Hallo,
angenommen, ein Pflegeheim verweigert die Einsichtnahme in eine Pflegeakte aus 2004 mit der Begründung "Verjährung" obwohl die Staatsanwaltschaft in dieser fraglichen Sache seit 2004 immer noch ermittelt. Was könnte man in einem solchen Fall unternehmen, um dennoch die Einsichtnahme zu erzwingen?
Danke .
Einsichtnahme in Pflegeakte
Moderator: WernerSchell
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Patientenunterlagen - Einsicht und Herausgabepflicht
Krankendokumentation - Einsicht und Herausgabepflicht
Hallo Siggi,
Patienten haben ein Recht auf Einsichtnahme und ggf. Herausgabe (in Kopie) der objektiven Patietenunterlagen. Ich kann nicht erkennen, dass dieses Recht verjährt.
Wenn das Recht auf Einsicht / Herausgabe von Kopien, weil 4 Jahre verstrichen sind, bestritten wird, sollte zunächst weiter argumentiert und eventuell nach gesetzter Erledigungsfrist (mit Hilfe eines Anwalts) geklagt werden.
Eine andere Frage ist, wie lange Patientenunterlagen aufzuheben sind. Wenn solche Unterlagen z.B. nach 10 oder 30 Jahren vernichtet wären, müsste ein Einsichts- oder Herausgaberecht ins Leere laufen. So ist es aber in der beschriebenen Angelegenheit doch wohl nicht.
Gruß
Herbert Kunst
Hallo Siggi,
Patienten haben ein Recht auf Einsichtnahme und ggf. Herausgabe (in Kopie) der objektiven Patietenunterlagen. Ich kann nicht erkennen, dass dieses Recht verjährt.
Wenn das Recht auf Einsicht / Herausgabe von Kopien, weil 4 Jahre verstrichen sind, bestritten wird, sollte zunächst weiter argumentiert und eventuell nach gesetzter Erledigungsfrist (mit Hilfe eines Anwalts) geklagt werden.
Eine andere Frage ist, wie lange Patientenunterlagen aufzuheben sind. Wenn solche Unterlagen z.B. nach 10 oder 30 Jahren vernichtet wären, müsste ein Einsichts- oder Herausgaberecht ins Leere laufen. So ist es aber in der beschriebenen Angelegenheit doch wohl nicht.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Einsicht in Krankendokumentation
Danke, Herr Kunst,
ich werde es versuchen, wie vorgesachlagen (sie haben meine 95-j. Mutter in der Kurzzeitpflege(wg. meiner Herz-OP) verhungern u. verdursten lassen, weil sie es angeblich so wollte. Das geben sie zu, sagen aber, das habe meine Mutter so gewollt (niemals!) Ich möchte sehen, was darüber notiert ist, wenn überhaupt.
ich werde es versuchen, wie vorgesachlagen (sie haben meine 95-j. Mutter in der Kurzzeitpflege(wg. meiner Herz-OP) verhungern u. verdursten lassen, weil sie es angeblich so wollte. Das geben sie zu, sagen aber, das habe meine Mutter so gewollt (niemals!) Ich möchte sehen, was darüber notiert ist, wenn überhaupt.
Selbstbestimmung noch möglich - oder Vertreter zuständig?
Hallo siggi,
war denn die Mutter noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, so dass sie selbst entscheiden konnte? Dann wäre ihre Willensäußerung rechtserheblich gewesen. Wenn sie aber nicht mehr selbst einwilligungsfähig war, hätte ein Rechtsvertreter (Bevollmächtigter oder Rechtlicher Betreuer) entscheiden müssen. Diesen Fragen muss m.E. (auch) nachgegangen werden. Sie sind im Zweifel ganz wichtig / entscheidend!
Wieso ermittelt denn die Staatsanwaltschaft noch seit 2004? Ist da nicht jemand über den Ermittlungen eingeschlafen? Ich fürchte, dass man dort, ggf. mit Beschwerde, Druck machen muss.
MfG
Pflegefan
war denn die Mutter noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, so dass sie selbst entscheiden konnte? Dann wäre ihre Willensäußerung rechtserheblich gewesen. Wenn sie aber nicht mehr selbst einwilligungsfähig war, hätte ein Rechtsvertreter (Bevollmächtigter oder Rechtlicher Betreuer) entscheiden müssen. Diesen Fragen muss m.E. (auch) nachgegangen werden. Sie sind im Zweifel ganz wichtig / entscheidend!
Wieso ermittelt denn die Staatsanwaltschaft noch seit 2004? Ist da nicht jemand über den Ermittlungen eingeschlafen? Ich fürchte, dass man dort, ggf. mit Beschwerde, Druck machen muss.
MfG
Pflegefan
"Die Menschenwürde ist unanstastbar" (Art. 1 Grundgesetz). Dies muss in der Pflege oberste Handlungsmaxime sein - für alle!