Medikamentenausgabe

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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schlieser
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Medikamentenausgabe

Beitrag von schlieser » 17.09.2007, 09:05

Hallo, wer kann mir bei einem großen Problem helfen.

Ich arbeite als Vollzugsbeamter in einem bayerischen Gefängnis. Dort müssen wir Beamte auch Medikamente an die Gefangenen ausgeben die uns von unseren Sanitätern jeweils für eine Woche vorgerichtet werden. Jetzt meine Frage: Wer ist verantwortlich, wen dem Gefangenen durch ein falsches Medikament etwas passiert, da ich keinerlei medizinische Ausbildung besitzte und z.B. nicht erkennen kann, ob das Medikament das in der Box, ist auch das ist was der Gefangene bekommen soll. Bin ich verantwortlich, da ich das Medikament ja ausgebe, oder ist der Sanitäter verantwortlich der es vorgerichtet hat? Wen jemand Gesetzesquellen hat wäre das super!!!

Herbert Kunst
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Medikamentenabgabe durch Justizbedienstete zulässig?

Beitrag von Herbert Kunst » 17.09.2007, 09:45

Hallo,

in diesem Forum wurde bereits über das Richten und Verteilen von Medikamenten wiederholt informiert.
Siehe z.B.:
Medikamentenabgabe durch Justizbedienstete zulässig?
viewtopic.php?t=6938&highlight=justiz
Bitte dort zunächst, auch in den zahlreichen Fundstellen, nachlesen und ggf. ergänzend nachfragen.

Ich halte das Verteilen von Medikamenten durch nichtärztliches Justizpersonal, die außerhalb der typischen Aufgaben mit pharmakolischen Arbeiten befasst werden, für probematisch. Es sind leicht Fehlhandlungen mit unabhsehbaren Folgen möglich. Daher muss m.E. eine Qualifizierung dieser Nichtärzte stattfinden und sauber die Frage der Haftung geklärt werden, z.B. durch Freistellungserklärung des Arbeitgebers oder durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

schlieser
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Medi Ausgabe

Beitrag von schlieser » 17.09.2007, 17:18

Vielen Dank für den Tipp, aber damit ist mir noch nicht ganz geholfen.
Was ich bräuchte wäre ein Gesetz in dem genau geregelt ist wer bei einem falschen Medikament verantwotlich ist, der ausgebende oder der der die Medikamente hergerichtet hat

Markus

WernerSchell
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Medikation - wer handelt, der haftet

Beitrag von WernerSchell » 18.09.2007, 06:30

schlieser hat geschrieben: . Was ich bräuchte wäre ein Gesetz in dem genau geregelt ist wer bei einem falschen Medikament verantwortlich ist, der ausgebende oder der der die Medikamente hergerichtet hat ....
Sehr geehrter Herr Schlieser,

Herbert Kunst hat die Rechtslage treffend beschrieben. Siehe die ergänzenden Ausführungen und Hinweise unter
viewtopic.php?t=7219

Festzuhalten ist, dass die Medikation nur mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgen darf (§§ 276, 278 BGB). Daher müssen die Mitarbeiter über eine ausreichende Qualifikation verfügen.

In einem anderen Zusammenhang habe ich bereits ausgeführt, dass der Dienstherr konkrete Dienstanweisungen schaffen solle. Im Übrigen ist das Thema bundesweit von Bedeutung. Daher sehe ich einen Sinn darin, dass sich der zuständige Justizminister bzw. die Justizministerkonferenz mit diesem Thema befassen und einheitliche Verhaltensregeln aufstellen. Eine konkrete gesetzliche Vorschrift im Sinne der o.a. Anfrage ist hier nicht bekannt. Es gilt über der Grundsatz: wer handelt der haftet. Jeder sollte sich daher gut überlegen, ob er einer Aufgabe wirklich gewachsen ist oder diese ablehnen soll.

Haftungsrechtliche Grundsätze und Gerichtsentscheidungen in
Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung
http://www.pflegerechtportal.de

Mit freundlichen Grüßen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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