Im Netz der Betreuung - Entmündigt & allein gelassen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Im Netz der Betreuung - Entmündigt & allein gelassen

Beitrag von Presse » 25.07.2007, 16:19

Bayerisches Fernsehen / Sonntag, 29. Juli 2007, 22.15 - 22.45 Uhr / Reportage am Sonntag / Entmündigt und allein gelassen / Gefangen im Netz der Betreuung

Über eine Million Menschen in Deutschland werden betreut und das oft gegen ihren eigenen Willen. Laut Gesetz bekommt derjenige einen rechtlichen Betreuer, der seine Angelegenheiten nicht mehr alleine wahrnehmen kann. Was eigentlich als Hilfe gedacht ist, birgt aber oft große Probleme in sich. Denn mit einem Schlag übernimmt der Betreuer alle lebenswichtigen Entscheidungen. Oft verlieren die Betroffenen alles, was ihnen lieb ist und dürfen - von Amts wegen - ihr Leben nicht mehr leben wie sie wollen.

Der Fall von Ernst Eibl und seiner Lebensgefährtin ist exemplarisch: Sie sind seit 18 Jahren ein Paar und leben zusammen. Plötzlich erleidet sie einen Schlaganfall. Das Gericht setzt einen Berufsbetreuer ein, denn Ernst Eibl gilt nicht als näherer Verwandter. Er aber versucht seine Lebensgefährtin am Krankenbett zu heiraten; dies wird ihm aber als Erbschleicherei ausgelegt. Der Berufsbetreuer erlässt ein Besuchsverbot, das Pflegeheim spielt dabei mit. Seit eineinhalb Jahren hat Ernst Eibl die Frau seines Herzens nicht mehr sehen dürfen.

Erschreckend bei vielen Fällen ist, dass die Hilferufe von Betroffenen, die sich wehren, von den Gerichten nicht ernst genommen werden. Im Gegenteil: mitunter droht die Zwangseinweisung in die Psychiatrie. Was folgt, ist meist ein endloser Kampf gegen Amtsgerichte, Ärzte und Heime.

Annette Peter und Katrin Pötzsch zeigen anhand dreier Schicksale, wie Menschen entmündigt werden und wie die Betroffenen versuchen, sich gegen Betreuer, Richter und Gutachter zur Wehr setzen.

Reportage am Sonntag - natürlich sonntags um 22.15 Uhr im Bayerischen Fernsehen. Die Sendung wird am Montagvormittag um 11.15 Uhr wiederholt.
Wenn Sie noch Fragen zur Sendung haben, Anregungen, Lob oder Kritik, dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Schreiben Sie eine E-Mail an reportage-am-sonntag@br-online.de.


Quelle: BR Bayerischer Rundfunk
Pressekontakt: BR Bayerischer Rundfunk Pressestelle Telefon: 089 / 5900 2176
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enno
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Beitrag von enno » 28.07.2007, 03:34

nichts ist schlimmer ,als gesetze.
ich war klever genug,das amtsgericht,zu"hintergehen"obwohl wir schon 30zig .j.verheiratet waren,wollte man mir schwierigkeiten machen.
ich war bei einer betreuungsstelle,die fragen waren erniedrigend,ich hatte hilfe gesucht,aber ich habe den raum ,mit den worten verlassen,ich werde mich kundig machen.
jetzt habe ich alle rechte zum wohle meines mannes(am 4.10.sind es 4j.),wenn es nicht so wäre,wäre er heute nicht mehr.
was sieht ein gesetzlicher betreuer?kennt er ihn überhaupt den zubetreuenden,um in seinem sinne zu entscheiden?
wieder ist es nur eine geldfrage,für wen zum nutzen!
mfg enno

WernerSchell
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Freiheitsrechte und Patientenselbstbestimmung!

Beitrag von WernerSchell » 31.07.2007, 06:56

Siehe auch:

Freiheitsrechte und Patientenselbstbestimmung!
viewtopic.php?p=28102#28102

Die Betreuungsfalle
viewtopic.php?t=6526&highlight=betreuungsfalle
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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