Medikamente stellen - Umstellung auf Verblistern

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Sophie

Medikamente stellen - Umstellung auf Verblistern

Beitrag von Sophie » 10.05.2008, 07:37

Medikamente stellen - Umstellung auf Verblistern

In unserem Heim haben bisher die Pflegekräfte, so, wie sie Zeit hatten, Medikamente gestellt. Jetzt soll umgestellt werden, auf Verblistern. Ist das eigentlich zulässig und müssen wir den Abbau von Stellen befürchten?
Danke im Voraus.

Sophie

Herbert Kunst
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Verblistern ja - Personalstellen streichen nein!

Beitrag von Herbert Kunst » 10.05.2008, 16:02

Hallo Sophie,

zum Thema Verblistern gibt es hier im Forum zahlreiche Beiträge, siehe unter

Arzneimittel verblistern - Arzneimittelsicherheit
viewtopic.php?t=4843&highlight=verblistern
Verblistern - Medikamentengabe einschränken - mehr Zuwendung
viewtopic.php?t=8211&highlight=verblistern
Verblistern bei Medikamenten und wer haftet?
viewtopic.php?t=8370&highlight=verblistern
Dokumentation verabreichter Medikamente
viewtopic.php?t=7670&highlight=verblistern
Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=verblistern

Aus diesen Beiträgen ergibt sich, dass das Verblistern tatsächlich und rechtlich keine Probleme aufwirft. Allerdings sollte (seitens der MitarbeiterInnen) darauf geachtet werden, dass durch das Verblistern nicht im personellen Bereich gespart wird. Eingesparte Stellzeiten sollten für mehr Zuwendung genutzt werden!

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

PflegeCologne
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Verblistern ja - Personalstellen streichen nein!

Beitrag von PflegeCologne » 14.05.2008, 06:53

Verblistern ja - Personalstellen streichen nein!

Es gibt bereits Erfahrungen mit dem Verblistern. In der Tat scheinen solche Maßnahmen Entlastungs- bzw. Einsparungseffekte zu haben. Die Pflege sollte aber darauf achten, dass die eingesparte Zeit für mehr Zuwendung eingesetzt werden kann. Reduzieren von Personalstellen wäre der falsche Weg.

PflegeCologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Verblistern ja - Personalstellen streichen nein!

Beitrag von conny24 » 16.05.2008, 06:21

PflegeCologne hat geschrieben: ... Verblistern ja - Personalstellen streichen nein! ...
Dem kann man ohne Einschränkungen zustimmen. Das lästige Stellen und die vielfältigen Fragen der Verantwortlichkeiten sind damit weitgehend entbehrlich. Nur, die Träger dürfen nicht auf die Idee kommen, mit dem Verblistern, den Personalbestand abzubauen. Das wäre fatal. Die eingesparten Zeiten müssen den Patienten / pflegebedürftigen Menschen zugute kommen.

Conny

Cornelia Süstersell
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Verblistern hilfreich - aber auch mit Grenzen!

Beitrag von Cornelia Süstersell » 19.05.2008, 07:03

Ich kann Verblistern auch als hilfreiches Unterstützen ansehen. Allerdings eignet sich dieses Verfahren nicht bei Lösungen (Tropfen) und auch dann nicht, wenn öfter hinsichtlich der Dosierung usw. Veränderungen geboten sind. Daher ist Verblistern nicht ein "Allheilmittel".

Cornelia
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.

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Verblisterung von Medikamenten in stationären Einrichtungen

Beitrag von Presse » 29.07.2011, 13:11

DBfK veröffentlicht Entscheidungshilfe zur Verblisterung von Medikamenten in stationären Einrichtungen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat eine Entscheidungshilfe zur Frage der Verblisterung von Arzneimitteln in stationären Pflegeeinrichtungen herausgegeben. Immer mehr Anbieter drängen auf den Markt, Apotheken entdecken lukrative Geschäftsfelder, Einrichtungen hoffen auf eine Verringerung ihres Pflegefachkräfteproblems und sinkende Kosten. Das Verfahren der maschinellen Verblisterung von Medikamenten rückt immer stärker ins Blickfeld, vor allem im Bereich der stationären Altenhilfe. Verschiedene Interessengruppen vertreten hierbei gegensätzliche Standpunkte und verfolgen unterschiedliche Ziele. Der DBfK hat deshalb die wichtigsten Argumente aufgegriffen, zusammengeführt und möchte mit diesem Papier die individuelle Einschätzung und Entscheidung unterstützen. Es werden Aspekte wie beispielsweise die Patientenrechte, Sicherheit der Medikamententherapie, Auswirkungen für die Pflege, Verantwortung und Haftung, ökonomische Konsequenzen, Umweltschutz und die berufspolitische Dimension diskutiert und Empfehlungen abgeleitet.

Aufgrund der alternden Gesellschaft und der steigenden Zahl chronisch kranker und schwerstpflegebedürftiger Bewohner dieser Einrichtungen nimmt der zeitliche Aufwand für das erforderliche Medikamentenmanagement vor Ort kontinuierlich zu. Heimbewohner nehmen durchschnittlich 5,4 verschiedene Arzneimittel regelmäßig ein – mit jeweils ganz unterschiedlichen Anforderungen an Art und Zeitpunkt der Applikation. Eine große Herausforderung für die pflegerischen Fachkräfte, die ohnehin mit Aufgaben und Pflichten mehr als eingedeckt sind. Kann also eine Verlagerung des Medikamentenmanagements nach extern wirksam entlasten? Ist die Verblisterung für Heime eine sinnvolle Maßnahme zur Prozessoptimierung? Hat sie nachweislich und nachhaltig positive Effekte, wie steht es um das Preis-Leistungsverhältnis? Können die Versprechungen der Anbieter auch eingehalten werden? Wie viel Flexibilität ist möglich und nötig? Welche Konsequenzen hätte eine Verblisterung für Bewohner und Personal, und vor allem: Wie kann die Medikationssicherheit auf jeden Fall gewährleistet werden?

Das Papier
„Aspekte zur Verblisterung von Arzneimitteln in stationären Pflegeeinrichtungen“
ist als Download unter http://www.dbfk.de/service/download/arbeitshilfen.php eingestellt.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.07.2011
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77

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Verblistern - Zeit für Patienten sparen

Beitrag von Presse » 14.11.2011, 15:13

Pflegebedürftige brauchen Zeit, Pflegekräfte keine Bürokratie!

Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) unterstützt die Warnung des Bundes der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa) vor mehr Bürokratie in der Pflege. Mühsam gewonnene Zeit für die Pflege z.B. durch Verblisterung würde so nicht den Patienten zugutekommen.

Anlass für die Forderung des bpa ist das Hessische Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen (HBPG). Mit diesem möchte Hessen als eines der letzten Bundesländer das bis jetzt geltende bundeseinheitliche Heimgesetz ablösen und auf diesem Wege den Verbraucherschutz stärken und den Bürokratieabbau vorantreiben. Von Bürokratieabbau kann jedoch kaum die Rede sein.

So sieht das Gesetz vor, dass die Heimaufsichten bei ambulanten Pflegediensten in Zukunft Patientenverträge, die Pflegekonzeption und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüfen. Damit sollen sie Bereiche prüfen, die bereits von den Kranken- und Pflegekassen, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, vom Gesundheitsamt, vom Hauptzollamt und weiteren Prüfbehörden überwacht werden. Solche Mehrfachprüfungen führen nicht zu einer besseren Pflegequalität, sondern dazu, dass die Pflegekräfte noch weniger Zeit für die Pflege am Patienten haben, weil bürokratische Prozesse sie in Anspruch nehmen. Auch die stationären Pflegeeinrichtungen würden bei Inkrafttreten des Gesetzes in ihren Pflegekapazitäten weiter eingeschränkt. So sollen neben den Pflegenoten, nach denen bundesweit die Dienste bewertet werden, auch Berichte der Heimaufsichten ausgewertet und veröffentlicht werden.

„Eine Prüfung des Gesetzentwurfs erscheint daher auch uns notwendig, um den gesteckten Zielen gerecht zu werden“, so der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. „Der BPAV hat Anfang dieses Jahres in einer Studie nachgewiesen, dass Pflegekräfte im Schnitt eine Viertel Stunde pro Woche und Patient nur mit dem Stellen von Medikamenten beschäftigt sind. Diese Aufgabe können und sollten wir ihnen abnehmen. Es kann aber auf der anderen Seite nicht sein, dass solche positiven Effekte mit Blick auf die Pflegezeit für die Patienten sofort von anderer Seite wieder zunichte gemacht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Welle von demographisch erhöhter Pflegebedürftigkeit, die auf die Pflegeträger zurollt, ist das unverantwortlich“, betont Holdermann. Von allen Seiten hagele es dieser Tage Kritik an den Plänen zur Pflegereform, weil das Geld fehle: Verblisterung könne effektiv einen Milliardenbetrag einsparen – allein in der stationären Pflege. Die indirekten Kosten, die z.B. eine falsche Medikation verursacht (Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Arbeitsausfälle etc.) werden zudem in Deutschland pro Jahr auf 7-10 Mrd. € geschätzt.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.

Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15, Email: presse@blisterverband.de; http://www.blisterverband.de/aktuelles-1412.html

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2011

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Blistern nur unter gleichen Bedingungen

Beitrag von Presse » 25.11.2011, 13:38

ApoBetrO: Blistern nur unter gleichen Bedingungen!

Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) steht für höchste Qualität bei der individuellen Verblisterung von Arzneimitteln. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen an alle Akteure die gleichen Qualitätsanforderungen gestellt werden. Das muss in der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung festgeschrieben werden.

Mit dem vorgelegten Entwurf für die Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung, der auch explizit neue Regelungen für die Verblisterung vorsieht, befindet sich das Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Es ist gut, dass Apotheken qualitativ hochwertige und individuell verpackte Arzneimittel anbieten können. In dem vorgeschlagenen Entwurf greifen jedoch einige der geplanten Maßnahmen aus fachlicher Sicht zu kurz. Das gilt insbesondere mit Blick auf die konsequente Gleichbehandlung von verblisternden Apotheken und Lohnherstellern, also Blisterzentren.

„Unsere Mitglieder stehen uneingeschränkt für höchste Qualitätsstandards in der Verblisterung“, betont der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. Durch die maschinelle Verblisterung wird ein bisher nicht für möglich erachtetes Niveau in der gesundheitlichen Versorgung der Patienten erreicht. „Es kann daher nicht sein“, führt Holdermann weiter aus, „dass gerade das fehlerbehaftete manuelle Arzneimittelstellen hinsichtlich der Qualitätsanforderungen unter dem Anspruch an die maschinelle Verblisterung zurückbleibt. Hier gilt es, für alle Marktteilnehmer zum Wohle der Patienten die gleichen Bedingungen an die Qualität des Endproduktes Blister zu stellen.“

Aus diesem Grund fordert der BPAV die gleichen Anforderungen an alle Hersteller patientenindividueller Arzneimittelportionierungen für die ambulante und stationäre Pflege. Damit ist auch eine quantitative Aussage getroffen, die im Entwurf der neu gefassten Apothekenbetriebsordnung bisher fehlt.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.11.2011
Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15, Email: presse@blisterverband.de; http://www.blisterverband.de/aktuelles-1412.html

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Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV)

Beitrag von Presse » 18.05.2013, 07:01

BPAV: Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV)
weiter vorantreiben


Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. (BPAV) tagte am Mittwoch anlässlich seiner 3. ordentlichen Mitgliederversammlung in Berlin. Es wurden u.a. die Arbeitsschwerpunkte für 2013/2014 festgelegt. Priorität ist und bleibt weiterhin die Verankerung der PAV in der breiten, qualitätsorientierten Arzneimittelversorgung. Dabei soll vor allem die Zusammenarbeit mit allen Institutionen sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene noch stärker ausgebaut werden - zum Wohle des Patienten.

Auch wenn noch viel erreicht werden muss, war es insgesamt ein gutes Jahr, auf das die Mitgliederversammlung zurückblicken konnte. Der BPAV konnte sich weiter als der Akteur, der sich aktiv für die Interessen der gesamten Blisterbranche einsetzt, etablieren. Die zentrale Frage für den Verband, eine adäquate Honorierung des Verblisterns als hochwertige pharmazeutische Dienstleistung, bleibt jedoch weiterhin offen.
„Der BPAV ist eine einzigartige Institution: Seine Mitgliedsunternehmen sorgen zum Einen für die notwendigen logistischen Bedingungen, die es dem Patienten ermöglichen, die richtige Tablette zum richtigen Zeitpunkt einzunehmen. Zum Anderen vertreten sie als Mitglieder im Verband dieses elementare Recht des Patienten auch politisch“, unterstrich der BPAV-Vorsitzende, Hans-Werner Holdermann. „Das Hauptproblem des Verbands liegt aber daran, dass weder die Politik noch die organisierte Apothekerschaft sich zu den Vorteilen der PAV öffentlich bekennen wollen, obwohl diese jedem geläufig sind: Besonders in der geriatrischen Versorgung wird die PAV jetzt und in Zukunft unabdingbar sein. Die PAV steigert die Medikationssicherheit und verbessert den Gesundheitszustand. Sie fördert die Therapietreue und trägt dazu bei, die pflegerische Arbeit am Patienten zu verbessern. Aber auch der Qualitätsaspekt ist entscheidend. Keine andere Maßnahme ist so stark qualitätsorientiert wie die PAV“, sagte Holdermann weiter. Die PAV sei schon jetzt Bestandteil der Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern und sei zunehmend gefragt. Darüber hinaus sei es unzweckmäßig alternative Maßnahmen für die Patientenversorgung abzulehnen. Es müsse möglich sein, aus einer Reihe von Angeboten, das Passende zu wählen. Daher werde das weitere Ziel sein, den Dialog mit allen Akteuren zu intensivieren und vom Nutzen der PAV zu überzeugen.
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat aktuell neun Blisterzentren und sieben fördernde Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.05.2013
Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15, Email: presse@blisterverband.de
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