Freizügigkeit wird sich nicht auf Pflege auswirken
Moderator: WernerSchell
Freizügigkeit wird sich nicht auf Pflege auswirken
Freizügigkeit wird sich nicht auf Pflege auswirken
NEU-ISENBURG (eb). Die bevorstehende Arbeitnehmerfreizügigkeit für Pfleger und Pflegerinnen aus Osteuropa wird sich nur marginal auf den Pflegesektor auswirken. Der Grund: Der größte Wunsch pflegebedürftiger Menschen sei es, so Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel GmbH, zu Hause betreut und gepflegt zu werden. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=637162
NEU-ISENBURG (eb). Die bevorstehende Arbeitnehmerfreizügigkeit für Pfleger und Pflegerinnen aus Osteuropa wird sich nur marginal auf den Pflegesektor auswirken. Der Grund: Der größte Wunsch pflegebedürftiger Menschen sei es, so Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel GmbH, zu Hause betreut und gepflegt zu werden. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=637162
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Ab dem 1. Mai 2011 erhalten Arbeitnehmer aus den acht osteuropäischen Beitrittsstaaten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass sie keine Arbeitsgenehmigung mehr benötigen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Der Bundesverband europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte - BEBP e.V. - begrüßt diese Veränderung, schließlich setzt sich der Verband seit langem für Chancengleichheit auf dem deutschen Arbeitsmarkt und für gesamteuropäische Lösungen ein. Dennoch weist der BEBP darauf hin, dass mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit die massiven Probleme im Bereich der heimischen Pflege und Betreuung keineswegs gelöst werden. Larisa Dauer, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des BEBP: "Woran es in Deutschland wirklich fehlt, ist die Möglichkeit einer bezahlbaren und praktikablen Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird den Betreuungsbedarf in Deutschland nicht nachhaltig ändern."
Der Grund: Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit angestellten Kräften ist nicht realisierbar. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind sowohl für die Pflegebedürftigen als Arbeitgeber, als auch für die osteuropäischen Betreuungskräfte als Arbeitnehmer nicht überschaubar. Larisa Dauer: "Pflegebedürftige sind als juristische Laien mit der Arbeitgeberrolle und den damit verbundenen weitreichenden Pflichten überfordert. Ihnen werden die geltenden gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts aufgebürdet, obwohl sie lediglich ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen wollen. Auch die osteuropäischen Betreuungskräfte wehren sich gegen die enge vertragliche Bindung, die dem Arbeitsrecht immanent ist. Sie wünschen sich flexible und jederzeit verhandelbare Vertragsbedingungen im Rahmen einer weisungsfreien Tätigkeit." Für den privaten Betreuungsbedarf muss eine angepasste und für alle Seiten akzeptable rechtliche Lösung erarbeitet werden.
Der BEBP weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in Deutschland bereits einen gut funktionierenden Markt von selbständigen osteuropäischen Betreuungskräften gibt. Dieser Markt müsste durch klare gesetzliche Regelungen unterstützt werden. Wenn der Gesetzgeber und die Politik die Wünsche aller Beteiligten weiterhin ignorieren, fühlen sich die Pflegebedürftigen im Stich gelassen.
Der BEBP fordert daher die Politik auf, die Tätigkeit von selbständigen Betreuungsdienstleistern endlich auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen.
Über den BEBP e.V.:
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V. setzt sich für die Rechte, die Interessen und das Ansehen der in Deutschland tätigen Betreuungs- und Pflegekräfte ein. Ziele sind die Verbesserung der Qualität, Transparenz und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen sowie die Integration in vorhandene Versorgungsstrukturen, um die verantwortungsvolle Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu gewährleisten und zu verbessern.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2011
Kontakt: Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V.
Friedrichstraße 81
10117 Berlin
Telefon 030-20886373
Fax. 030-20886374
E-Mail: info@bebp.eu
Internet: http://www.bebp.eu
Ab dem 1. Mai 2011 erhalten Arbeitnehmer aus den acht osteuropäischen Beitrittsstaaten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass sie keine Arbeitsgenehmigung mehr benötigen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Der Bundesverband europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte - BEBP e.V. - begrüßt diese Veränderung, schließlich setzt sich der Verband seit langem für Chancengleichheit auf dem deutschen Arbeitsmarkt und für gesamteuropäische Lösungen ein. Dennoch weist der BEBP darauf hin, dass mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit die massiven Probleme im Bereich der heimischen Pflege und Betreuung keineswegs gelöst werden. Larisa Dauer, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des BEBP: "Woran es in Deutschland wirklich fehlt, ist die Möglichkeit einer bezahlbaren und praktikablen Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird den Betreuungsbedarf in Deutschland nicht nachhaltig ändern."
Der Grund: Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit angestellten Kräften ist nicht realisierbar. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind sowohl für die Pflegebedürftigen als Arbeitgeber, als auch für die osteuropäischen Betreuungskräfte als Arbeitnehmer nicht überschaubar. Larisa Dauer: "Pflegebedürftige sind als juristische Laien mit der Arbeitgeberrolle und den damit verbundenen weitreichenden Pflichten überfordert. Ihnen werden die geltenden gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts aufgebürdet, obwohl sie lediglich ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen wollen. Auch die osteuropäischen Betreuungskräfte wehren sich gegen die enge vertragliche Bindung, die dem Arbeitsrecht immanent ist. Sie wünschen sich flexible und jederzeit verhandelbare Vertragsbedingungen im Rahmen einer weisungsfreien Tätigkeit." Für den privaten Betreuungsbedarf muss eine angepasste und für alle Seiten akzeptable rechtliche Lösung erarbeitet werden.
Der BEBP weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in Deutschland bereits einen gut funktionierenden Markt von selbständigen osteuropäischen Betreuungskräften gibt. Dieser Markt müsste durch klare gesetzliche Regelungen unterstützt werden. Wenn der Gesetzgeber und die Politik die Wünsche aller Beteiligten weiterhin ignorieren, fühlen sich die Pflegebedürftigen im Stich gelassen.
Der BEBP fordert daher die Politik auf, die Tätigkeit von selbständigen Betreuungsdienstleistern endlich auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen.
Über den BEBP e.V.:
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V. setzt sich für die Rechte, die Interessen und das Ansehen der in Deutschland tätigen Betreuungs- und Pflegekräfte ein. Ziele sind die Verbesserung der Qualität, Transparenz und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen sowie die Integration in vorhandene Versorgungsstrukturen, um die verantwortungsvolle Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu gewährleisten und zu verbessern.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2011
Kontakt: Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V.
Friedrichstraße 81
10117 Berlin
Telefon 030-20886373
Fax. 030-20886374
E-Mail: info@bebp.eu
Internet: http://www.bebp.eu
Haushaltshilfen aus Osteuropa ...
Haushaltshilfen aus Osteuropa können ab Mai uneingeschränkt arbeiten
Berlin – Wer eine Rundum-Betreuung für hilfebedürftige Angehörige sucht, kann dies ab Mai leichter und unbürokratischer tun. Dann gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU auch für Bürger aus Polen, Ungarn, Tschechien und anderen osteuropäischen Staaten, wie die Stiftung [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=40122
Berlin – Wer eine Rundum-Betreuung für hilfebedürftige Angehörige sucht, kann dies ab Mai leichter und unbürokratischer tun. Dann gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU auch für Bürger aus Polen, Ungarn, Tschechien und anderen osteuropäischen Staaten, wie die Stiftung [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=40122
Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Pflege
DBfK: Neue Arbeitnehmerfreizügigkeit wird die prekäre Situation in der Pflege nicht entschärfen
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bezweifelt eine Entspannung des Fachpersonalmangels in der Pflege durch die erweiterte Arbeitnehmerfreizügigkeit. „Einen großen Ansturm von Pflegefachpersonen auf den deutschen Arbeitsmarkt wird es kaum geben. Wer auswandern wollte, hat dies bereits seit der Öffnung anderer EU-Länder (außer Österreich) 2006 getan. Die vergleichsweise schlechten Arbeitsbedingungen in der deutschen Pflege sind allgemein bekannt, osteuropäische Fachpersonen orientieren sich daher eher in andere Länder.“ sagt DBfK-Referentin Claudia Pohl. „Den Personalmangel wird Deutschland aus eigener Kraft beheben und endlich die Rahmen- und Ausbildungsbedingungen deutlich verbessern müssen“, so Pohl weiter.
Auch die Angst vor Dumpinglöhnen in der deutschen Pflege durch die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit sei unbegründet, da die Mindestlohnverordnung für alle Beschäftigten gelte, die überwiegend pflegerische Tätigkeiten in der Grundpflege ausüben, so die Referentin weiter. Hierbei sei es unwesentlich, ob der Arbeitgeber in Deutschland oder im Herkunftsland der Pflegekraft seinen Sitz habe.
Die Situation illegaler Beschäftigung von Pflegekräften in Privathaushalten werde durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht berührt.
Ab dem 01. Mai 2011 besteht auch für die beigetretenen Staaten der EU-Osterweiterung die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bürger aus Lettland, Litauen, Estland, Polen, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik, Ungarn, und Slowenien können nun ohne anderweitige Voraussetzungen in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist nach Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Grundrecht, das jeden Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates erlaubt, in einem anderen EU-Mitgliedstaat unter denselben Bedingungen eine Beschäftigung aufnehmen und ausüben zu können wie die Bürger des jeweiligen Mitgliedstaates. Den Bürgern der acht neuen EU-Mitgliedsstaaten (seit 2004) blieb jedoch der deutsche Arbeitsmarkt bislang nur beschränkt zugänglich.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2011
Susanne Adjei| Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bezweifelt eine Entspannung des Fachpersonalmangels in der Pflege durch die erweiterte Arbeitnehmerfreizügigkeit. „Einen großen Ansturm von Pflegefachpersonen auf den deutschen Arbeitsmarkt wird es kaum geben. Wer auswandern wollte, hat dies bereits seit der Öffnung anderer EU-Länder (außer Österreich) 2006 getan. Die vergleichsweise schlechten Arbeitsbedingungen in der deutschen Pflege sind allgemein bekannt, osteuropäische Fachpersonen orientieren sich daher eher in andere Länder.“ sagt DBfK-Referentin Claudia Pohl. „Den Personalmangel wird Deutschland aus eigener Kraft beheben und endlich die Rahmen- und Ausbildungsbedingungen deutlich verbessern müssen“, so Pohl weiter.
Auch die Angst vor Dumpinglöhnen in der deutschen Pflege durch die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit sei unbegründet, da die Mindestlohnverordnung für alle Beschäftigten gelte, die überwiegend pflegerische Tätigkeiten in der Grundpflege ausüben, so die Referentin weiter. Hierbei sei es unwesentlich, ob der Arbeitgeber in Deutschland oder im Herkunftsland der Pflegekraft seinen Sitz habe.
Die Situation illegaler Beschäftigung von Pflegekräften in Privathaushalten werde durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht berührt.
Ab dem 01. Mai 2011 besteht auch für die beigetretenen Staaten der EU-Osterweiterung die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bürger aus Lettland, Litauen, Estland, Polen, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik, Ungarn, und Slowenien können nun ohne anderweitige Voraussetzungen in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist nach Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Grundrecht, das jeden Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates erlaubt, in einem anderen EU-Mitgliedstaat unter denselben Bedingungen eine Beschäftigung aufnehmen und ausüben zu können wie die Bürger des jeweiligen Mitgliedstaates. Den Bürgern der acht neuen EU-Mitgliedsstaaten (seit 2004) blieb jedoch der deutsche Arbeitsmarkt bislang nur beschränkt zugänglich.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2011
Susanne Adjei| Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
Pflegekräfte umgehen deutschen Arbeitsmarkt
Pflegekräfte umgehen deutschen Arbeitsmarkt
Ab 1. Mai sind die Grenzen Europas ein Stück weit offener für Arbeitnehmer aus den östlichen Mitgliedsländern. Die Probleme der Pflege in Deutschland sind damit nicht gelöst, sagen Fachleute. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=651 ... tik&n=1061
Ab 1. Mai sind die Grenzen Europas ein Stück weit offener für Arbeitnehmer aus den östlichen Mitgliedsländern. Die Probleme der Pflege in Deutschland sind damit nicht gelöst, sagen Fachleute. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=651 ... tik&n=1061
Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28.04.2011:
Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit
Von der Leyen: "Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie ein Schwamm - volle Freizügigkeit ist große Chance"
Am 1. Mai 2011 fallen in Deutschland die letzten noch bestehenden Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit weg. Damit endet eine insgesamt sieben Jahre währende Übergangszeit. Bürgerinnen und Bürger aus acht der 2004 der Europäischen Union (EU) beigetretenen Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) können sich nun frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.
Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen:
"Der Rückgang der Arbeitslosigkeit im April ist unspektakulär aber solide. Die Arbeitslosenzahlen sinken stärker als in einem April erwartbar. Trotzdem ist das kein Grund zur Euphorie. Alle kennen die Risiken. Wir sind stark vom globalen Markt abhängig, und damit bleibt abzuwarten, ob die Ereignisse im Euro-Raum, in Nordafrika und der arabischen Welt, aber auch in Japan die deutsche Wirtschaft betreffen. Deshalb müssen wir wachsam bleiben. Im Augenblick ist der Arbeitsmarkt jedoch aufnahmefähig wie ein Schwamm. Die Zahl der offenen Stellen steigt, und viele Unternehmen suchen immer intensiver nach passenden Fachkräften. Auch deswegen ist die volle Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt ab dem 1. Mai für Deutschland eine große Chance. Denn es werden nach den Erfahrungen unserer Nachbarn, die schon früher die Schranken gesenkt haben, vorzugsweise gut ausgebildete, mobile junge Menschen kommen. Die tragen dazu bei, unser Land wirtschaftlich weiter nach vorn zu bringen und einen Teil der Fachkräftelücke zu füllen. Als starke Exportnation mit Hauptabnehmer Europa kann Deutschland von Einheitlichkeit und Normalität auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt nur profitieren."
Die volle Freizügigkeit ist eine der Grundfreiheiten der EU - neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Experten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit rechnen mit ca. 100.000 Menschen, die wegen der Freizügigkeit pro Jahr zusätzlich nach Deutschland kommen werden. Zur Einordnung: Schon 2009 - bei beschränktem Zugang - lebten und arbeiteten in Deutschland ca. 580.000 Menschen aus den acht mittelosteuropäischen Staaten. Insgesamt leben dort rund 73 Millionen Menschen. Schon bisher gab es zahlreiche Wege, auf denen trotz eingeschränkter Freizügigkeit Arbeitskräfte nach Deutschland kommen konnten (z.B. als Akademiker oder Saisonkräfte).
Ursula von der Leyen:
"Die meisten, die kommen werden, sind jung und gut qualifiziert: Fachkräfte mit solider Berufsausbildung, der fleißige Mittelbau. Im unteren Qualifikations- und Einkommensbereich müssen wir jedoch gut aufpassen. Missbrauch und Lohndumping werden wir mit allen Mitteln verhindern."
Branchenmindestlöhne in Deutschland Stand 1. Mai:
Abfallwirtschaft: 175.000 Beschäftigte
Bau: 515.000 Beschäftigte
Dachdeckerhandwerk: 87.000 Beschäftigte
Elektrohandwerk: 243.000 Beschäftigte
Gebäudereinigung: 830.000 Beschäftigte
Maler- und Lackiererhandwerk: 64.000 Beschäftigte
Pflegebranche: 760.000 Beschäftigte
Wäschereidienstleistungen: 30.000 Beschäftigte
Branchenmindestlöhne geplant/Inkrafttreten in Kürze:
Zeitarbeit: 870.000 Beschäftigte
Wach- und Sicherheitsgewerbe: 170.000 Beschäftigte
Informationsbroschüre zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
Das BMAS bietet eine umfangreiche, detailliert informierende Broschüre an. Sie enthält alles Wissenswerte über die zum 1. Mai 2011 eintretenden Rechtsänderungen sowie die Rahmenbedingungen für Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgern. Die Broschüre gibt es in deutscher, englischer und polnischer Sprache.
Deutsch-polnisches Beratungsprojekt zur Arbeitnehmerbetreuung: "Faire Mobilität"
Auf Initiative des BMAS werden der Deutsche Gewerkschaftsbund und polnische Gewerkschaften in eigener Trägerschaft Beschäftigten aus Polen Beratung und Betreuung anbieten mit dem Ziel, die Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, fair und als Gewinn für alle zu gestalten. Dieses Projekt soll und kann mit Unterstützung des BMAS Schule machen.
Weitere Informationen:
http://www.bmas.de/portal/51572/
Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit
Von der Leyen: "Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie ein Schwamm - volle Freizügigkeit ist große Chance"
Am 1. Mai 2011 fallen in Deutschland die letzten noch bestehenden Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit weg. Damit endet eine insgesamt sieben Jahre währende Übergangszeit. Bürgerinnen und Bürger aus acht der 2004 der Europäischen Union (EU) beigetretenen Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) können sich nun frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.
Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen:
"Der Rückgang der Arbeitslosigkeit im April ist unspektakulär aber solide. Die Arbeitslosenzahlen sinken stärker als in einem April erwartbar. Trotzdem ist das kein Grund zur Euphorie. Alle kennen die Risiken. Wir sind stark vom globalen Markt abhängig, und damit bleibt abzuwarten, ob die Ereignisse im Euro-Raum, in Nordafrika und der arabischen Welt, aber auch in Japan die deutsche Wirtschaft betreffen. Deshalb müssen wir wachsam bleiben. Im Augenblick ist der Arbeitsmarkt jedoch aufnahmefähig wie ein Schwamm. Die Zahl der offenen Stellen steigt, und viele Unternehmen suchen immer intensiver nach passenden Fachkräften. Auch deswegen ist die volle Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt ab dem 1. Mai für Deutschland eine große Chance. Denn es werden nach den Erfahrungen unserer Nachbarn, die schon früher die Schranken gesenkt haben, vorzugsweise gut ausgebildete, mobile junge Menschen kommen. Die tragen dazu bei, unser Land wirtschaftlich weiter nach vorn zu bringen und einen Teil der Fachkräftelücke zu füllen. Als starke Exportnation mit Hauptabnehmer Europa kann Deutschland von Einheitlichkeit und Normalität auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt nur profitieren."
Die volle Freizügigkeit ist eine der Grundfreiheiten der EU - neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Experten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit rechnen mit ca. 100.000 Menschen, die wegen der Freizügigkeit pro Jahr zusätzlich nach Deutschland kommen werden. Zur Einordnung: Schon 2009 - bei beschränktem Zugang - lebten und arbeiteten in Deutschland ca. 580.000 Menschen aus den acht mittelosteuropäischen Staaten. Insgesamt leben dort rund 73 Millionen Menschen. Schon bisher gab es zahlreiche Wege, auf denen trotz eingeschränkter Freizügigkeit Arbeitskräfte nach Deutschland kommen konnten (z.B. als Akademiker oder Saisonkräfte).
Ursula von der Leyen:
"Die meisten, die kommen werden, sind jung und gut qualifiziert: Fachkräfte mit solider Berufsausbildung, der fleißige Mittelbau. Im unteren Qualifikations- und Einkommensbereich müssen wir jedoch gut aufpassen. Missbrauch und Lohndumping werden wir mit allen Mitteln verhindern."
Branchenmindestlöhne in Deutschland Stand 1. Mai:
Abfallwirtschaft: 175.000 Beschäftigte
Bau: 515.000 Beschäftigte
Dachdeckerhandwerk: 87.000 Beschäftigte
Elektrohandwerk: 243.000 Beschäftigte
Gebäudereinigung: 830.000 Beschäftigte
Maler- und Lackiererhandwerk: 64.000 Beschäftigte
Pflegebranche: 760.000 Beschäftigte
Wäschereidienstleistungen: 30.000 Beschäftigte
Branchenmindestlöhne geplant/Inkrafttreten in Kürze:
Zeitarbeit: 870.000 Beschäftigte
Wach- und Sicherheitsgewerbe: 170.000 Beschäftigte
Informationsbroschüre zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
Das BMAS bietet eine umfangreiche, detailliert informierende Broschüre an. Sie enthält alles Wissenswerte über die zum 1. Mai 2011 eintretenden Rechtsänderungen sowie die Rahmenbedingungen für Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgern. Die Broschüre gibt es in deutscher, englischer und polnischer Sprache.
Deutsch-polnisches Beratungsprojekt zur Arbeitnehmerbetreuung: "Faire Mobilität"
Auf Initiative des BMAS werden der Deutsche Gewerkschaftsbund und polnische Gewerkschaften in eigener Trägerschaft Beschäftigten aus Polen Beratung und Betreuung anbieten mit dem Ziel, die Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, fair und als Gewinn für alle zu gestalten. Dieses Projekt soll und kann mit Unterstützung des BMAS Schule machen.
Weitere Informationen:
http://www.bmas.de/portal/51572/
Pflegekräfte in Deutschland im Auge behalten
Hallo Forum,
alles was jetzt zum Thema Freizügigkeit erklärt wird, liegt im Bereich der Spekulation. Ich würde mir allerdings wünschen, dass sich zumindest die Politiker auf die bundesdeutschen Pflegekräfte konzentrieren würden, statt andauernd ins Ausland zu schielen. Wer sich vehement um Arbeitskräfte aus dem Ausland bemüht, und dafür steht die Industrie bzw. die Arbeitgeberseite, kommt in den Verdacht, Lohndrückerei etc. anzustreben. Die Pflege verträgt keinen Billiglohn!
MfG Rob Hüser
alles was jetzt zum Thema Freizügigkeit erklärt wird, liegt im Bereich der Spekulation. Ich würde mir allerdings wünschen, dass sich zumindest die Politiker auf die bundesdeutschen Pflegekräfte konzentrieren würden, statt andauernd ins Ausland zu schielen. Wer sich vehement um Arbeitskräfte aus dem Ausland bemüht, und dafür steht die Industrie bzw. die Arbeitgeberseite, kommt in den Verdacht, Lohndrückerei etc. anzustreben. Die Pflege verträgt keinen Billiglohn!
MfG Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis ab dem 1. Mai 2011
Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis ab dem 1. Mai 2011
Die Bürger der meisten osteuropäischen Staaten dürfen ab dem 1. Mai 2011 ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Arbeitnehmer aus den Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn genießen somit ab diesem Tag die gleiche Arbeitnehmerfreizügigkeit wie die Bürger der meisten anderen europäischen Staaten.
A u s n a h m e: Rumänische und bulgarische Staatsbürger benötigen weiterhin eine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Auch Bürger aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Arbeitserlaubnis. Weitere Informationen dazu erteilen die örtlichen Ausländerbehörden.
Quelle: Mitteilung vom 14.05.2011
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Die Bürger der meisten osteuropäischen Staaten dürfen ab dem 1. Mai 2011 ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Arbeitnehmer aus den Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn genießen somit ab diesem Tag die gleiche Arbeitnehmerfreizügigkeit wie die Bürger der meisten anderen europäischen Staaten.
A u s n a h m e: Rumänische und bulgarische Staatsbürger benötigen weiterhin eine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Auch Bürger aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Arbeitserlaubnis. Weitere Informationen dazu erteilen die örtlichen Ausländerbehörden.
Quelle: Mitteilung vom 14.05.2011
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Pflegefachkräfte aus Bulgarien und Rumänien
Endlich: Arbeitnehmerfreizügigkeit für Pflegefachkräfte aus Bulgarien und Rumänien!
Bundesregierung setzt bpa-Forderung um: Arbeitsbeschränkung für Pflegefachkräfte entfällt
Die aktuell vorgelegte Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt den enormen Fachkräftemangel in der Altenpflege. Auf diesen Pflegefachkräftemangel weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bereits seit langem kontinuierlich hin und fordert neben den Maßnahmen im Inland eine Lockerung der Arbeitserlaubnisvorschriften für ausländische Pflegefachkräfte. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für bulgarische und rumänische Pflegefachkräfte hat sich der bpa vehement gegen einen erneuten „Arbeitnehmerausschluss“ dieser dringend benötigten Fach-kräfte gewandt. Zum 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber diesem Anliegen Rechnung getragen und eine wichtige Neuregelung in Kraft gesetzt.
Die einschlägige Verordnung wurde dahingehend geändert, dass die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit ab sofort ohne Vorrangprüfung für z.B. Krankenschwestern/-pfleger aus Bulgarien und Rumänien greift, weil diese Beschäftigungen eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen. Außerdem dürfen nun auch die Angehörigen der Fachkräfte in Deutschland eine Arbeit aufnehmen.
„Damit wird eine wesentliche Forderung des bpa zumindest innerhalb Europas erfüllt und eine große bürokratische Hürde auch für die Pflegefachkräfte in der EU beseitigt“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. „Allerdings kommt der Schritt sehr spät, alle anderen EU-Staaten haben auf den Fachkräftemangel teils bereits vor fünf Jahren reagiert und ihren Arbeitsmarkt für alle EU-Fachkräfte geöffnet.“
Im Anschluss muss noch die berufliche Anerkennung erfolgen. Das vom bpa hin-sichtlich der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen für Pflegefachkräfte unterstützte neue Gesetz wird am 1. April 2012 in Kraft treten und die Integration und Anerkennung dieser Mitarbeiter ebenfalls verbessern helfen.
„Der bpa ist erfreut, dass sich die Politik endlich des Problems des Fachkräftemangels in Deutschland bewusst wird und die Zuwanderungsregelungen für Bürger aus Bulgarien und Rumänien lockert“, so Meurer. „Dies ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“
Der bpa-Präsident weiter: „Der Fachkräftemangel in der deutschen Pflege-wirtschaft lässt sich allerdings auch durch Fachkräfte aus den neuen EU-Staaten nicht umfassend beheben. Neben der eigenen verstärkten Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung brauchen wir auch die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Hierzu ist es dringend erforderlich, entsprechende Vermittlungsabsprachen mit den ausländischen Arbeitsverwaltungen zu schließen und die Vorrangprüfung auch für Fachkräf-te aus diesen Ländern abzuschaffen“, so der bpa-Präsident.
„Damit die Herausforderungen der Pflege und Betreuung der zunehmend älteren Bevölkerung nicht in einer Katastrophe enden, müssen wir klarstellen, dass die Zuwanderung von Pflegefachkräften willkommen geheißen wird.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.
Quelle: Pressemitteilung vom 04.01.2012
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60.
Bundesregierung setzt bpa-Forderung um: Arbeitsbeschränkung für Pflegefachkräfte entfällt
Die aktuell vorgelegte Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt den enormen Fachkräftemangel in der Altenpflege. Auf diesen Pflegefachkräftemangel weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bereits seit langem kontinuierlich hin und fordert neben den Maßnahmen im Inland eine Lockerung der Arbeitserlaubnisvorschriften für ausländische Pflegefachkräfte. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für bulgarische und rumänische Pflegefachkräfte hat sich der bpa vehement gegen einen erneuten „Arbeitnehmerausschluss“ dieser dringend benötigten Fach-kräfte gewandt. Zum 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber diesem Anliegen Rechnung getragen und eine wichtige Neuregelung in Kraft gesetzt.
Die einschlägige Verordnung wurde dahingehend geändert, dass die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit ab sofort ohne Vorrangprüfung für z.B. Krankenschwestern/-pfleger aus Bulgarien und Rumänien greift, weil diese Beschäftigungen eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen. Außerdem dürfen nun auch die Angehörigen der Fachkräfte in Deutschland eine Arbeit aufnehmen.
„Damit wird eine wesentliche Forderung des bpa zumindest innerhalb Europas erfüllt und eine große bürokratische Hürde auch für die Pflegefachkräfte in der EU beseitigt“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. „Allerdings kommt der Schritt sehr spät, alle anderen EU-Staaten haben auf den Fachkräftemangel teils bereits vor fünf Jahren reagiert und ihren Arbeitsmarkt für alle EU-Fachkräfte geöffnet.“
Im Anschluss muss noch die berufliche Anerkennung erfolgen. Das vom bpa hin-sichtlich der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen für Pflegefachkräfte unterstützte neue Gesetz wird am 1. April 2012 in Kraft treten und die Integration und Anerkennung dieser Mitarbeiter ebenfalls verbessern helfen.
„Der bpa ist erfreut, dass sich die Politik endlich des Problems des Fachkräftemangels in Deutschland bewusst wird und die Zuwanderungsregelungen für Bürger aus Bulgarien und Rumänien lockert“, so Meurer. „Dies ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“
Der bpa-Präsident weiter: „Der Fachkräftemangel in der deutschen Pflege-wirtschaft lässt sich allerdings auch durch Fachkräfte aus den neuen EU-Staaten nicht umfassend beheben. Neben der eigenen verstärkten Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung brauchen wir auch die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Hierzu ist es dringend erforderlich, entsprechende Vermittlungsabsprachen mit den ausländischen Arbeitsverwaltungen zu schließen und die Vorrangprüfung auch für Fachkräf-te aus diesen Ländern abzuschaffen“, so der bpa-Präsident.
„Damit die Herausforderungen der Pflege und Betreuung der zunehmend älteren Bevölkerung nicht in einer Katastrophe enden, müssen wir klarstellen, dass die Zuwanderung von Pflegefachkräften willkommen geheißen wird.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.
Quelle: Pressemitteilung vom 04.01.2012
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60.
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Pflegefachkräfte aus Bulgarien und Rumänien
Solche Äußerungen der Arbeitgeberseite verwundern nicht. Denn man erwartet aus dem Osten Arbeitskräfte, die das Lohnniveau in der Pflege nicht nach oben drücken. Solche Überlegungen können natürlich nicht überzeugen und sind abzulehnen. Richtig ist allein, dass man in Deutschland mehr aus- und weiterbilden muss. Allerdings sind auch die Stellenschlüssel zu verbessern. Das wird ja - auch hier - unablässig gefordert. Davon sagen die Arbeitgeberverbände aber nichts.Presse hat geschrieben: .... „Der bpa ist erfreut, dass sich die Politik endlich des Problems des Fachkräftemangels in Deutschland bewusst wird und die Zuwanderungsregelungen für Bürger aus Bulgarien und Rumänien lockert“, so Meurer. „Dies ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“
Der bpa-Präsident weiter: „Der Fachkräftemangel in der deutschen Pflege-wirtschaft lässt sich allerdings auch durch Fachkräfte aus den neuen EU-Staaten nicht umfassend beheben. Neben der eigenen verstärkten Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung brauchen wir auch die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Hierzu ist es dringend erforderlich, entsprechende Vermittlungsabsprachen mit den ausländischen Arbeitsverwaltungen zu schließen und die Vorrangprüfung auch für Fachkräf-te aus diesen Ländern abzuschaffen“, so der bpa-Präsident. .... .
Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
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Pflegefachkräfte aus Bulgarien und Rumänien
Solche Erwartungen können nur von der Arbeitgeberseite (Trägerseite) geäußert werden. Für die pflegebedürftigen Menschen, meist sind es ja Demenzkranke, sind die vielen Pflege- und Assistenzkräfte mit Migrationshintergrund, nicht selten nur mit "gebrochenen" Deutschkenntnissen eine einzige Katastrophe. Man versteht sich nicht mehr und damit wird das alles zur Farce.Presse hat geschrieben:Endlich: Arbeitnehmerfreizügigkeit für Pflegefachkräfte aus Bulgarien und Rumänien! ....
Grundsätzlich ist die Freizügigkeit in der europäischen Arbeitswelt gut und richtig. Aber für die Pflegewelt gibt es wohl enge Grenzen. Nicht nur der Gesichtspunkt der "preiswerten Vergütung" für ausländische Dienstkräfte darf eine Rolle spielen. Im Vordergrund müssen die Interessen der PflegeheimbewohnerInnen stehen.
Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!