KKH - 4,6 Millionen Euro für Behandlungsfehler

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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KKH - 4,6 Millionen Euro für Behandlungsfehler

Beitrag von » 26.07.2006, 06:03

Kaufmännische Krankenkasse:
4,6 Millionen Euro für Behandlungsfehler
Freitag, 21. Juli 2006

Hannover – 4,6 Millionen Euro Schadensersatz hat die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) in den vergangenen fünf Jahren für Behandlungsfehler geltend gemacht. „Diese Summe geht auf 450 Behandlungsfehler zurück, die den ärztlichen, zahnärztlichen und pflegerischen Bereich betreffen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KKH, Ingo Kailuweit Mitte Juli 2006 in Hannover.

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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25018

Ina Böhmer
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Behandlungsfehler - Schadensersatz mit Kassenhilfe

Beitrag von Ina Böhmer » 27.02.2008, 09:40

DÄ hat geschrieben: ... 4,6 Millionen Euro Schadensersatz hat die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) in den vergangenen fünf Jahren für Behandlungsfehler geltend gemacht. „Diese Summe geht auf 450 Behandlungsfehler zurück, die den ärztlichen, zahnärztlichen und pflegerischen Bereich betreffen“, ....
Diese Mitteilung verdeutlicht, dass geschädigte Patienten auch mit Hilfe der Krankenkassen Ansprüche durchsetzen können. Wenn nämlich eine Krankenkasse erfolglich eine Maßnahme als fehlerhaft hat einstufen lassen können, kann sich der Patient mit seiner Forderung, z.B. auf Schmerzensgeld, einfach "dranhängen". Ein Weg zur Rechtsdurchsetzung, der noch zu wenig genutzt wird.

Ina Böhmer

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