Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Beitrag von Presse » 26.03.2009, 11:22

SoVD fordert von Bund und Ländern ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Berlin (ots) - Zum heutigen Inkrafttreten der UN-Konvention erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Das In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist ein Aufbruchsignal und der Startschuss für die Umsetzung. Die UN-Konvention setzt neue Maßstäbe für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Inklusion ist mehr als Integration. Inklusion bedeutet, Menschen mit Behinderungen von Anfang an in allen Lebensbereichen einzubeziehen.

Der Handlungsbedarf für Deutschland ist sehr groß. Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, ein inklusives Schulsystems zu schaffen, in dem behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam lernen. Hier sind insbesondere die Bundesländer gefordert.

Die Bundesrepublik hat sich zu umfassender Barrierefreiheit verpflichtet. Damit werden erstmals auch private Unternehmen in die Pflicht genommen. Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um z. B. Cafés und Restaurants barrierefrei zu gestalten.

Die Bundesrepublik hat sich zu einem inklusiven Arbeitsmarkt verpflichtet, der Menschen mit Behinderungen bessere Chancen in Ausbildung und Beruf gibt. Die UN-Konvention fordert auf der nationalen Ebene die Verabschiedung von Programmen zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Dies ist gerade in Anbetracht der Wirtschaftskrise wichtig, da auch chronisch Kranke und behinderte Menschen zunehmend von Jobverlust bedroht sind. Die UN-Konvention ist auch ein Appell an alle Arbeitgeber, behinderte Arbeitnehmer verstärkt einzustellen.

Der SoVD fordert Bund und Länder auf, für alle Handlungsfelder ein umfassendes Aktionsprogramm und einen Zeitplan für die ersten Umsetzungsschritte vorzulegen. Dieser Aufgabe müssen sich jetzt alle stellen. Der SoVD hat sich seit 2004 für die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention eingesetzt und unterstützt die Umsetzung mit konstruktiven Vorschlägen und Konzepten.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.3.2009
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Pressekontakt: Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
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Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Behindertenrechtskonvention verbindlich

Beitrag von Presse » 08.04.2009, 06:29

Behindertenrechtskonvention seit 26. März 2009 für Deutschland
verbindlich


Seit dem 26. März 2009 sind die UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen und ihr Fakultativprotokoll nun auch für
Deutschland verbindlich. Nachdem eine Delegation aus dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ratifikationsurkunde 30
Tage zuvor bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt hatte,
ist Deutschland 50. Vertragspartei der Konvention geworden. Die
UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 stellt einen Meilenstein in
der Behindertenpolitik dar, indem sie den Menschenrechtsansatz
einführt und das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und
umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen
formuliert sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft
fordert.

Weitere Informationen:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=380

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte vom 7.4.2009

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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unzureichend

Beitrag von Presse » 25.03.2010, 12:49

Paritätischer:
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unzureichend

Ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zieht der Paritätische Wohlfahrtsverband eine gemischte Bilanz. Der Verband begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention zu entwickeln, kritisiert jedoch die unzureichende Beteiligung von Selbsthilfeorganisationen und Freier Wohlfahrtspflege. Der aktuelle Fokus auf Barrierefreiheit, Bildung und Beschäftigung greife deutlich zu kurz und werde Anspruch und Auftrag der Konvention in keiner Weise gerecht.

"Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe. Mit der Ratifizierung haben Erfolgskonzepte zur Stärkung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung wie das des Persönlichen Budgets starken Rückenwind bekommen", so Verbandsvorsitzender Eberhard Jüttner. Jetzt gelte es, die UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich und in aller Konsequenz in Gesetz und Praxis umzusetzen.

Kein Verständnis hat der Verband dafür, dass das Bundesarbeitsministerium vorerst nur einige ausgewählte Behindertenverbände an dem Prozess zur Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans beteiligt hat. "Die Bedürfnisse, Erfahrungen und Kenntnisse aller relevanten Akteure müssen bei der Umsetzung der UN-Konvention so frühzeitig wie möglich eingebunden werden", fordert Jüttner.

Die angekündigte Bearbeitung der so genannten "3 Bs" - Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung - greife zu kurz, kritisiert der Verband. Die UN-Konvention habe ein völlig neues Verständnis von Behinderung etabliert und sei wesentlich umfassender zu realisieren. Themen wie Inklusion und Befähigung sowie Fragen des Betreuungsrechts müssten diskutiert und alle Reformvorhaben auf ihre Auswirkungen auf Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf überprüft werden. "Noch ist nicht überall, wo die UN-Behindertenrechtskonvention zitiert wird, auch wirklich Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion drin. Das muss sich ändern", so Jüttner.

Der Paritätische vertritt die Interessen von über 70 Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen. Der Verband ist Träger des Kompetenzzentrums Persönliches Budget, das die bundesweite Umsetzung des trägerübergreifenden persönlichen Budgets begleitet. Mit der Internetplattform www.budgetaktiv.de bietet das Kompetenzzentrum ab dem 1. April allen Interessierten die Möglichkeit zum interaktiven Erfahrungsaustausch.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.03.2010
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling,Tel.: 030/24636305

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