Rezeptfreie Medikamente weiterhin nur mit Beratung

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Rezeptfreie Medikamente weiterhin nur mit Beratung

Beitrag von Presse » 19.10.2012, 06:18

Rezeptfreie Medikamente weiterhin nur mit Beratung /
Bundesverwaltungsgericht: Selbstbedienung bleibt verboten


Berlin/Leipzig (ots) - Auch in Zukunft bleibt die Selbstbedienung bei rezeptfreien Medikamenten verboten. Das bestätigte heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsverfahren und bestätigte damit Entscheidungen der Vorinstanzen.

Das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Medikamente sei durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig, so das Bundesverwaltungsgericht. Es diene dazu, eine unkontrollierte Arzneimittelabgabe zu verhindern und sicherzustellen, dass der Kunde sachgerecht informiert und beraten würde. Das minimiere das Risiko, dass ein ungeeignetes Medikament zur Anwendung käme oder ein an sich geeignetes Präparat fehlerhaft angewendet würde. Zugunsten einer Aufhebung des Selbstbedienungsverbots könne auch die Einführung des Versandhandels nicht herangezogen werden. Auch dort unterliege die Abgabe der Arzneimittel der Kontrolle durch einen Apotheker, es gebe ferner besondere Regelungen zur Beratung durch pharmazeutisches Personal.

"Das Urteil bestätigt: Auch bei rezeptfreien Medikamente ist die Beratung des Apothekers unverzichtbar", sagte Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. "Die Entscheidung ist daher eine wichtige Klarstellung im Sinne des Patientenschutzes und der Arzneimittelsicherheit."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de

Quelle: Pressemitteilung vom 18.10.2012 ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Pressekontakt: Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
htp://www.abda.de

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Keine Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel

Beitrag von Presse » 21.10.2012, 07:29

Keine Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel
Kunden dürfen sich in Deutschland bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln auch zukünftig nicht selber bedienen.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden (Az. BVerwG 3 C 25.11).
Damit scheiterte die Klage eines ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52089

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