Medikamentenabgabe durch Krankenpflegehelferin (KPH) ?
Hallo,
ich habe jetzt lange gegoogelt konnte aber nichts eindeutiges finden ...
es geht darum ... Darf ich Medis verabreichen ???
Ich bin gelernte Arzthelferin und KPH (allerdings habe ich die KSausbildung gemacht und nach 2J mit KPH abgeschlossen) arbeite jetzt im dritten PPflegeheim und überall war es anders ...
dort wo ich jetzt arbeite darf ich keine Medikamente verabreichen oder aushändigen aber mir wurden jetzt schon mehrmals Medis in die Handgedrückt (von exam. KS & AP) jetzt habe ich mich gestern mit jemanden unterhalten die meint wenn irgendetwas passiert bin ich dafür verantwortlich und kann sogar ins Gefängnis gehen weil ich dafür nicht ausgebildet bin und es eigentlich nicht darf.
Im Internet habe ich allerdings gefunden das ich Medis verabreichen darf das mir von exam. Personal überreicht wurde da das zur Assistenz der KPH gehöre.
Bin jetzt wirklich verunsichert ... möchte einfach wissen wie es *wirklich* gesetzlich geregelt ist.
Jeder erzählt was anderes jetzt einfach mal ist es anders geregelt ...
Kann mir jemand helfen ???
Danke
Medikamentenabgabe durch KPH ?
Moderator: WernerSchell
Medikamentenabgabe durch KPH ?
Liebe Grüsse
Phil
Phil
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Medikamentenabgabe durch KPH ?
Hallo Phil,
das Thema wurde bereits mehrfach erörtert. Ich mache daher zunächst auf die entsprechenden Beiträge aufmerksam:
Medikamentenabgabe durch Pflegehelfer/innen
viewtopic.php?t=572&highlight=medikation
Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=medikation
Pflegethemen Medikation – Stellen usw. - Verantwortlichkeiten?
viewtopic.php?t=4416&highlight=medikation
Behindertenarbeit: Medikamente richten & Verabreichen
viewtopic.php?t=6876&highlight=medikamentenabgabe
Mehr Fehler bei der Medikamentenabgabe
viewtopic.php?t=6745&highlight=medikamentenabgabe
KPH und Behandlungspflege
viewtopic.php?t=6046&highlight=medikamentenabgabe
Medikamentenabgabe durch Justizbedienstete zulässig?
viewtopic.php?t=6938
Siehe auch unter
Die Mitwirkung des Pflegepersonals bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
Empfehle Textstudium. Bei Restfragen bitte noch einmal melden!
Gruß
Herbert Kunst
das Thema wurde bereits mehrfach erörtert. Ich mache daher zunächst auf die entsprechenden Beiträge aufmerksam:
Medikamentenabgabe durch Pflegehelfer/innen
viewtopic.php?t=572&highlight=medikation
Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=medikation
Pflegethemen Medikation – Stellen usw. - Verantwortlichkeiten?
viewtopic.php?t=4416&highlight=medikation
Behindertenarbeit: Medikamente richten & Verabreichen
viewtopic.php?t=6876&highlight=medikamentenabgabe
Mehr Fehler bei der Medikamentenabgabe
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KPH und Behandlungspflege
viewtopic.php?t=6046&highlight=medikamentenabgabe
Medikamentenabgabe durch Justizbedienstete zulässig?
viewtopic.php?t=6938
Siehe auch unter
Die Mitwirkung des Pflegepersonals bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
Empfehle Textstudium. Bei Restfragen bitte noch einmal melden!
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Medikamentenabgabe - Delegationsentscheidung bei PDL
Hallo Phil,
noch mal in Kürze:
die Abgabe von Medikamenten gehört zu den Verrichtungen, die eindeutig auch von nichtärztlichem Personal erledigt werden dürfen. Allerdings ist immer erforderlich, dass derjenige, der tätig werden soll, über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Man muss die entsprechende Aufgabe mit der erforderlichen Sorgfalt erledigen können. Oder anders: der Patient / Bewohner darf nicht gefährdet werden.
Siehe: Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal – ein Dauer-Rechtsproblem im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.htm
Im Heim obliegt es der pflegerischen Leitung zu bestimmen, wer diesen Anforderungen gerecht wird. Im Regelfall sind das alle dreijährig ausgebildeten Pflegekräfte. Allerdings können auch andere Pflegekräfte eingesetzt wird, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Das hängt immer von den Einzelumständen ab und die bewertet die pflegerische Leitung.
So kann es zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. In dem einen Heim wird die Delegation relativ großzügig gehandhabt, in dem anderen eher enger ausgelegt. Kein Mitarbeiter hat übrigens einen Anspruch darauf, behandlungspflegerische Arbeiten auch beliebig erledigen zu dürfen. Insoweit greift immer das arbeitsrechtliche Direktions- und Weisungsrecht. Also muss man sich nicht wundern, wenn unterschiedlich verfahren wird.
Im Übrigen ist noch von Belang, dass der MDK oftmals verlangt, dass nur dreijährig ausgebildete Kräfte Medikamente abgeben und sonstige behandlungspflegerische Arbeiten erledigen. Das kann so aus verschiedenen Verträgen abgeleitet werden.
Will eine pflegerische Leitung auf der sicheren Seite sein, wird immer nur ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt oder solches Personal muss verantwortlich zur Verfügung stehen. Aus solchen Erwägungen erwachsen oft schwierige Situationen., weil es doch nahezu überall personelle Engpässe gibt.
Siehe auch
Behandlungspflege - ohne Krankenpflegehilfe?
viewtopic.php?t=4966&highlight=krankenpflegehilfe
Medikamentenabgabe durch Pflegehelfer/innen
viewtopic.php?t=572&highlight=behandlungspflege
Wie man sieht, ist die Frage heftig umstritten. Entscheidend ist aber letzt nicht die formelle, sondern die materielle Kompetenz!
Gruß
Herbert Kunst
noch mal in Kürze:
die Abgabe von Medikamenten gehört zu den Verrichtungen, die eindeutig auch von nichtärztlichem Personal erledigt werden dürfen. Allerdings ist immer erforderlich, dass derjenige, der tätig werden soll, über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Man muss die entsprechende Aufgabe mit der erforderlichen Sorgfalt erledigen können. Oder anders: der Patient / Bewohner darf nicht gefährdet werden.
Siehe: Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal – ein Dauer-Rechtsproblem im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.htm
Im Heim obliegt es der pflegerischen Leitung zu bestimmen, wer diesen Anforderungen gerecht wird. Im Regelfall sind das alle dreijährig ausgebildeten Pflegekräfte. Allerdings können auch andere Pflegekräfte eingesetzt wird, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Das hängt immer von den Einzelumständen ab und die bewertet die pflegerische Leitung.
So kann es zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. In dem einen Heim wird die Delegation relativ großzügig gehandhabt, in dem anderen eher enger ausgelegt. Kein Mitarbeiter hat übrigens einen Anspruch darauf, behandlungspflegerische Arbeiten auch beliebig erledigen zu dürfen. Insoweit greift immer das arbeitsrechtliche Direktions- und Weisungsrecht. Also muss man sich nicht wundern, wenn unterschiedlich verfahren wird.
Im Übrigen ist noch von Belang, dass der MDK oftmals verlangt, dass nur dreijährig ausgebildete Kräfte Medikamente abgeben und sonstige behandlungspflegerische Arbeiten erledigen. Das kann so aus verschiedenen Verträgen abgeleitet werden.
Will eine pflegerische Leitung auf der sicheren Seite sein, wird immer nur ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt oder solches Personal muss verantwortlich zur Verfügung stehen. Aus solchen Erwägungen erwachsen oft schwierige Situationen., weil es doch nahezu überall personelle Engpässe gibt.
Siehe auch
Behandlungspflege - ohne Krankenpflegehilfe?
viewtopic.php?t=4966&highlight=krankenpflegehilfe
Medikamentenabgabe durch Pflegehelfer/innen
viewtopic.php?t=572&highlight=behandlungspflege
Wie man sieht, ist die Frage heftig umstritten. Entscheidend ist aber letzt nicht die formelle, sondern die materielle Kompetenz!
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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- Registriert: 13.11.2005, 13:48
"Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht"
Nachtrag:
Die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten auf das nichtärztliche Personal wird übrigens umfassend beschrieben in dem Buch
"Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht"
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm
Wenn auch der Titel auf die Injektionsproblematik verweist, werden die gesamten infrage kommenden Verrichtungen angesprochen und rd. 50 Gerichtsentscheidungen vorgestellt.
Gruß
Herbert Kunst
Die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten auf das nichtärztliche Personal wird übrigens umfassend beschrieben in dem Buch
"Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht"
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm
Wenn auch der Titel auf die Injektionsproblematik verweist, werden die gesamten infrage kommenden Verrichtungen angesprochen und rd. 50 Gerichtsentscheidungen vorgestellt.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de