Hallo,
habe da mal eine Frage.
Ich bin eine staatlich anerkannte Krankenpflegehelferin (Prüfung nach einer Ausbildung zur Krankenschwester nicht geschafft, aber die zur KPH) und seit 3 Jahren bei einem ambulanten Pflegedienst tätig.Meine Tätigkeit dort begann ich sofort nach der Ausbildung. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich erst -und nur dann- eine Fortbildung für Behandlungspflege machen könne, wenn ich zwei Jahre in einem Altenheim oder einem Krankenhaus gearbeitet habe. (Berufserfahrung) Stimmt das? Und wenn nicht, wo kann ich dann jetzt eine solche Fortbildung machen?
KPH und Behandlungspflege
Moderator: WernerSchell
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Kompetenzen in der KPH - Qualifikation entscheidet!
Hallo Danamaus,
in der professionellen Pflege kommt es streng genommen nicht auf die formelle, sondern auf die materielle Kompetenz an. Entscheidend ist also, was jemand kann. Wenn eine Helferin bestimmte Verrichtungen nicht gelernt und praktisch geübt hat, muss sie wohl „nachsitzen“. Ob das in Deinem Fall geboten ist, kann ich aus der Ferne zunächst nicht beurteilen.
Ich empfehle vorab, in diesem Forum weitere Beiträge auszuwerten und dann ggf. noch einmal gezielt nachzufragen.
Nachfolgend habe ich einige Hinweise zu Forumsbeiträgen gegeben.
Gruß
Herbert Kunst
Behandlungspflege - ohne Krankenpflegehilfe?
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Aufgaben von Pflegekräften und Hilfspersonal??
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in der professionellen Pflege kommt es streng genommen nicht auf die formelle, sondern auf die materielle Kompetenz an. Entscheidend ist also, was jemand kann. Wenn eine Helferin bestimmte Verrichtungen nicht gelernt und praktisch geübt hat, muss sie wohl „nachsitzen“. Ob das in Deinem Fall geboten ist, kann ich aus der Ferne zunächst nicht beurteilen.
Ich empfehle vorab, in diesem Forum weitere Beiträge auszuwerten und dann ggf. noch einmal gezielt nachzufragen.
Nachfolgend habe ich einige Hinweise zu Forumsbeiträgen gegeben.
Gruß
Herbert Kunst
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Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de