7. Konsensus-Konferenz zum Expertenstandard
"Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege" / 8. Oktober 2008 in der OsnabrückHalle
Die Ernährung ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen und spielt daher eine zentrale Rolle für Gesundheit und Wohlbefinden. Kranke und pflegeabhängige Menschen sind selbst nicht immer in der Lage, sich angemessen mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen und daher auf professionelle Unterstützung angewiesen. Sonst besteht die Gefahr einer Mangelernährung. Bei etwa einem Drittel der in der stationären Altenhilfe und in der ambulanten Pflege betreuten Menschen liegt laut Angaben des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (2007) eine defizitäre Ernährungssituation vor. Auch im Krankenhaus stellt die Gewährleistung einer bedürfnis- und bedarfsgerechten Ernährung ein gravierendes Qualitätsproblem dar. Für die Betroffenen bedeutet unzureichende Ernährung eine massive Einschränkung der Gesundheit bis hin zu einer nachweislich erhöhten Morbidität und Mortalität.
Der Expertenstandard "Ernährungsmanagement" hat zum Ziel, Patienten/Bewohner mit einer Mangelernährung oder einem Risiko für eine unzureichende Ernährung frühzeitig zu erkennen, die Ursachen zu identifizieren und in Abstimmung mit den Betroffenen, ihren Angehörigen und den an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen Maßnahmen zur Gewährleistung einer bedürfnis- und bedarfsgerechten Ernährung einzuleiten.
Die Konferenz am 8. Oktober ist mit mehr als 650 angemeldeten Teilnehmern bereits seit einigen Wochen ausgebucht. Die Mehrzahl der Teilnehmer sind Pflegefachleute aus Wissenschaft und Praxis. Darüber hinaus werden Fachexperten anderer Gesundheitsberufe, Gesundheitspolitiker und Vertreter von Verbraucherschutz- und Patientenverbänden sowie aus Spitzenorganisationen und Fachverbänden des Gesundheitswesens erwartet.
Seit der 1. Konsensus-Konferenz im Jahr 2000 zum Thema Dekubitusprophylaxe haben sich die Expertenstandards als ein wichtiges Instrument zur Qualitätsentwicklung in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern zunehmend bewährt. Dort sind sie zur fachlichen Orientierung in wichtigen pflegerischen Handlungsbereichen unverzichtbar geworden. Dafür spricht allein die hohe Zahl von bisher mehr als 110.000 beim DNQP angeforderten Exemplaren, aber auch ihre zunehmende Berücksichtigung im Rahmen von Qualitätsmessungen und -bewertungen. Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist die Entwicklung von Expertenstandards als gesetzlicher Auftrag aufgenommen worden (§ 113a SGB V).
Die diesjährige Konsensus-Konferenz des DNQP ist Teil der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten Projekte zur Entwicklung und Einführung von Expertenstandards in der Pflege. Bis Mitte diesen Jahres konnte eine erste Serie von sechs Expertenstandards in der Pflege zu den Themen "Dekubitusprophylaxe", "Entlassungsmanagement", "Schmerzmanagement bei akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen", "Sturzprophylaxe", "Förderung der Harnkontinenz" und "Pflege von Menschen mit chronischen Wunden" entwickelt, konsentiert und modellhaft implementiert werden. Derzeit wird neben dem "Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege" die Aktualisierung des Expertenstandards "Entlassungsmanagement" bearbeitet. Für den Expertenstandard "Ernährungsmanagement" findet die modellhafte Implementierung von Januar bis Juli 2009 mit wissenschaftlicher Begleitung durch das des DNQP statt.
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
an der Fachhochschule Osnabrück
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Doris Schiemann
Postfach 19 40, 49009 Osnabrück
Tel: +49 (0)541/969 2004, Fax: +49 (0)541/969 2971
E-Mail: dnqp@fh-osnabrueck.de
Internet: http://www.dnqp.de
Quelle: Pressemitteilung vom 29.9.2008
Miriam Riemann, Presse- und Informationsstelle
Fachhochschule Osnabrück
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news280286
Orale Ernährung in der Pflege - Mangelernährung
Moderator: WernerSchell
-
- Full Member
- Beiträge: 169
- Registriert: 19.09.2008, 11:31
- Wohnort: Händelstadt Halle (Saale)
- Kontaktdaten:
Ernährung als Gurndbedürfnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße grundsätzlich wissenschaftliche Untersuchungen, halte es jedoch für notwendig auch heute noch darauf hin zu weisen, das ich persönlich der Ansicht bin, dass auch ohne hochwissenschaftliche teure Untersuchungen jeder Mensch weiß wie wichtig Essen und Trinken sind.
Das eine nicht ausreichende Flüssigkeitszufuhr genau so gravierende gesundheitliche Schwierigkeiten und Mängel hervorrufen kann wie eine unausgewogene Ernährung weiß jeder. Dekubitus und demenzielles Syndrom seinen hier stellvertretend genannt.
Das in manchen unserer Heime auch heute noch Bewohner zu wenig zu Essen und zu trinken bekommen ist auch bekannt. Die Ursachen hierfür kennen wir schon lange.
Das fixierte Menschen auf Toilettenstühlen keinen besonders großen Apetit entwickeln dürfte nachvollziehbar sein.
Es ist m.E. lange die Zeit die Ursachen zu beseitigen anstatt weiter teure wissenschaftliche Untersuchungen darüber zu führen.
In dem Sinne meine ich sind der Worte genug gewechselt und es ist lange Zeit Taten folgen zu lassen.
Das es Experten und Professioneller Bedarf um einen Menschen mit ausreichend Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen spricht jeder Mutter die Fähigkeit ab ihr Kind zu versorgen, genau so wie jeden pflegenden Angehörigen.
Die Angaben des MDK empfehle ich mit dem Inhalt der Studien zu MuG III und MuG IV zu vergleichen, oder slebstkritisch die Untersuchung innerhalb des MDK durchzuführen inwieweit die Zeitkorridore zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme bei der Einstufung in eine Pflegestufe denn auch den tatsächlichen individuellen Hilfebedarf des Betroffenen entspricht.
Gern stelle ich dem MDK hier vorliegende Gutachten zur Verfügung in denen man ernsthaft zu der gutachterlichen Auffassung gelangt das ein Mensch mit Demenz und ogranisch bedingter Schluckbeschwerden in der Lage sei innerhalb von 5 Minuten (!!!)eine Hauptmahlzeit zu sich zu nehmen!!! (Diese Entscheidung ist zwischenzeitlich durch das zuständige Landessozialgericht korrigiert)
Ich hoffe die Experten bedenken auch, dass Nahrung und Lebensmittel besorgt werden müssen, da wir nicht in einem Land Leben wo Milch aus der Wasserleitung kommt und gebratene Tauben in der Luft rum fliegen.
Ein Hilfebedürftiger (also Pflegebedürftiger Mensch) wird also in der Regel seine Wohnung verlassen und wieder aufsuchen müssen um sich ausreichend ernähren zu können, was jedoch i.d.R. bei der Einstufung in eine Pflegestufe nicht berücksichtigt ist.
Letztendlich wird das Rentenniveau, die Tatsache das nur 60-65 % der Pflegekosten durch die Pflegekasse übernommen werden, pflegende Angehörige in Deutschland i.d.R. zum Sozialfall werden und Hartz IV Empfänger werden darüber entscheiden ob denn überhaupt was auf den Tisch kommt.
Ich befürchte das reale Leben wird weder vom MDK noch vom Expertenstandard berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich- Rockmann
ich begrüße grundsätzlich wissenschaftliche Untersuchungen, halte es jedoch für notwendig auch heute noch darauf hin zu weisen, das ich persönlich der Ansicht bin, dass auch ohne hochwissenschaftliche teure Untersuchungen jeder Mensch weiß wie wichtig Essen und Trinken sind.
Das eine nicht ausreichende Flüssigkeitszufuhr genau so gravierende gesundheitliche Schwierigkeiten und Mängel hervorrufen kann wie eine unausgewogene Ernährung weiß jeder. Dekubitus und demenzielles Syndrom seinen hier stellvertretend genannt.
Das in manchen unserer Heime auch heute noch Bewohner zu wenig zu Essen und zu trinken bekommen ist auch bekannt. Die Ursachen hierfür kennen wir schon lange.
Das fixierte Menschen auf Toilettenstühlen keinen besonders großen Apetit entwickeln dürfte nachvollziehbar sein.
Es ist m.E. lange die Zeit die Ursachen zu beseitigen anstatt weiter teure wissenschaftliche Untersuchungen darüber zu führen.
In dem Sinne meine ich sind der Worte genug gewechselt und es ist lange Zeit Taten folgen zu lassen.
Das es Experten und Professioneller Bedarf um einen Menschen mit ausreichend Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen spricht jeder Mutter die Fähigkeit ab ihr Kind zu versorgen, genau so wie jeden pflegenden Angehörigen.
Die Angaben des MDK empfehle ich mit dem Inhalt der Studien zu MuG III und MuG IV zu vergleichen, oder slebstkritisch die Untersuchung innerhalb des MDK durchzuführen inwieweit die Zeitkorridore zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme bei der Einstufung in eine Pflegestufe denn auch den tatsächlichen individuellen Hilfebedarf des Betroffenen entspricht.
Gern stelle ich dem MDK hier vorliegende Gutachten zur Verfügung in denen man ernsthaft zu der gutachterlichen Auffassung gelangt das ein Mensch mit Demenz und ogranisch bedingter Schluckbeschwerden in der Lage sei innerhalb von 5 Minuten (!!!)eine Hauptmahlzeit zu sich zu nehmen!!! (Diese Entscheidung ist zwischenzeitlich durch das zuständige Landessozialgericht korrigiert)
Ich hoffe die Experten bedenken auch, dass Nahrung und Lebensmittel besorgt werden müssen, da wir nicht in einem Land Leben wo Milch aus der Wasserleitung kommt und gebratene Tauben in der Luft rum fliegen.
Ein Hilfebedürftiger (also Pflegebedürftiger Mensch) wird also in der Regel seine Wohnung verlassen und wieder aufsuchen müssen um sich ausreichend ernähren zu können, was jedoch i.d.R. bei der Einstufung in eine Pflegestufe nicht berücksichtigt ist.
Letztendlich wird das Rentenniveau, die Tatsache das nur 60-65 % der Pflegekosten durch die Pflegekasse übernommen werden, pflegende Angehörige in Deutschland i.d.R. zum Sozialfall werden und Hartz IV Empfänger werden darüber entscheiden ob denn überhaupt was auf den Tisch kommt.
Ich befürchte das reale Leben wird weder vom MDK noch vom Expertenstandard berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich- Rockmann
Es ist der Mensch und nicht die Krankheit