Arzthaftung: Schlichtungsstellen befrieden 87% der Konflikte

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Arzthaftung: Schlichtungsstellen befrieden 87% der Konflikte

Beitrag von Presse » 28.09.2007, 06:48

8. Deutscher Medizinrechtstag

Arzthaftung: Schlichtungsstellen befrieden 8 Prozent der Konflikte

Rechtsstreitigkeiten wegen ärztlicher Behandlungsfehler müssen nicht vor Gericht enden. Das zeigte Prof. Dr. Christian Katzenmeier vom Institut für Medizinrecht von der Universität Köln in seinem Vortrag auf dem 8. Deutschen Medizinrechtstag. Die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern in Deutschland führen bei circa 87 Prozent der Fälle zu einer freiwilligen Einigung der Beteiligten.

Die Zahlen stammen aus einer Auswertung der Arbeit der Gutachterkommission Nordrhein. Dort kam es lediglich in 13 Prozent der verhandelten Fälle anschließend zu einer Klage. Der überwiegenden Mehrheit der Ärzte und Patienten konnte ein Verfahren erspart bleiben.

Hintergrund: Am 21. und 22. September fand in Hamburg der 8. Deutsche Medizinrechtstag zum Thema "Vertrag und Schaden" statt. Jedes Jahr richtet die Stiftung Gesundheit gemeinsam mit dem Medizinrechtsanwälte e.V. dieses Symposium aus.

Die Vorträge der Referenten können unter http://www.medizinrechts-beratungsnetz. ... /INDEX.HTM heruntergeladen werden.
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Quelle: Pressemitteilung vom 27.9.2007
Medizinrechtsanwälte e.V.
Vorsitzende des Vorstands: Dr. Britta Specht
Travemünder Allee 6 a
23568 Lübeck
Tel. 0451 / 389 67 17
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