit Blick auf die obligatorischen Zusatzqualifikationen
Quelle und mehr:http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=506562

* Definition:
"Palliative Care" ist ein umfassendes, der Verbesserung oder zumindest Wahrung eines Mindestmaßes an Lebensqualität verpflichtetes Versorgungskonzept für schwerstkranke Menschen. Umfassend meint die Berücksichtigung körperlicher, psychischer, sozialer und spiritueller Problemlagen der erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen. Tragende Säule von Palliativ Care ist die pflegerische Versorgung und Begleitung schwerstkranker Menschen. Sie wurde und wird auch heute zu weiten Teilen durch das bürgerschaftliche Engagement ehrenamtlicher Hospizhilferinnen und -helfer unterstützt."
Quelle: http://www.uni-bielefeld.de/Universitae ... e_Care.htm

Quelle: Mitteilung NL patientenverfuegung.de vom 5.8.2008
http://www.patientenverfuegung.de/pv/newsletter.htm

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Beitrag von Service » 06.08.2008, 06:43

Kritik an Empfehlungen zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung

Nach einer Mitteilung von CAREkonkret vom 5.8.2008 hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) die Empfehlungen zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung und insbesondere die darin formulierten personellen Anforderungen an die Leistungserbringer in der Pflege kritisiert.
"Diese Anforderungen sind überzogen und stehen einer flächendekcenden Umsetzung des gesetzlichen Leistungsanspruchs auf SAPV deutlich entgegen", sagte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. "Solche Pflegekräfte gibt es gegenwärtig kaum." Wenn man heute mit der notwendigen Qualifizierung beginnen würde, bräuchte es mindestens drei Jahre, bis die geforderte Qualifikation erreicht sei.
Die Pflegekräfte müssen nach der Empfehlung eine Palliative-Care-Weiterbildung von mindestens 160 Stunden nachweisen und zusätzlich zwei Jahre praktische Erfahrungen in einer spezialisierten Palliativeinrichtungen in den letzten drei Berufsjahren.
Mehr Informationen zur SAPV-Empfehlung wird die Zeitschrift CAREkonkret in ihrer Ausgabe vom 8. August 2008 bringen.

Siehe auch unter
Verband kritisiert Verzögerung bei Verbesserung für Sterbende
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=22304

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Beitrag von Presse » 08.08.2008, 06:56

Kassen legen Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vor

Bereits mit der letzten Gesundheitsreform hatte der Gesetzgeber schwerstkranken Sterbenden einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung zugesprochen. Ziel war es, die Versorgung Sterbender durch Linderung und Begleitung anstatt durch aktive Sterbehilfe zu verbessern. Durch einen systematischen Ausbau der palliativ-medizinischen und palliativ-pflegerischen Versorgung sollte Hilfe und Unterstützung in der Häuslichkeit und im Heim gewährt werden. Unnötige Krankenhausaufenthalte sollten vermieden und dem Wunsch, zu Hause zu sterben, Rechnung getragen werden. Zur Umsetzung des Leistungsanspruches konnte es bisher allerdings nicht kommen, weil die Krankenkassen die erforderlichen Rahmenbedingungen nicht geschaffen haben, weshalb bisher keine Verträge zustande kamen und Leistungen nicht erbracht werden.

Nunmehr haben die Spitzenverbände der Krankenkassen die zum Aufbau der Versorgungsstrukturen erforderlichen Empfehlungen nach § 132 d SGB V verabschiedet. Die Leistungen der SAPV werden hiernach durch qualifizierte Ärzte und Pflegefachkräfte, ggf. in Kooperation mit anderen Professionen, erbracht. Von dem ursprünglich vorgesehenen Aufbau neuer Versorgungsstrukturen durch so genannte Palliative Care Teams als selbstständige Organisationseinheiten mit eigenständigem Versorgungsauftrag haben die Kassen Abstand genommen. Der bpa hat sich zusammen mit anderen Verbänden erfolgreich dafür eingesetzt, dass die SAPV durch Netzwerke bestehender und den sterbenden Menschen in der Regel bekannter Leistungserbringer erbracht wird. "Gerade schwerstkranke Sterbende und deren Angehörige brauchen vertraute, ihnen bekannte Ärzte und Pflegekräfte und nicht weitere Experten in ihrer Intimsphäre", sagt bpa Geschäftsführer Bernd Tews.

Die in der Empfehlung vorgesehenen personellen Anforderungen an die Leistungserbringer gefährden allerdings die baldige Bereitstellung der Sterbebegleitung. So müssen Pflegefachkräfte zur Erbringung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung über die Erlaubnis zur Führung einer entsprechenden Berufsbezeichnung nach dreijähriger Ausbildung und eine Palliative-Care-Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden verfügen. Zusätzlich müssen sie über Erfahrung durch eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Pflegefachkraft in der Betreuung von Palliativpatienten in den letzten drei Jahren sowie über eine mindestens sechsmonatige Mitarbeit in einer spezialisierten Einrichtung der Hospiz- und Palliativversorgung verfügen. "Diese Anforderungen sind überzogen und stehen einer flächendeckenden Umsetzung des gesetzlichen Leistungsanspruches auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung deutlich entgegen", meint bpa Geschäftsführer Bernd Tews. "Solche Pflegefachkräfte gibt es gegenwärtig kaum. Selbst wenn die Möglichkeit bestünde, heute mit dieser Qualifizierung zu beginnen, würden mindestens drei Jahre vergehen, bis die Fortbildung und Berufserfahrung erreicht wäre", so Tews weiter.

Auch die Ausbildungskosten bleiben ungeregelt. Steht zu befürchten, dass an dieser Stelle die Empfehlung eine baldige flächendeckende spezielle Sterbebegleitung nicht beschleunigt.

Die Empfehlungen befinden sich derzeit im Unterschriftenverfahren.

Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60

Quelle: Pressemitteilung vom 4.8.2008

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Kassen lassen Sterbende im Stich

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2008, 07:19

Aus Forum:
Kassen lassen Sterbende im Stich
viewtopic.php?t=10207

Beiträge zum Thema u.a. in diesem Forum unter:

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
viewtopic.php?t=9399&highlight=palliativ

Welthospiztag 2008 - Deutschland bleibt ein Entwicklungsland
viewtopic.php?t=10025&highlight=palliativ

Hospiz- & Palliative-Care-Versorgungsstudie
viewtopic.php?t=8321&highlight=palliativ

Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe
viewtopic.php?t=7984&highlight=palliativ
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

ambulante Sterbebegleitung in der Kritik

Beitrag von Presse » 14.11.2008, 14:59

Streit um den letzten Beistand - Umsetzung des Gesetzes zur ambulanten Sterbebegleitung in der Kritik

Seit April 2007 regelt in Deutschland ein Gesetz, dass jeder Todkranke das Recht auf professionelle Sterbebegleitung in den eigenen vier Wänden hat. Doch erst über ein Jahr später haben die Krankenkassen Vorschläge für die Umsetzung dargelegt. Sie stoßen auf erhebliche Kritik von Ärzten und Pflegeorganisationen. "Sie sind an vielen Stellen wenig konkret", bemängelt Dr. Thomas Schindler, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, in der "Apotheken Umschau". Der Fokus liege zu sehr auf der körperlichen Behandlung und Pflege. Alle Dimensionen des Menschseins sollten jedoch eine Rolle spielen. "Dabei steht eine gute Schmerztherapie gleichberechtigt neben der Berücksichtigung psychischer, sozialer und spiritueller Nöte", beschreibt Schindler die Anforderungen. Bernd Tews vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste bemängelt, dass die Krankenkassen zu hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Ärzte und Pfleger stellten. "Solche Pflegekräfte gibt es gegenwärtig kaum", betont er. Das Fehlen einer Übergangslösung beklagt auch der Deutsche Hospiz- und Palliativverband. Viele Patienten müssten deshalb ins Krankenhaus oder Hospiz, obwohl sie lieber zuhause betreut würden.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 11/2008 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2008
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.gesundheitpro.de
http://www.wortundbildverlag.de

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

SAPV - Erweiterung des gesetzlichen Anspruches

Beitrag von Presse » 19.12.2008, 17:21

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung auch in Einrichtungen der Eingliederungs-, Kinder- und Jugendhilfe möglich

Bundestag beschließt Erweiterung des gesetzlichen Anspruches

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung die gesetzliche Änderung des § 37 b SGB V zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) beschlossen. Damit kann die Leistung ab sofort sowohl in der vertrauten Umgebung des häuslichen und familiären Bereiches als auch beispielsweise in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden.

Bisher sah der gesetzliche Anspruch die Leistungserbringung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im Bereich der häuslichen Umgebung sowie in stationären Einrichtungen gemäß § 72 SGB XI vor. Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe wurden hierbei nicht ausdrücklich durch das Gesetz benannt.

Dies gab Anlass zur Befürchtung, dass die Krankenkassen Kosten für SAPV-Leistungen, wenn diese in anderen Einrichtungen wie z.B. der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden, nicht übernehmen würden. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt.

"Der bpa, der bundesweit über 6.000 Pflegeeinrichtungen vertritt, zu denen zahlreiche Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zählen, begrüßt die gesetzliche Klarstellung ausdrücklich. Die explizite Berücksichtung der Einrichtungen der Eingliederungs-, Kinder- und Jugendhilfe vermeidet Kostenstreitigkeiten und erleichtert somit die Arbeit in der Praxis", sagt bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. "Dass einzelne Einrichtungen im Gesetzestext nicht explizit genannt wurden, darf ihnen nicht zum Nachteil gereichen", so Tews weiter.

Die Änderung des § 37 b SGB V wird im Februar 2009 vom Bundesrat abschließend beraten und tritt nach der entsprechenden Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Der gesetzliche Anspruch ist damit präzisiert. Allerdings fehlt es noch immer an Verträgen mit den Krankenkassen, die es Ärzten und Pflegediensten ermöglichen, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in der Praxis tatsächlich zu erbringen. "Solange keine entsprechenden Verträge nach § 132 d SGB V zur Erbringung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen werden, kommt die Leistung auch nicht bei den Patienten an - weder im häuslichen Bereich oder in Pflegeheimen noch in den Einrichtungen der Eingliederungs,- Kinder- und Jugendhilfe. Insofern sind nun die Kassen gefragt, den gesetzlichen Anspruch endlich umzusetzen", fordert bpa-Geschäftsführer Bernd Tews.

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60

Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2008
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Kassen behindern die Palliativversorgung - TV 29.01.09

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2009, 06:55

b]29.01.2009 um 22:00 Uhr, ARD, MONITOR im Ersten:[/b]

U.a.. mit dem Beitrag:
Unnötige Qualen - Wie die Kassen die Palliativversorgung behindern

Alle Sendetermine 2009:
http://www.wdr.de/tv/monitor//die_sendu ... index.php5

Und hier geht's zur Homepage von MONITOR:
http://www.monitor.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

... spezielle ambulante Palliativversorgung

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 19:21

Barmer bietet spezielle ambulante Palliativversorgung an
Donnerstag, 29. Januar 2009

Wuppertal – Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) will die Barmer Ersatzkasse etablieren. Die Leistung umfasst unter anderem eine besondere psychosoziale Betreuung, eine komplexe Schmerztherapie sowie die medizinische Versorgung in Krisensituationen der Patienten. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35232

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Patientenversorgung katastrophal

Beitrag von Service » 02.02.2009, 07:53

Katastrophaler Pflegenotstand überall - dramatischer als bisher bekannt

Kliniken haben viel zu wenig Pflegepersonal
Berlin - Der Pflegenotstand in Krankenhäusern sei „sehr viel dramatischer als in der Bevölkerung bekannt". Das geht aus einer anonymen Umfrage unter 2000 Krankenschwestern und Pflegern im Auftrag des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe hervor. Der Verband spricht von „katastrophalen Ergebnissen". 82,5 Prozent der Befragten beklagen Personalmangel in ihrer Abteilung. Fast die Hälfte würde dort eigene Angehörige oder Bekannte nicht versorgt haben wollen. Experten zufolge fehlen bereits 70.000 Kräfte.
Der Tagesspiegel widmet diesem Thema seinen „Aufmachertitel" am 31.1.: http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Tite ... 92,2719658

Kommentar: Sind wir kollektive Verdrängungskünstler?
Wie ist es nur möglich, dass wir für eine Operation sehr wohl wissen wollen, wie es um die Qualität des Chirurgen steht - dass wir nach der anschließenden Intensivpflege, die maßgeblich für die Genesung ist, aber nicht fragen. Ähnlich wie bei den Altenheimen: Wir wollen die weitgehende Misere dort lieber kollektiv verdrängen. Eine „Pflege- und Geriatrielobby" für unsere letzten Lebensjahre kommt erst mühsam in Gang - obwohl der Anteil langwieriger chronischer Erkrankungen gravierend zunimmt und quasi zum Regelfall wird.

Als in den lezten Jahren erfolgreicher erwiesen hat sich die Lobby für Sterbende und für Hospizarbeit, die sich mit der Sondersituation der letzten Lebenswochen und -tage (i.d.R. todkranker Krebspatienten) befasst. Allerdings scheint man hier auch durch die konkreten Suizidhilfe-Fälle von Roger Kusch immer noch nicht begriffen zu haben, dass für diese die Angst vor dem Pflegeheim maßgeblich waren. Natürlich brauchen wir alternative Angebote für freiwillensfähige alte Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen. Aber die zu entwickelnde Hospizarbeit wird dazu kein wirksamer „Gegenpol" (s.u.) sein können. Wir wollen doch ehrlich und glaubwürdig bleiben und gerade in der Sterbebegleitungsbewegung auch unsere eigenen Grenzen anerkennen.

Krankenhauspflege z. B. von Intensivpatienten und die palliative Sterbepflege schlagen zurecht Alarm. Darüber hinaus gibt es ein weiteres Ringen im Rahmen des bestehenden Finanzvolumens: Zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Dazu wurde ebenalls in dieser Woche von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ein neues Konzept zur Messung der Pflegebedürftigkeit vorgestellt. Es will endlich Schluss machen mit der Pflege im Minutentakt und soll den Demenzkranken zugute kommen.

Ja, darauf haben wir dringend gewartet und gefordert, dass die starren Pflegestufen aufgehoben werden. Aber: Mehr Geld soll es insgesamt - erst einmal - nicht geben.

Warum eigentlich nicht über ein Konjunkturpaket? Kann denn das „Argument" der knappen Ressourcen heutzutage glaubhaft von der Politik vorgebracht werden? Erscheint die Ankurbelung von erlahmter Nachfrage nach dem „goldenen Kalb" Autos (bei übersättigtem Markt!) wirklich sinnvoller als die Befriedigung dringend benötigter Arbeitsplätze im Gesundheitswesen? Die Pflege ist - mit derzeit ca. 1,2 Millionen Arbeitnehmer/innen - nachweislich der „Jobmotor" mit Zukunft. Vielleicht ein vorgezogenes Wahlkampfthema?

Jedenfalls: Fragen Sie doch vor einem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt demnächst auch einmal, wie es denn dort mit der Pflegequalität steht ...
--------------------------------------------------------------------------------

Meldungen der letzten Woche
Abschied von der Minutenpflege - aber nicht mehr Geld

<< BERLIN taz Darauf warten viele pflegende Angehörige: Bundesgesundheitsministerium Ulla Schmidt (SPD) legte am Donnerstag ein neues Konzept zur Messung der Pflegebedürftigkeit vor. .... Nicht mehr der zeitliche Aufwand fürs Putzen oder Anziehen darf mehr der Gradmesser für Pflegebedürftigkeit sein, sondern das Ausmaß der Selbstständigkeit. ...

Wie steht es um das Gedächtnis und die Kommunikationsfähigkeit des zu Pflegenden? Kann er oder sie sich ankleiden, essen und trinken, soziale Kontakte aufrechterhalten und einen Haushalt führen?
"Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff stellt einen Paradigmenwechsel dar", urteilte ... Jürgen Gohde vom Kuratorium Deutsche Altershilfe. Die Gesundheitsministerin ergänzte, die Entwicklung gehe "weg von ,Minutenbetreuung', hin zu ganzheitlicher Betreuung".
Doch noch ist es nicht soweit. ... Einen Gesetzentwurf werde sie bis zur Bundestagswahl Ende September jedoch nicht mehr einbringen, erklärte Schmidt. ... Teurer als bisher wird die Pflege auf alle Fälle. >>

Quelle und mehr:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland ... tenpflege/
Siehe auch: http://nachrichten.rp-online.de/article ... anke/27953

„Runder Tisch Palliativmedizin" plant Charta

In der vergangenen Woche wurde - wie angekündigt - ein „Runder Tisch Palliativmedizin" gegründet. Und zwar gemeinsam von der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und dem Deutschen Hospiz- und Palliativerband (DHPV) gegründet. Geplant ist eine nationale „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen". Diese soll, wie der Hauptgeschäftsführer der BÄK, Christoph Fuchs, bei der Auftaktveranstaltung am Dienstag sagte, vor allem eins: „ ...ein wirksamer Gegenpol zu den Angeboten für einen assistierten Suizid werden".
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35211

Richtlinie zur ambulanten Palliativversorgung wird immer noch nicht umgesetzt

Michael Kauch (FDP): Mangelnde Umsetzung der gesetzlichen Palliativrichtlinie wird zum Ärgernis. Quelle Pressemitteilung vom 21.1.:
http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_ ... is-/i.html

Quelle: Mitteilung vom 1.2.2009
http://www.patientenverfuegung.de.

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Kassen verzögern SAPV-Einführung

Beitrag von Presse » 04.02.2009, 07:38

Ärzte Zeitung, 04.02.2009

Ministerium: Kassen verzögern SAPV-Einführung

BERLIN (ble). Die bislang kaum erfolgte Einführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in die Regelversorgung ist nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums auf das zögerliche Verhalten der Kassen zurückzuführen.
...(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=531237

Ärztliche Praxis
Full Member
Beiträge: 165
Registriert: 19.03.2007, 17:36

Einheitliche Palliativversorgung in Westfalen steht

Beitrag von Ärztliche Praxis » 06.02.2009, 18:00

KVWL schließt Großvertrag mit sämtlichen Krankenkassen
Einheitliche Palliativversorgung in Westfalen steht

06.02.09 - Im Auftrag der fast 50 Palliativnetze in Westfalen-Lippe hat die KV einen einheitlichen Vertrag mit allen Kassen geschlossen. Er umfasst sowohl die allgemeine als auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Vergütung verbessert sich deutlich.
Ärzte und Kassen wollen den Wunsch vieler sterbenskranker Menschen, ihr Leben medizinisch gut betreut zu Hause beenden zu können, besser erfüllen. Deshalb haben sich KV und alle gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe auf einen Vertrag zur qualifizierten häuslichen Versorgung Sterbender verständigt, der in den nächsten Tagen unterschrieben wird.

"Zu viele Menschen müssen heute noch ihre letzten Tage im Krankenhaus verbringen", erläutert der Allgemeinmediziner Dr. Hans-Ulrich Weller aus Bielefeld die Situation. "Dabei können wir ihnen mit vernetzten Strukturen vor Ort auch ein Lebensende in häuslicher Geborgenheit ermöglichen."

Bisher bestehende vereinzelte Verträge werden abgelöst
Der neue Vertrag integriert den mit den Ersatzkassen bereits bestehenden Vertrag zur Palliativversorgung, der auch in Nordrhein gilt. Auch die aktuellen Verträge der Primärkassen mit einigen Ärztenetzen gehen in dem neuen Paket auf. Die Kassen erfüllen damit ihre Pflicht, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) anzubieten, wie sie im § 37b SGB V gefordert wird.

Es ist nun geplant, dass der betreuende Haus- oder Facharzt den Patienten in seiner letzten Lebensphase auch zu Hause begeleitet. Er sollte dafür Mitglied eines Palliativnetzes sein, damit er vom Rückhalt der Kollegen und den Qualitätszirkeln profitieren kann.

Betreuender Arzt kann speziellen Konsiliardienst anfordern
Auf Wunsch kann er Rat, Hilfe und Begleitung von einem besonders qualifizierten Palliativarzt anfordern. Diese organisieren in Zukunft einen Konsiliardienst innerhalb der Netze. In besonders schwierigen Fällen werden die Palliativmediziner die Patienten auch übernehmen und in eigener Verantwortung weiter versorgen.

Diese neuen Strukturen werden mit einem ansehnlichen Honorar-Abkommen unterfüttert. Der betreuende Haus- oder Facharzt soll künftig eine Grundpauschale für jeden beim Sterben begleiteten Patienten erhalten. Die Besuche nach GOP 01 410 bis 01 412 werden extrabudgetär zu vollen Euro-Beträgen vergütet.

Höhe der Vergütungspauschalen steht bald fest
Die im Konsiliardienst tätigen Palliativärzte erhalten eine Strukturpauschale, deren Höhe sich nach der Zahl der betreuten Fälle richtet. Wie hoch die Pauschalen sein werden, kann erst nach Unterzeichnung der Verträge gesagt werden - allerdings erklärte KVWL-Sprecher Andreas Daniel gegenüber ÄP, dass Palliativmedizin mit dem neuen Abkommen deutlich besser bezahlt werde als bisher.

Krankenkassen und Ärzte rechnen damit, dass die Mehrzahl der todkranken Menschen im Landesteil Westfalen-Lippe die häusliche Versorgung in Anspruch nehmen möchte.

KVWL / chy

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 6.2.2009
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 237806.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Palliativmedizinische Betreuung durch den Hausarzt

Beitrag von Presse » 06.02.2009, 19:02

Palliativmedizinische Betreuung durch den Hausarzt - Reinhardt: Durchbruch für eine professionelle und würdevolle Begleitung von Sterbenden

Für eine professionelle und würdevolle Palliativmedizin durch den Hausarzt spricht sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe aus. Der Vizepräsident der Kammer, Dr. Klaus Reinhardt, begrüßt die neu geregelte palliativmedizinische Versorgung in Westfalen-Lippe als „außerordentliche Vereinbarung, die eine einheitliche und flächendeckende Versorgung von sterbenskranken Menschen gewährleistet“: Die Gesetzlichen Krankenkassen und die palliativmedizinischen Ärztenetze in Westfalen-Lippe haben sich für 2009 auf einen Vertrag zur qualifizierten häuslichen Versorgung Sterbender verständigt.

„Todkranke Patienten dürfen im Sterben nicht alleine gelassen werden. Die medizinische Betreuung geschieht im Idealfall durch den Hausarzt, der den Patienten und auch dessen familiäres Umfeld kennt. In Westfalen-Lippe haben wir hierfür mit dem neuen Vertrag einen echten Durchbruch geschafft. Damit ist ein langjähriges Anliegen der Ärztekammer Westfalen-Lippe umgesetzt“, so Reinhardt.

Die zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe, den regionalen palliativmedizinischen Netzen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vereinbarte Struktur sieht vor, dass die Sterbenden von ihrem Hausarzt betreut werden. Die dafür notwendigen Hausbesuche werden besonders gefördert. Unterstützung erhält der Hausarzt durch die Vernetzung der palliativmedizinischen Versorgung in seiner Region. So kann er auf Wunsch Rat und Hilfe durch besonders qualifizierte Palliativärzte erhalten.

Für Reinhardt hat das Sterben in Würde und ohne Schmerzen oberste Priorität. Eine gut ausgebaute Palliativmedizin könne auch ein würdiges Sterben zuhause ermöglichen. Hier sei die Kooperation von Hausärzten, Palliativmedizinern und auch Palliativpflegekräften notwendig. „In Westfalen-Lippe haben wir durch die neuen Strukturen eine beispielhafte subsidiäre und vernetzte Versorgung von Sterbenden durch Hausärzte und Palliativmediziner erreichen können.“

Dateien:
08_09_Palliativmedizin_Hausarzt_01.pdf
http://www.aekwl.de/uploads/media/08_09 ... rzt_01.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 6.2.2009
http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx ... 2f11a2a5a9

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Vergütungsregelung für Palliativversorgung steht

Beitrag von Presse » 10.02.2009, 16:29

Ärzte Zeitung, 10.02.2009

Vergütungsregelung für Palliativversorgung steht
Bewertungsausschuss einigt sich nach Druck aus dem Gesundheitsministerium

NEU-ISENBURG (fuh/iss). Grünes Licht für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV): Kassen- und Ärztevertreter haben sich im Bewertungsausschuss nach heftigem Druck aus dem Bundesgesundheitsministerium auf eine Vergütungsregelung geeinigt.
....(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=532231

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Bundestag verbessert finanzielle Grundlagen für Hospize

Beitrag von Presse » 29.06.2009, 06:44

Bundestag verbessert finanzielle Grundlagen für Hospize

So viel Lob über politische Entscheidungen ist selten: Doch nachdem der Bundestag am Donnerstagabend ein Gesetzespaket zur Novellierung gesundheitsrechtlicher Vorschriften verabschiedet hat, sprechen der Deutsche Hospiz- und Palliativverband und der Deutsche Kinderhospizverein von einem «Durchbruch». Mehr zum Thema:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... hp?did=964

Antworten