Kopien des Arztesbriefes für den Patienten?
Eine anonymisierte Anfrage (eingekürzt):
....Von Krankenhausbehandlungen her kenne ich es, dass mir auf Wunsch
immer eine Kopie des Arztberichtes für die persönliche Aufbewahrung
zu Hause ausgehändigt wird. Habe ich auch als Kassenpatientin einer
Frauenarztpraxis dieses Recht? So wie ich den Arzt erlebt habe und
nun einschätze, befürchte ich, dass er mir die Herausgabe verweigern
könnte. Was kann ich unternehmen, wenn es zu diesen Problemen kommt? Wie gehe ich am geschicktesten vor? Ich hätte im Ernstfall keine
finanziellen Mittel, mir einen Anwalt zu nehmen.
Dazu wurde kurz wie folgt geantwortet:
Patienten haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die sie betreffenden objektiven Krankenunterlagen.
Dazu gehört auch das Recht, auf Kosten des Patienten Kopien verlangen zu können.
Lesen Sie dazu u.a. unter
viewtopic.php?t=11282&highlight=einsicht
viewtopic.php?t=11045&highlight=einsicht
viewtopic.php?t=4925&highlight=einsicht
viewtopic.php?t=8878&highlight=einsicht
viewtopic.php?t=7065&highlight=einsicht
viewtopic.php?t=5978&highlight=einsicht
viewtopic.php?t=11399&highlight=krankendokumentation
viewtopic.php?t=8937&highlight=krankendokumentation
viewtopic.php?t=3461&highlight=krankendokumentation
Kopien des Arztesbriefes für den Patienten?
Moderator: WernerSchell
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