Medikamenteinsatz & Aufklärungspflicht
Umfang der Aufklärungspflicht vor dem ersten Einsatz eines Medikaments, dessen Wirksamkeit in der konkreten Behandlungssituation zunächst erprobt werden soll
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.4.2007 - VI ZR 108/06 -
Leitsätze:
a) Der Arzt hat den Patienten vor dem ersten Einsatz eines Medikaments, dessen Wirksamkeit in der konkreten Behandlungssituation zunächst erprobt werden soll, über dessen Risiken vollständig aufzuklären, damit der Patient entscheiden kann, ob er in die Erprobung überhaupt einwilligen oder ob er wegen der möglichen Nebenwirkungen darauf verzichten will.
b) Kann ein Patient zu der Frage, ob er bei zutreffender ärztlicher Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, nicht persönlich angehört werden (hier: wegen schwerer Hirnschäden), so hat das Gericht aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der Patient aus nachvollziehbaren Gründen in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten sein könnte.
Volltext unter
http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?071907
Siehe auch unter
viewtopic.php?p=27206#27206
Medikation (bei Erprobung) & Aufklärungspflicht
Moderator: WernerSchell
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Aufklärung und Selbstimmungsrecht des Patienten
Hallo Forum,
der Bundesgerichtshof hat hier in eindrucksvoller Weise erneut (!) festgestellt, dass die Ärzte den Patienten kompetent zu machen haben, selbstverantwortlich (mit) zu entscheiden.
Solche Konfliktsituationen gibt es nach meinen Feststellungen tagtäglich. Patienten werden einfach nicht gebührend ernst genommen. Ihre Selbstbestimmungsrechte werden schlicht ignoriert.
Bedauerlich ist, dass Patienten diese ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Rechte aus Art. 2 Grundgesetz immer wieder einklagen müssen. Warum nehmen die Ärzte solche Entscheidungen nicht gebührend zur Kenntnis und stufen die Aufklärung als selbstverständliche Pflichtleistung ein?!
MfG
Cornelia
der Bundesgerichtshof hat hier in eindrucksvoller Weise erneut (!) festgestellt, dass die Ärzte den Patienten kompetent zu machen haben, selbstverantwortlich (mit) zu entscheiden.
Solche Konfliktsituationen gibt es nach meinen Feststellungen tagtäglich. Patienten werden einfach nicht gebührend ernst genommen. Ihre Selbstbestimmungsrechte werden schlicht ignoriert.
Bedauerlich ist, dass Patienten diese ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Rechte aus Art. 2 Grundgesetz immer wieder einklagen müssen. Warum nehmen die Ärzte solche Entscheidungen nicht gebührend zur Kenntnis und stufen die Aufklärung als selbstverständliche Pflichtleistung ein?!
MfG
Cornelia
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.
Ärzte müssen bei Arzneiwechsel erneut aufklären
Ärzte müssen bei Arzneiwechsel erneut aufklären
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Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: VI ZR 108/06
...Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... versorgung
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