Medikamente - Originalverpackungen
In unserer Werkstatt für Behinderte fordern wir von den Eltern und von den Wohnheimen (Betreuern/Leitung) Medikamente an, die ausschließlich in Originalverpackungen in der Werkstatt abgegeben werden dürfen. Bei den Eltern funktioniert das recht gut, jedoch haben die Wohnheime mit der Abgabe der Originalverpackungen Probleme, da sie diese selbst brauchen und auch bei einer Kontrolle der Heimaufsicht vorliegen müssen. Nun meine Frage: Können Blisterverpackungen auch als Originalverpackungen angesehen werden? und falls ja, gibt es irgendwo einen Text in dem das Schwarz auf Weiß steht?
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antworten
I. Eisenhardt
Medikamentengabe in Behinderteneinrichtungen
Moderator: WernerSchell
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Medikamentengabe in Behinderteneinrichtungen
Hallo,
wenn die von einer Apotheke verantwortlich verpackten Arzneimittel mit für die sichere Weiterverteilung notwendigen Angaben versehen sind, hätte ich keine Bedenken, dies als ausreichend anzusehen. Das ist aber m.W. nach nirgendwo so ausdrücklich geregelt.
Ich denke aber auch an folgende Lösung: Wenn der Beipackzettel an mehreren Stellen benötigt wird, kann man doch auch Kopien fertigen. Wenn erhöhte Sicherheit bei solchen Kopien verlangt wird, könnten die Kopien noch mit einer verantwortlichen Zeichnung des Kopierenden versehen werden.
Grundsätzlich plädiere ich dafür, die Meidikamentenversorgung in Behinderteneinrichtungen per Dienstanweisung zu regeln. Darin können dann alle aufgetretenen bzw. zu erwartenden Zweifelsfragen abgeklärt werden. Damit wäre haftungsrechtlich eine gewisse Sicherheit geschaffen. Geachtet werden sollte auch darauf, dass alle beteiligten MitarbeiterInnen durch Haftpflichtversicherung geschützt sind. - Ich habe diese Lösung vor einiger Zeit mit Herrn Schell erörtert. Er rät dringend zur Klärung der Haftungsabsicherung!
Gruß
Herbert Kunst
wenn die von einer Apotheke verantwortlich verpackten Arzneimittel mit für die sichere Weiterverteilung notwendigen Angaben versehen sind, hätte ich keine Bedenken, dies als ausreichend anzusehen. Das ist aber m.W. nach nirgendwo so ausdrücklich geregelt.
Ich denke aber auch an folgende Lösung: Wenn der Beipackzettel an mehreren Stellen benötigt wird, kann man doch auch Kopien fertigen. Wenn erhöhte Sicherheit bei solchen Kopien verlangt wird, könnten die Kopien noch mit einer verantwortlichen Zeichnung des Kopierenden versehen werden.
Grundsätzlich plädiere ich dafür, die Meidikamentenversorgung in Behinderteneinrichtungen per Dienstanweisung zu regeln. Darin können dann alle aufgetretenen bzw. zu erwartenden Zweifelsfragen abgeklärt werden. Damit wäre haftungsrechtlich eine gewisse Sicherheit geschaffen. Geachtet werden sollte auch darauf, dass alle beteiligten MitarbeiterInnen durch Haftpflichtversicherung geschützt sind. - Ich habe diese Lösung vor einiger Zeit mit Herrn Schell erörtert. Er rät dringend zur Klärung der Haftungsabsicherung!
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Medikamentengabe in Behinderteneinrichtungen
Medikamentengabe in Behinderteneinrichtungen
Sehr geehrter Herr Eisenhardt,
die Antwort von Herrn Kunst ist in der Tendenz völlig korrekt. Weil sicher auch noch andere MitleserInnen am Thema - auch vielleicht darüber hinaus - interessiert sind, stelle ich nachfolgend einen Text (auszugsweise) vor, den ich kürzlich in einer anderen ähnlichen Angelegenheit geschrieben habe. Vielleicht hilft Ihnen (und anderen) dieser Text weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
...
Die Medikamentengabe ist rechtlich Behandlungspflege und unterliegt daher besonderen Anforderungen (§§ 276, 278 BGB).
Ich halte es ... für zwingend erforderlich, dass die MitarbeiterInnen eine theoretische Kurzausbildung in Pharmakologie bekommen und mit den wichtigsten Arzneimitteln (musterhaft) vertraut gemacht werden. Diese Qualifizierung muss m.E. so umfangreich sein, dass nach ärztlichem Urteil ausreichendes Wissen und Können für die Medikamentenabgabe vorhanden ist. Zwingend erforderlich sind m.E. Infos über Darreichungsformen, Neben- und Wechselwirkungen, Einnahmeregeln usw. - z.B. ausreichendes Trinken, Einnahme im Stehen. Die ärztliche Qualifizierung sollte für jeden Mitarbeiter mit einer entsprechenden Bescheinigung abgeschlossen werden.
Siehe zum Thema Dienstanweisung und Befähigungsnachweis auch mein Buch zur Injektionsproblematik:
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm
Weitere Informationen unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
und im Forum, z.B. unter
viewtopic.php?t=7219&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=4480&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=6938&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=4420&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=3741&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=7670&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=8384&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=8443&highlight=medikamentengabe
Es muss auch die Frage nach der Verantwortlichkeit gestellt werden. Was ist zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter ein Medikament, das zwingend mehrfach am Tage verabreicht werden muss, vergisst und der betroffene Behinderte einen Schaden nimmt (z.B. aufgrund eines Krampfanfalles, den es zu vermeiden galt, stürzt usw.). Die MitarbeiterInnen müssen m.E. durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Das müssen die MitarbeiterInnen auch wissen.
Dann sollte auch abgeklärt werden, ob nicht die Medikamentengabe aufgrund des 37 SGB V mit Hilfe eines Pflegedienstes, zumindest unterstützend, geregelt werden kann. Die Medikamentengabe ist ja aufgrund der Gesundheitsreform 2007 auch außerhalb des Hauses zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig (unter bestimmten Voraussetzungen, die es abzuklären gilt). Das Nähere ist in Richtlinien geregelt.
...
Dann verwies ich auf die Rahmenempfehlungen "Behandlungspflege in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe"
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... nhilfe.pdf
Sie sollten ebenfalls ausgewertet werden. Da diese Rahmenempfehlungen aber 2007 in Überarbeitung waren, müsste der aktuelle Stand erkundet werden. Leider habe ich keine Informationen, in welcher Form das Papier weiter behandelt worden ist.
...
Sehr geehrter Herr Eisenhardt,
die Antwort von Herrn Kunst ist in der Tendenz völlig korrekt. Weil sicher auch noch andere MitleserInnen am Thema - auch vielleicht darüber hinaus - interessiert sind, stelle ich nachfolgend einen Text (auszugsweise) vor, den ich kürzlich in einer anderen ähnlichen Angelegenheit geschrieben habe. Vielleicht hilft Ihnen (und anderen) dieser Text weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
...
Die Medikamentengabe ist rechtlich Behandlungspflege und unterliegt daher besonderen Anforderungen (§§ 276, 278 BGB).
Ich halte es ... für zwingend erforderlich, dass die MitarbeiterInnen eine theoretische Kurzausbildung in Pharmakologie bekommen und mit den wichtigsten Arzneimitteln (musterhaft) vertraut gemacht werden. Diese Qualifizierung muss m.E. so umfangreich sein, dass nach ärztlichem Urteil ausreichendes Wissen und Können für die Medikamentenabgabe vorhanden ist. Zwingend erforderlich sind m.E. Infos über Darreichungsformen, Neben- und Wechselwirkungen, Einnahmeregeln usw. - z.B. ausreichendes Trinken, Einnahme im Stehen. Die ärztliche Qualifizierung sollte für jeden Mitarbeiter mit einer entsprechenden Bescheinigung abgeschlossen werden.
Siehe zum Thema Dienstanweisung und Befähigungsnachweis auch mein Buch zur Injektionsproblematik:
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm
Weitere Informationen unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
und im Forum, z.B. unter
viewtopic.php?t=7219&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=4480&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=6938&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=4420&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=3741&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=7670&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=8384&highlight=medikamentengabe
viewtopic.php?t=8443&highlight=medikamentengabe
Es muss auch die Frage nach der Verantwortlichkeit gestellt werden. Was ist zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter ein Medikament, das zwingend mehrfach am Tage verabreicht werden muss, vergisst und der betroffene Behinderte einen Schaden nimmt (z.B. aufgrund eines Krampfanfalles, den es zu vermeiden galt, stürzt usw.). Die MitarbeiterInnen müssen m.E. durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Das müssen die MitarbeiterInnen auch wissen.
Dann sollte auch abgeklärt werden, ob nicht die Medikamentengabe aufgrund des 37 SGB V mit Hilfe eines Pflegedienstes, zumindest unterstützend, geregelt werden kann. Die Medikamentengabe ist ja aufgrund der Gesundheitsreform 2007 auch außerhalb des Hauses zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig (unter bestimmten Voraussetzungen, die es abzuklären gilt). Das Nähere ist in Richtlinien geregelt.
...
Dann verwies ich auf die Rahmenempfehlungen "Behandlungspflege in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe"
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... nhilfe.pdf
Sie sollten ebenfalls ausgewertet werden. Da diese Rahmenempfehlungen aber 2007 in Überarbeitung waren, müsste der aktuelle Stand erkundet werden. Leider habe ich keine Informationen, in welcher Form das Papier weiter behandelt worden ist.
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Medikamentengabe in Behinderteneinrichtungen
In Behinderteneinrichtungen werden nach meinen Kenntnissen allzu oft Personen mit der Medikamentenverteilung beauftragt, die insoweit keine ausreichende Qualifikation haben. Das muss sich im Interesse der Patientensicherheit ändern!
Die o.a. Hinweise, die auf Achtung des Sorgfaltsgebots und Haftpflichterwägungen abstellen, halte ich für sehr wichtig. Sie müssen m.E. unbedingt Beachtung finden.
R.R.
Die o.a. Hinweise, die auf Achtung des Sorgfaltsgebots und Haftpflichterwägungen abstellen, halte ich für sehr wichtig. Sie müssen m.E. unbedingt Beachtung finden.
R.R.
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!
Forum mit guten Infos - Supersache - Danke!
Forum mit guten Infos - Supersache - Danke!
Guten Tag,
leider konnte ich Ihnen wegen einer langen Krankheit nicht früher antworten.
Ganz herzlichen Dank für die interessanten Antworten.
In unserer Einrichtung gibt es eine Verfahrensanweisung, sowie Unterweisungen zur Medikamentenvergabe durch einen Arzt oder durch einen Apotheker, unsere Gruppenleiter sind auch alle versichert, es dürfen keine Praktikanten oder FSJ, ZDl usw. Medis vergeben ... das ist alles -so denke ich- optimal gelöst. Wurde uns im Audit auch so bestätigt.
Ich habe dieses Jahr viel recherchiert und konnte mir gute Texte aus dem Forum von Ihnen Herr Schell holen - eine Supersache!!
Mir ging es lediglich um die Bezeichnung: Originalverpackung - Herr Herbert Kunst hat mir einen sehr guten Hinweis gegeben, den ich sicher auch so in die nächste Sitzung mit einbringen werde. Vielen Dank Herr Kunst - Sie haben mir sehr geholfen!
Wir haben ein PC-Programm in dem alle Beipackzettel der Medis abzurufen sind und dieses Programm wird immer aktualisiert. Ich denke, dass das Problem damit gelöst ist.
Mit freundlichem Gruß
Ilona Eisenhardt
Guten Tag,
leider konnte ich Ihnen wegen einer langen Krankheit nicht früher antworten.
Ganz herzlichen Dank für die interessanten Antworten.
In unserer Einrichtung gibt es eine Verfahrensanweisung, sowie Unterweisungen zur Medikamentenvergabe durch einen Arzt oder durch einen Apotheker, unsere Gruppenleiter sind auch alle versichert, es dürfen keine Praktikanten oder FSJ, ZDl usw. Medis vergeben ... das ist alles -so denke ich- optimal gelöst. Wurde uns im Audit auch so bestätigt.
Ich habe dieses Jahr viel recherchiert und konnte mir gute Texte aus dem Forum von Ihnen Herr Schell holen - eine Supersache!!
Mir ging es lediglich um die Bezeichnung: Originalverpackung - Herr Herbert Kunst hat mir einen sehr guten Hinweis gegeben, den ich sicher auch so in die nächste Sitzung mit einbringen werde. Vielen Dank Herr Kunst - Sie haben mir sehr geholfen!
Wir haben ein PC-Programm in dem alle Beipackzettel der Medis abzurufen sind und dieses Programm wird immer aktualisiert. Ich denke, dass das Problem damit gelöst ist.
Mit freundlichem Gruß
Ilona Eisenhardt